Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284 ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95 ff und s § 11 UmwStG Tz 126 ff): Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fallgruppe 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Informationen zur 178. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 178 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 178. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des ErbStG des GrStG und des LGrStG Sachsen-Anhalt aktualisiert. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke , Esskandari , Krause , Loose , Mandler , Mannek , Marx und Münch. Die Kommentierung von §§ 2 und 3 BewG wurde umfassend an die Grundsteuerreform ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 21 [Autor/Stand] In- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein. Das folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG und wird durch § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG für Schenkungen ausdrü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.5 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Für Personenhandelsgesellschaften (und Partnerschaftsgesellschaften) ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 zu beachten. Mit § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Steuerrechtlich gelten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)[1] – unabhängig davon, ob Kommanditist oder Komplementär[2] – als Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter in der KG mitarbeitet, z. B. als Geschäftsführer.[3] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerpflichtigen Gewinnanteilen auch die Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das BewG 1934 aufgenommen. In dieser Fassung ist § 3 auch...mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind steuerlich keine Arbeitnehmer, sondern Mitunternehmer.[2] Der hieraus erzielte Gewinnanteil gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[3]mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitnehmereigenschaft setzt steuerlich ein Dienstverhältnis voraus. Im Gegensatz zu einem selbstständig Tätigen ist ein Arbeitnehmer in den Betrieb seines Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen. Kennzeichnend ist auch, dass er das Risiko einer Erwerbstätigkeit insoweit nicht trägt, als er auch bei unverschuldeter Nichtleistung (z. B. info...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.6 Abfärbung (Infizierung)

Tz. 156 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Abfärbung iSd § 15 Abs 3 Nr 1 EStG durch Beteiligung der PersGes an einer anderen gew tätigen PersGes reicht nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 15 und 20) nicht aus, um eine Gewerblichkeit iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG zu begründen; so auch s Urt des FG Köln v 21.06.2005 (EFG 2005, 1714). Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 4.1 Landwirte

Landwirt i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG sind Landwirte, die das Unternehmen als Einzelunternehmer führen, unbeschränkt haftende Gesellschafter einer als landwirtschaftliches Unternehmen geführten Personengesellschaft, beschränkt haftende Gesellschafter einer als landwirtschaftliches Unternehmen geführten Personengesellschaft (Kommanditist) und Mitglieder einer als landwirtschaftl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) Gesamthandseigentum

Rz. 30 [Autor/Stand] Wird eine privatschriftliche Vereinbarung über die Gründung einer Personengesellschaft getroffen und vereinbaren die Gesellschafter darin, dass einer ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück einbringt, so kann bürgerlich-rechtlich an dem Grundstück Gesamthandeigentum aller Gesellschafter nur durch Auflassung des Grundstücks begründet werden. Wird kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 4.1 Personenkreis

Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind". Keine Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind z. B. Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Auch Personen, zu denen ständige Geschäftsbeziehungen bestehen, z. B. selbständige Handelsvertreter, sind keine Arbeitnehmer....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.3 Dienstleistungen

Tz. 147 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Dienstleistungen ggü nur einem Auftraggeber und ggü Konzerngesellschaften erfüllen nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 19) das Merkmal der Teilnahme am allg wirtsch Verkehr, zB das Erstellen der Buchführung und EDV-Unterstützung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.7 Zeitliche Voraussetzungen

Tz. 157 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 24.07.2013, BStBl II 2014, 272 Rn 18 und v 11.07.2023, BStBl II 2024, 434 Rn 26) muss die gew Tätigkeit mangels entspr ges Regelung im KStG nicht während des gesamten Wj der OG vorliegen. Vielmehr reicht es aus, wenn der OT zum Zeitpunkt der Gewinnabführung gew tätig ist, wobei es uE korrekterweise "zum En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.1 Allgemeines

Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erforderliche Gewerblichke...mehr

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Handwerker / 2.4 Personen-/Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit rentenversicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 2.3 Personen- und Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit versicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Gesellsc...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / p) Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 58 Die Bundesregierung hat am 17.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert. Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz verabschiedet. Rn 59 Nach dem Regelungskonzept der bis zum 31.12.2023 geltenden §§ 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.2 Zum Umfang der eigenen gewerblichen Tätigkeit

Tz. 146 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw lehnt eine deckungsgleiche Übertragung der für die §§ 15 und 18 EStG geltenden Grundsätze zur Gewerblichkeit auf die Organschaft ab, weil iE § 14 KStG einen gegenläufigen Ansatz hat. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 17) reicht eine geringfügige gew Tätigkeit einer PersGes nicht aus, um die OT-E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.4 Betriebsaufspaltung

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wes Betriebsgrundlage an eine gew tätige PersGes oder Kap-Ges (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen idS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6 Einzelfälle

2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-Gmb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / C. Bewertungsgrundsätze

Rz. 17 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, ist das Ziel des neuen Bewertungsrechtes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Bewertung mit dem gemeinen Wert, wobei von einer Betriebsfortführung durch den Erwerber auszugehen ist. Dieses Ziel wird jedoch beim Wirtschaftsteil regelmäßig verfehlt. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert erfolgt lediglich dann, wenn der Liqui...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen der Tarifbegrenzung (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Begünstigt ist nur der Erwerb natürlicher Personen der Steuerklasse II und III. Diese Beschränkung, für die keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist,[2] wird zurecht als verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.[3] Der Erwerb durch Personengesellschaften ist wegen des in der Erbschaftsteuer geltenden und nunmehr in § 2a Satz 2 ErbStG kodifizierten T...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschafter einer GbR: Meist nicht versicherungspflichtig

Auch wenn mehrere Personen in Form einer Innengesellschaft[1] ein Handwerk gemeinschaftlich betreiben, sind die Gesellschafter dieser bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft (GbR) in der Gesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Selbst wenn nur der nach außen auftretende Gesellschafter in die Handwerksrolle eingetragen ist, sind die nicht in die Handwerksrolle einge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.5 Übergangsregelungen

Tz. 162 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 22 und 23) hat für Organschaften, die früher auf der Grundlage des § 14 KStG idF vor dem StVergAbG anzuerkennen waren, Übergangsregelungen für die Anpassung an die ab VZ 2003 strengeren Voraussetzungen geschaffen (s Tz 289).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Treuhandverhältnisse

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine gesetzliche Regelung des Treuhandverhältnisses fehlt. Treuhandverhältnisse sind durch sog. überschießende Außenzuständigkeit des Treuhänders gekenn zeichnet. Der Treuhänder wird zwar im eigenen Namen kraft eigenen Rechts tätig, er darf aber sein Recht nur insoweit ausüben, als es dem Zweck des Treuhandverhältnisses entspricht. Treuhandverhältnisse k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftliche Einheit beim Betriebsvermögen

Rz. 121 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist, dass sie zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, die dem Betrieb des Gewerbes als Hauptzweck dient (§ 95 BewG). Demgemäß ist der gewerbliche Betrieb vor allem nach der Zweckbestimmung der Wirtschaftsgüter abzugrenzen, wobei die tatsächliche Widmung durch den Betriebsinha...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleich...mehr

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Gesellschafter / 3.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer GbR sind keine Arbeitnehmer. Ist die GbR gewerblich tätig, erzielen deren Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Arbeitnehmer sind hingegen die angestellten Rechtsanwälte einer Rechtsanwalts-GbR. Die Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalts-GbR führen allerdings bei angestellten Rechtsanwälten der GbR nicht zu Arbeitsl...mehr

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Arbeitnehmer / 1 Lohnsteuerrechtliche Auslegung

Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts sind Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind. Sie gelten auch als Arbeitnehmer, soweit ihnen aus einer früheren Anstellung oder Beschäftigung noch Bezüge zufließen, z. B. Werksrenten oder Pensionen. Arbeitnehmer sind ferner die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus d...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.1 Kapitalgesellschaft

Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an eine Aktiengesellschaft (A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der OG in...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 1 Pauschalierung unabhängig von der Rechtsform

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Betriebe gewerblicher Art) durchgeführt werden. Sie kann nur vom Zuwendenden selbst vorgenommen werden. Dagegen ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts jeder Betrieb gewerblicher Art ein eigenes Steuersubjekt, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.4 Besteuerung des Organeinkommens im Inland

Tz. 161 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die frühere Regelung des § 14 Abs 1 Nr 2 S 2 KStG, wonach an der PersGes nur Gesellschafter beteiligt sein dürfen, die mit dem auf sie entfallenden Teil des zuzurechnenden Einkommens im Geltungsbereich des KStG der ESt oder der KSt unterliegen (s Tz 142), ist durch das StVergAbG mit Wirkung ab VZ 2003 gestrichen worden. UE kann dadurch theo...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.3 Stille Gesellschafter

Stille Gesellschafter sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig[1], wenn sie als Arbeitnehmer in der Gesellschaft mitarbeiten. Eine andere Beurteilung kann sich allerdings ergeben, wenn stille Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag zur Hälfte sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt sowie als gleichberechtigter Geschäftsführer in dem Unternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnung bei Organverhältnissen

Rz. 34 [Autor/Stand] Unter einem Organverhältnis versteht man die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit einer Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person. Die Organgesellschaft ist somit nicht frei, sondern dem Willen eines anderen Unternehmens unterworfen. Sie ist finanziell, wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonderfälle

Rz. 63 [Autor/Stand] Erforderlich ist auch eine Abgrenzung von aktiv wirtschaftenden Betrieben oder dauerhaft im Ganzen verpachteten Betrieben von Stückländereien. § 232 Abs. 2 Satz 2 BewG sieht vereinfachend vor, dass auch die Verpachtung oder unentgeltliche Überlassung von land- und forstwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Flächen als land- und forstwirtschaftliche Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.26 Geschäftsführer

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften üben eine nichtselbstständige Tätigkeit aus. Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt deshalb mit seinen Bezügen dem Lohnsteuerabzug, auch falls er gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist nicht allein aufgrund seiner Organstellung Arbeitnehmer. Es is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr