Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / VI. Darlegungs- und Beweislast des Rechtsberaters

Rz. 34 Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will.[162] Dies gilt auch für den Mitverschuldenseinwand in der Haftung des Anwalts[163] und des Steuerberaters.[164] Danach hat der Berater die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ein Mitversch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder Entwicklung seines Schadens zu verantworten, das ihm selbst vorzuwerfen oder – in entsprechender Anwendung des § 278 BGB (vgl. § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB) – wegen eines schuldhaften Schadensbeitrags seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (vgl. § 2 Rdn 408 ff.) zuzurechnen ist; di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / C. Adäquate Mitursache

Rz. 5 Ein Mitverschulden kann nur dann auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden, wenn es als adäquate Mitursache zum Schaden beigetragen hat.[21] Zeitlich kann es grds. dem schadensstiftenden Verhalten des Schädigers vorausgehen oder nachfolgen.[22] Bei einem Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung eines Vertrages ist nur ein Mitversch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Treuhandvertrag / VI. Mitverschulden

Rz. 59 Die stillschweigende Abbedingung des § 334 BGB kann sich insb. aus der Natur des Deckungsverhältnisses (Vertrag zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger) ergeben.[181] Dabei liegt es bei Treuhandverträgen, die im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung von Anlagegeschäften im Interesse der Anleger geschlossen werden, nahe, dass sich ein Fehlv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / G. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 11 Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will.[50] Die Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ist i.R.d. Abwägung nach § 254 BGB nicht anzuwenden.[51] Dies bedeutet, dass der Geschädigte insoweit den Vorsatz des Schädigers nachzuweisen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / H. Verfahren

Rz. 12 Prozessual ist der Einwand des Mitverschuldens keine Einrede, die für ihre Wirksamkeit erst erhoben werden müsste, sondern nach einhelliger Ansicht eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung.[57] Die Frage des mitwirkenden Verschuldens ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu prüfen.[58] Aus dem Charakter als Rechtsvorschrift (§ 254 BGB) ist ferner ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / F. Haftungsverteilung

Rz. 10 Nach Feststellung sämtlicher Umstände, die die vom Schädiger und vom Geschädigten zu verantwortenden Schadensanteile begründet haben,[38] sind diese wechselseitigen Schadensbeiträge gegeneinander umfassend abzuwägen (§ 254 Abs. 1, 2 BGB; vgl. Rdn 33).[39] Dafür ist abzustellen in erster Linie (§ 254 Abs. 1 BGB: "insbesondere") auf das Maß der wechselseitigen Verursach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / B. Schuldfähigkeit

Rz. 4 Ein Mitverschulden kann nur einem Schuldfähigen vorgeworfen werden;[19] fehlt diese Voraussetzung beim Geschädigten, so hat dieser im Rahmen einer schuldrechtlichen Verbindung zum Schädiger für einen Schadensbeitrag seines gesetzlichen Vertreters einzustehen (§§ 254, 278 BGB;[20] vgl. Rdn 7 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / D. Schutzbereich

Rz. 6 Die Zurechnung eines Mitverschuldens setzt weiterhin voraus, dass der Schadensbeitrag des Geschädigten nach Art und Entstehungsweise in den Schutzbereich der verletzten Norm ( § 254 BGB) fällt; der infolge des Mitverschuldens entstandene Nachteil muss aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Vorschrift dient (vgl. § 5 Rdn 67 ff.).[24] Der Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / IV. Zurechnung des Schadensbeitrags eines sonstigen Dritten

Rz. 32 Betrifft das Verschulden ein Organ, so ist dies gem. § 31 BGB als unmittelbar eigenes Verschulden der juristischen Person anzusehen. Deshalb führt ein Vorsatz des Organs des Geschädigten regelmäßig zum Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gegen nur fahrlässig handelnde Dritte. Hat der Rechtsträger hingegen für vorsätzliches Handeln lediglich eines Erfüllungs- oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / F. Rechtsfolgen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 73 Haben die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbezogen, ohne ein unmittelbares Forderungsrecht des Dritten gem. § 328 Abs. 1 BGB zu begründen, hat der Dritte grds. einen aus dem Vertrag abgeleiteten Anspruch auf Ersatz seines Schadens infolge schuldhafter Verletzung einer drittbezogenen Schutz-(Neben-)pflicht oder (Haupt-)Leistungspfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / c) Schadensersatzpflicht des Prüfers

Rz. 58 Aus einem Testat können Auftraggeber und Dritte den Inhalt und Umfang des Prüfauftrags und der Prüfung entnehmen; der Prüfer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prüfergebnisses nur insoweit, als er dafür nach dem Wortlaut seines Testats die Verantwortung übernommen hat.[225] Der Prüfbericht ist unparteiisch zu erstatten.[226] Der Prüfer hat nicht nur fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Weitere Haftungsvoraussetzungen

Rz. 14 Hat der Rechtsanwalt durch eine objektiv vertragswidrige, nicht ausnahmsweise durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckte und damit rechtswidrige Pflichtverletzung (vgl. § 4 Rdn 8 ff.) – oder durch einen entsprechenden objektiven Verstoß gegen eine vorvertragliche Pflicht – einen Schaden des Mandanten adäquat verursacht (haftungsbegründender Ursachenzusammenhang = haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bearbeiterverzeichnis

Es haben bearbeitet: Richter am BGH Prof. Dr. Gerhard Pape (3. und 4. Auflage: Rechtsanwalt beim BGH Axel Rinkler) Richter am BGH a.D. Gerhard Villmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / IV. Vollzugsverhältnis zwischen Rechtsberater und begünstigtem Dritten

Rz. 31 Der Dritte, zu dessen Gunsten ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber geschlossen wird, tritt in keine vertragliche Beziehung zu dem Rechtsberater.[84] Allerdings wird zwischen Rechtsberater und Drittem ein vertragsähnliches (Vollzugs-, Leistungs-, Dritt-) Verhältnis begründet.[85] Deswegen obliegen dem Dritte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Haftungsgrundlage

Rz. 134 Die Haftung des Geschäftsherrn für eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige – mit Ausnahme des § 826 BGB [520] nicht unbedingt schuldhafte – unerlaubte Handlung des Gehilfen beruht auf der Vermutung eines eigenen Verschuldens bei der Auswahl oder Leitung und Überwachung des Gehilfen (vgl. § 831 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 BGB) sowie auf der weiteren Vermutung (vgl. § 831 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / III. Honorarfreie Leistung

Rz. 432 Zu einer honorarfreien Leistung kann der Rechtsanwalt nach der vertraglichen Grundpflicht zur Schadensverhütung (vgl. Rdn 129 ff.) verpflichtet sein, um Nachteile, die infolge seines Fehlers dem Mandanten drohen, abzuwenden (vgl. Rdn 137).[1629] Hat der Auftraggeber einen Prozess in erster Instanz aufgrund unzureichenden Vortrags seines Prozessbevollmächtigten verlore...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 17 Q

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XII. Klage und Widerklage

Rz. 337 Sofern in demselben Prozess über Klage und Widerklage entschieden wird, werden die jeweils geltend gemachten Ansprüche für den Gegenstandswert addiert (anders beim "Zulässigkeits- oder auch Zuständigkeitswert" gem. § 5 ZPO). Etwas anderes gilt allerdings, falls Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen. In diesen Fällen gilt nur der jeweils höhere Anspruch (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess

Rz. 64 Durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können die Rechtsnachteile, die mit der Fristversäumung einer Prozesshandlung verbunden sind, beseitigt werden. Die Wiedereinsetzung gem. § 233 ZPO erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Rz. 65 Es muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden; dabei ist Wiedereinsetzung nur möglich bei der Versä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.8.2 Gesamtschuldnerische Haftung von Aufsichtsrats-/Beiratsmitgliedern

Rz. 1102 Für die gesamtschuldnerische Haftung der Aufsichtsrats-/Beiratsmitgliedern gilt Vergleichbares wie für die Haftung der Geschäftsführer. Rz. 1103 Bei Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Ausschüsse verbleibt den Nicht-Ausschussmitgliedern die Aufgabe, die Ausschussmitglieder sorgfältig auszuwählen und die Ausschussarbeit zu überwachen.[1] Grundlage für die Übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.8.1 Gesamtschuldnerische Haftung von Vorstandsmitgliedern

Rz. 1098 Jedes Geschäftsführungsmitglied haftet nur für eigenes Verschulden.[1] Bei einer ressortmäßigen Aufteilung aufgrund Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung haftet daher grundsätzlich das Geschäftsführungsmitglied, das für den entsprechenden Arbeitsbereich die Verantwortung trägt. Die übrigen Geschäftsführungsmitglieder haften nicht für den konkreten Pflichtversto...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.4 Organhaftung nur bei Verschulden

Rz. 1086 Organhaftung ist Verschuldenshaftung.[1] Organmitglieder, die "die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (§§ 43 Abs. 1[2], 64 Satz 2 GmbHG) angewandt haben, handeln nicht schuldhaft und haften nicht für (trotzdem) eintretenden Schaden. Rz. 1087 Geschäftsführungsmitglieder müssen bei der Erfüllung ihrer Pflichten die Sorgfalt anwenden, die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 4.3.7 Exkurs: Haftung des Abschlussprüfers

Rz. 1420 Der Abschlussprüfer haftet gegenüber der GmbH oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen auf Ersatz eines vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schadens (§ 323 Abs. 1 Satz 3 HGB).[1] In Betracht kommt dies insb. bei einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den Abschlussprüfer, die das Gesetz explizit erwähnt (§ 323 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB). Möglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Informationspf... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder auf einer Rechtsverletzung noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§§ 522 Abs. 2 Nr. 1, 513 Abs. 1 ZPO). Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann von den Beklagten keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verkehrsstrafrecht / VII. Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung

Rz. 29 Muster 3.6: Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung Muster 3.6: Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung _________________________ (Staatsanwaltschaft) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: ____________...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.3 Ursächlichkeit für den Schaden

Rz. 11 Die Pflichtverletzung muss ursächlich sein für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung des Anspruchs bzw. Entrichtung der Leistung. Dies ist für jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis getrennt zu prüfen.[1] Ursächlichkeit für den Haftungsschaden ist gegeben, wenn ohne die Pflichtverletzung das Besteuerungsverfahren hätte ordnungsgemäß durchgeführt und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2019, Zeitliche Verz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Ersatz des ihren Versicherungsnehmern entstandenen Sachschadens gegen die Bekl. als Gesamtschuldner aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG und § 398 BGB, § 421 BGB." 1. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter “bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs' verl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2019, Zeitliche Verz... / Sachverhalt

Der klagende Gebäude- und Haftpflichtversicherer macht im Wege des Direktanspruchs gegen die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche geltend. Der Versicherungsnehmer der Bekl. zu 2) hatte einen alleinverschuldeten Verkehrsunfall herbeigeführt. Das bei der Bekl. zu 1) haftpflichtversicherte Kfz des Unfallgegners wurde in die Kfz-Werkstatt des Zeugen I ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2019, Erhöhte Sorgfa... / 3 Anmerkung:

1) Bei Unfällen mit einem Fahrschulwagen, an dessen Steuer ein Fahrschüler saß, kommen als Haftende neben dem Halter und dessen Haftpflichtversicherung i.d.R. der Fahrlehrer in Betracht. Grds. ist der Fahrschüler während der Übungs- und Prüfungsfahrten nicht Führer des Kfz, damit nicht selbst verantwortlich und haftbar (vgl. OLG Koblenz NZV 2004, 401; OLG Bamberg NJW 2009, 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Anscheinsbewei... / Leitsatz

1) Erfolgte der Zusammenstoß eines Fahrradfahrers mit der geöffneten Fahrertür eines Pkw in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang, spricht gegen den Pkw-Fahrer der Beweis des ersten Anscheins- 2) Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers kann in einem zu geringen Abstand des Fahrradfahrers zum geparkten Pkw liegen. Der Mindestabstand sollte 50 cm nicht unterschreiten. Die Darlegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Schaden durch ... / 3 Anmerkung:

1) Der dem Ein- und Aussteigenden vorgeschriebene höchste Sorgfaltsgrad wonach eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss (§ 14 StVO; vgl. OLG Hamm NZV 2000, 209) hat Überlegungen nahe gelegt, ob damit zugleich ein Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall in unm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

1) Der Abschluss eines Leasingvertrages führt dazu, dass der Leasingnehmer als unmittelbarer berechtigter Besitzer Halter des geleasten Fahrzeuges wird (vgl. BGH NJW 1983, 1492; OLG Hamm NZV 1995, 233; König, in: Hentschel/Köng/Dauer, "Straßenverkehrsrecht", 45. Aufl., § 7 StVG Rdn 26a; Looschelders VersR 2019, 513, Becker ZGS 2008, 414 (415). Der Leasingnehmer hat das Fahrz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Amtshaftungsa... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner (unter anderem in DGVZ 2018, 208 veröffentlichten) Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob dem Antragsgegner G. eine Kopie (einfache Abschrift) oder eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Anscheinsbewei... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung hat hinsichtlich der begehrten Feststellung der Alleinhaftung der Bekl. als Gesamtschuldner Erfolg, hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur teilweise Erfolg." 1. Hinsichtlich der begehrten Feststellung der Alleinhaftung der Bekl. als Gesamtschuldner ist die Berufung begründet. Die Kl. hat als Alleinerbin und Rechtsnachfolgerin des v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 07/2019, Vertretu... / I. Ausgangsfall

Einfache Geschäftsgebühr bei einem Auftraggeber Vertritt der Anwalt nur einen einzigen Geschädigten, so erhält er hierfür eine Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert aller Gegenstände. Soweit der gegnerische Versicherer zur Schadensregulierung verpflichtet ist, ist er grds. auch verpflichtet, die dabei anfallenden Anwaltsgebühren zu übernehmen. Er muss die Gebühren allerdings nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Anscheinsbewei... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt als Alleinerbin des im Jahre 2018 verstorbenen vormaligen Kl. (im Folgenden: Erblasser), die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für Schäden des Erblassers aus einem Verkehrsunfall im Jahre 2014. Der im Jahre 1933 geborene Erblasser befuhr am Unfalltag mit seinem Fahrrad die AHB-Straße. Die Bekl. zu 1) hatte ihren Pkw auf der 5,1 Meter breiten AHB-Straße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Die fehlende Zurechnungsmöglichkeit der Betriebsgefahr/des Mitverschuldens bei Auseinanderfallen von Halter- und Eigentümerstellung

Beteiligung des Eigentümers, Folgen des Regresses,bisherige und neue Lösungsansätze[2] A. Einleitung[1] Eine "Gesetzeslücke", über die der Halter bei Auseinanderfallen von Halter- und Eigentümerstellung[3] erreichen kann, dass dieser plötzlich – obwohl der Unfallhergang beweissicher nicht aufgeklärt werden kann oder feststeht, dass den Schädiger nur teilweise ein Verschulden ...mehr