Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegebedürftigkeit

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 1.1.2017 wurde die gesamte Regelung durch Art. 2 Nr. 7 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) grundlegend geändert.mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtslage vom 1.1.1995 bis 31.12.2016 Rz. 6 Nach dem vom 1.1.1995 bis zum 31.12.2016 geltenden Recht waren Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erhe...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.1 Kosten für Pflege- und Hilfskräfte

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst, auch Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege[1], sind ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege entfallen, d. h. aufgrund der entsprechenden Feststellungen u...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.2 Krankheitsbedingte Unterbringung in einem Pflegeheim

Die Kosten für das Heim umfassen zum einen die Unterbringung sowie die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und zum anderen die Kosten der krankheitsbedingten Pflege. Die Kosten der Unterbringung und der hauswirtschaftlichen Dienste stellen typische Unterhaltsleistungen (Unterkunft und Verpflegung) dar, die an sich unter den Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2 Rechtslage seit dem 1.1.2017

2.2.1 Definition und Anspruchsgrundlagen (Abs. 1) Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Belast...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1 Rechtslage vom 1.1.1995 bis 31.12.2016

Rz. 6 Nach dem vom 1.1.1995 bis zum 31.12.2016 geltenden Recht waren Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedurf...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.6 Pflegebereich 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Rz. 29 Der Pflegebereich 6 betrifft die kognitiven und sozialen Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person zur Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte. Dieser Pflegebereich umfasst folgende Kriterien, die von den Begutachtungs-Richtlinien inhaltlich wie folgt näher erläutert werden: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen: Den Tagesablauf nach indiv...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.1 Pflegebereich 1: Mobilität

Rz. 17 Im Pflegebereich 1 geht es ausschließlich um motorische Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination etc. und nicht um die zielgerichtete Fortbewegung. Es geht auch nicht um die Folgen kognitiver Beeinträchtigungen zur Planung, Steuerung und Durchführung motorischer Handlungen (vgl. Kap. 4.9.1 der Begutachtungs-Richtlinien). Rz. 18 Der Pflegebereich 1 umfass...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.3 Pflegebereich 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Rz. 21 In Pflegebereich 3 werden Kriterien aufgeführt, die Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen (häufig psychische Erkrankungen) betreffen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen. Maßgeblich ist, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht nur einmalig auftreten, sondern wiederkehren und dass es der Un...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.5 Pflegebereich 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Rz. 26 Der Pflegebereich 5 erfasst in 4 Kategorien insgesamt 17 Kriterien, die dem Themenkreis der selbständigen Krankheitsbewältigung zuzuordnen sind, und zwar insbesondere der krankheitsbezogenen Arbeit, die direkt auf die Kontrolle von Erkrankungen und Symptomen sowie auf die Durchführung therapeutischer Interventionen bezogen ist. Ein Großteil der in diesem Pflegebereich...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2 Pflegebereiche und -kriterien (Abs. 2)

Rz. 14 In Abs. 2 werden die einzelnen, maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten pflegefachlich begründeten Kriterien in den insgesamt 6 Pflegebereichen aufgezählt: Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.2 Pflegebereich 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Rz. 19 Im Pflegebereich 2 geht es einerseits um das Erkennen, Entscheiden und Steuern (als Denkprozess) kognitiver Funktionen und Aktivitäten, was auch die Verarbeitung äußerer Reize, jedoch nicht die Beeinträchtigung der Mobilität oder Sinnesfunktionen beinhaltet. Andererseits geht es auch um die Kommunikation, bei der die Auswirkungen von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.4 Pflegebereich 4: Selbstversorgung

Rz. 25 Im Pflegebereich 4 geht es um die Körperpflege, die Toilettennutzung, das An- und Auskleiden sowie die Nahrungsaufnahme. Dieser Pflegebereich umfasst folgende Kriterien, die von den Begutachtungs-Richtlinien inhaltlich wie folgt näher erläutert werden: Waschen des vorderen Oberkörpers: Sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und den vorderen B...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.1 Der Begriff des Pflegegrades (Abs. 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhalten Pflegebedürftige nach der Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Nach Abs. 1 Satz 2 wird der Pflegegrad mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die jeweils vorzunehmenden Schritte zur Bestimmung des Pflegegrades folgen au...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der sozialen Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Grundsicherung. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Pflegeversicherung bewusst nicht bei jeder Form eines Pflegebedarfs auch entsprechende Leistungen gewähren. Aus diesem Grund hat er Mindestmerkmale statuiert, die als gesetzliche Voraussetzung...mehr

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Sommer, SGB XI § 16 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, im Einvernehmen mit 2 weiteren Bundesministerien und mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 18 bis 18c durch Rechtsverordnung zu erlassen (Satz 1) sowi...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 2 Pflege-Pauschbetrag

Ein Steuerpflichtiger kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die persönliche Pflege[1] einer hilflosen (behinderten) Person erwachsen, anstelle einer sonst möglichen Steuerermäßigung nach § 33 EStG für seine Aufwendungen einen vom Pflegegrad abhängigen jährlichen Pauschbetrag geltend machen (Pflegegrad 2: 600 EUR, Pflegegrad 3: 1.100 EUR, Pflegegrad 4 od...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.4 Leistungen nach dem SGB V (Abs. 5)

Rz. 24 Nach Abs. 5 Satz 1 sind bei der Begutachtung auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des SGB V vorgesehen sind. Dies gilt nach Abs. 5 Satz 2 auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die in Abs. 5 Satz 3 wiederum als Maßnahmen der Behandlungspflege definiert werden, bei denen der behandlungspflegerische Hilfe...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 3 Literatur

Rz. 29 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches in der jeweils aktuell gültigen Fassung (abrufbar auf der Website des Medizinischen Dienstes Bund).mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.2 Die Ermittlung des Pflegegrades (Abs. 2 und 3)

Rz. 10 Die Ermittlung des Pflegegrades ist mehrschrittig aufgebaut und richtet sich nach den Vorgaben in Abs. 2 und Abs. 3 i. V. m. den Anlagen 1 und 2. Abs. 2 bestimmt zunächst den grundsätzlichen Aufbau des Begutachtungsinstruments. Abs. 3 regelt unter welchen Prämissen sich welcher Punktbereich und damit welcher Pflegegrad ergibt. Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist das Begutacht...mehr

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Sommer, SGB XI § 16 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Satz 1 der Norm enthält die nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderliche gesetzliche Ermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit zum Erlass einer Rechtsverordnung, die ein Gesetz im materiellen Sinne ist, mit ergänzenden Regelungen zur pflegefachlichen Konkretisierung des Inhalts des Begutachtungsinstruments nach § 15 und dem Verfahren der Feststellung der Pflegebedü...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Abs. 2 bezieht auch die Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen in die Hinwirkungspflicht nach Abs. 1 ein. Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch Art. 6 Nr. 3 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (HFinG 2024) in Bezug auf die Jobcenter durch Streichung des Satzteiles "im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.5 Besonderheiten bei pflegebedürftigen Kindern (Abs. 6 und 7)

Rz. 25 Nach Abs. 6 wird bei pflegebedürftigen Kindern der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Im Übrigen gelten die Abs. 1 bis 5 entsprechend. Rz. 26 Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Kindern ist damit – wie bereits nach der bis zum 31.12.2016 ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.4 Basisrente-Alter: Ergänzende Absicherungen

Grundsatz Zusätzlich zur Altersabsicherung können mit einem Produkt der Basisrente-Alter auch der Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder einer verminderten Erwerbsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie seine Hinterbliebenen abgesichert werden.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass auf die Beiträge zur Altersabsicherung mehr als 50 %[2] der Gesamtbeiträge des Steuerpflichtigen entfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 9 Der Begriff (Butenberg ZMR 15, 191, vgl Rn 16) setzt voraus, dass dieser Wohnraum für den Verstorbenen und den Ehegatten den gemeinsamen Lebensmittelpunkt (anders bei Leerstand und Hauptwohnsitz im Ausland: AG Hambg-St.Georg ZMR 15, 937) gebildet hat (AG Wedding MM 97, 243, Schmidt-Futterer/Streyl § 563 Rz 38). Teilweise wird eine geistige, persönliche und tatsächliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 24 Es erfolgt durch Aufhebung, § 875, Eintritt eines Endtermins (zum Erreichen eines Lebensalters München NJW-RR 10, 890 [OLG München 05.01.2010 - 34 Wx 122/09]) oder einer objektiv eindeutig bestimmbaren, auflösenden Bedingung (Frankf BeckRS 15, 13195), wie Tod bzw Erlöschen der juristischen Person, §§ 1061, 1090 II (s.a. § 1090 Rn 9). Rn 25 Die Zerstörung und Unbewohnbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. 2Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf. (2) 1Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 15...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungen anderer Art, insb Pflegeleistungen.

Rn 15 Nach I 2 hat der Abkömmling einen Ausgleichsanspruch, wenn er, nicht aber andere Personen, den pflegebedürftigen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt hat. Unter Pflegeleistungen sind zunächst solche Leistungen zu verstehen, die iRd Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden, also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrbedarf.

Rn 9 In der zweiten Alternative spricht I von einer ›Vermehrung der Bedürfnisse‹ des Verletzten. Damit sind nicht die für die Heilung nötigen Aufwendungen gemeint (s.u. Rn 11). Vielmehr geht es um die Kosten aus den verletzungsbedingten Bedürfnissen, wenn diese sich auch durch Heilungsmaßnahmen nicht beheben lassen: neben Pflegekosten (BGH VersR 92, 614) und Kosten der mediz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung. Sie dient dazu, die persönliche Betreuung des Kindes trotz Trennung seiner Eltern wenigstens durch einen Elternteil zu ermöglichen, um auch Kindern aus geschiedenen Ehen gleichmäßige Entwicklungschancen zu geben (BVerfG FamRZ 07, 965). Der berechtigte Elternteil muss ein gemeinschaftliches Kind betreuen. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1772 BGB – Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht kann beim Ausspruch der Annahme eines Volljährigen auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden bestimmen, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen oder eines verwandten Minderjährigen richten (§§ 1754 bis 1756), wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigtes Interesse, § 573 I 1.

Rn 7 In § 573 II Nr 1–3 sind (vgl ›insb‹, § 573 II) nur Regelbeispiele für berechtigte Interessen aufgezählt; zum ›artverwandten‹ Interesse AG Hbg-Blankenese ZMR 16, 208. Ein auf § 573 I gestütztes berechtigtes Interesse muss den Regelbeispielen zumindest entsprechen, dh vergleichbares Gewicht haben (BGH ZMR 17, 722 für soz. Wohngruppenprojekt; BGH ZMR 17, 791). Hierzu zähle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ehegattenschutzklausel.

Rn 6 soll dem an der Ehe festhaltenden Ehegatten die Möglichkeit und die Zeit geben, sich auf die Auflösung der Ehe einzustellen (BTDrs 7/4361, 13). Da die Ehescheidung gg den Willen eines Ehegatten regelmäßig mit Härten verbunden ist, ist der Maßstab für die schwere Härte nicht die Ehe schlechthin, sondern die bereits gescheiterte. Nur dann, wenn sich auf Grund außergewöhnl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit.

Rn 8 Der Anspruch auf Familienunterhalt dient der Deckung des Bedarfs der gesamten Familie, nicht nur eines Ehegatten. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BGH FamRZ 66, 138). Die Bedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (etwa Pflegebedürftigkeit) kann sich allerdings auf den Umfang des angemessenen Familienunterhalts auswirken (BGH FamRZ 20,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.11 Abgrenzung zwischen dauernder Last und Leibrente bei vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Übergabeverträgen

Werden in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wiederkehrende Sach- und Geldleistungen zugesagt, hängt deren steuerliche Behandlung vor allem davon ab, ob sie abänderbar sind. Sind sie abänderbar, handelt es sich um eine in vollem Umfang als Sonderausg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Rz. 9 Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2.1 Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen

Rz. 16 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG sind Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, d. h. im Haushalt der pflegebedürftigen Person oder in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, insbesondere auch dem Haushalt des Pflegenden...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3.1 Teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen (§ 2 Abs. 1 FPfZG)

Rz. 5 Nach § 2 Abs 1 Satz 1FPfZG sind Beschäftigte[1] von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen[2] in häuslicher Umgebung pflegen[3]. Rz. 6 Die Familienpflegezeit muss spätestens 8 Wochen vor ihrem Beginn angekündigt und gleichzeitig muss erklärt werden, für welchen Zeitraum und in welchem Umfan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.1 Vorschriften über Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 gelten auch für Versicherungsfälle vor dem 1.1.1997 im Interesse der Versicherten die Vorschriften des SGB VII über die Heilbehandlung, die Rehabilitation und die Pflege, wenn der Versicherungsfall, für den Leistungen beantragt worden sind, bereits vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII eingetreten ist, die Entscheidung über die Leistung aber erst aufgr...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen / 1 Einleitung

In § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bundeseinheitlich und für alle Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenfassend das Recht der "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" geregelt. Bei den "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" handelt es sich um Leistungen, die den Zielen und Grundsätzen, wie sie auch für die berufsförder...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 2 Aus den Gründen: "…"

[9] III. Mit Blick auf den rechtshängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits hält das Berufungsurteil rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsfall für die Pflegerente gemäß Nr. 2.3.1 AVB sei eingetreten. Die ergänzende Auslegung typischer Vertragsgestaltungen, die – wie die Versicherungsbedingungen de...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 1

Die Kl. unterhält bei der Bekl. seit Mai 2014 eine Invaliditätsversicherung. Zu Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit ist vereinbart: "2.3.1 Voraussetzung für die Leistung Die versicherte Person wird während der Vertragslaufzeit in die Pflegestufe I, Il oder III nach deutschem Sozialgesetzbuch eingestuft." Die Voraussetzungen der Einstufung in die Pflegestufen I bis III war...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / Leitsatz

1. Knüpft eine Invaliditätsversicherung Leistungen bei Pflegebedürftigkeit an Pflegestufen nach den zur Zeit ihres Abschlusses geltenden sozialrechtlichen Regelungen an, so kann eine Änderung des Systems der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen. 2. Angesichts einer planwidrigen Reg...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in...mehr