Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Streitverkündung ist die durch eine Partei (Streitverkünder) erfolgte förmliche Benachrichtigung eines am Prozess nicht beteiligten Dritten (Streitverkündungsempfänger, Streitverkündeter, Streitverkündungsgegner) vom Schweben eines Prozesses, um ihm die Möglichkeit der Prozessbeteiligung oder in den Fällen der §§ 75 bis 77 der Prozessübernahme zu geben und dem Streitver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maklervertrag.

Rn 5 Der Maklervertrag ist im BGB nur in Grundzügen geregelt. § 652 enthält eine Differenzierung zwischen dem Nachweis- und dem Vermittlungsmakler. Geregelt sind in der Vorschrift lediglich der Vergütungsanspruch des Maklers und die Abhängigkeit des Aufwendungsersatzanspruchs von einer besonderen Vereinbarung. § 653 enthält eine Vermutung für die Entgeltlichkeit (I) und eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sachlicher Umfang.

Rn 8 Der sachliche Umfang der akzessorischen Gesellschafterhaftung umfasst im Grundsatz alle Verbindlichkeiten der Außen-GbR, also nicht nur rechtsgeschäftliche, sondern auch gesetzliche (BGH NJW 03, 1445, 1446 [BGH 24.02.2003 - II ZR 385/99]) wie zB Verpflichtungen aus cic, Produkthaftung, Bereicherungsrecht und öffentlich-rechtlichen Normen. Hierzu zählen auch Verbindlichk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung die Vorschriften der Ziv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlichen Dienstes ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 707b BGB – Entsprechend anwendbare Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. (zum 1.1.24)

Gesetzestext Folgende Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind auf eingetragene Gesellschaften entsprechend anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einwendungen und Einreden des Gesellschafters.

Rn 12 Der Gesellschafter kann gegen einen Anspruch nicht nur das Nichtbestehen der Verbindlichkeit der GbR einwenden (schon wegen der Akzessorietät seiner Verpflichtung), sondern gem § 129 I HGB analog auch alle rechtsvernichtenden Einreden der GbR erheben. Rechtshindernde oder rechtsvernichtende Gestaltungsrechte der GbR begründen gem § 129 II, III HGB analog persönliche Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Leistung.

Rn 4 Erfüllt ein Minderjähriger einen von ihm geschlossenen Vertrag mit Mitteln, die ihm hierfür überlassen worden sind, ist der Vertrag von Anfang an wirksam. Dies gilt sowohl für das Verpflichtungs-, wie auch für das Verfügungsgeschäft. Erfüllt der Minderjährige den Vertrag mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, ist der Vertrag von Anfang an wirk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gegenstand der Zurückbehaltung.

Rn 8 Gegenstand der Zurückbehaltung kann grds jede Leistung sein, also nicht nur Gegenstände (§ 273 II), sondern auch die Befreiung von einer Verpflichtung (BGH NJW 84, 2152), die Freigabe von hinterlegtem Geld (BGHZ 90, 196), Versicherungsscheine, Hypothekenbriefe uÄ (Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 4). Auch die Erfüllung von Duldungs- und Unterlassungspflichten kann zurückbeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 7 EuVTVO – Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren.

Gesetzestext Umfasst eine Entscheidung eine vollstreckbare Entscheidung über die Höhe der mit dem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten, einschließlich Zinsen, wird sie auch hinsichtlich dieser Kosten als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, es sei denn, der Schuldner hat im gerichtlichen Verfahren nach den Rechtsvorschriften des Ursprungsmitgliedstaats der Verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Notwendigkeit eines Vertrages.

Rn 3 Der Wortlaut von I betont als Regel die Notwendigkeit eines Vertrages zur Begründung oder Inhaltsänderung eines nicht auf Gesetz beruhenden Schuldverhältnisses. Das ist eine Folge der Privatautonomie: Niemand soll ohne seinen rechtgeschäftlich erklärten Willen den Wirkungen eines solchen Schuldverhältnisses ausgesetzt sein. Das gilt ausnahmslos für Verpflichtungen. Aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 10 Die Abschrift und Bestätigung des Vertrags ist dem Verbraucher jeweils in Papierform zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung, den Vertrag schriftlich abzuschließen, lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten (vgl BTDrs 17/12637, 55). Der Verbraucher kann zustimmen, dass für die Abschrift oder die Bestätigung des Vertrags ein anderer dauerhafter Datenträger als Papie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 11 Der Übernehmer tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners, dieser wird von seinen Leistungspflichten frei. Die übernommene Verbindlichkeit bleibt inhaltlich unverändert (BGH NJW 14, 2431, 2432). Eine im Öffentlichen Recht wurzelnde Forderung büßt durch einen vertraglichen Schuldnerwechsel ihren öffentlich-rechtlichen Charakter nicht ein u kann von der Behörde daher ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Steuer.

Rn 28 Nach §§ 1 I Nr 1, 3 I Nr 2 1 ErbStG gilt als Erwerb vTw der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 2301; BFH BStBl II 91, 181 [BFH 05.12.1990 - II R 109/86]). Der Erwerb vTw (§ 3 ErbStG) hat als Spezialregelung Vorrang ggü einer Schenkung unter Lebenden gem § 7 ErbStG (Meincke ErbStG § 3 Rz 57), wenn die Erfüllungswirkung der Schenkung unter Überlebensbedingung mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfüllung.

Rn 19 Die Erfüllung der ggf beiderseitigen Verpflichtungen soll die nachträgliche Berufung auf Grundlagenstörungen idR ausschließen (BGHZ 131, 209, 216). Denn bei einem Austauschvertrag entspreche es den typischen Parteivorstellungen, dass spätestens nach Erbringung der Gegenleistung den Leistenden deren Schicksal künftig nichts mehr angehe und deshalb der Leistungsempfänger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2147 BGB – Beschwerter.

Gesetzestext 1Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. 2Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert. Rn 1 Das Gesetz nennt in § 2147 denjenigen, der den Vermächtnisanspruch (§ 2174) erfüllen muss, mit dem Vermächtnis beschwert. Das Vermächtnis selbst wird bereits in § 1939 als testamentarischer Vermögens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abzuändernder Vergleich.

Rn 13 Der Abänderungsantragsteller ist zur Erhebung eines zulässigen Antrags gehalten, substanziiert die Grundlagen des Vergleichs darzulegen, und zwar zunächst die Umstände, die für den Grund, die Höhe und die Dauer der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung maßgebend waren. Dabei sind alle für die Unterhaltsbemessung im Vergleich maßgeblich gewesenen Faktoren darzustellen. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Funktion des Vertreters, Verfahren.

Rn 3 Der Vertreter hat die sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren wahrzunehmen; er handelt in eigenem Namen. Ein gegen den bisherigen Eigentümer ergangener Titel muss gem § 727 auf ihn umgeschrieben werden (St/J/Münzberg Rz 3). Er ist berechtigt, im Zwangsvollstreckungsverfahren sämtliche möglichen Rechtsbehelfe e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unersetzbarer Vollstreckungsnachteil.

Rn 3 Die Schutzbedürftigkeit des Schuldners muss sich aus dem Umstand ergeben, dass durch die Vollstreckung ein unersetzbarer Nachteil entsteht. Die Fälle kommen selten vor, weil der Ausgleich eines Vollstreckungsschadens idR monetär kompensiert werden kann und der Schuldner in diesem Fall durch § 717 schadlos gestellt ist. Zu unterscheiden ist der unersetzbare Vollstreckung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschluss von Rechten (Alt 3).

Rn 26 Eigentumsrechte (§ 903) ggü dem herrschenden Grundstück können ausgeschlossen werden. Erforderlich ist eine Rechtsbeziehung, die sich aus der Lage der Grundstücke zueinander ergibt (MüKo/Mohr § 1018 Rz 42). Dies gilt etwa für die Duldung von Einwirkungen (BayObLG FGPrax 03, 203 [OLG Hamm 25.03.2003 - 15 W 19/03]), den Verzicht auf Entschädigungsansprüche zB nach § 114 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesundheitliche Gefahren.

Rn 10 Welcher Art die gesundheitlichen Gefahren sein müssen, die durch die Offenbarung des Behandlungsfehlers abgewendet werden sollen (Wagner VersR 12, 789, 795), ergibt sich weder aus dem Gesetz noch der zugehörigen Begründung. Konkrete Richtwerte scheinen allerdings auch nicht zielführend. Vielmehr wird man auf die genannte Interessenabwägung zurückgreifen müssen. Innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auftrag und Vollmacht.

Rn 15 Inhalt des Auftrags kann auch die Besorgung eines Geschäfts im fremden Namen sein. Die wirksame Verpflichtung des Auftraggebers in Bezug auf ein Rechtsgeschäft setzt eine wirksame Bevollmächtigung des Beauftragten voraus (§ 167). Während die Vollmacht die Rechtsmacht des Beauftragten ggü Dritten festlegt, bestimmt sich die Befugnis im Verhältnis zum Auftraggeber nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Inhalt der Erörterung.

Rn 12 Das Gesetz legt den Inhalt eines Erörterungsgesprächs insoweit fest, als mit den Beteiligten besprochen werden soll, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insb durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme solcher Hilfen haben kann. Die Ausgestaltung im Einzelnen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Prütting/Helms/Hamm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Relevant werden vorrangig die §§ 612, 613, 614, 615 S 1 und 2 (§ 615 Rn 1; BGH NJW 22, 2269, 2271 [BGH 12.05.2022 - III ZR 78/21]), 621, 627 (BGH NJW 21, 1392 [BGH 08.10.2020 - III ZR 80/20] Rz 19; zur Reichweite der Verweisung MüKoBGB/Wagner Rz 5 ff; Spickhoff/Spickhoff Rz 2 ff). Bzgl § 613 S 1 kann es dabei zu einem Konflikt zwischen der Verpflichtung zur höchstpersön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Befugnisse des GV.

Rn 30 Gemäß § 765a II kann der GV eine Vollstreckungsmaßnahme zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen bis zur Entscheidung des Vollstreckungsgerichts, jedoch nicht länger als eine Woche, aufschieben. Ihm ggü muss glaubhaft gemacht werden, dass die aufzuschiebende Vollstreckungsmaßnahme eine sittenwidrige Härte für den Schuldner bedeutet. Das Erfordernis der Glaubhaftmachung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht kann nur in Ausnahmefällen die Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption ersetzt werden. In der Praxis wird häufig das Verfahren nach § 1666 überhaupt erst der Anstoß für die Herausnahme des Kindes aus dem Elternhaushalt sein und als Folge hiervon die Einleitung eines Annahmeverfahrens. Eine Beteiligung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einzelfälle zugunsten des Maklers.

Rn 72 Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung bedarf einer klaren und eindeutigen Individualabrede (BGH NJW 84, 2162; beachte aber die gesetzlichen Einschränkungen: Wohnraumvermittlung und Darlehensvermittlung und bei Doppeltätigkeit: BGHZ 61, 17). In AGB ist eine Klausel wegen der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild unwirksam, die dem Makler eine Vergütung ohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verkehrspflichten in der Lieferkette.

Rn 175 Vor allem in den Fällen von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Kontext wird verstärkt die Frage von Verkehrspflichten in der Lieferkette thematisiert (s etwa G Wagner RabelsZ 16, 717, 762 ff; König AcP 2017, 611, 666 ff; Schall ZGR 18, 479, 503 ff; Habersack/Zickgraf ZHR 18, 252, 266 ff; Habersack/Ehrl AcP 2019, 155, 196 ff; Fleischer/Korch DB 19, 1944, 195...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 251

Rn. 81 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die vorsätzliche Nichtbeachtung der Angabepflichten des § 251 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gilt nach § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) bzw. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. b) bei KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellten PersG als Ordnungswidrigkeit (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 258ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Genugtuung wegen Persönlichkeitsverletzung.

Rn 25 Seit BGHZ 13, 334 (Leserbrief) ist das allg Persönlichkeitsrecht als Schutzgut von § 823 I anerkannt. Bei dessen Verletzung ist aber ein Ersatz durch Herstellung vielfach nicht möglich, und für § 251 fehlt es oft an einem Vermögensschaden. Daher hat seit BGHZ 26, 349 (Herrenreiter) die Rspr eine eigene Sanktion entwickelt, nämlich eine Geldentschädigung für Nichtvermög...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingeschränkte Amtsermittlung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren (Abs 2).

Rn 11 Gem § 127 II dürfen in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren die von den Beteiligten nicht vorgebrachten Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen (›ehefreundliche Tatsachen‹). Das Gericht kann also eheerhaltende Tatsachen vAw uneingeschränkt ermitteln. Diese Beschränkung dient der Aufrechterhaltung der Ehe, da d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sittenverstoß.

Rn 5 Sittenwidrigkeit liegt vor beim Verstoß gegen das ›Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden‹ (RGZ 48, 114, 124; BGH NJW 91, 913, 914 mwN; VersR 13, 200 Rz 25 mwN; WM 14, 71 Rz 23). § 826 gewährleistet ein rechtsethisches Minimum (s nur Larenz/Canaris § 78 II 1b; Soergel/Hönn § 826 Rz 27); zu seiner Konkretisierung (die in vollem Umfang revisibel ist, RGZ 155, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderfall: Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Rn 24 In der Praxis bereiten die häufigen Fälle Probleme, in denen Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer (oft: Bauträger) wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Rede stehen (ausf zum Ganzen: Kniffka, FS Ganten, 125; Werner/Pastor Rz 464 ff). Dann stellt sich die Frage, ob und wenn ja, welche Mängelrechte den einzelnen Erwerbern oder der Gemeinschaft zusteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungsberechtigung (Alt 1).

Rn 13 Als erste der drei Hauptgruppen ist die Benutzung in einzelnen Beziehungen geregelt. Erfasst wird ein dauerndes oder fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufiges, regelmäßig wiederkehrendes Gebrauchmachen von dem Grundstück zu bestimmten Zwecken (BGH BeckRS 19, 31891 Tz 8), dagegen nicht der nur einmalige Gebrauch (BGHZ 41, 209), wie er etwa das einfache Abholzen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher.

Rn 4 Ausgeschlossen sind etwa weitergehende Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher aus ungerechtfertigter Bereicherung (BTDrs 17/12637, 64). Auch Ansprüche aus § 280 sind ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht oder nur mit einer erheblichen Wertminderung herausgegeben kann (BTDrs 17/13951, 68). Insoweit besteht ein Unterschied zur b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1303 BGB – Ehemündigkeit.

Gesetzestext 1Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden. Rn 1 Die §§ 1303 ff regeln die Voraussetzungen für die Eingehung der Ehe. Sie gelten nach dem Eröffnungsgesetz für die Eheschließung verschieden – wie gleichgeschlechtlicher Person...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand der Schadensersatzansprüche gem § 536a I.

Rn 4 Für anfängliche Mängel (s zum Mangel § 536 Rn 7–13) bei Vertragsschluss haftet der Vermieter nach der gesetzlichen Garantie gem § 536 I Alt 1 verschuldensunabhängig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der (formlosen) Einigung, nicht derjenige einer ggf späteren schriftlichen Vertragsunterzeichnung (vgl BGH NJW 68, 885). Der Mangel braucht bei Vertragsschluss nicht in Ersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Definitionen.

Rn 2 ›Rechtsnachfolge von Todes wegen‹ (›succession‹) ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten u Pflichten vTw, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung vTw (s I lit d) oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge (I lit a). Der Begriff ist verordnungsautonom auszulegen (Dörner ZEV 12, 505, 506 f). Rn 3 ›Erbvertrag‹ (›agreement as to succession‹...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ordnungsmäßigkeit und Anfechtung.

Rn 17 Ein Bestellungsbeschl ist – wie jeder Beschl – an § 18 II zu messen (BGH NJW 12, 3175 [BGH 22.06.2012 - V ZR 190/11] Rz 7; 11, 3025 Rz 11). Eine Anfechtung hat Erfolg, wenn: Rn 18 Der Bestellungs-Beschl unter formalen Mängeln leidet, zB solchen der Ladung oder der Beschl-Fassung. Die Auswahlentsch ermessensfehlerhaft war (BGH ZMR 20, 206 Rz 17). Bei einer Erstbestellung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 7 Die Leistung muss objektiv erbracht worden sein. Maßgebend für den Eintritt der Erfüllung ist der Leistungserfolg. Die Vornahme der Leistungshandlung genügt hingegen nicht ohne Weiteres (BGHZ 87, 156; NJW 99, 210). So bedarf es beim Versendungskauf nicht nur der Übergabe an einen Spediteur, sondern der Übergabe durch die Transportperson an den Käufer (BGHZ 1, 4); die Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schenkung.

Rn 5 Sie ist iSd §§ 516 ff (dazu BGH 18.10.11 – X ZR 45/10) zu verstehen (BGH NJW 82, 43; FamRZ 07, 1649; 28.9.16 – IV ZR 513/15 Rz 8). Trotz Beeinträchtigungsabsicht ist sie wirksam (BGH NJW 73, 240, 242 [BGH 05.07.1972 - IV ZR 125/70]). Sie muss nach dem Abschluss des Erbvertrags erfolgt sein. Sonst wäre kein Vertragserbe beeinträchtigt (Rn 7). Ob eine Schenkung vorliegt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderungsverträge.

Rn 8 Das Schriftformerfordernis gilt grds auch für Änderungsverträge (KG ZMR 18, 582; BGH MDR 16, 146, NJW 99, 2517; Jacoby NZM 11, 1 [2]; zur Vertragserweiterung: Dresden ZMR 16, 27, Frankfurt MietRB 16, 282). Die Wirksamkeit der Änderung als solche wird zwar von der fehlenden Schriftform nicht berührt (anderes gilt für Ankaufsrechte des Mieters wg § 311b I 1, Schütz ZMR 21...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung.

Rn 46 Die Grundsätze über die Bestimmtheit der Forderung gelten gleichermaßen für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach § 829, die Vorpfändung nach § 845 und den Pfändungsbeschluss nach § 720a (BGH NZI 17, 623 Rz 7). Der Beschl muss die zu pfändende Forderung bzw den zu pfändenden Anspruch und den Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass iRe verständigen Auslegung der G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verkehrspflichten.

Rn 59 Den Mieter trifft – soweit er diese übernommen hat – als besondere Obhutspflicht die Verkehrspflicht für die Mietsache (s Rn 49). Die Verkehrspflichten können aber auch iÜ vertraglich – auch formularmäßig (Frankf NJW 89, 41; LG Karlsruhe ZMR 06, 698; Schmid ZMR 12, 337, 338; Hitpaß WuM 11, 662) – auf ihn übertragen werden (Hamm BWGZ 17, 875; Ddorf GE 08, 1326). Vorauss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verfahrensrechtliche Kompetenzen.

Rn 19 Der Gläubiger erwirbt die Befugnisse, die der Schuldner hatte. Er ist deswegen befugt, im eigenen Namen einen Einziehungsprozess gegen den Drittschuldner zu führen (BGHZ 82, 28, 31). Auf dieses Klagerecht ist der Gläubiger bei fehlender Zahlungsbereitschaft des Drittschuldners angewiesen, weil der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss keinen Vollstreckungstitel gegen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nutzungen – § 818 I Hs 1.

Rn 5 Der eigentliche Anwendungsbereich des § 818 I besteht in der dort niedergelegten Regelung, dass die bereits den einzelnen Kondiktionstatbeständen immanente Pflicht zur Herausgabe des Erlangten sich auch auf Nutzungen und Surrogate erstreckt (BGH NJW 07, 3127, 3129 mwN). Nutzungen idS sind diejenigen nach §§ 99, 100, also Sach- und Rechtsfrüchte sowie vermögenswerte Gebr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abänderung von Amts wegen.

Rn 18 Gemäß § 63 III 1 Nr 1 und 2 GKG (§ 55 III Nr. 1 und 2 FamGKG) kann die Wertfestsetzung vom Ausgangsgericht oder vom Rechtsmittelgericht – ggf. auch vom BGH – für die Vorinstanz vAw geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache oder wegen der Entscheidung über den Streitwert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung zulässig in der Rechtsmittelinstanz anhä...mehr