Die Anlage FE 4 trägt der Regelung in § 34a EStG Rechnung (Thesaurierungsbegünstigung), wonach der nicht entnommene Gewinn auf Antrag begünstigt (mit einem Steuersatz von 28,25 %) berechnet wird. Diese Regelung gilt auch für Mitunternehmer, deren Anteil am Gewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 EUR übersteigt. Der Antrag auf ermäßigte Besteuerung ist bei dem für die Einkommensbesteuerung zuständigen Finanzamt zu stellen. Angaben sind in dieser Anlage auch für Gesellschafter erforderlich, für die zum 31.12.2022 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt wurde.

Die Anlage FE 4 dient auch der Ermittlung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen[1]. Entsprechend werden Angaben zu Entnahmen, Einlagen, Schuldzinsenhöhe und Grund für die Kreditaufnahme erfragt.

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