Auch unter dem Mitverschuldensaspekt ist diese Entscheidung sehr interessant:

Obwohl der Geschädigte aus nicht nachvollziehbaren Gründen länger unter der Maschine verblieb, als er durfte, obwohl er wahrscheinlich die Sicherheitstüren umgangen hat und obwohl dessen Vorarbeiter seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht wurde, wurde das Mitverschulden vom OLG Rostock nur mit 40 % angesehen. Das macht deutlich, dass der Arbeitnehmer, der gegen Sicherheitsauflagen verstößt, trotzdem einen umfangreichen Schutz durch die Rechtsprechung genießt. Als "schwächstes Glied der Kette" wird ihm so einiges nachgesehen.

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