Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3 Antragstellung durch den Gläubiger der Kapitalerträge

6.3.1 Allgemeines Rz. 49 Will der Gläubiger der Kapitalerträge den Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt selbst stellen, stehen ihm hierfür zwei Verfahren offen: der Einspruch gegen die KapESt-Anmeldung (Rz. 52f.), der Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 54f.). Rz. 50 Die KapESt-Anmeldung bildet die rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.2 Keine NV 2-Bescheinigung für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art

Rz. 89 Eine NV 2-Bescheinigung wird nach § 44a Abs. 4 S. 5 EStG allerdings nicht erteilt, wenn die betreffenden Kapitalerträge bei der von der KSt befreiten Gläubigerin Betriebseinnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind[1], für den die Befreiung von der KSt ausgeschlossen ist, bei der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts als Betriebseinnahmen e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 81 Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist nach Abs. 4 S. 3, dass die Gläubigerin der Kapitalerträge dem Schuldner bzw. dem depot- und/oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle nachweist, dass sie zu den K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 20 Abstandnahme vom Steuerabzug und Solidaritätszuschlag

Rz. 148 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden (§ 44 EStG Rz. 18). Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen nach § 44a EStG vom Steuerabzug Abstand zu nehme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 14 Erstattung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (Abs. 9)

Rz. 122 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 EStG, die einer beschränkt stpfl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland nach dem 31.12.2008 zufließen, bestimmt § 44a Abs. 9 EStG, dass 40 % der einbehaltenen und abgeführten KapESt erstattet werden. Die Vorschrift wurde durch G. v. 14.8.2007[1] eingefügt, um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.5 Abstandnahme bei im Ausland ansässigen Körperschaften (Abs. 4 S. 6)

Rz. 91a § 44a Abs. 4 S. 6 EStG regelt die Abstandnahme vom KapESt-Abzug für im EU/EWR-Ausland ansässige steuerbefreite Pensions-, Sterbe- oder Krankenkasse, die bestimmte, in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c und d EStG genannte Zinsen (§ 49 EStG Rz. 326ff., 341ff.) aus dem Inland beziehen, die der beschr. Steuerpflicht unterliegen. S. 6 wurde durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[1] e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Freistellungsauftrag (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 62 Unbeschränkt stpfl., nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, können auf dem gleichen Vordruck wie natürliche Personen dem zum Steuerabzug Verpflichteten einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn das bei diesem geführte oder verwaltete Konto oder Wertpapierdepot auf ihren Namen lautet.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Freistellungsaufträge

Rz. 70 Anders als im Zusammenhang mit den NV-Bescheinigungen (Rz. 67) nennt § 44a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Freistellungsaufträge keine Aufzeichnungspflichten, sondern schreibt dem zum Steuerabzug Verpflichteten nur die Aufbewahrung der Freistellungsaufträge vor. Schon allein wegen der detaillierten Angaben, deren Mitteilung das BZSt nach § 45d EStG von ihm verlangt, wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.3 Sonderfall der Abstandnahme bei Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (Abs. 4 S. 2)

Rz. 76 § 44a Abs. 4 S. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 20.12.2001[1] regelt einen Sonderfall der Abstandnahme vom Steuerabzug. Danach ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn eine unbeschränkt stpfl., von der KSt befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.7 Verfahrensbetreibung nach § 44b Abs. 5 S. 3 EstG

Rz. 73b Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[1] ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2014 zufließende Kapitalerträge um einen neuen S. 3 ergänzt worden. Danach müssen die zum Steuerabzug Verpflichteten nachträglich vorgelegte Anträge und Bescheinigungen des Stpfl. beim Steuerabzug bis zur Erteilung der Steuerbescheinigung berücksichtigen. Im Einvernehmen mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Abstandnahme vom Steuerabzug bei Auszahlung von Genossenschaftsdividenden (Abs. 4b)

Rz. 91g § 44a Abs. 4b EStG beinhaltet eine Umstellung des KapESt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, wenn für diese die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund von NV-Bescheinigungen oder Freistellungsaufträgen vorliegen. § 44a Abs. 4b EStG überschneidet sich im sachlichen Anwendungsbereich mit dem durch das AmtshilfeRLUmsG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 2 KStG wurde bisher nur zweimal geändert. Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurde Nr. 2 an die Änderung der Kapitalertragsteuererstattung angepasst. Bis dahin war die KapESt voll zu erheben und unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder zur Hälfte zu erstatten. Stattdessen wird nun vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen. Da kein Kapitalertragsteuerabzug mehr "vorz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einbehaltene Steuer ist gemäß § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliche Abgeltungswirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Regelfall gilt die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn (§§ 38ff EStG), dem Steuerabzug vom KapErtr (§§ 43ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterworfen sind, bei beschränkt StPfl durch den Steuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten. Eine Veranlagung zur ESt erfolgt demnach nicht, was etwa eine Steueranrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zweck der Veranlagung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und mit anderen Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Haftung

Rn. 65 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Entsprechend § 50a Abs 5 S 4 EStG besteht eine Haftung des Vergütungsschuldners für die Einbehaltung als auch für die Abführung der Steuer. Die Haftung besteht ihrem Umfang nach nur insoweit, als die Steuer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden noch besteht. Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das FA hat die Steuer bei dem Vergütungss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Anrechnung von im Ausland einbehaltener Quellensteuer

Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann, sofern das entsprechende DBA deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht, auch auf die GewSt angerechnet werden. Verfahrensrechtlich hat die Entscheidung über die Anrechnung dem Grunde und der Höhe nach im Bescheid über den GewSt-Messbetrag zu erfolgen. FG Hess. v. 26.8.2020 – 8 K 1860/16, EF...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewinne aus Veräußerung sog. unechter Finanzinnovationen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Gewinne aus der Rückzahlung von Anleihen, die als sog. unechte Finanzinnovationen zu qualifizieren sind, führen seit Einführung der Abgeltungsteuer zu gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Beachten Sie: Dies gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von Finanzinnovationen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, ohne dass es auf d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bondstripping als Gestaltungsmissbrauch

Die Verlagerung von eigentlich dem Bereich der Abgeltungsteuer unterfallenden Verlusten in den Bereich der tariflichen ESt durch Einschaltung einer für diesen Zweck gegründeten GmbH (sog. Bondstripping) ist nach Auffassung des FG München rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO. FG München v. 20.10.2020 – 12 K 3102/17, EFG 2021, 459, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 30/20mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / 1. Anlage KAP

Die Anlage KAP wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Im Weiteren haben sich inhaltliche Änderungen ergeben. Wichtige Änderungen: Aufgrund der Einfügung neuer Zeilen hat sich die Nummerierung der Zeilen insgesamt ab Zeile 9 geändert. Zeile 9: Die neue Zeile 9 ist "frei". Für 2020 erfolgen hier keine Eintragungen. Zeile 10: Die bisherige Zeile 8a (2019) wurde in Zeile 10 verscho...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / c) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Erträge aus der Geldanlage der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F.) stehen den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, da diese "Früchte" i.S.d. § 16 WEG darstellen.[53] Regelmäßig wird die Erhaltungsrücklage auf einem (separaten) Bankkonto angelegt, welches verzinslich[54] ist und zu Zinserträgen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) führt.[...mehr

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§ 38 Sponsoring / D. Checkliste: Sponsoring

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§ 38 Sponsoring / F. Muster: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung

Rz. 31 Vertragspartner ist in dieser Fallvariante nicht die Sportlerin, sondern die sie betreuende Management-Gesellschaft (MG), bei der sie angestellt ist. Rz. 32 Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung § 4 Vergütung (1) MG erhält für die Leistungen der Sportle...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Bemessungsgrundlage

Rz. 18 Bezüglich der mit Quellensteuer belasteten Vergütungsteile ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Quellensteuer entscheidend. Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten und die steuerlichen ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[13] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Pfändung

Rz. 78 Nach § 46 AO richtet sich nicht nur die Abtretung und Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen durch den Steuerpflichtigen, sondern auch deren Pfändung durch einen Gläubiger des Steuerpflichtigen. In der Praxis ist insbesondere § 46 Abs. 6 S. 1 AO zu berücksichtigen; ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung darf nicht e...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Mit § 3c Abs. 2 EStG steht § 3 Nr. 40 EStG in einem sinnlogischen Zusammenhang (Rz. 1). Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung können die Teileinkünfte "brutto" festgestellt werden, wenn der notwendige Rechenschritt für die Ermittlung der stpfl. Einkünfte zweifelsfrei erkennbar ist.[1] Rz. 5 Die Steuerbefreiung wird gem. § 51a Abs. 2 S. 2 EStG im Rahmen der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG (S. 1 Buchst. f)

Rz. 49 Die Steuerfreiheit gilt auch für sonstige Einnahmen, die wirtschaftlich als Kapitalnutzung der Anteilseigner zu beurteilen sind. Dies betrifft z. B. Treueaktien (§ 20 EStG Rz. 281) oder die Übernahme der KapESt durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft (§ 20 EStG Rz. 277). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die besonderen Entgelte oder Vorteile zu den Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 251 AO, dessen Vorgängervorschrift der § 226a RAO war, ist neben § 249 AO die zentrale Norm des Vollstreckungsrechts der AO.[1] Während § 249 AO bestimmt, dass Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, grundsätzlich im Verwaltungsweg vollstreckt werden können[2], regelt § 251 AO einige Fälle, ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Depotübertragungen unter der Abgeltungsteuer

Rz. 369 Eine wichtige Regelung für die Nachfolgeplanung, die der Berater kennen muss, bringt die Abgeltungsteuer für den unentgeltlichen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, d.h. den typischen Fall, in dem der Unternehmer seinem Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich ein Wertpapierdepot zuwendet. Teilt er seiner übertragenden Depotbank mit, dass es sich um e...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Besteuerung von Leistungen an Begünstigte (Destinatäre)

Rz. 74 Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger von Leistungen einer Familienstiftung nicht persönlich von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. wegen Gemeinnützigkeit), unterliegen Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) der Einkommensteuer.[100] § 32d Abs. 1 EStG ist anzuwenden mit der ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 3. Lebensversicherungen im Privatvermögen

Rz. 371 Mit Einführung der Abgeltungsteuer haben sich auch die Regelungen zur Besteuerung von Lebensversicherungen geändert. Dies betrifft vor allem sog. Neuverträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen werden. Bei diesen Neuverträgen ist ein Sonderausgabenabzug während der Ansparphase ausgeschlossen, wenn es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt. Nur bei reinen Risik...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr