Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.3 Verbotswidriges Handeln

Rz. 6 Abs. 2 stellt klar, dass der Verstoß gegen Verbote aller Art nicht (jedenfalls nicht ohne Weiteres) zum Leistungsausschluss führt. Gemeint sind sowohl gesetzliche als auch behördliche Verbote, Regelungen in Unfallverhütungsvorschriften und Verbote des Unternehmers. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass fahrlässiges Verhalten weder ganz noch teilweise zum Verlu...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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zfs 08/2024, Zur Verwertung... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage, mit der sie als Sozialversicherungsträgerin Schadensersatzansprüche ihres vormaligen Versicherten aus einem Verkehrsunfall geltend macht. Streitgegenständlich sind 50 % der Kosten, die nach den Behauptungen der Klägerin im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Versicherten angefallen sein solle...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Eltern und Mitverschulden

Rz. 1031 Hinweis Siehe auch Rdn 384 ff., 638, 652. Rz. 1032 Tragen die Eltern an der Verletzungsentstehung eine Mitverantwortung, ist deren Mitwirkung an der Schadenregulierung rechtlichen Beschränkungen unterworfen. Psychische Belastungen treten aber auch dann hinzu, wenn Eltern nicht nach juristischen Maßstäben mitverantwortlich sind. Rz. 1033 Zur elterlichen Mitwirkung bei ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Mitverschulden zur Höhe

Rz. 374 Zur Höhe des geltend gemachten Anspruches kann schadenersatzrechtlich eingewendet werden:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Vertragsverhältnis

Rz. 410 Besteht zwischen verletztem Kind und der seine Pflichten verletzenden Person im Unfallzeitpunkt eine zuvor begründete rechtliche, vor allem vertragliche, Sonderrechtsbeziehung, kommt es zu einer Anrechnung des Mitverschuldens nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB.[482] Rz. 411 Eine – zur Anspruchskürzung beim Kind führende – Sonderbeziehung ist anzunehmen bei einem mit dem...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Zurechnung

Rz. 399 Wird das Kind im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrags- oder Sonderrechtsverhältnisses verletzt, hat es sich ein Mitverschulden seines gesetzlichen Vertreters wegen §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB unmittelbar anspruchsmindernd zurechnen zu lassen. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB ist ein Rechtsgrundverweis, kein Rechtsfolgenverweis.[466] Rz. 400 Besteht aber ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Todesfall

Rz. 379 Trifft den Verstorbenen, dessen Tod die Schäden und Einbußen beim ersatzberechtigten mittelbar Geschädigten auslöste, eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (Mitverschulden, aber auch Verantwortlichkeit für eine Betriebsgefahr oder Gefahrenquelle) und/oder zur Höhe (z.B. Nichtanlegen des Gurtes, vorwerfbare mangelnde gesundheitliche Versorgung) des entstandenen Schaden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Haftungs-, Tatbeitrags- bzw. Zurechnungseinheit

Rz. 438 Einem schuldfähigen, nicht jedoch einem deliktsunfähigen, Kind kann das Mitverschulden eines Aufsichtspflichtigen über die Haftungseinheit zuzurechnen sein.[527] Die Deliktsfähigkeit orientiert sich an § 828 BGB und beginnt mit dem 7. bzw. ab 10. Lebensjahr. Rz. 439 Die Grundsätze der Haftungseinheit kommen u.a. zur Anwendung, wenn das haftungsrelevante Verhalten mehr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (bb) (Unterlassene) Vorsorgemaßnahmen

Rz. 390 Die elterliche Personensorge umfasst auch die Aufgabe, das Kind an die Gefahren des Alltags Stück für Stück heranzuführen (vgl. § 1631 Abs. 1, 1626 Abs. 2 BGB). Aus unsorgfältigem Gefahrenunterricht (z.B. Verkehrsunterricht) lässt sich in der Praxis aber ein haftungsrechtlich relevanter Vorwurf nur selten herauskristallisieren. Rz. 391 Die anzulegenden Maßstäbe sind e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Parallele Haftung Mehrerer

Rz. 427 Das für eine Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB) erforderliche Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger entsteht bei einem Haftpflichtgeschehen regelmäßig erst mit dem Unfall (siehe Rdn 448 ff.). Rz. 428 Fehler der Eltern, die zum Schadenfall des Kindes beitragen, sind zwar für die Abwicklung der Ansprüche des Kindes grundsätzlich nicht r...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Grundsatz

Rz. 388 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[449] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 399 ff.). Bei einem Haftpflichtgeschehen entsteht ein Sonderrechtsverhältnis häufig erst mit dem Unfall. Der Mithaftungseinwand ist nicht auf vertragliche A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verhalten/Umstand vor dem Haftpflichtgeschehen

Rz. 386 § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 278 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte 1Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich ...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Einredeerhebung und Schadenminderung

Rz. 827 Ob sich eine Partei überhaupt auf das anspruchsausschließende Argument der Verjährung beruft, steht nicht nur im Prozess grundsätzlich zu ihrer alleinigen Disposition. Es besteht daher auch keine Verpflichtung zum unverzüglichen Geltendmachen.[843] Rz. 828 Abzuwägen ist beim Gesamtschuldnerinnenausgleich auch zum (u.U. ebenfalls interessengeprägten) gesamtschuldnerisc...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Sekundärhaftung

Rz. 972 Jedenfalls für Altfälle vor dem 15.12.2004 kann eine Sekundärhaftung des Anwalts bestehen. Zur früheren Regelung in § 51b BRAO a.F. nahm die Rechtsprechung an, dass ein Sekundäranspruch begründet wird, wenn der Anwalt bei der weiteren Wahrnehmung des Mandats die Möglichkeit einer Regresshaftung erkennt (oder habe erkennen müssen) und es gleichwohl unterlassen hat, de...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Bevorrechtigte Forderungsberechtigung

Rz. 92 Steht nur eine begrenzte, zur Befriedigung aller Schadenersatz Fordernden nicht ausreichende Geldmenge (Schadenersatzleistung) zur Verfügung, kommt es nicht immer zu einer gleichmäßig reduzierten Befriedigung aller Fordernden. Vielmehr gilt, dass derjenige, der auf einer höheren Stufe als Anspruchsberechtigter steht, ein besseres und damit weitergehendes Forderungsrec...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Mandantenvortrag

Rz. 241 Die Pflicht des Rechtsanwalts zur richtigen und vollständigen Beratung des Mandanten setzt voraus, dass er zunächst durch Befragung seines Auftraggebers den Sachverhalt klärt, auf den es für die rechtliche Beurteilung ankommen kann. Der Rechtsanwalt kann sich zunächst auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers verlassen und muss keine eigenen Nach...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Feststellungstitel

Rz. 98 Stützt der Geschädigte seine Ansprüche nur auf das StVG, kann eine Auslegung des Vergleichs dazu führen, dass eine Beschränkung auf die Höchstbeträge vorliegt.[93] Entsprechendes gilt für die anderen Haftpflichttatbestände mit Höhenbegrenzung.[94] Rz. 99 Eine Beschränkung auf Haftungshöchstsumme bzw. Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme sollte regelmäßig i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Höhere Gewalt

Rz. 3 "Höhere Gewalt"[1] ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste, nach der Lage der Sache durch den Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden kann und das die Geltendmachung des Anspruchs während der Verjährungsfrist sowie die Unterbrechung der Verjährungsfrist nach § 231 AO unmöglich macht. Das geringste eig...mehr

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zfs 06/2024, Zur Bemessung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Parteien streiten um die Höhe des Hinterbliebenengelds, das der Klägerin aufgrund des Todes ihrer Mutter bei einem Verkehrsunfall zusteht. Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 5.1.2024 – 112 O 495/22) hat die Beklagte zu 2) (im Folgenden: die Beklagte) zur Zahlung von 16.364,41 EUR nebst Zinsen verurteilt. In diesem Betrag ist neben Beerdigungskosten in Höhe von 4.364,41 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinn die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mange...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab. Er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung / 3.4 Darlegungs- und Beweislast

Im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast gelten verschiedene, den Arbeitnehmer privilegierende Sonderregelungen. Im Schadensersatzprozess trifft den geschädigten Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für sämtliche, vorstehend aufgezählte Anspruchsvoraussetzungen.[1] Dies gilt auch für die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.6 Mitverschulden der GmbH und Haftungsausschluss

Rz. 578 Eine Minderung der Ersatzpflicht der GmbH oder sogar ein völliger Ausschluss der Haftung der Geschäftsführer kann insbesondere[1] in folgenden Fällen in Betracht kommen: Verschulden der Gesellschafterversammlung sowie Verschulden des Aufsichtsrats. Rz. 579 Zu den Fallgruppen, die hier – abhängig von der Aufgabenzuweisung im Gesellschaftsvertrag und vom jeweiligen Einzel...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Mitverschulden

Rz. 229 Gemäß § 254 Abs. 1 BGB muss sich ein Geschädigter auf seinen Schadensersatzanspruch (sei es aus Vertrag, Delikt oder Gefährdungshaftung) sein eigenes Mitverschulden zurechnen lassen. Die Darlegungs- und Beweislast trifft aber insoweit den Schädiger.[553] Der Geschädigte hingegen hat einer sekundären Behauptungslast zu genügen, vgl. § 2 Rdn 62, soweit es um Umstände a...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Tierhalterhaftung (§ 833 BGB)

Rz. 263 Fügt ein Tier einem Dritten einen Schaden zu, haftet der Tierhalter dem Dritten nach § 833 BGB. Zur Begründung eines Anspruchs aus § 833 S. 1 BGB muss der Geschädigte darlegen und beweisen, dass ihm durch ein vom Beklagten gehaltenes Tier Schaden zugefügt wurde.[658] Das schließt die Umstände ein, die die Tierhaltereigenschaft begründen. Die Qualifikation als Halter ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Rentenneurose

Rz. 42 Etwas anderes gilt auch im Fall der sogenannten Rentenneurose, bei der der Unfall unbewusst zum Anlass genommen wird, sich den Belastungen des Erwerbslebens zu entziehen. Hier führt die psychische Fehlleistung der Unfallverarbeitung dazu, dass der Unfall (wenn auch unbewusst!) zum Anlass genommen wird, in körperliche Beschwerden zu flüchten.[82] Der Unterschied zu der...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / k) Sicherheitsgurt

Rz. 77 Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes begründet den Anscheinsbeweis für ein Mitverschulden[169] in Höhe von 50 % bei Kopf- und Gesichtsverletzungen, von 30 % bei Schlüsselbein- und Lendenwirbelbruch.mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Entwendung einer EC-Karte

Rz. 310 Wird einem Karteninhaber seine EC-Karte gestohlen und dann von einem Bankautomaten Geld abgehoben, hat allein die Bank für den Schaden aufzukommen. Es sei denn, den Bankkunden trifft ein Mitverschulden. Darlegungs- und beweispflichtig dafür ist aber die Bank.[834] Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sehen zumeist zumindest für den Fall eines groben Mitver...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 5. Verkehrsunfall

Rz. 12 Für einen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG braucht der Kläger nicht mehr vorzutragen, als dass er beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs, dessen Halter der Beklagte ist, geschädigt worden ist. Beispiel Ein betrunkener Fußgänger wird auf der Landstraße von einem Pkw überfahren und kommt dabei zu Tode. Die polizeiliche Ermittlung hat den Unfallverlauf nicht klären können: War der...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / i) Radfahrer/Elektroroller

Rz. 75 Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem frei laufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund.[164] Bei Linksabbiegung des Führers eines Fahrers eines Pedelecs, ohne Rücksicht nachfolgenden Verkehrs und Verursachung eines Sturzes des Fahrers eines über...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / q) Wenden

Rz. 83 Kommt es im Rahmen eines Wendemanövers zu einem Verkehrsunfall, spricht gegen den Wendenden der Beweis des ersten Anscheins, dass er diesen Anforderungen nicht genügt hat. Ein Mitverschulden des Fahrers des nachfolgenden Lkws ergibt sich aus dem Umstand, dass dieser sein Fahrzeug unter Verstoß gegen die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 4 STVO nicht lediglich so schnell ge...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VII. Teilklage und negative Feststellungsklage

Rz. 60 Erscheint einer Partei das Kostenrisiko zu hoch, den gesamten Betrag einzuklagen, der sich z.B. aus einem Schadensereignis ergeben könnte, so kann sie eine Teilklage erheben. Das kann angebracht sein, wenn ihr ein vor der Beweiserhebung nur schwer abzuschätzendes Mitverschulden angelastet werden könnte oder wenn einzelne Schadenspositionen, etwa zum entgangenen Gewinn...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / I. Regelungsgehalt

Rz. 7 § 296 Abs. 1 ZPO regelt den Fall, dass das Gericht eine Schriftsatzfrist gesetzt hat und diese von einer Partei nicht eingehalten worden ist; sie also noch nach Fristablauf vorgetragen hat. Werden aber Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 282 Abs. 1 ZPO) unter Verstoß gegen bestimmte Fristen vorgebracht, stellt deren Zurückweisung den gesetzlichen Regelfall dar, von dem...mehr

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Sicherheit im Verein / 6.1 Haftung nach einem Unfall in einer Kletterhalle mit Toprope-Stationen

Fundstelle: Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG), Urteil v. 24.03.2023, Az.: 4 U 12/21 Wenn der Betreiber einer Kletterhalle Toprope-Stationen einrichtet, verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht, zu deren Bestimmung auch die Empfehlungen des Deutschen Alpenvereins (DAV) gehören, wenn er das lose Restseilstück mittels Klebeband am Hauptseil befestigt. Haben in einem solchen ...mehr

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F / 22 Fahrverbot, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 1694]

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F / 17 Fahrverbot, Checkliste [Rdn 1623]

Rdn 1624 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1625 Hat sich der Verteidiger mit einem Fall zu befassen, bei dem im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet worden ist, muss für eine optimale Verteidigung angesichts der komplexen Materie eine Vielzahl von Umständen bedacht werden. Da sich oftmals bedeutsame Tatsachen nicht aus der Akte ...mehr

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F / 24 Fahrverbot, sonstige Regelfälle [Rdn 1756]

Rdn 1757 Literaturhinweise: Deutscher, Rennen mit Kraftfahrzeugen, VRR 3/2015, 3 ders., Aktuell: Die Änderungen des Straßenverkehrsrechts, VRR 5/2020, 4 Heltzel, StVO-Änderungen aktuell – die Radverkehrsnovelle des BMVI, DAR 2020, 242 Krumm, Absehen von unbekannten/neuen Regelfahrverboten auf Tatbestandsebene, zfs 2020, 184 ders., Absehen von unbekannten/neuen Regelfahrverboten ...mehr

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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H / 5 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Verteidigers [Rdn 2429]

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