Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.5 Veranlagungsverfahren und kein KapESt-Abzug

Rz. 320a Die Besteuerung der Einkünfte i. S. d. § 17 EStG erfolgt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens, sodass die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind. Dies gilt auch in den Fällen einer beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e) EStG. Ein KapESt-Abzug findet (im Fall eines Veräußerungsgewinns) nicht statt, da die Einkünfte i. S. d. § 17 EStG nicht i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.2 Wirkungsweise des § 17 EStG

Rz. 9 Die Wirkungsweise des § 17 EStG kann zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung, sie kann jedoch auch zur Doppelbelastung führen oder letztlich Vermögensmehrungen unbesteuert lassen. Eine etwaige Doppelbesteuerung beruht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Entscheidung, ist daher nicht unbillig und somit hinzunehmen. Es sind die folgenden Fallgruppen denkbar: Rz. 10 Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.2 Veräußerung privat gehaltener Anteile

Rz. 17 Ab Vz 2009 ist die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen in § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG unter Anwendung der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG geregelt. Dies gilt jedoch nur, soweit es sich um Einkünfte i. S. d. § 20 EStG handelt; diese Einkünfte sind jedoch nach § 20 Abs. 8 EStG subsidiär. Die Einkünfte nach § 17 EStG als gewerblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.3 Veranlagungswahlrecht (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 30 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG können Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung) wählen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenveranlagung, da sie zur Anwendung der Splittingtabelle führt. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist weiter, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.1 Definition der Anschaffungskosten (S. 1)

Rz. 203 § 17 Abs. 2a S. 1 EStG enthält eine Definition der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG und fasst hierunter alle Aufwendungen, die geleistet werden, um Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG zu erwerben. Der Begriff des § 17 Abs. 2a S. 1 EStG lehnt sich an die handelsrechtliche Definition der Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 S. 1 HGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000 = BStBl. I 2017, 5) Rz. 2 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Regierungsdirektor Dipl.-Kfm. Dr. iur. Lars Dobratz, Berlin[1] Literaturverzeichnis Dahm in Korn, Einkommensteuergesetz, § 50j EStG (Stand: Juli 2017); Gosch in Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Auflage 2021, § 50j EStG; Holthaus in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 50j EStG (Stand: Juni 2017); Klein/Link in Herrma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abstrakter Belastungsvergleich (Nr. 1)

„... Rz. 163 [Autor/Stand] Einkommensteuer im ausländischen Gebiet. Das eine Element des Vergleichs ist die im fraglichen ausländischen Gebiet "erhobene Einkommensteuer". Eine Steuer ist eine Einkommensteuer, wenn das Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Der Vergleich des Wortsinnes mit §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Auslandsverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (Satz 2)

„(1) ... [2] ... und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.” Rz. 43 [Autor/Stand] Verwahrung im Ausland durch Wertpapiersammelbank. Nach Satz 2 können die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG auch dann Anwendung finden, wenn eine Wertpapiersammelbank die mit dem verwendeten Begriff "Anteile" gemeinten Aktien (s. Rz. 30) oder be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs (Satz 3)

„ [3] § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt.” Rz. 335 [Autor/Stand] Funktion und Inhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG[2] neu eingefügte Satz 3 betrifft das Veranlagungsverfahren und steht in engem Zusammenhang mit der Änderung des Satzes 2. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage hob Satz 2 die Abgeltungswirkung des § 50 Abs. 2 EStG auch hinsichtlich des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG (Satz 1)

„(1) [1] ... völlige oder teilweise Entlastung nach § 50d Absatz 1, ...” Rz. 54 [Autor/Stand] Nur im Erstattungsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 50d EStG. Die besonderen Voraussetzungen des § 50j EStG gelten allein für das Erstattungsverfahren für Abzugsteuern, das § 50d Abs. 1 Satz 2 bis 12 EStG für beschränkt Steuerpflichtige vorsieht. Da die Regelung des §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorschriften des EStG

Rz. 15 [Autor/Stand] Schwestervorschrift des § 36a EStG. § 50j EStG steht in einem engen Zusammenhang mit der nahezu zeitgleich in Kraft getretenen Vorschrift des § 36a EStG. Beide Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Verhinderung von sog. Cum/Cum-Gestaltungen in Bezug auf die Entlastung von Kapitalertragsteuer (s. Rz. 11),[2] und stellen für diesen Zweck nahezu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) DBA-Grundlage (Satz 1)

„(1) [1] ... Kapitalerträgen ..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, ...” Rz. 47 [Autor/Stand] Nur DBA-Ansprüche. Allein Ansprüche auf Entlastung von Kapitalertragsteuer, die sich aus DBA ergeben, haben die besonderen Voraussetzungen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1)

„(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gehört nach dessen Abs. 1 Satz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Telos

Rz. 8 [Autor/Stand] Verhinderung des sog. Cum/Cum-Treaty-Shopping. Die Regelung des § 50j EStG dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Bekämpfung des "sogenannten Cum/Cum treaty shopping" durch inländische oder ausländische Steuerpflichtige. Dabei handele es sich um eine Gestaltung, mittels derer sich der Steuerpflichtige einen "niedrigeren DBA-Quellensteuersatz" versch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ergänzende Voraussetzungen (Satz 1)

a) Allgemeines „(1) [1] Ein Gläubiger von Kapitalerträgen ... hat ..., wenn er ...” Rz. 58 [Autor/Stand] Normadressat: Gläubiger der Kapitalerträge. Nach Satz 1 hat der "Gläubiger der Kapitalerträge" nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines DBA in den von § 50j EStG erfassten Fällen. Gläubiger der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Zeitliche Anwendung

Rz. 24 [Autor/Stand] Geltung für Zuflüsse von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2017. § 50j EStG ist gemäß Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. Da der § 50j EStG keine Verfahrensvorschrift ist, die auf alle noch offenen Erstattungsverf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 3 [Autor/Stand] Einschränkung bestimmter DBA-Ansprüche auf Erstattung in bestimmten Fällen erhobener Kapitalertragsteuer. Nach den deutschen DBA steht der Bundesrepublik Deutschland in aller Regel nur ein Besteuerungsrecht für die inländischen Dividendeneinkünfte im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger zu, das unterhalb der 25 % liegt, die mit der Kapitalertragsteuer erh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Freigrenze (Satz 3)

„ [3] Satz 1 findet nur Anwendung für Veranlagungszeiträume, in denen die hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16.500 Euro betragen.” Rz. 151 [Autor/Stand] Wirkungsweise der Norm. Abs. 1 Satz 3 statuiert eine Freigrenze. Betragen die Einkünfte 16.500 Euro oder weniger, findet § 2 für diesen Veranlagungszeitraum insgesamt keine Anwendung. Wird die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. § 2 gehört zu der eher seltenen Gattung von Steuernormen, deren Entstehungsgeschichte bewegter ist als ihre spätere Gesetzesgeschichte. Immerhin drei Referentenentwürfe gingen einem Kabinettsentwurf voraus, wobei jeder nachfolgende Entwurf textliche Änderungen gegenüber dem vorangehenden enthielt, und selbst der Finanzausschuss de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des Mindestwertänderungsrisikos (Satz 1)

„(3) [1] Der Gläubiger der Kapitalerträge muss unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 Prozent tragen (Mindestwertänderungsrisiko). ...” Rz. 83 [Autor/Stand] Legaldefinition des Mindestwertänderungsrisikos für die Zwecke des Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

„(1) [1] ... Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ... [2] Satz 1 gilt entsprechend für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen ...” Rz. 28 [Autor/Stand] In erster Linie: Dividenden aus börsengehandelten Aktien in Streubesitz. Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entlastung von der Kap...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge (Satz 1)

„(1) [1] ... hat ungeachtet dieses Abkommens nur dann Anspruch auf ... Entlastung ...” Rz. 74 [Autor/Stand] Gewährung eines DBA-Entlastungsanspruchs oder vollständige Versagung. Rechtsfolge des § 50j EStG ist, dass in seinem Anwendungsbereich (s. Rz. 25 ff.) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG (s. Rz. 58 ff.) ein Anspruch auf Erstattung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Neu seit 1.1.2017. Die Vorschrift ist gem. Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. In das Gesetzgebungsverfahren wurde sie durch den Finanzausschuss des Bundestages eingeführt.[3] Dies ging jedoch auf eine Initi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Unionsrecht

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundfreiheiten des AEUV. Die Regelung des § 50j EStG verstößt grundsätzlich nicht gegen eine der Grundfreiheiten des AEUV. Bei den von § 50j EStG betroffenen Beteiligungen an inländischen Gesellschaften verbieten die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV die steuerliche Benachteiligung bestimmter im EU...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1)

„(4) [1] Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn ...” Rz. 88 [Autor/Stand] Nur Anwendung auf DBA-Entlastungen u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu erhalten (s. Rz. 58 ff.), gelten nur bei bestimmten Einkünften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahme bei mindestens einjähriger Haltedauer (Satz 2)

„(4) ... 2 Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 bei Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.” Rz. 100 [Autor/Stand] Einjährige Haltedauer zum Zuflusszeitpunk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Konkurrenzen (Abs. 5)

"(5) Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, § 42 der Abgabenordnung und andere steuerliche Vorschriften bleiben unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken." Rz. 104 [Autor/Stand] Keine Verdrängungswirkung. § 50j Abs. 5 EStG regelt, dass § 50j EStG die Anwendung anderer steuerlicher Vorschriften nicht au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erstattungsanspruch

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verfahren

Rz. 108 [Autor/Stand] Spezieller amtlich vorgeschriebener Vordruck im Erstattungsverfahren. In Ausübung seiner Befugnis nach § 50d Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 EStG schreibt das BZSt derzeit einen eigenen Vordruck für Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von DBA-Entlastungsansprüchen vor, die dem Anwendungsbereich des § 50j EStG unterliegen (s. Rz. 47 f...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Einkunftsquelle

Rz. 30 [Autor/Stand] Nur Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen. § 50j EStG ist nur auf Einkünfte aus Aktien und Genussscheinen anwendbar. Dies ergibt sich zum einen durch die Bezugnahme in Satz 1 auf die Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Diese betrifft nur "Kapitalerträge[.] im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 aus Aktien und Genussscheinen". Zum anderen bezieht si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Anwendung der FIFO-Methode (Satz 2)

„(2) ... [2] Bei Anschaffungen und Veräußerungen ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Anteile oder Genussscheine zuerst veräußert wurden.” Rz. 81 [Autor/Stand] Bestimmung einer Verwendungsreihenfolge. Hat der Steuerpflichtige Aktien oder Genussscheine der gleichen Gattung zu verschiedenen Zeitpunkten erworben und auch wieder veräußert, ist für die Prüfung der Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Alternative 2: Beschränkte Steuerpflicht (Nr. 2)

a) Nicht steuerpflichtige Einkünfte Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG will der Gesetzgeber Unterschiede in der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht korrigieren (zum Hintergrund s. Rz. 3). Im Verhältnis zu § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt es sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.3 Besteuerung bei dem Anteilseigner

Rz. 73 Bei dem Anteilseigner sind die Ausgleichszahlungen, die die Organgesellschaft leistet, wie Gewinnauskehrungen zu behandeln. Sie werden gezahlt, weil der Gesellschafter Anteilseigner der Gesellschaft ist und stellen damit einen Ertrag aus den Anteilen dar. Die Ausgleichszahlungen werden anstelle der wegen der Ergebnisabführung ausfallenden Dividende gezahlt. Sie sind d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.2 Zinserträge, Abs. 3 S. 3

Rz. 141 Zinserträge sind nach § 4h Abs. 3 S. 3 EStG Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Es gilt damit eine den Zinsaufwendungen weitgehend entsprechende Definition. Im Einzelfall können jedoch Differenzen auftreten, da die Begriffe "Zinsaufwendungen" und "Zinserträge" im Gesetz nicht notwendig korrespondieren. Rz. 142 "Zinserträ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung nacherklärter Kapitaleinkünfte gemäß § 173 Abs. 1 AO im Rahmen einer Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt gewordene Tatsache der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder einer niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG nicht nur die festgesetzte Einkommensteuer, sondern auch die durch den Abzug vom Kapitaler...mehr

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Ersetzung eines Haftungs- durch einen Nachforderungsbescheid im Revisionsverfahren

Leitsatz 1. Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i.S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung ode...mehr

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ABC der Werbungskosten / System der Abgeltungsteuer – ab Vz 2009

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer als Grundprinzip der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, das im Privatvermögen gehalten wird, ist an die Stelle eines Werbungskostenabzugs ein pauschaler Sparer-Freibetrag getreten (§ 20 Abs. 9 EStG). Nur noch in den Fällen der Veranlagungsoption des § 32d EStG ist eine Berücksichtigung der tatsächlichen Werbungskosten möglich.mehr