Die Begutachtung durch den MD/Gutachter erfolgt meist im Wohnbereich des Versicherten, um

  • körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen oder
  • gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen,

die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können, zu erfassen. Dies geschieht in einem angekündigten Besuch. Ohne Untersuchung kann eine Pflegebegutachtung nur ausnahmsweise aufgrund einer eindeutigen Aktenlage erfolgen.

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