Die Leistungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch. Höhere Leistungen durch ein freiwilliges Aufstocken der Beiträge zur Pflichtversicherung zu erhalten, ist weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung möglich. Alternativ stehen entsprechende Zusatzversicherungen zur Verfügung. Diese können mit einer "Dynamik-Klausel" vereinbart werden. Im vereinbarten Rhythmus steigt damit die Versicherungssumme, inflationsbedingte Verluste können ausgeglichen werden.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt je nach Pflegegrad einen vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme aus. Dieses Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung zu.

Bei der Pflegekostenzusatzversicherung werden die Zahlungen der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung je nach Pflegegrad um entsprechende Summen aufgestockt. Die Beträge sind nur für pflegerische Dienstleistungen nutzbar.

Bei der geförderten Pflegezusatzversicherung, die seit 2013 angeboten wird, gelten im Unterschied zu den anderen Zusatzversicherungen ein Annahmezwang sowie eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren. Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfällt in der Regel die Wartezeit. Gesundheitsfragen werden nicht gestellt, sodass Vorerkrankungen keinen Einfluss auf den Beitrag und den Leistungsumfang haben. Bei Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegeld ausgezahlt. Gefördert werden diese Verträge mit 60 EUR pro Jahr, wenn mindestens 600 EUR in Pflegegrad 5 versichert sind und der Versicherte mindestens 120 EUR pro Jahr selbst einzahlt.

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