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Internationales Steuerrecht: Betriebliche Auslandsverlus ... / 3.6 Regelung in einer EU-Richtlinie?

Thomas Rupp
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Auf europäischer Ebene gab es hinsichtlich der Problematik einer grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung bereits 2 gescheiterte Richtlinienentwüfe. Zum einen der Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung der steuerlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Übertragung von Unternehmensverlusten (COM(84) 404, sog. Verlustvortragsrichtlinie), der 1996 zurückgezogen wurde. Zum anderen der Vorschlag einer Richtlinie über eine Regelung für Unternehmen zur Berücksichtigung der Verluste ihrer in anderen Mitgliedstaaten belegenen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften (COM(90) 595, sog. Verlustverwertungsrichtlinie), der 2004 zurückgezogen wurde.

Zuletzt hat die Kommission im Rahmen des Vorschlags für eine Richtlinie über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (COM(2016) 685, sog. GKB-Richtlinie) Verrechnungsvorschläge vorgelegt. Unabhängig davon, dass beispielsweise der Bundesrat eine solche Regelung noch Ende 2016 deutlich abgelehnt hat und sie auch nur Großkonzerne betrifft, ist der Richtlinienvorschlag de facto wohl überholt. So hat die Kommission in der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert (COM(2021) 251) den Vorschlag "BEFIT" zur Schaffung eines gemeinsamen Regelwerks im Steuerbereich und zur gerechteren Zuordnung der Besteuerungsrechte unter den Mitgliedstaaten angekündigt. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen nur Körperschaften unter die BEFIT-Richtlinie fallen, sodass – aus deutscher Sicht – ein erheblicher Anteil von Steuerpflichtigen ausgeschlossen bliebe.

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 25.10.2016 ein neues Unternehmenssteuerpaket mit mehreren Richtlinienvorschlägen vorgestellt. Herzstück der Initiative ist die Neuauflage des Vorschlags für eine gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-B...

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