Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.1 Rechtsformvergleich unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten

Das Unternehmensteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli-Zuschlag). Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft,[1] diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.2 Gliederung der Vorschrift

Rz. 4 Abs. 1 S. 1 umschreibt den Einkommensbegriff des KSt-Rechts. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich demgemäß nach den Vorschriften des EStG und den sie ergänzenden oder ihnen vorgehenden speziellen Regelungen des KStG. Die Vorschrift enthält weiterhin Sonderregelungen zum Einkommen der Betriebe gewerblicher Art in S. 2 und der inl....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich des § 32a KStG ist hinsichtlich der Rechtsform der betroffenen Stpfl. nicht ganz klar. Eindeutig ist, dass der die verdeckte Gewinnausschüttung leistende Stpfl. nach Abs. 1 eine Körperschaft sein muss, die rechtlich in der Lage ist, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erbringen,[1] sowie, dass der die verdeckte Einlage nach Abs. 2 empfangende St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.3 Vorabausschüttungen

Rz. 366 Zu den Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen, gehören auch zulässige Vorabausschüttungen. Vorabausschüttungen dürfen nur den von einem ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann voraussichtlich zu erwartenden Jahresgewinn erfassen. Sie können nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs, ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.2 Betriebsvermögen und außerbetriebliche Sphäre

Rz. 53 Für die Frage, ob eine Körperschaft neben einer betrieblichen Sphäre auch eine nichtsteuerliche Sphäre (Privatsphäre) haben kann, ist zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs- bzw. Pensionsvereinen auf Gegenseitigkeit und Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts[1] auf der einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.3 Ausgabeaufgeld und Zuzahlungen

Rz. 179 Ausgabeaufgeld und Zuzahlungen[1] sind nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–4 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen. Soweit es sich nicht um andere Gesellschafterzuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt, dürfen sie bei der AG nur im Rahmen des § 150 Abs. 3, 4 AktG verwendet werden, d. h. eine Ausschüttung ist ausgeschlossen. Bei der GmbH bestehen grundsätzlich keine Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.5 Rechtsfolgen

Rz. 632 Abs. 7 S. 1 bestimmt jeweils für den Betrieb gewerblicher Art und für die Kapitalgesellschaft, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu ziehen sind. Das bedeutet, dass keine Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung bei dem Betrieb gewerblicher Art bzw. bei der Kapitalgesellschaft zu erfolgen hat. Diese Privilegierung tritt nur ein, "soweit...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 8.12.2023 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16411-2023-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen ESP-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Dennoch Gesamtdokumentation

Die Möglichkeit, nach § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F./§ 1 Abs. 3b AStG 22 auf die Transferpaketbetrachtung zu verzichten, ändert nichts daran, dass der Tatbestand einer Funktionsverlagerung erfüllt ist. Insbesondere sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten zu beachten. Es sind die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich quantifiziert die wirtschaftlichen Gründe für die Funktion...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 40 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / 5. Abgeltungsteuer

Im Bereich der Abgeltungsteuer spielen nahe Angehörige insoweit eine nicht unbedeutende Rolle, als die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ausgeschlossen ist, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.2.4 Anzurechnende Steuern (Zeilen 111-113)

Zeilen 111-113 erfassen die anzurechnenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge), die die jeweiligen laufenden Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit betreffen. Beschränkung der Anrechenbarkeit von KapESt nach § 36a EStG und/oder § 31 Abs. 3 InvStG Zeilen 114/115 betreffen die sich aus § 36a EStG/§ 31 A...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.7 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.3 Steueranmeldungen

Rz. 9 § 249 Abs. 1 S. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass auch Steueranmeldungen im Verwaltungsweg vollstreckt werden können. Da Steueranmeldungen keine Verwaltungsakte sind, aber Verwaltungsakten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung in ihrer rechtlichen Wirkung gem. § 168 AO gleichstehen, bedurfte es dieser gesetzlichen Klarstellung.[1] Steueranmeldungen, die unter § 249 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Einbeziehung von Steuerabzugsbeträgen und getrennt festgesetzten Vorauszahlungen (Abs. 3)

Rz. 8 Steuerabzugsbeträge (LSt, KapESt) und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind nach § 276 Abs. 3 AO in die Aufteilung einzubeziehen. Für die getrennte Festsetzung ist dabei allein der formale Akt maßgebend. Sie ist z. B. dann gegeben, wenn die Festsetzung der Vorauszahlungen im Zusammenhang mit einer Einzelveranlagung eines der beiden zusammenveranlagten Ehegatten er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2 Anrechnung von Quellensteuern

Rz. 22 § 32d Abs. 1 S. 2 EStG regelt die Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Vorschrift bestimmt, dass sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG um die nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG anrechenbaren ausl. Quellensteuern mindert, was in der Formel i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG bereits berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Anrechnung von ausl. Quellensteuern, § 32d Abs. 5 EStG

Rz. 75 § 32d Abs. 5 EStG regelt die Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Vorschrift knüpft an § 32d Abs. 1 S. 2 EStG an, der bestimmt, dass sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG um die nach § 32d Abs. 5 EStG anrechenbaren ausl. Quellensteuern mindert. In diesem Zusammenhang regelt § 32d Abs. 5 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.2 Grundlagen der Abgeltungsteuer

Rz. 3 Bei § 32d EStG handelt es sich um ein Kernstück der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer, im Rahmen derer der Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erheblich ausgeweitet wurde. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG nicht nur laufende Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, sondern auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.1 Sonderregel für Kapitalerträge bei fehlendem DBA

Rz. 76 § 32d Abs. 5 S. 1 u. 3 EStG enthält Vorgaben zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, wenn mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge kein DBA besteht. § 32d Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass in den Fällen des § 32d Abs. 3 und 4 EStG bei unbeschränkt Stpfl., die mit ausl. Kapitalertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Pflichtveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 3 EStG

Rz. 67 § 32d Abs. 3 S. 1 EStG bestimmt, dass der Stpfl. Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht der KapESt unterlegen haben, in der Steuererklärung anzugeben hat. Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche ESt nach § 32d Abs. 3 S. 2 EStG um die nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Abgeltungsteuer. § 32d Abs. 3 S. 3 EStG stellt klar, dass im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.5 Formel für die Steuerberechnung

Rz. 26 § 32d Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG enthält eine Formel zur Berechnung der auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG entfallenden Abgeltungsteuer. Nach § 32d Abs. 1 S. 4 EStG beträgt die ESt auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen (e – 4q) : (4 + k). § 32d Abs. 1 S. 5 EStG definiert "e" als die nach den Vorschriften des § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5 Wahlveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 4 EStG

Rz. 71 § 32d Abs. 4 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für Kapitalerträge, die der KapESt unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung entsprechend § 32d Abs. 3 S. 2 EStG beantragen kann. In diesem Fall muss der Stpfl. die betroffenen Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. § 32d Abs. 4 EStG soll dem Stpfl. die Möglichkeit geben, steuermindernde Umstände, die beim Steuerabzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. H. v. 25 % gilt, der die Anwendung des progressiven Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Günstigerprüfung durch die Finanzverwaltung, § 32d Abs. 6 EStG

Rz. 81 § 32d Abs. 6 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG eine Steuerfestsetzung zum progressiven Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG beantragen kann, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt als die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Bei der in § 32d Abs. 6 EStG geregelten Günstigerprüf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Proportionaler Sondertarif für Kapitaleinkünfte, § 32d Abs. 1 EStG

Rz. 16 § 32d Abs. 1 EStG regelt den proportionalen Sondertarif i. H. v. 25 % für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, der die Anwendung des progressiven Normaltarifs i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % ausschließt. Die Vorschrift enthält mehrere Sätze. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.2 Entsprechende Anwendung bei vorhandenem DBA

Rz. 80 § 32d Abs. 5 S. 2 EStG enthält Bestimmungen zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG für den Fall, dass mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge ein DBA besteht. Die Vorschrift regelt, dass § 32d Abs. 5 S. 1 EStG entsprechend gilt, soweit in einem DBA die Anrechnung einer ausl. Steuer einschließlich ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3 Berücksichtigung der KiSt

Rz. 23 In § 32d Abs. 1 S. 3 EStG finden sich Vorgaben für die Berücksichtigung der KiSt bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich die Abgeltungsteuer i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 und 2 EStG im Fall einer KiSt-Pflicht um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden KiSt ermäßigt. Bei der KiSt handelt es sich um eine Zuschlagste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 32d EStG gilt in sachlicher Hinsicht ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Dies wird in § 32d Abs. 1 S. 1 EStG insofern ausdrücklich klargestellt, als der proportionale Sondertarif i. H. v. 25 % nur dann anwendbar ist, wenn die betreffenden Kapitalerträge nicht nach der Subsidiaritätsregel i. S. d. § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zu den Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.2 Bezüge zu Regelungen außerhalb des EStG

Rz. 8 Enge Bezüge des § 32d EStG bestehen zu einer Reihe von Regelungen außerhalb des EStG. So führen Investmenterträge i. S. d. § 16 Abs. 1 InvStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 Abs. 1 EStG unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG der Besteuerung. Vorschriften z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Begünstigte Lebensversicherungen, Nr. 2

Rz. 53 § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Regelung ist nach Ansicht des Gesetzgebers zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.4 Ausschüttungen von Körperschaften, Nr. 4

Rz. 64 § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 9 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert haben. Dies gilt nach § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.5 Rechtsentwicklung

Rz. 11 § 32d EStG wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] ins Gesetz aufgenommen. Nach § 52a Abs. 15 EStG i. d. F. d. Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007 war der neu eingeführte § 32d EStG erstmals für den Vz 2009 anzuwenden. Rz. 12 Durch das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Typisierte Missbrauchstatbestände, Nr. 1

Rz. 30 § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht vor, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. bei der Einkünfteerzielung einen in dieser Vorschrift genannten, typisierten Mis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG

Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der in § 32a EStG geregelte progressive Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2 Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Buchst. b)

Rz. 39 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG schließt den proportionalen Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG in bestimmten Fällen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung aus. § 32d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) S. 1 EStG sieht vor, dass § 32d Abs. 1 EStG nicht für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 u. 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG gilt, wenn sie von einer Kapitalgesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.2 Sondertarif für Kapitaleinkünfte

Rz. 20 Der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG gilt ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Deren Tatbestand wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] erheblich ausgeweitet. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG neben den laufenden Erträgen des K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.1 Einzelunternehmen und "Back-to-Back"-Finanzierungen

Rz. 45 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 1 EStG erfasst "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an einen Betrieb des Gläubiger steht. Durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. aa) EStG wird die Regelung auf Fälle ausgedehnt, in denen die Kapitalüberlassun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Unternehmerische Beteiligungen, Nr. 3

Rz. 56 § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG sieht vor, dass auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. im Vz, für den der Antrag erstmals gestellt wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3 "Back-to-Back"-Finanzierungen, Buchst. c)

Rz. 43 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) EStG schließt die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG bei wechselseitigen Kapitalüberlassungen in Form von "Back-to-Back"-Finanzierungen aus. Die Vorschrift bestimmt, dass § 32d Abs. 1 EStG nicht für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und 7 EStG gilt, soweit ein Dritter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3.2 Ausübung des Veranlagungswahlrechts

Rz. 60 § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG findet nur auf Antrag des Stpfl. Anwendung. Der Antrag, für den keine besondere Form vorgeschrieben ist,[1] gilt nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 3 EStG erstmals für den Vz, für den er gestellt wurde. Er ist nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den jeweiligen Vz zu stellen und gilt, solange er nicht widerruf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 40a Die Tatsache, dass die Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zumindest zu 10 % an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Rz. 25 In § 32d Abs. 1 EStG finden sich keine Regelungen zur Erhebung des Solidaritätszuschlags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Es gelten daher die im SolZG enthaltenen allgemeinen Grundsätze. Der Solidaritätszuschlag ist eine Zuschlagsteuer zur ESt, die der Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung dienen soll. Das Aufkommen des Soli...mehr