Rn 24

Die InsO ist, wie jedes andere Gesetz auch, zunächst an Hand ihres Wortlauts und ihres inneren Zusammenhangs auszulegen.[18] Soweit Zweifel bei der wortgetreuen Auslegung verbleiben, kann auf die Erläuterungen und Begründungen zum Regierungsentwurf sowie die Stellungnahmen von Ausschüssen und Bundesrat im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zurückgegriffen werden. Sind in die InsO Bestimmungen der Konkursordnung, der Vergleichsordnung oder der Gesamtvollstreckungsordnung übernommen worden, kann grundsätzlich die insoweit vorhandene Rechtsprechung und Literatur zur Auslegung herangezogen werden.

[18] BGH, Beschl. v. 08.05.2018, II ZB 17/17, ZIP 2018, 1358 zur Auslegung des § 155 InsO; grundsätzlich zur Auslegung der InsO vgl. Pawlowski, DZWir 2001, 45 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge