Die Stellungnahme erstreckt sich auch darauf, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Die vom MD/Gutachter gegebenen Empfehlungen teilt die Pflegekasse dem Versicherten im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung zum Leistungsantrag mit.[1] Der Versicherte erhält mit dem Bescheid eine Kopie des Pflegegutachtens.[2]

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