Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 12 Elektronische Dokumente / C. Überschreiten der zulässigen Höchstgrenzen

Rz. 43 Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 ERVV i.V.m. der 2. ERVB 2022 Nr. 3 werden seit dem 1.4.2022 bis 31.12.2022 Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht auf höchstens 200 Dateien und höchstens 100 Megabyte (MB) begrenzt. Für die Zeit ab dem 1.1.2023 bis mindestens 31.12.2023 (und falls keine Neuregelung erfolgt, auch darüber hinaus) werden die Anzahl und das Vo...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / II. Anforderung bei EDV-Kalender-Führung

Rz. 40 Allerdings treffen den Rechtsanwalt bei der Führung eines allein EDV-gestützten Fristenkalenders besondere Sorgfaltspflichten. So ist er verpflichtet, dass in Störfällen eine Service-Firma die Reparatur unverzüglich durchführt und den Versuch unternimmt, vor einer Reparatur dafür zu sorgen, dass die gespeicherten Fristen ausgegeben werden.[52] Rz. 41 Wichtig ist, dass ...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 4. "Nach Diktat verreist" – BVerfG gibt vor!

Rz. 94 Das BVerfG hat mit Beschl. v. 7.12.2015 überspannten Anforderungen an formwirksame Revisionsbegründungen im Strafverfahren eine Absage erteilt: Zitat "Es ist mit dem Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht vereinbar, allein daraus, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz (§ 345 II StPO) nicht von dem mit "i.V." unterzeichnenden Rechtsanwalt selbst verfasst wurde...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / E. Einsatz einer Anwaltssoftware

Rz. 72 Die Antwort auf die Frage, ob die Anwaltssoftware ausreichend "vertrauenswürdig" ist, um sich auf deren Angaben verlassen zu können, wird sicher vom Einzelfall abhängen. Rz. 73 Das BVerfG sieht dies zumindest beim Heraussuchen einer gerichtlichen Fax-Nummer nicht so, ohne dies aber zu begründen. Das BVerfG in seiner Entscheidung wortwörtlich:[78] Zitat "Die Verfahrensbev...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / a) "Entweder oder"

Rz. 166 Anwälte müssen sich bei Einreichung elektronischer Dokumente entscheiden. Soll die Einreichung nach § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 ZPO (Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur – qeS) oder nach § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO (Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur im Dokument + Eigenversand) erfolgen? Fällt die Entscheidung auf § 130a Abs. 3 S. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32 FGO verbietet die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG (s. Rz. 2ff.). Nicht verboten sind dagegen Verwaltungsgeschäfte innerhalb der Gerichtsverwaltung (s. Rz. 10ff.). Die Vorschrift konkretisiert § 1 FGO, wonach FG von den Verwaltungsbehörden getrennt sind, und verwirklicht damit die in Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehene Dre...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / III. Fehlende Unterschrift – Unterschriftenkontrolle

Rz. 35 Trägt die Berufungsschrift keine Unterschrift, fehlt es an einem von Amts wegen zu prüfenden, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels zwingenden und unverzichtbaren Formerfordernis (§ 295 Abs. 2 ZPO), das nicht durch rügelose Einlassung geheilt werden kann (§ 295 Abs. 1 ZPO).[45] Ein Wiedereinsetzungsantrag ist notfalls auch vorsorglich zu stellen und die versäumte Pro...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 1. Verordnungsgrundlage

Rz. 17 Elektronische Signaturen sind gem. Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO Zitat "Elektronische Signatur sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet." Rz. 18 Die eIDAS-VO spricht lediglich von einer "elektronischen Signatur". Der Begriff "einfache elektronische ...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IV. Pflicht zum Einzelausdruck der eingegebenen Fristen

Rz. 49 Der BGH hat im Februar 2019 trotz der Ausweitung der Digitalisierung und Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eine klare Vorgabe gemacht, dass bei Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender die Kontrolle nur durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge (oder eines Fehlerprotokolls) erfolgen kann. Die Leitsätze des BGH: Zitat "a) Bei der Fristeinga...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VII. Patentgerichtsverfahren

Rz. 27 Für Verfahren vor dem Bundespatentgericht (z.B. Nichtigkeitsverfahren, Erteilung von Zwangslizenzen etc.) und dem Bundesgerichtshof (z.B. Berufungsverfahren im Nichtigkeitsverfahren) wird in § 125a Abs. 2 PatG auf die Vorschriften der ZPO verwiesen. Zitat § 125a PatG: (1) Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen, Anträge oder sonstige H...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / I. EDV-Kalender allein ist zulässig

Rz. 38 Schon frühzeitig hat der BGH in seiner Rechtsprechung auf den Fortschritt der Technik reagiert und die alleinige Führung des Kalenders mittels EDV zugelassen. Dennoch wollen auch heute noch viele nicht glauben, dass der Abschied vom Papierkalender erlaubt ist. Zitat "Die Führung eines EDV-Kalenders ist ausreichend; der Rechtsanwalt muss auch nicht als Vorsorge für etwai...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / E. beA-Karte Mitarbeiter

Rz. 24 Für das beA können auch sog. beA-Karten Mitarbeiter bestellt werden, die mit einem fortgeschrittenen Zertifikat für die Anmeldung am beA-System ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass ein fortgeschrittenes Zertifikat nicht zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt. Rz. 25 Die beA-Karten Mitarbeiter sind bei Auslieferung nicht personalis...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / A. Unterzeichnung im elektronischen Zeitalter

Rz. 1 Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) war eine der wichtigsten Fragen zu klären: "Wie "unterschreibt" man eigentlich elektronisch? Bei der Suche nach einer Antwort sind die vom BGH in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu Sinn und Zweck einer handschriftlichen Unterschrift i.S.v. § 130 Nr. 6 ZPO hilfreich:" Zitat "Die Unterschrift soll ...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / c) Vor- und Familienname

Rz. 151 Der Vorname muss nicht zwingend angegeben werden.[113] So hat auch das OVG Hamburg entschieden, das selbst bei Vorhandensein von zwei namensgleichen Anwälten in der Kanzlei keinen Anlass sieht, bei fehlendem Vornamen auf einen fehlenden Verantwortungswillen zu schließen.[114] Rz. 152 Wobei der BGH den Familiennamen aber nur dann ausreichen lässt, wenn sich an anderer ...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / d) Signaturprüfung vor Versand

Rz. 172 Vor dem Versand ist bei Anbringung einer qeS zwingend eine Signaturprüfung durchzuführen, siehe dazu § 14 Rdn 24 in diesem Werk, indem der entsprechende Prüfbutton im beA-System angeklickt wird. Die technische Überprüfung erfolgt durch das System, das entweder "fehlgeschlagen" oder "erfolgreich" anzeigt. Wird trotz Warnsymbol keine weitergehende Kontrolle vorgenommen...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / J. Kein Mitleid mit "beA-Verweigerern"

Rz. 74 Schon früh stellte die Rechtsprechung klar, dass es nicht Aufgabe der Gerichte sei, Anwälten die Funktionsweise ihres beA näher zu bringen. Anwälte müssen ihr beA kennen, entschied daher auch das LAG Schleswig-Holstein schon 2019: Zitat "Ein RA ist als Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nicht nur verpflichtet, die technischen Einrichtungen zu...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 6. Pflicht zur Ersatzeinreichung?

Rz. 146 § 130d S. 2 ZPO regelt, dass bei vorübergehender technischer Störung die Ersatzeinreichung (d.h. Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften) zulässig bleibt. In seiner Gesetzesbegründung lässt sich der Gesetzgeber nicht weiter darüber aus, was er konkret unter "kann" versteht. Da die vorübergehende technische Störung natürlich so gravierend sein kann, dass auch ei...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / I. Gesetzliche Regelungen

Rz. 25 Sobald eine Nachricht via beA beim EGVP eingeht, wird im Rahmen des OSCI-Standards eine Eingangsbestätigung an den Absender übermittelt. Diese Eingangsbestätigung zeigt an, dass die versendete Nachricht auf dem Server des Empfängers gespeichert wurde und vom Empfänger abgeholt werden kann. Da diese Eingangsbestätigung den Eingangszeitpunkt beim Intermediär anzeigt, gi...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / V. Qualifizierte elektronische Signatur

Rz. 28 Qualifizierte elektronische Signaturen sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die gem. Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO zudem Rz. 29 Ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen ist ein von einem q...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 1. Prozessvollmacht

Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht qualifiziert elektronisc...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 29 Im Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag kann der Gläubiger die Zustellung z.B. des Titels oder eines Schriftstücks in Auftrag geben. Die Nutzung des Formulars ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn der Gläubiger ausschließlich einen Zustellungsauftrag erteilen will, § 1 Abs. 2 GVFV. Rz. 30 Bisher ist der Zustellungsauftrag in Modul D des Formulars für einen Ge...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Abgabepflicht – ordnungsgemäße Zustellungen

Rz. 66 Gem. § 14 S. 1 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Rz. 67 Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks von Anwalt zu Anwalt genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwa...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / V. Faksimile-Stempel als Unterschrift ausreichend?

Rz. 46 Faksimile-Stempel werden häufig eingesetzt als Unterschriftsstempel, d.h., es handelt sich hierbei um einen speziell angefertigten Stempel, der eine exakte Kopie der Unterschrift wiedergibt (aus dem lateinischen fac simile "mache es ähnlich!"). Faksimile kann aber auch die originalgetreue Nachbildung eines Werks bedeuten, so z.B. häufig dann verwendet, wenn historisch...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / II. Prüfung der Eingangsbestätigung – praktisch

Rz. 29 Die gesendete Nachricht wird zur Kontrolle des Zeitpunkts des Eingangs der Nachricht auf dem Gerichtsserver im beA (Gesendet-Ordner) geöffnet. Unterhalb der Übersicht der gesendeten Dokumente wird der Empfänger (1), der Zugangszeitpunkt und Übermittlungsstatus (2) angezeigt. Die vollständige Zustellantwort kann durch Klicken des Lupensymbols (3) geöffnet werden, siehe...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / VII. E-Mail-to-Fax-Verfahren mit eingescannter Unterschrift – Ersatzeinreichung

Rz. 65 Vorsicht ist auch bei der Übermittlung eines Schriftsatzes bei E-Mail-to-Fax-Verfahren im Rahmen einer Ersatzeinreichung i.S.d. § 130d S. 2 ZPO bzw. § 5 ERVV geboten. Rz. 66 Zitat "1. Eine im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermittelte Berufungsbegründungsschrift genügt den gesetzlichen Formanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift grundsätzlich nicht, wenn sie ledigli...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / III. ERVB (Rechtslage bis 31.12.2021)

Rz. 10 Bis zum 31.12.2021 gab es bereits drei ERVB (ERVB 2018, ERVB 2019 u. ERVB 2021), die gem. § 5 ERVV bekannt gemacht wurden. Diese ERVB wurden zum 1.1.2022 durch eine einheitliche ERVB 2022 abgelöst; diese wiederum durch die 2. ERVB 2022 ersetzt, siehe hierzu ab Rdn 41 ff. Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[7] verkündet, welches zum 1.1.2022 in Kraf...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / VI. Auszubildende

Rz. 12 Immer wieder muss der BGH darüber entscheiden, ob und inwieweit Auszubildende in die Bearbeitung von Fristen eingebunden werden können. So hat er schon 2004 festgestellt, dass dann, wenn Auszubildende mit Botengängen (Nachtbriefkasten) betraut werden, sicherzustellen ist, dass sie eine umfassende Einweisung in die besondere Lage der Nachtbriefkästen erhalten haben.[18...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Gegner oder Gericht haben Zweifel am angegebenen Datum

Rz. 127 Es kommt vor, dass eine Partei versucht, ein auf dem eEB oder EB des gegnerischen Anwalts angegebenes Datum, weil er es für falsch hält, zu entkräften, aber auch, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des abgegebenen Empfangsbekenntnisses hat. Rz. 128 Gerichte sind von Gesetzes wegen gehalten zu prüfen, ob ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt worden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / II. Ausscheider und Neuzugänge – oder: von Joinern und Leavern

Rz. 22 Ein zentrales Thema im beA in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht ist sicherlich der Umgang mit ausscheidenden Mitarbeitern und Anwälten sowie mit Neuzugängen (sog. Joiner und Leaver). Rz. 23 Wenn ein Mitarbeiter die Kanzlei verlässt, sollte er die ihm zugewiesene Mitarbeiter-Karte in der Kanzlei belassen. Diese kann vom Profil des ausscheidenden Mitarbeiters entkop...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung von Schriftstücken gegen EB von Gerichten – § 175 ZPO

Rz. 49 Die Zustellung von Schriftstücken, die bis zum 31.12.2021 ebenfalls in § 174 ZPO a.F. geregelt war, wurde inhaltlich in die neuen §§ 175 und 176 ZPO aufgenommen. Abs. 1 des § 175 ZPO regelt zunächst, dass ein Schriftstück an die in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Verfahrensbeteiligten, somit also auch an Rechtsanwälte, gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die M...mehr

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Vorwort

Liebe Lesende, die gesetzlichen und technischen Entwicklungen seit der dritten Auflage dieses Werks machten eine gründliche Überarbeitung erforderlich. Natürlich sind die Dinge im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und beA nach wie vor im Fluss. Da das beA seit Anfang 2022 einige Updates erhalten hat und zahlreiche Gesetzesänderungen mit Bezug auf den ERV sowie Auswirku...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / f) Versand aus beBPo

Rz. 161 Für den Versand aus dem beBPo, welches ebenfalls ein sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 4 ZPO ist, genügt ebenfalls der Name des Urhebers oder dessen eingescannte Unterschrift am Ende des Dokuments, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim:[125] Zitat "Einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf es im Falle der Übermittlung von elektronischen Dokumenten...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Beispiele für einfache elektronische Signaturen

Rz. 20 Beispiele für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur i.S.d. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO an einem elektronischen Dokument: Beispiele (…) Klage ist daher geboten. Dr. Anton Mustermann Rechtsanwalt Dieser Schriftsatz ist einfach elektronisch signiert. Hinweis f...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / c) Qualifizierte elektronische Signatur nicht identisch mit Namenszug

Rz. 168 Wie oben dargelegt, ist ein Zusatz unter einem Schriftsatz, der mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht wird, nicht erforderlich. Häufig wird dies in der Praxis aber dennoch gemacht, und sei es aus Gründen der "Stilfrage". Erfreulich ist, dass das BAG einen bestimmenden Schriftsatz als wirksam eingereicht ansieht, wenn der Namenszug unter dem Schriftsa...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / I. § 130a Abs. 4 ZPO

Rz. 94 Die sicheren Übermittlungswege definiert § 130a Abs. 4 ZPO:[65] Zitat "(4) Sichere Übermittlungswege sind"mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / J. Protokollierungs- und Mitteilungspflichten – Information des Absenders

Rz. 40 Protokollierungs- und Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 5 SRV. Interessant dürfte hier vor allem die Verpflichtung aus § 5 Abs. 3 SRV sein, über eine bei einem Abruf aufgefundene Schutzschrift, die vom abrufenden Gericht als sachlich einschlägig gekennzeichnet wurde, drei Monate nach dieser Kennzeichnung dem Absender eine automatisiert erstellte Mitteilung zukom...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Eingang

Rz. 87 Schon zu Zeiten des Papier-EB war es herrschende Rechtsprechung, dass das Zustellungsdatum das Kenntnisnahmedatum und nicht das Eingangsdatum oder das Datum der Einlegung ins Anwaltspostfach bei Gericht [43] ist. Rz. 88 Bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[44] kommt es daher n...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Kenntnisnahmepflicht – Zustellungen und formlose Posteingänge

Rz. 9 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Die passive Nutzungspflicht umfasst damit die regelmäßige Kontrolle der Posteingänge im Gegensatz zur aktiven Nutzung, die sich auf Postausgänge erstreckt. Rz. 10 Die passive Nutzung...mehr