Für Teilmonate, z. B. bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Laufe des Kalendermonats oder bei Krankenhausaufenthalt länger als 4 Wochen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Das monatliche Pflegegeld ist durch 30 zu teilen und mit der Anzahl der jeweiligen Kalendertage zu multiplizieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge