Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / c) Beteiligung mehrerer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Die rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an einem vermieteten oder verpachteten Grundstück sind für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht alleine entscheidend. Nach st. Rspr. des BFH (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Arbeitgeber im Sinne des MuSchG (§ 2 Abs. 1)

Rz. 1 § 2 Abs. 1 definiert den für das MuSchG geltenden Arbeitgeberbegriff. Nach Satz 1 sind alle natürlichen und juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die Personen im Fall von § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG beschäftigen, Arbeitgeber i. S. d. Gesetzes. § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt dem Arbeitgeber verschiedene andere, dem persönlichen Geltungsbereich nach § 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / e) Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Gemeinschaften (Vermietungsgemeinschaften – geschlossene Immobilienfonds)

Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft nicht gewerblich tätig und handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, bezieht sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Allgemeine Vora...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 5. Umfang der Feststellung

Gegenstand der Feststellung ist die Entscheidung über folgende Fragestellungen: Haben mehrere Steuerpflichtige aus einer bestimmten Einkunftsquelle gemeinsame Einkünfte erzielt, wie ist die Höhe diese Einkünfte und wie ist der Gesamtbetrag zwischen den einzelnen Beteiligten aufzuteilen? Damit sind einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte sowie mit ihnen im Zusammenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.1 Allgemeines

Ein Anlagespiegel, der nach § 284 Abs. 3 HGB bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften Bestandteil des Anhangs ist, enthält nach der herkömmlichen Art und Weise der Aufstellung mindestens Angaben über:[1] historische Anschaffungs-/Herstellungskosten, Zugänge und Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Abschreibungen und Zuschre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 4. Festzustellende Einkunftsarten

Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte: Die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist aber grundsätzlich nicht auf Gewinneinkünfte beschränkt. So findet § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch Anwendung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften, z.B. aus Spekulationsgeschäften oder aus Leistungen i.S.d. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / c) Treuhand

Die zivilrechtliche Stellung des Treuhänders als Gesellschafter gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO wird dem Treugeber zugerechnet (BFH v. 25.6.1984 – GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751; BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). Dementsprechend ist der Treugeber über den Treuhänder mittelbar am Gegenstand der Feststellung beteiligt, unabhängig davon, ob es sich um eine offene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Die gesonderte Feststellung... / b) Fingierte Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten

Sofern kein Empfangsbevollmächtigter bestellt wurde, gilt nach § 183 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes ein zur Vertretung der Gesellschaft bzw. der Feststellungsbeteiligten oder ein zur Verwaltung des Feststellungsgegenstandes Berechtigter als Empfangsbevollmächtigter. Maßgebend hierfür sind die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen sowie ggf. abweichende gesellschaftsvertragl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2.1 Betriebliche Veranlassung

Schadensersatzleistungen sind Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG, wenn ihr Rechtsgrund in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt oder die Entstehung des Schadens selbst beruflich/betrieblich veranlasst ist, z. B. bei mangelhaften Warenlieferungen oder Werkleistungen, Fristversäumnis durch Steuerberater usw. Wichtig Schadensersatzleistungen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fast Close / 2 Gesetzliche Fristen für die Abschlusserstellung

Das Handelsgesetzbuch schreibt grundsätzlich in § 243 Abs. 3 HGB vor, dass der Jahresabschluss innerhalb der "einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit" aufzustellen ist, sofern keine Spezialvorschrift greift. Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften (KapCo-Gesellschaften[1]) wird der Gesetzgeber konkreter: kleine Kapitalgesellschaften ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.1 Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzenden Personengesellschaften

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft übergeht, nicht erhoben, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Geht ein Grundstück von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand über, so wird die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand. Achtung Einbringung von Gesellschaftsanteilen § 5 GrEStG ist grundsätzlich auf alle steuerbaren Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG anwendbar, auch auf die fiktiven Erwerbsvorgänge nach § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2 Auswirkungen der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auf die Grunderwerbsteuer

Zum 1.1.2024 treten wesentliche Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[1] in Kraft, insbesondere die weitgehende Aufhebung der Regelungen zur gesamthänderischen Vermögensbindung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wie bei Kapitalgesellschaften erfolgt ab dem 1.1.2024 eine strikte Trennung der Vermögenssphären zwischen Personenge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 8 Ausblick

In der Praxis gilt es zu beachten, dass die §§ 5 und 6 GrStG sehr bald eine grundlegende Änderung erfahren (müssen). Durch das zum 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts [1] wird das Gesamthandsprinzip aufgegeben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Rechtfertigung für eine Steuervergünstigung bei der Übertragung von Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt die laufende 10-Jahresfrist[1] fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Doppelst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Wichtig Vermeidung von Doppelbelastungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3 Formwechselnde Umwandlung

Für die Beurteilung der Frage, ob eine gewährte Steuervergünstigung nachträglich zu versagen ist, ist von Bedeutung, ob es sich um eine homogene, z. B. der Formwechsel einer OHG in eine KG, oder heterogene (Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft) formwechselnde Umwandlung handelt und ob die grundstückserwerbende oder grundstücksübertragende Gesamthan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.3 Wirtschaftliche Anteilsvereinigung

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist[2] die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.2 Fälle des § 1 Abs. 3 GrEStG

§ 1 Abs. 3 GrEStG verfolgt das Ziel, Steuerumgehungen zu vermeiden. Die Vorschrift findet nur insoweit Anwendung, als eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sondern der Anteilserwerb bildet (nur) den rechtstechnischen Anknüpfungspunkt. Liegen die Voraussetzungen nach § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Die Erwerbsvorgänge sind allerdings unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 5, 6 GrEStG von der Grunderwerbs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.1 Interne Meldestellen

Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, das heißt natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen, an die sich insbesondere Beschäftigte mit Informationen über Verstöße wenden können, einzurichten und zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.2 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Hinweisgeber-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Ziel des Gesetzes Insgesamt ist Ziel des Gesetzes, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.17 Organschaft III – Personengesellschaft als Organgesellschaft

Bislang konnte laut BFH und Finanzverwaltung eine Personengesellschaft nur dann Organgesellschaft sein, wenn der Organträger (mittelbar oder unmittelbar) sämtliche Anteile an ihr hält. Sobald ein fremder Dritter an der Personengesellschaft beteiligt war, konnte diese Personengesellschaft nicht Organgesellschaft sein. Hingegen genügt bei einer Körperschaft die mehrheitliche B...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3 Das betrifft Personengesellschaften

3.1 Verbesserungen beim Optionsmodell Mit der Einführung des sog. "Optionsmodells" nach § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ein (ertragsteuerliches und verfahrensrechtliches) Wahlrecht eingeräumt, sich wie eine Kapitalgesellschaft und ihre...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.3 Auswirkungen des Optionsmodells auf Erbschaften und Schenkungen

Durch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2022 eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften geschaffen (§ 1a KStG). Dabei wird ertragsteuerlich ein Formwechsel fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG), zivilrechtlich bleibt die optierende Gesellschaft eine Personengesellschaf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.1 Steuerrechtliche Anpassungen infolge des MoPeG

Zum 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft. Mit dem Gesetz geht u.a. die zivilrechtliche Aufgabe des Gesamthandsprinzips bei Personengesellschaften einher. Ertragsteuerlich soll dagegen das Gesamthandsprinzip weitergelten. Entsprechende Regelungen zur Weitergeltung wurden mit dem Kredit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.4.1 Sachliche Gewerbesteuerpflicht

Auch die Tätigkeit einer gewerblich geprägten, vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) führt zu einem Gewerbebetrieb i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG. Für den Beginn des Gewerbebetriebs stellt der BFH nur auf den Beginn der werbenden Tätigkeit ab. Wie auch bei der Beurteilung einer originären gewerblichen Tätigkeit ist dabei die tatsächlich ausge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 3.2 Zurechnung von Einkünften

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand des § 21 EStG verwirklicht. Grundsätzlich ist das derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist, d.h. der im Außenverhältnis als Vermieter auftritt oder zumindest die Leistungsbeziehung beherrscht. Beherrscht der einzelne Gesellschafter einer ve...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.3 Ergänzungsbilanzen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Laut BFH sind negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, nicht aufzulösen, wenn der zunächst neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbil...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.5 Entwurf des überarbeiteten UmwSt-Erlasses

Das BMF hat am 11.10.2023 einen Entwurf für die Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu den Grundsätzen der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) an die Verbände übersandt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Ausführungen zu den folgenden Bereichen des UmwStG: Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 UmwStG): Anpassungen ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.4 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Bemessungsgrundlage linearer Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, ist der Einlagewert u.a. um Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu mindern,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 3.1 Verbesserungen beim Optionsmodell

Mit der Einführung des sog. "Optionsmodells" nach § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ein (ertragsteuerliches und verfahrensrechtliches) Wahlrecht eingeräumt, sich wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönl...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 6 Eigenständige Steuer

Die Mindeststeuer ist eine eigenständige Steuer vom Einkommen und unabhängig von der Rechtsform. Als solche tritt sie neben die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Finanzverfassungsrechtlich unterfällt die Mindeststeuer dem Typus der Körperschaftsteuer. Sie knüpft an die Einkommenserzielung an und greift gezielt auf den unternehmerischen Gewinn zu. Die Besteuerung erfolgt unab...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.10 Keine erweiterte Grundstückskürzung ohne Beteiligung am Vermögen

Eine Komplementär-GmbH, die nicht am Vermögen der grundbesitzverwaltenden GmbH & Co. KG beteiligt ist, verwaltet laut BFH bezüglich des Grundbesitzes der KG keinen eigenen Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (BFH, Urteil v. 20.4.2023, III R 53/20, BStBl 2023 II S. 933). Konkret war eine Komplementär-GmbH ohne Vermögensbeteiligung an einer grundbesitzverwaltenden, ni...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.9 § 6b-Rücklage nach Ausscheiden eines Mitunternehmers

Auch für den Gewinn aus der Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils kann eine § 6b-Rücklage gebildet werden. Beim Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Personengesellschaft hat grundsätzlich das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft über die Einstellung des Gewinns aus der Veräußerung seines ganzen Mitunternehmeranteils in eine sonderbilanzielle Rücklage na...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.7 Switch-over-Klausel und Inländerbeherrschung

In zwei Entscheidungen hat sich das FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen des Methodenwechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG (Switch-over-Klausel) geäußert. Konkret war fraglich, ob neben den Tatbestandsmerkmalen der Niedrigbesteuerung und dem Vorliegen passiver Einkünfte auch im Falle des § 20 Abs. 2 AStG die Inländerbeherrschung zu prüf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 7.1.2 Verbesserungen der Thesaurierungsbegünstigung

Die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG verfolgt das Ziel, die steuerliche Belastung der Innenfinanzierung durch thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften i. H. von 28,25 % (pauschalierte GewSt und KSt) anzugleichen. Durch das Wachstumschancengesetz soll das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 5 AfA auf vermietetes Gebäude nach Ende einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

In der Praxis kann es vorkommen, dass ein privates Wirtschaftsgut, das in das Betriebsvermögen eingelegt wurde, später wieder entnommen wird und dann – wie vor der Einlage – zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird. Der BFH hat geklärt, welcher Wert für die weitere Abschreibung nach Entnahme dann relevant ist. Werden Gebäude einer gewerblich gep...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.3 Darlehen von Gesellschaftern an die Personengesellschaft

Rz. 26 Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen bezieht, sind beim Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Durch diese Vorschrift werden Einkünfte des Gesellschafters zu Einkünften aus Gewerbebetrieb qualifiziert, die ohne diese Norm nicht als inländische gewerbliche Einkünfte anzusehen wären. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2 Personengesellschaften

2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr