Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Editionspflicht.

Rn 5 Neben der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Gegners wird für den Beweisantritt nach § 421 vorausgesetzt, dass der Gegner nach bürgerlichem Recht (§ 422) oder weil er sich selbst auf die Urkunde bezogen hat (§ 423) zur Vorlegung der Urkunde im Prozess verpflichtet ist. Von der Editionspflicht des Gegners im Urkundenbeweisrecht muss die Verpflichtung zur Vorlage auf Anor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Im Fall der Hauptintervention (§ 64) streiten zwei Gläubiger über eine Forderung, gegen die der Bekl Einwendungen erhebt. In dieser Situation kann der Hauptintervenient die Initiative ergreifen und seinen Anspruch sowohl gegen den Kl als auch den Bekl des Hauptprozesses durchsetzen. Abweichend hiervon ist der Schuldner (Bekl) im Prätendentenstreit (§ 75) zur Erfüllung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rückgewährpflicht.

Rn 58 Nach endg Wegfall des Sicherungszwecks, insb Erlöschen der gesicherten Forderung, ist das Sicherungsgut, wenn – wie üblich – keine auflösende Bedingung vereinbart ist, an den Sicherungsgeber (Rn 38) zurück zu übertragen (BGHZ 191, 277 Rz 12; 202, 150 Rz 7, 11; 209, 1 Rz 8; NJW 96, 1213, 1215; 97, 3434, 3436; WM 12, 2144, Rz 15; NJW 13, 2894 Rz 7 für Sicherungsgrundschu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fristen.

Rn 5 Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung erlischt nach IV 1 u 2, wenn der Betreuer ihn nicht binnen sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem er entsteht, also jeweils bis zum 30.6. des Folgejahres, geltend macht (Celle FamRZ 02, 1591, Frankf BtPrax 04, 243). Bei der Versäumung der Frist kommt es auf ein Verschulden des Betreuers nicht an (LG Koblenz FamRZ 03, 1970). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eigentum an Tieren.

Rn 24 Nach 2 der Vorschrift hat der Eigentümer eines Tieres bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. Diese Regelung enthält ggü der in 1 getroffenen keinen eigenständigen Inhalt. Da Tiere zwar keine Sachen sind, auf sie aber die für Sachen geltenden Vorschriften entspr Anwendung finden (§ 90a), ergibt sich die Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ende von Verhandlungen/›Einschlafen‹.

Rn 4 Beendet eine Partei durch Erklärung eindeutig die Verhandlung, ist auch die Hemmung beendet (BGH NJW 98, 2819, 2820 [BGH 30.06.1998 - VI ZR 260/97]); § 193 gilt (BGH NJW 14, 3435 Rz 10). Einer Erklärung steht entspr eindeutiges Verhalten eines Beteiligten gleich, zB ggf die Ablehnung eines Vergleichsangebots (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 36). Sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung familiärer Solidaritätspflichten.

Rn 16 Ehegatten tragen füreinander Verantwortung (§ 1353 I 2), Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig (§ 1618a). Diese Verpflichtungen gelten auch im Bereich der Errichtung letztwilliger Verfügungen. Grds ist der Erblasser allerdings bereits durch das die Testierfreiheit beschränkende Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff) zu familiärer Solidarität gezwungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift findet Anwendung in Verfahren, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung (insb § 1671 BGB) den Aufenthalt des Kindes (nach § 1671, 1628 BGB) das Umgangsrecht (§§ 1684 III, IV, 1685, 1686a I Nr 1, II BGB) oder die Herausgabe des Kindes (§ 1632 BGB) betreffen. Rn 4 Verfahren wegen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a I Nr 3, II BGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist ihrem Wortlaut nach anwendbar auf Unterhaltstitel, die die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt in dynamischer Form enthalten. Das bedeutet aber aus den genannten Gründen nicht, dass gegenüber einer in statischer Form titulierten Unterhaltsverpflichtung der Einwand der Volljährigkeit erhoben werden könnte; vielmehr gelten auch diese Titel übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser den Gegenstand eines vertragsmäßig angeordneten Vermächtnisses in der Absicht, den Bedachten zu beeinträchtigen, zerstört, beiseite geschafft oder beschädigt, so tritt, soweit der Erbe dadurch außer Stande gesetzt ist, die Leistung zu bewirken, an die Stelle des Gegenstands der Wert. (2) 1Hat der Erblasser den Gegenstand in der Absicht, den Bedachten zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Auflage.

Rn 3 Inhalt einer Auflage kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann, ohne dass die Leistung einen Vermögenswert haben muss, etwa die Grabpflege, die Pflege eines Tieres, die kostenlose Eröffnung einer Ausstellung, die Verpflichtung von Miterben, eine Gesellschaft zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers zu grü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2123 BGB – Wirtschaftsplan.

Gesetzestext (1) 1Gehört ein Wald zur Erbschaft, so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. 3Die Kosten fallen der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwingende Anhörung des Schuldners (S 2).

Rn 3 Der Entscheidung geht nach S 2 zwingend eine Anhörung des Schuldners voraus. Die Anhörung eines Prozessbevollmächtigten genügt jedoch (Ddorf MDR 58, 42). Auch im Anwaltsprozess ist aber eine eigene Erklärung des Schuldners zu würdigen. Die Gelegenheit zur Stellungnahme (eine tatsächliche Äußerung ist nicht notwendig) muss das Gericht dem Schuldner entweder schriftlich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Rechtsfigur des mittelbaren Besitzes wird der Grundgedanke des Besitzes als tatsächliche Sachherrschaft in erheblichem Maße durchbrochen. Hintergrund ist der Wunsch des Gesetzgebers, Besitzansprüche und insb den Besitzschutz auch einer Person zukommen zu lassen, die durch ein sog Besitzmittlungsverhältnis oder Besitzkonstitut (s.u. Rn 7) dem unmittelbaren Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht, steht einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich, es sei denn, dass die Forderung dem Erben vor dem Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Aufgebotsverfahren angemeldet worden ist. 2Wird der Erblasser für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit an die Spitze der allgemeinen Bestimmungen für die Beweisaufnahme und unterstreicht dadurch dessen Bedeutung iRd freien Beweiswürdigung. Jede Zwischenschaltung von Mittelspersonen macht das entscheidende Gericht von deren Wahrnehmungsmöglichkeiten und Perspektive abhängig und verändert dadurch die Entscheidun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1498 BGB – Durchführung der Auseinandersetzung.

Gesetzestext 1Auf die Auseinandersetzung sind die Vorschriften der §§ 1475, 1476, des § 1477 Abs. 1, der §§ 1479, 1480 und des § 1481 Abs. 1, 3 anzuwenden; an die Stelle des Ehegatten, der das Gesamtgut allein verwaltet hat, tritt der überlebende Ehegatte, an die Stelle des anderen Ehegatten treten die anteilsberechtigten Abkömmlinge. 2Die in § 1476 Abs. 2 Satz 2 bezeichnet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mehrwertsteuer, Bauabzugssteuer.

Rn 37 Grds schließt der vereinbarte Preis die Umsatzsteuer ein, für eine abw Vereinbarung ist der Unternehmer beweispflichtig (BGH NJW 01, 2464). Ist bei einer Bauleistung (nicht Planungsleistungen des Architekten, BGH BauR 05, 1658) der Besteller als Leistungsempfänger Unternehmer iSd § 2 UStG oder juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist er gem § 48 EStG zu Abzug un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm beschreibt den der elterlichen Sorge nachgebildeten Inhalt der Vormundschaft. Dem Vormund obliegt die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (I 1). Lediglich in den Aufgabenbereichen, für die ein Pfleger bestellt ist (§§ 1776, 1777, 1809 I 1), ist der Vormund idR nicht zur Vertretung berechtigt, es sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 14 Normiert ist die von der Rspr (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]; 00, 3429, 3431 f [BGH 09.05.2000 - VI ZR 173/99]) hervorgehobene Verpflichtung des Behandelnden, den Patienten über die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung aufzuklären. Die wirtschaftliche Information zollt dem Umstand Rechnung, dass der Behandelnde, nicht dagegen der Patient als medizi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verwahrung durch den Gläubiger (Abs 3).

Rn 9 Der Gläubiger muss die durch den Schuldner eingebrachten beweglichen Sachen verwahren, jedoch nicht vor Ort gem Abs 3 S 1 (vgl BGH NJW 06, 848, 849 [BGH 17.11.2005 - I ZB 45/05]). Dies ermöglicht ihm, die Sachen bspw im Keller oder außerhalb des Gebäudes zu lagern, um die Wohnung sofort wieder zu verwenden. Der Gläubiger kann die Sachen jedoch auch in der Wohnung belass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hauptsache und Einstweilige Anordnung.

Rn 46 In Unterhaltsverfahren besteht gem § 246 Abs 1 FamFG die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Zahlung laufenden Unterhalts durch einstweilige Anordnung zu regeln; diese ist vom Hauptsacheverfahren unabhängig. Es ist nicht mutwillig, ein Hauptsacheverfahren neben dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anhängig zu machen, da mit der einstweiligen Anordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die nach § 445 beantragte Parteivernehmung ist nicht erzwingbar. Anders als für den Zeugen besteht für die Partei keine Verpflichtung, sich vernehmen zu lassen und dadurch zur Tatsachenfeststellung beizutragen. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Weigerung zum Nachteil der Partei gewürdigt werden kann. § 446 ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes, dass auch das prozessu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Digitale Produkte.

Rn 3a Infolge der Einführung des Verbrauchervertrages über digitale Produkte (§ 327) mit den Vertragsgegenständen digitaler Inhalt und digitale Dienstleistung, enthält § 650 nF in II-IV detaillierte Anwendungsvorschriften und Verweise. Hiermit soll die Anwendung der Sondervorschriften der §§ 327 ff auch bei der Verpflichtung zur Herstellung o Lieferung noch herzustellender d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 651s BGB – Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter.

Gesetzestext Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt er seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung auch dann, wenn er dem Reisenden Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückverweisung (Abs 2).

Rn 5 Die Verpflichtung zur Sachentscheidung durch das Berufungsgericht macht Sinn nur, wenn erstinstanzlich auch über den gesamten (erstinstanzlichen) Prozessstoff verhandelt wurde. Hat sich die Verhandlung nicht auf alle entscheidungserheblichen Streitpunkte erstreckt und das Erstgericht über die Klageforderung sachlich nicht oder nicht endgültig entschieden, so ginge den P...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 1 Der Fall

Titulierte Wiederherstellungsverpflichtung Mit rechtskräftigem Urteil ist die Schuldnerin – die bis zum 31.12.2021 Verwalterin der WEG war – verurteilt worden, die Parkplatzmarkierung des Parkplatzes Nr. 33 zu den bisherigen Maßen – 514 cm in der Länge und 266 cm in der Breite auf der linken Seite und 260 cm auf der rechten Seite – an bisheriger Stelle gemäß roter Markierung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) DBA-Beschränkung

Rn. 172 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Vermittlungsleistungen fallen weder unter Art 17 OECD-MA noch unter Art 12 OECD-MA. Hinsichtlich Art 17 Abs 2 OECD-MA fehlt es bei der bloßen Verschaffung zur Verpflichtung eines Sportlers an dem unmittelbaren Bezug zu einer sportlichen Tätigkeit (vgl Link/Hagena in H/H/R, § 49 EStG Rz 637b, August 2019). Entgegen Art 12 OECD-MA wird bei ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 29 I.

Rn 1 Die Regelung begründet einen besonderen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen am Erfüllungsort. Mit dem Erfüllungsort als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit stellt § 29 I in bewusster Abkehr vom Schutzzweck des § 12 (vgl § 12 Rn 1) den Gedanken des Sachzusammenhangs zwischen dem Vertragsverhältnis nach materi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung durch Rechte Dritter.

Rn 20 Zu den Rechten Dritter iSd Vorschrift gehören die absoluten, also die ggü jedermann wirkenden beschränkten dinglichen Rechte an Sachen. Sie schließen, soweit sie reichen, das Herrschaftsrecht des Eigentümers aus; den Rechtsinhabern gewähren sie Teilberechtigungen an der Sache. In Betracht kommen Nutzungsrechte wie das Erbbaurecht, die Dienstbarkeiten (§§ 1018–1093) und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854.; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fall eines ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 5 Der Darlehensnehmer darf nicht verpflichtet werden, für Ansprüche des Darlehensgebers Wechselverbindlichkeiten als Aussteller, Bezogener, Indossant, Wechselbürge o als Ehrenannehmer einzugehen (München ZIP 04, 991; MüKo/Weber Rz 18 f). Das Wechsel- u Scheckverbot gilt auch, wenn der Darlehensnehmer ohne Verpflichtung einen Wechsel o Scheck als Sicherheit anbietet (Staud...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formlose schriftliche Ladung.

Rn 3 Gemäß Abs 1 S 2 gilt darüber hinaus die formlose schriftliche Ladung in entsprechender Anwendung von § 270 S 2 bei Übersendung durch die Post im Ortsbereich am nächsten, ansonsten am zweiten Werktag nach der Aufgabe als bewirkt. Entgegen dem Wortlaut des § 270 S 2 soll jedoch eine Zugangsvermutung hierdurch nicht begründet werden (MüKoZPO/Deubner Rz 4; St/J/Leipold Rz 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Rechtlich selbstständige bewegliche Sachen, die dem Zweck der Hauptsache dienen, sollen möglichst deren Schicksal teilen und sind daher nach der Legaldefinition des § 97 Zubehör. Rechtsfolgen der Zubehöreigenschaft einer Sache ergeben sich aus §§ 311c, 314, 498 I, 926 I, 1031, 1062, 1096, 1120 ff, 1135, 1932 I u 2164 I. Im Zweifel erstrecken sich Verpflichtungs- und Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vorgehen bei Prüfung.

Rn 5 Herauszuarbeiten ist, was jew für die andere Seite spricht. Bei der Abwägung spielt ua eine Rolle, ob die Verletzung schuldhaft ist, ob sie sich wiederholt, aus welcher Sphäre sie stammt, wie eng die WEigtümer zusammenleben, wie lange die Pflichtverletzung zurückliegt usw. Das Verhalten des Störers darf nicht isoliert bewertet werden (BGH NZM 10, 408 Rz 8). Das vorgewor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen unterlassener Mitwirkung.

Rn 18 Erklärt sich die Partei auf Verlangen des Gerichts nicht, so kann das Gericht die PKH unter den weiteren Voraussetzungen des § 124 I Nr 1 (s dort) aufheben. Verstößt die Partei gegen die Verpflichtung zur ungefragten Mitteilung, so führt dies nur zu einer Aufhebung, wenn ein qualifiziertes Verschulden (Absicht oder grobe Nachlässigkeit) vorliegt. Schlichtes Vergessen r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lasten.

Rn 2 Lasten beschreiben im Allgemeinen eine zwingend zu erbringende Leistung (MüKo/Raff § 995 Rz 2). Zu unterscheiden sind öffentliche und private Lasten. Zu Ersteren gehören ua Erschließungsbeiträge, sonstige Anliegerbeiträge und andere öffentliche Abgaben (vgl § 436). In § 1047 (s dort), welcher die Lastentragung für den Nießbrauch regelt, wird der Begriff privatrechtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden. (2) 1Die Vorschriften über die Verpflichtung z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung.

Rn 5 Mit der Aufgabe wird das Grundstück herrenlos und der alte Eigentümer verliert sein Besitzrecht. Zubehör wird nur nach § 959 herrenlos. Sämtliche Grundstücksrechte bleiben bestehen, auch soweit sie dem alten Eigentümer zustehen (RGZ 82, 74; Staud/Pfeifer Rz 27). Eine Grundschuld kann ohne Zustimmung des alten Eigentümers gelöscht werden, da mangels Eigentümers kein Eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gutschrift beim Zahlungsempfänger.

Rn 3 Die Verpflichtung zur ungekürzten Übermittlung in Form der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers gilt im Grundsatz auch für das Verhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister (II). Mit der Öffnungsklausel besteht aber Raum für eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seinem Dienstleister. Entgelte für den Eingang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen (Abs 2).

Rn 11 (1) Der Untersuchungsanspruch (II) ist eingeführt, weil der Käufer bei aufschiebender Bedingung kein Recht auf Zugang zur Kaufsache hätte. Er begründet selbstständiges, auch klagbares Recht des Käufers auf Lieferung vertragsgemäßer Ware zur Untersuchung (RG 93, 254, 255; Hamm BB 95, 1925 [OLG Hamm 26.11.1993 - 11 U 72/93]; aA Erman/Grunewald Rz 6; offenbar RG 94, 285, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 42 § 794 I Nr 5 umfasst Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind. Die vorgeschriebene Form ergibt sich aus dem BeurkG. Durch die §§ 56 ff BeurkG ist die allgemeine Beurkundungszuständigkeit der Gerichte beseitigt worden; damit sind nahezu ausschl di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kündigung, II.

Rn 5 Die in II enthaltene Verpflichtung des Unternehmers beschränkt sich auf ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Weder erfasst sie gewährleistungsrechtliche Kündigungen noch andere Rechte zur Beendigung von Dauerschuldverhältnissen, etwa durch Rücktritt oder Vertragsbeendigung nach § 327o (BTDrs 19/30840, 17; s.a. Wais NJW 21, 2833, 2836 f; Stiegler VuR 21, 443). E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Konkurrierende Ansprüche des Vertragspartners gegen den Vertreter.

Rn 19 Der Vertreter haftet aus § 122, wenn der Dritte Erfüllung wählt und er selbst den Vertrag anficht (Bork Rz 1636). Sehr str ist, ob § 179 eine vorvertragliche Haftung des Vertreters aus §§ 280, 311 II, III, 241 II ausschließt. Für eine solche Haftung ist es erforderlich, dass die Voraussetzungen für eine Eigenhaftung des Vertreters vorliegen (§ 311 III; § 164 Rn 79) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 7 Danach sind idR Schenkung unter Aufl: Die Zuwendung von Grundbesitz, entweder verbunden mit der Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts, Nießbrauchs oder Leibgedinges zu Gunsten des Übergebers oder (bei vorweggenommener Erbfolge) gegen Abfindung weichender Erben; vgl § 516 Rn 27. Die Zuwendung eines Sparguthabens, das mit anderen Personen zu teilen (Frankf WM 87, ...mehr