Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegebedürftigkeit

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.2 Pflegebereich 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Rz. 19 Im Pflegebereich 2 geht es einerseits um das Erkennen, Entscheiden und Steuern (als Denkprozess) kognitiver Funktionen und Aktivitäten, was auch die Verarbeitung äußerer Reize, jedoch nicht die Beeinträchtigung der Mobilität oder Sinnesfunktionen beinhaltet. Andererseits geht es auch um die Kommunikation, bei der die Auswirkungen von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.4 Pflegebereich 4: Selbstversorgung

Rz. 25 Im Pflegebereich 4 geht es um die Körperpflege, die Toilettennutzung, das An- und Auskleiden sowie die Nahrungsaufnahme. Dieser Pflegebereich umfasst folgende Kriterien, die von den Begutachtungs-Richtlinien inhaltlich wie folgt näher erläutert werden: Waschen des vorderen Oberkörpers: Sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und den vorderen B...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.1 Der Begriff des Pflegegrades (Abs. 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhalten Pflegebedürftige nach der Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Nach Abs. 1 Satz 2 wird der Pflegegrad mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die jeweils vorzunehmenden Schritte zur Bestimmung des Pflegegrades folgen au...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der sozialen Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Grundsicherung. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Pflegeversicherung bewusst nicht bei jeder Form eines Pflegebedarfs auch entsprechende Leistungen gewähren. Aus diesem Grund hat er Mindestmerkmale statuiert, die als gesetzliche Voraussetzun...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.4 Leistungen nach dem SGB V (Abs. 5)

Rz. 24 Nach Abs. 5 Satz 1 sind bei der Begutachtung auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des SGB V vorgesehen sind. Dies gilt nach Abs. 5 Satz 2 auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die in Abs. 5 Satz 3 wiederum als Maßnahmen der Behandlungspflege definiert werden, bei denen der behandlungspflegerische Hilfe...mehr

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Sommer, SGB XI § 16 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, im Einvernehmen mit 2 weiteren Bundesministerien und mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 18 bis 18c durch Rechtsverordnung zu erlassen (Satz 1) sowi...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.2 Die Ermittlung des Pflegegrades (Abs. 2 und 3)

Rz. 10 Die Ermittlung des Pflegegrades ist mehrschrittig aufgebaut und richtet sich nach den Vorgaben in Abs. 2 und Abs. 3 i. V. m. den Anlagen 1 und 2. Abs. 2 bestimmt zunächst den grundsätzlichen Aufbau des Begutachtungsinstruments. Abs. 3 regelt unter welchen Prämissen sich welcher Punktbereich und damit welcher Pflegegrad ergibt. Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist das Begutacht...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 3 Literatur

Rz. 29 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches in der jeweils aktuell gültigen Fassung (abrufbar auf der Website des Medizinischen Dienstes Bund).mehr

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Sommer, SGB XI § 16 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Satz 1 der Norm enthält die nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderliche gesetzliche Ermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit zum Erlass einer Rechtsverordnung, die ein Gesetz im materiellen Sinne ist, mit ergänzenden Regelungen zur pflegefachlichen Konkretisierung des Inhalts des Begutachtungsinstruments nach § 15 und dem Verfahren der Feststellung der Pflegebedü...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Abs. 2 bezieht auch die Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen in die Hinwirkungspflicht nach Abs. 1 ein. Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch Art. 6 Nr. 3 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (HFinG 2024) in Bezug auf die Jobcenter durch Streichung des Satzteiles "im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.5 Besonderheiten bei pflegebedürftigen Kindern (Abs. 6 und 7)

Rz. 25 Nach Abs. 6 wird bei pflegebedürftigen Kindern der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Im Übrigen gelten die Abs. 1 bis 5 entsprechend. Rz. 26 Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Kindern ist damit – wie bereits nach der bis zum 31.12.2016 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 24 Es erfolgt durch Aufhebung, § 875, Eintritt eines Endtermins (zum Erreichen eines Lebensalters München NJW-RR 10, 890 [OLG München 05.01.2010 - 34 Wx 122/09]) oder einer objektiv eindeutig bestimmbaren, auflösenden Bedingung (Frankf BeckRS 15, 13195), wie Tod bzw Erlöschen der juristischen Person, §§ 1061, 1090 II (s.a. § 1090 Rn 9). Rn 25 Die Zerstörung und Unbewohnbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 9 Der Begriff (Butenberg ZMR 15, 191, vgl Rn 16) setzt voraus, dass dieser Wohnraum für den Verstorbenen und den Ehegatten den gemeinsamen Lebensmittelpunkt (anders bei Leerstand und Hauptwohnsitz im Ausland: AG Hambg-St.Georg ZMR 15, 937) gebildet hat (AG Wedding MM 97, 243, Schmidt-Futterer/Streyl § 563 Rz 38). Teilweise wird eine geistige, persönliche und tatsächliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. 2Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf. (2) 1Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 15...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungen anderer Art, insb Pflegeleistungen.

Rn 15 Nach I 2 hat der Abkömmling einen Ausgleichsanspruch, wenn er, nicht aber andere Personen, den pflegebedürftigen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt hat. Unter Pflegeleistungen sind zunächst solche Leistungen zu verstehen, die iRd Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden, also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrbedarf.

Rn 9 In der zweiten Alternative spricht I von einer ›Vermehrung der Bedürfnisse‹ des Verletzten. Damit sind nicht die für die Heilung nötigen Aufwendungen gemeint (s.u. Rn 11). Vielmehr geht es um die Kosten aus den verletzungsbedingten Bedürfnissen, wenn diese sich auch durch Heilungsmaßnahmen nicht beheben lassen: neben Pflegekosten (BGH VersR 92, 614) und Kosten der mediz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1772 BGB – Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht kann beim Ausspruch der Annahme eines Volljährigen auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden bestimmen, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen oder eines verwandten Minderjährigen richten (§§ 1754 bis 1756), wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung. Sie dient dazu, die persönliche Betreuung des Kindes trotz Trennung seiner Eltern wenigstens durch einen Elternteil zu ermöglichen, um auch Kindern aus geschiedenen Ehen gleichmäßige Entwicklungschancen zu geben (BVerfG FamRZ 07, 965). Der berechtigte Elternteil muss ein gemeinschaftliches Kind betreuen. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ehegattenschutzklausel.

Rn 6 soll dem an der Ehe festhaltenden Ehegatten die Möglichkeit und die Zeit geben, sich auf die Auflösung der Ehe einzustellen (BTDrs 7/4361, 13). Da die Ehescheidung gg den Willen eines Ehegatten regelmäßig mit Härten verbunden ist, ist der Maßstab für die schwere Härte nicht die Ehe schlechthin, sondern die bereits gescheiterte. Nur dann, wenn sich auf Grund außergewöhnl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigtes Interesse, § 573 I 1.

Rn 7 In § 573 II Nr 1–3 sind (vgl ›insb‹, § 573 II) nur Regelbeispiele für berechtigte Interessen aufgezählt; zum ›artverwandten‹ Interesse AG Hbg-Blankenese ZMR 16, 208. Ein auf § 573 I gestütztes berechtigtes Interesse muss den Regelbeispielen zumindest entsprechen, dh vergleichbares Gewicht haben (BGH ZMR 17, 722 für soz. Wohngruppenprojekt; BGH ZMR 17, 791). Hierzu zähle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit.

Rn 8 Der Anspruch auf Familienunterhalt dient der Deckung des Bedarfs der gesamten Familie, nicht nur eines Ehegatten. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BGH FamRZ 66, 138). Die Bedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (etwa Pflegebedürftigkeit) kann sich allerdings auf den Umfang des angemessenen Familienunterhalts auswirken (BGH FamRZ 20,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.11 Abgrenzung zwischen dauernder Last und Leibrente bei vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Übergabeverträgen

Werden in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wiederkehrende Sach- und Geldleistungen zugesagt, hängt deren steuerliche Behandlung vor allem davon ab, ob sie abänderbar sind. Sind sie abänderbar, handelt es sich um eine in vollem Umfang als Sonderausg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Rz. 9 Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3.1 Teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen (§ 2 Abs. 1 FPfZG)

Rz. 5 Nach § 2 Abs 1 Satz 1FPfZG sind Beschäftigte[1] von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen[2] in häuslicher Umgebung pflegen[3]. Rz. 6 Die Familienpflegezeit muss spätestens 8 Wochen vor ihrem Beginn angekündigt und gleichzeitig muss erklärt werden, für welchen Zeitraum und in welchem Umfan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2.1 Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen

Rz. 16 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG sind Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, d. h. im Haushalt der pflegebedürftigen Person oder in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, insbesondere auch dem Haushalt des Pflegenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 4.1 Pflege organisieren

Eine Pflegebedürftigkeit tritt häufig plötzlich ein. Wenn ein Angehöriger auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ändert sich der Alltag der Pflegenden komplett. Plötzlich müssen Mitarbeiter Berufstätigkeit und Pflege zugleich bewältigen. Es gibt elementare Fragen: Wie gestalte ich die richtige Pflege? Was muss ich beachten? Wer übernimmt welche Kosten? Mitarbeiter st...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 6 Themenfelder einer lebensphasenorientierten Unternehmenspolitik

Mögliche Themengebiete, die einen Mitarbeiter in seinem Arbeits- und Privatleben beschäftigen können (Abb. 7): Kindererziehung und -entwicklung, Elternschaft und Beziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, älter werdende Eltern, Pflegebedürftigkeit und Krankheit von Angehörigen, berufliche und arbeitsplatzbezogene Fragestellungen persönliche, mentale und gesundheitliche Themen,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 4 Pflege von Angehörigen

Immer mehr Mitarbeiter pflegen neben ihrer Berufstätigkeit einen nahen Angehörigen: das können die eigenen Eltern sein, die Eltern des Partners, Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Dabei stellt die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen besondere Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Beruf und Alltag. Denn wenn eine Pflegesituation akut auftri...mehr

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Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.1 Vorschriften über Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 gelten auch für Versicherungsfälle vor dem 1.1.1997 im Interesse der Versicherten die Vorschriften des SGB VII über die Heilbehandlung, die Rehabilitation und die Pflege, wenn der Versicherungsfall, für den Leistungen beantragt worden sind, bereits vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII eingetreten ist, die Entscheidung über die Leistung aber erst aufgr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 1 Einleitung

In § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bundeseinheitlich und für alle Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenfassend das Recht der "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" geregelt. Bei den "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" handelt es sich um Leistungen, die den Zielen und Grundsätzen, wie sie auch für die berufsförder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 2 Aus den Gründen: "…"

[9] III. Mit Blick auf den rechtshängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits hält das Berufungsurteil rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsfall für die Pflegerente gemäß Nr. 2.3.1 AVB sei eingetreten. Die ergänzende Auslegung typischer Vertragsgestaltungen, die – wie die Versicherungsbedingungen de...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 1

Die Kl. unterhält bei der Bekl. seit Mai 2014 eine Invaliditätsversicherung. Zu Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit ist vereinbart: "2.3.1 Voraussetzung für die Leistung Die versicherte Person wird während der Vertragslaufzeit in die Pflegestufe I, Il oder III nach deutschem Sozialgesetzbuch eingestuft." Die Voraussetzungen der Einstufung in die Pflegestufen I bis III war...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / Leitsatz

1. Knüpft eine Invaliditätsversicherung Leistungen bei Pflegebedürftigkeit an Pflegestufen nach den zur Zeit ihres Abschlusses geltenden sozialrechtlichen Regelungen an, so kann eine Änderung des Systems der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen. 2. Angesichts einer planwidrigen Reg...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatz­versicherung als Sonderausgaben

Leitsatz 1. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, ist verfassungsrechtlich nicht geboten, da der Gesetzgeber sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden hat. 2. Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums erfordert lediglich, dass der Staat diejenigen Beiträge für Pflegeversicherungen ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.4 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen

Diese 2. Untergruppe der haushaltsnahen Dienstleistungen sieht für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen dieselbe steuerliche Förderung wie für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Für beide Sachverhalte kommt eine gemeinsame Steuerermäßigung zum Abzug, die sich mit 20 % der begünstigten Gesamtaufwendungen und einer Obergrenze von 4.000 EUR berechnet. Der Höch...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.2.4 Höhere Wirtschaftlichkeit

Rz. 14 Bei der Wirtschaftlichkeit gilt das ökonomische Prinzip. Dieses beinhaltet den Grundsatz, dass mit einem bestimmten Mitteleinsatz der größtmögliche Erfolg (Maximalprinzip) erzielt werden soll. Ziel ist immer die Abwendung/Minderung der Behinderung, die möglichst weitgehende Herstellung/Sicherung der Funktionen bzw. Fähigkeiten für eine möglichst lange Zeit, die Wieder...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.2 Gutachten, Sachverständigen/Zeugentätigkeit, Betriebsärzte

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.[1] Nicht steuerfrei sind u. a. Gutachten für rechtliche Verfahren bzw. für Verfahren der Sozialversicherungen[2] (weil nicht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund steht)[3]: Alkohol-Gutachten; Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage fü...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.4.2 Pflegebedürftigkeit

Rz. 18 Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in § 11 TVöD/ § 11 TV-L/ § 11 TV-H nicht definiert. Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 3.2 Umfang des Lebensbedarfs

Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575 BGB.[1] Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576 BGB, so gehören zum Lebensbedarf a...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.7 Mehrbedarf für Krankheit, Behinderung und Alter

Hat der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltsverpflichtete erhöhte Kosten für Krankheit, Behinderung oder Alter zu tragen, können diese Kosten abzugsfähig sein. Erhöhte Aufwendungen können insbesondere aus Krankheit, einem Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. resultieren. Im Einzelfall können derartige Aufwendungen auch aufgrund einer Ausbildung, Fortbildung oder Ums...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr