Trotz dieser Empfehlungen ist das Konfliktpotential bei der Bestimmung der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung weiterhin signifikant hoch.[19] Das überrascht nicht, sind doch ungeachtet der im Jahr 2000 entwickelten Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins und ihrer grundsätzlichen Akzeptanz in der Praxis und der Rechtsprechung[20] nach wie vor viele Fragen bei der Bemessung der angemessenen Testamentsvollstreckervergütung nicht nur unter Fachautoren umstritten.

Umfragen, auch wenn sie sicherlich nicht empirisch hart sind, bestätigen das. Auf die im Auftrag der AGT[21] im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen gestellte Frage "Hatten Sie schon einmal Schwierigkeiten, Ihre angemessene Vergütung als Testamentsvollstrecker durchzusetzen?" antworteten 31 % von insgesamt 425 teilnehmenden Testamentsvollstreckern mit "ja". Auf die Frage "Würden Sie es begrüßen, wenn die AGT die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins hinterfragt?", antworteten 74 % von 350 befragten Testamentsvollstreckern mit "ja".

[19] Vgl. die Beiträge der einzelnen Autoren in Schiffer/Rott/Pruns, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, 2. Aufl. 2022; ebenso Rott/Kornau/Zimmermann, Praxishandbuch Testamentsvollstreckung, 3. Aufl. 2022, § 14 Rn 18.

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