Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / c) Stundung und Entfallen der Steuer

Angesichts der substantiellen Folgen der Wegzugsbesteuerung sieht das Gesetz Regeln zur Stundung und zum Erlass der Steuer vor. Die Wegzugssteuer kann auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gegen Leistung von Sicherheit und Zinsen gestundet werden, wenn ihre sofortige Erhebung mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (§ 6 Abs. 4 S. 1 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Konsultationsvereinbarungen (§ 2 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 2 Satz 1 AO wird das BMF ermächtigt, zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung oder doppelten Nichtbesteuerung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen i. S. v. Art. 25 Abs. 3 OECD-MA zu erlassen. Konsultationsvereinb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Leitsatz 1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. 2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführu...mehr

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Balanced Scorecard als ganz... / 7 Literaturhinweise

Burghardt, Projektmanagement, Leitfaden für die Planung, Überwachung und Steuerung von Entwicklungsprojekten, 5. überarb. und erw. Aufl. 2000. Friedag/Schmidt, Balanced Scorecard – einfach konsequent, 2014. Horváth & Partners (Hrsg.), Balanced Scorecard umsetzen, 4. Aufl. eBook, 2007. Hungenberg, Strategisches Management im Unternehmen. 2. Aufl., 2001. Kaplan/Norton, Balanced Sc...mehr

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Balanced Scorecard als ganz... / 1.2 Kernfragen an ein F&E-Kennzahlensystem

Schöpferische Tätigkeit für neue Anwendungen F&E wird als schöpferische Tätigkeit definiert, die auf systematische Weise und mit wissenschaftlichen Methoden durchgeführt wird. Ziele von F&E sind, Wissen zu mehren sowie neue Anwendungen für Wissen zu erarbeiten.[1] Aus Unternehmenssicht ist dabei die Monetarisierung der F&E durch den Verkauf von Produkten maßgeblich.[2] Hierbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Kommentar Sowohl zur Zentralisierung von ausgesuchtem Wissen im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch zur Rationalisierung – Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen – im Bereich der technischen und kaufmännischen Dienstleistungen ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich und auch st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / b) Begründung

Zu Nummern 3 bis 6, 8 bis 11 (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 und 4, § 20 und § 21 Abs. 7 und 8 AStG) Der Entwurf tritt zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und Neutralität der deutschen Besteuerung ungerechtfertigten Steuervorteilen durch den Einsatz ausländischer Rechtsträger mit Kapitalfunktion entgegen. Die Maßnahmen sind in die allgemeinen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt u Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Die Vorschrift des § 4i EStG steht im Zusammenhang mit Aktionspunkt 2 des OECD/G20-Projekts "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)". Zielsetzung der Norm ist die Vermeidung eines doppelten BA-Abzugs (sog "Double Dip" bzw "Double Deduction") bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Inbound-Fall, der durch die in vielen ausl Staaten von Deu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß u verstößt insb nicht gegen Art 3 I GG (s Wacker in Schmidt, § 4i EStG Rz 5 (37. Aufl)). Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs stellt sich die Frage der Europarechtskonformität der Vorschrift. Ob ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten vorliegt, vor allem bzgl der Niederlassungsfreiheit nach Art 49 AEU...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, OECD

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die ‚Organisation for Economic Cooperation and Development’ (OECD), also die ‚Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung’, hat ihren Sitz in Paris. Die OECD gehört zu den > Koordinierte Organisationen. Das Besteuerungsrecht für Vergütungen unterliegt grundsätzlich dem DBA mit > Frankreich. Zur Besteuerung von Pensionszahl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mazedonien

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA mit der mazedonischen Regierung vom 13.07.2006 (BGBl 2010 II, 1153; 2011 II, 462 = BStBl 2011 I 313; 327), das grundsätzlich seit 2011 Anwendung findet. Ein Änderungsprotokoll zum Informationsaustausch vom 14.11.2016 ist mit Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl 2017 II, 814) beschlossen worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Bis ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 07.10.2011 (BGBl 2012 II, 1050; 2013 II, 331 = BStBl 2013 I, 388; 402), das grundsätzlich seit dem VZ 2013 anzuwenden ist (vgl Art 32 Abs 2). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA folgt weitgehend dem OECD-MA und hat eine auf einen gleitenden 12-Monats-Zeitraum bezogene 183-Tage-Klausel. Zum Grundsätzlichen > Doppelbeste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Malta

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76) sowie das Änderungs-Protokoll zum DBA vom 17.06.2010 (BGBl 2011 II, 276; 640 zum Informationsaustausch – Zustimmungsgesetz vom 25.02.2011, BGBl 2011 II, 275). Das DBA wird grundsätzlic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1592 = BStBl 1998 I, 1029; 1999 I, 269) nebst Protokoll vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1612 = BStBl 1998 I, 1041). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kenia

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Seit 1980 gilt das DBA vom 17.05.1977 nebst Protokoll (Zustimmungsgesetz vom 30.05.1979, BGBl 1979 II, 606 = BStBl 1979 I, 337). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Art 1; zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14.07.1976 (BGBl 1976 II, 1194). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge (zB Solidaritätszuschlag); für die > Kirchensteuer wirkt das nur mittelbar, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 -- Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 --, welches durch Bekanntmachung vom 13.10.2016 am 28.10.2016 in Kraft getreten ist (BGBl 2016 II, 1230 = BStBl 2016 I, 1323). Es wird durch das Protokoll vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 980) ergänzt. Die Vereinbarungen sind ab 2017 anzuwe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, China

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ab dem VZ 2017 gilt ein neues DBA mit der VR China nebst Protokoll (vgl Gesetz vom 22.12.2015, BGBl 2015 II, 1647 = BStBl 2016 I, 1130). Es liegt den folgenden Erläuterungen zugrunde. Gleichzeitig tritt das bisherige DBA vom 10.06.1985 (BStBl 1986 I, 330; vgl das Gesetz vom 06.02.1986 (BGBl 1986 II, 446 = BStBl 1986 I, 329) außer Kraft (AA vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Kanalinsel Jersey ist weder Teil des UK noch Kronkolonie; das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Als gesondertes Rechtssubjekt ist Jersey nicht Teil der > Europäische Union. § 1 Abs 3, § 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das am 30...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Seit dem VZ 1989 gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 26.03.1987 mit Zustimmungsgesetz vom 31.08.1988 (BGBl 1988 II, 744 = BStBl 1988 I, 372). Die Fortgeltung dieses DBA ist mit den auf diesem Territorium neu entstandenen Republiken Serbien, Bosnien -- Her...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA mit dem Königreich Marokko vom 07.06.1972 mit dem Zustimmungsgesetz vom 23.01.1974 (BGBl 1974 II, 21; 1325 = BStBl 1974 I, 59; 1009). Vgl auch BMF vom 17.01.2018, BStBl 2018 I, 239. Rz. 1/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zum Grundsätzlichen > Doppelbesteuerung sowie BMF vom 12.11.2014 (BStBl 2014 I, 1467; > Anh 2 Doppelbesteuerung/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht seit dem VZ 2015 ein DBA mit Protokoll (vgl Gesetz vom 13.02.2014, BGBl 2014 II, 917 = BStBl 2016 I, 1169). Das DBA folgt dem OECA-MA; dazu > Doppelbesteuerung Rz 17ff. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die Steuern vom Einkommen (ESt/LSt/SolZ), die für Rechnung eines Vertr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kanada

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 19.04.2001 mit Zustimmungsgesetz vom 23.03.2002 (BGBl 2002 II, 670 = BStBl 2002 I, 505) nebst Protokoll vom 19.04.2001 (BGBl 2002 II, 703 = BStBl 2002 I, 518). Zur Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Malaysia

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 23.02.2010 (BGBl 2010 II, 1310 = BStBl 2011 I, 327) nebst Protokoll (BGBl 2010 II, 1329), auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird. Das DBA ist am 21.12.2010 (BGBl 2011 II, 464 = BStBl 2011 I, 341) in Kraft getreten (Art 30 Abs 1) und in Deutschland grundsätzlich seit dem 01.01.2011 anzuwenden (Art 30 Abs 2 Buchst a)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzerncontrolling 2020: En... / 3.5 These 5: Steuerliche Anforderungen müssen stärker integriert werden

"Die Internationalisierung der Wertschöpfungsketten schreitet voran." Steuern und Steuerung im Spannungsfeld Die zunehmende Internationalisierung der Liefer- und Leistungsbeziehungen und die damit einhergehende Komplexität multinational operierender Unternehmen stellen schon heute große Herausforderungen an die betriebswirtschaftliche Steuerung einerseits und an die angemessen...mehr

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Risikomanagement und Risiko... / 4.2 Typische operative Risiken im Einkaufsprozess

Bevor sich die Frage stellt, ob sich Risikomanagement lohnt, sollte untersucht werden, welchen Risikoarten das Beschaffungsmanagement ausgesetzt ist. Die als am wichtigsten eingestuften Risiken schwanken von Branche zu Branche und sind oft auch von aktuellen Geschehnissen beeinflusst. Eine Übersicht der häufig vorkommenden Risikoarten wird in Tab. 3 strukturiert dargestellt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 117c AO wurde eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehende Einführung einer Quellens...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 2 § 4i EStG steht im Zusammenhang mit dem Aktionspunkt 2 der am 5.10.2015 veröffentlichten OECD/G20-Empfehlungen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)", der Vorschläge zur Vermeidung der Nichtbesteuerung bzw. eines doppelten Abzugs aufgrund hybrider Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten enthält. Hybride Gestaltungen knüpfen daran an, dass bei grenzübers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit

Leitsatz Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden. Normenkette Art. 14, Art. 17 Abs. 1, Abs. 2, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ungarn 2011, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1, Art. 21 DBA-Ungarn 1977, Art. 18 OECD-Mus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandspensionen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei Auslandspensionen ist zwischen Betriebsrenten und Pensionen aus öffentlichen Kassen zu unterscheiden: Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen grundsätzlich dem Quellenstaat zu (Art 19 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 54). Bei Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse unterliegt die ausgezah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Republik Belarus gilt seit dem VZ 2007 das DBA vom 30.09.2006 (BGBl 2006 II, 1043) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 02.12.2006 (BGBl 2006 II, 1042 = BStBl 2008 I, 276). Zum Inkrafttreten nach Art 31 vgl BGBl 2007 II, 287 = BStBl 2007 I, 290, zur möglichen Kündigung Art 32. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das DBA gilt sachlich ua...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 50 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird, vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Soweit Deutschland das Besteuerungsrecht hat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 47 f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Tatsächlich besteuert werden die Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt die Besteuerung (ggf unter > Prog...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen ArbN verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt. Für beschränkt steuerpflichtige ArbN (...mehr

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§ 3 Allgemeine Verarbeitung... / H. Rechenschaftspflicht

Rz. 45 Bislang normierte Art. 6 Abs. 2 Datenschutzrichtlinie, dass "der für die Verarbeitung Verantwortliche für die Einhaltung [der Datenschutzgrundsätze]" zu sorgen “ [84] hat. Art. 5 Abs. 2 DSGVO nimmt diesen Gedanken auf, formuliert jedoch abweichend von der bisherigen Richtlinienbestimmung wie folgt: Zitat "Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 [= der Dat...mehr

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Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Leitsatz 1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. 2. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. 3. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Normenkette § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 10, ...mehr

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Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall

Leitsatz 1. Eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägte (inländische) KG vermittelt ihren (ausländischen) Gesellschaftern eine Betriebsstätte i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG; die Abgeltungswirkung für den Kapitalertragsteuerabzug (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist insoweit ausgeschlossen. 2. Übt der Gesellschafter einer solchen (inländischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Wertsteigerungen in der Zeit vor dem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 138 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 30.03.1993, BFH/NV 1993, 597 und v 19.03.1996, BStBl II 1996, 312), dass § 17 EStG grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung erfasst (wegen Einzelheiten s Tz 216 und s Tz 250 ff). Zur Begr führt der BFH nicht nur den Wortlaut des § 17 Abs 2 S 1 EStG an,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Besteuerung bei Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen anderen Staat (§ 17 Abs 5 S 1 EStG)

Tz. 546 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 5 S 1 EStG regelt eine Besteuerung nach § 17 EStG für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen wegen der Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung der Kap-Ges ins Ausl beschr oder ausgeschlossen wird. Voraussetzung für die Anwendung des Abs 5 S 1 des § 17 EStG ist, dassmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Rz. 147 [Autor/Stand] Ansässigkeit des Mitunternehmers und des übernehmenden Rechtsträgers. Damit der Anwendungsbereich des § 20 UmwStG für den (einbringenden) Mitunternehmer der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 oder für den Besitzunternehmer eröffnet ist, muss dieser in der EU bzw. im EWR ansässig sein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr