Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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§ 18 Mitverursachung bzw. Mitverschulden

A. Gesetzliche Vorschriften Rz. 1 § 254 BGB: Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 8 Bergschadensrecht / D. Mitverschulden, § 118 BBergG

Rz. 34 Der Anspruch auf Ersatz des Bergschadens setzt zwar weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden voraus. Gleichwohl kann das Verhalten des Geschädigten aber von Bedeutung sein für die Anspruchshöhe. § 118 BBergG sieht insoweit die entsprechende Anwendung von § 254 BGB vor. Entscheidend ist in erster Linie das Maß der beiderseitigen Mitverursachung. Daneben kann auch das je... mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Haftungsausschlüsse/Mitverschulden

Rz. 64 Haftungsausschlüsse gelten nach Art. 26 § 2 CIV, wenn mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / X. Mitverschulden gemäß § 254 BGB; Abwägung der Haftungsanteile

Rz. 803 In der Praxis stellt sich – abgesehen von den Fällen der mitwirkenden Tiergefahr anderer Tierhalter (siehe oben Rdn 768) und des Haftungsausschlusses wegen Handelns auf eigene Gefahr (siehe oben Rdn 773 f.), dessen Umstände regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 254 BGB berücksichtigt werden[2437] – die Frage des Mitverschu... mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Mitverschulden (§ 254 BGB)

Rz. 779 Ferner ist das Handeln des Geschädigten auch im Bereich der Tierhalterhaftung stets im Zuge einer umfassenden Abwägung der Umstände des Einzelfalls unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens nach § 254 BGB zu berücksichtigen.[2351] mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Alkohol- oder sonstige Drogen

Rz. 47 Mitverschulden an der Herbeiführung des Schadens trägt – wie gesehen – in der Regel, wer sich ohne Not bewusst einer Gefahr aussetzt oder sich der Gefahr zumindest bei gehöriger Sorgfalt bewusst sein müsste: Insofern ist eigener Alkohol- oder Drogenkonsum, der zu den Hauptgefahren im Straßenverkehr gehört und ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer birgt,[1... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / I. Allgemeines

1. Grundgedanke Rz. 2 Da nach allgemeinem zivilrechtlichem Schadensrecht grundsätzlich jede Mitursache für eine Haftung des dafür Verantwortlichen auf eine vollständige Wiederherstellung genügt (Prinzip des Totalersatzes; "Alles-oder-Nichts-Prinzip"), könnte ein Geschädigter seinen Schaden an sich von jenem selbst dann in vollem Umfang ersetzt verlangen, wenn dieser selbst – ... mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Mitverschulden und Vorteilsausgleich

Rz. 1075 Mitschulden im Bereich der haftungsbegründenden sowie auch der haftungsausfüllenden Kausalität führt zur Anspruchskürzung.[3236] Die allgemeinen Grundsätze der Vorteilsausgleichung wie auch der im Rahmen der Bemessung eines Schadensersatzanspruchs anerkannte Grundsatz eines Abzuges "neu für alt" sind auch bei der Bemessung eines Entschädigungsanspruchs anzuwenden.[3... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / B. Regelung des § 254 BGB

I. Allgemeines 1. Grundgedanke Rz. 2 Da nach allgemeinem zivilrechtlichem Schadensrecht grundsätzlich jede Mitursache für eine Haftung des dafür Verantwortlichen auf eine vollständige Wiederherstellung genügt (Prinzip des Totalersatzes; "Alles-oder-Nichts-Prinzip"), könnte ein Geschädigter seinen Schaden an sich von jenem selbst dann in vollem Umfang ersetzt verlangen, wenn di... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 87 In Konsequenz dessen setzt eine Zurechnung des Mitverschuldens Dritter voraus, dass bereits zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bzw. eines nach § 254 Abs. 2 BGB relevanten Verhaltens zwischen dem Verletzten und dem Schädiger eine vertragliche Beziehung, ein sonstiges (gesetzliches) Schuldverhältnis oder ein einem Schuldverhältnis ähnliche Sonderrechtsbeziehung besta... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Beitrag zur Schadensentstehung

Rz. 94 (Auch) Soweit es um die Schadensentstehung geht, muss sich ein Kind ein Mitverschulden seiner Eltern nur anrechnen lassen, wenn bereits im Zeitpunkt der Schadensentstehung eine Sonderrechtsbeziehung zwischen dem Kind und dem Schädiger bestanden hat. Daran wird es freilich bei einer deliktischen Schädigung des Minderjährigen in der Regel fehlen.[274] Die Benutzung eine... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 4. Schuldlose Mitverursachung

Rz. 19 Selbst eine schuldlose Mitverursachung (ohne Sach- und Gefährdungshaftung) kann unter Umständen im hier interessierenden Kontext beispielsweise einen Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag wegen Selbstaufopferung im Straßenverkehr mindern; und zwar selbst dann, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde,[66] sich der Verletzte vielmehr ohne eigenes... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / cc) Reiten und Alpin-Ski-Fahren

Rz. 54 Beim Reiten hat sich inzwischen die allgemeine Erkenntnis durchgesetzt, dass entsprechende Helme Verletzungen verringern oder verhindern, so dass deren Nichttragen als Mitverschulden gewertet werden muss.[153] Entsprechendes wird inzwischen fürs (Alpin-)Ski-Fahren befürwortet.[154] mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Voraussetzungen

Rz. 10 Voraussetzung der Zurechnung von Mitverschulden ist grundsätzlich – von Fällen einer eigenen Gefährdungshaftung des Geschädigten abgesehen – ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten[27] und damit auch eine Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Schadens.[28] Notwendig ist insofern jedenfalls eine Zurechnungsfähigkeit des Geschädigten. Das verlangt zwar keine Ges... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / bb) Fahrrad

Rz. 53 Höchstrichterlich einstweilen lediglich für die Zeit bis 2011 geklärt ist demgegenüber die Berücksichtigung des Nichttragens eines Sturzhelms bei Radfahrern. Immerhin besteht bis dato noch keine gesetzliche Helmtragepflicht.[148] Da es für § 254 BGB jedoch nicht auf das Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht ankommt, sondern maßgeblich darauf, ob ein Verhalten – ... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 1. Begriff

Rz. 9 "Mitverschulden" im Sinne von § 254 BGB ist nicht im Sinne eines "Verschuldens" im engeren, technischen (§ 276 BGB), sondern in einem weiteren Sinne zu verstehen. Es kommt nicht auf einen vorwerfbaren Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Handlungs- oder Unterlassungspflichten an. Vielmehr bedarf es (nur) eines "Verschuldens gegen sich selbst", gegen Gebote eigen... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Heilbehandlung

Rz. 80 So besteht Einigkeit, dass sich ein nicht nur unerheblich körperlich bzw. seelisch Verletzter in medizinische (wenn auch nicht notwendigerweise schulmedizinische)[226] Heilbehandlung begeben und die ärztlichen Verordnungen/Empfehlungen befolgen muss, will er nicht – auch schadensrechtlich – Gefahr laufen, dass ein etwaiger Anspruch mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB gekür... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / d) Gewichtung

Rz. 34 Die nach Vorstehendem bei § 254 BGB primär vorzunehmende Schätzung von (Mitverursachungs-)Wahrscheinlichkeiten (Gefährdungspotenzial) des Verhaltens der Beteiligten sowie die normative Bewertung etwaigen Verschuldens sind schon im Ausgangspunkt mit einer gewissen Unschärfe behaftet. Erst Recht rechtfertigt deren Gegenüberstellung naturgemäß lediglich mehr oder weniger... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 3. Schadenabwendungs- bzw. -minderungsobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. BGB

Rz. 73 Von noch erheblich größerer praktischer Bedeutung ist im hier interessierenden Unfallhaftpflichtbereich die Schadenabwendungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit nach § 254 Abs. 2 S. 1 2. Alt. BGB .[212] a) Sachschäden Rz. 74 Verschiedene, hier allenfalls exemplarisch zu beleuchtende Einzelfragen beschäftigen in diesem Zusammenhang in großer Zahl die Gerichte. Dabei ist... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / II. Mitverursachung des Schadens – § 254 Abs. 1 BGB

1. Begriff Rz. 9 "Mitverschulden" im Sinne von § 254 BGB ist nicht im Sinne eines "Verschuldens" im engeren, technischen (§ 276 BGB), sondern in einem weiteren Sinne zu verstehen. Es kommt nicht auf einen vorwerfbaren Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Handlungs- oder Unterlassungspflichten an. Vielmehr bedarf es (nur) eines "Verschuldens gegen sich selbst", gegen Ge... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Personenschaden

Rz. 79 Verschiedene Fragen zur Schadensminderungsobliegenheit können sich auch bei der Beurteilung von Personenschäden stellen. aa) Heilbehandlung Rz. 80 So besteht Einigkeit, dass sich ein nicht nur unerheblich körperlich bzw. seelisch Verletzter in medizinische (wenn auch nicht notwendigerweise schulmedizinische)[226] Heilbehandlung begeben und die ärztlichen Verordnungen/Em... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / IV. Mitverantwortung für Dritte, § 254 Abs. 2 S. 2 BGB

1. Anwendungsbereich Rz. 85 Nach dieser Regelung findet die Vorschrift des § 278 BGB entsprechende Anwendung. Danach hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Obwohl die systematische Stellung von § 254 Abs. 2 S. 2 BGB e... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / I. Einwendung

Rz. 101 § 254 BGB begründet nach der Fassung des Gesetzes keine Einrede, sondern eine Einwendung und ist infolgedessen von Amts wegen zu prüfen, sofern der Tatsachenvortrag der Parteien die Anwendung der Vorschrift rechtfertigt.[292] mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 7. Mehrheit von Schädigern

a) Mittäter, Anstifter oder Gehilfen Rz. 37 Sind mehrere Schädiger dem Geschädigten gemäß § 830 BGB als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen einer unerlaubten Handlung gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verpflichtet, werden deren Tatanteile kumuliert und jeder haftet für den gesamten, allenfalls insgesamt um einen etwaigen Mitverschuldensanteil des Geschädigten zu kürzenden S... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Passiver Schutz (Helm, Gurt, Kleidung)

aa) Motorrad/Quad Rz. 52 Ebenfalls als Selbstgefährdung zu werten ist das Nicht-Nutzen von Möglichkeiten passiver Sicherheit durch den Geschädigten: So verstößt Motorrad- und Quadfahren ohne Sturzhelm sowohl beim Fahrer als auch dem Beifahrer gegen die – verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende[142] – Vorschrift des § 21a Abs. 2 StVO und ist grundsätzlich als Mitverschulde... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / III. Schadensabwendungs- und -minderungsobliegenheit, § 254 Abs. 2 S. 1 BGB

1. Allgemeines Rz. 71 § 254 BGB sieht nicht nur in seinem Abs. 1 eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten vor, wenn dieser zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, sondern in Abs. 2 S. 1 auch eine solche, wenn er es unterlassen hat, den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, od... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Sachschäden

Rz. 74 Verschiedene, hier allenfalls exemplarisch zu beleuchtende Einzelfragen beschäftigen in diesem Zusammenhang in großer Zahl die Gerichte. Dabei ist mitunter schon die Grenzziehung zu § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht immer einfach. aa) Mietwagenkosten Rz. 75 Dies wird deutlich am Beispiel des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Macht ein Geschäd... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / D. Verfahrensrechtliche Fragen

I. Einwendung Rz. 101 § 254 BGB begründet nach der Fassung des Gesetzes keine Einrede, sondern eine Einwendung und ist infolgedessen von Amts wegen zu prüfen, sofern der Tatsachenvortrag der Parteien die Anwendung der Vorschrift rechtfertigt.[292] II. Darlegungs- und Beweislast Rz. 102 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Anwendung von § 254 BGB trägt grun... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 8. Einzelfälle der Mitverursachung des Schadens

Rz. 46 Aus der grenzenlosen Vielzahl denkbarer Mitverursachung des Schadens durch den Geschädigten sollen jedenfalls exemplarisch einige für das hier in Rede stehende Unfallrecht besonders praxisrelevante Konstellationen etwas näher betrachtet werden. a) Alkohol- oder sonstige Drogen Rz. 47 Mitverschulden an der Herbeiführung des Schadens trägt – wie gesehen – in der Regel, we... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 3. Formen der Mitverantwortung

Rz. 8 § 254 BGB regelt verschiedene Facetten der Mitverantwortung: Abs. 1 betrifft mitwirkendes Verschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens. Abs. 2 stellt dem gleich, wenn sich das Verschulden des Geschädigten darauf beschränkt, dass er den Schädiger nicht auf eine diesem unbekannte Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam gemacht hat (S. 1 1. Alt... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Minderjährige

Rz. 12 Von immenser Bedeutung für die Praxis ist vor allem auch § 828 BGB, der bei der Unfallbeteiligung von Minderjährigen zu beachten ist. Nach dessen Abs. 1 BGB sind Kinder vor Vollendung ihres siebten Lebensjahres für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen, noch nicht verantwortlich und – spiegelbildlich – auch nicht gem. § 254 BGB mitverantwortlich für einen eigen... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / A. Gesetzliche Vorschriften

Rz. 1 § 254 BGB: Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Versch... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Motorrad/Quad

Rz. 52 Ebenfalls als Selbstgefährdung zu werten ist das Nicht-Nutzen von Möglichkeiten passiver Sicherheit durch den Geschädigten: So verstößt Motorrad- und Quadfahren ohne Sturzhelm sowohl beim Fahrer als auch dem Beifahrer gegen die – verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende[142] – Vorschrift des § 21a Abs. 2 StVO und ist grundsätzlich als Mitverschulden im Sinne von § ... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 3. Speziell: Geschädigte Minderjährige

Rz. 92 Das Erfordernis eines (Vor-)Bestehens einer Sonderrechtsbeziehung wirkt sich insbesondere in den Fällen aus, in denen etwa ein Mitverschulden von (einem) Eltern(teil) oder von sonst mit Willen des/r gesetzlichen Vertreter/s tätig gewordenen Dritten bei der Schädigung eines Minderjährigen schadensmitursächlich geworden ist. Grundsätzlich kommt eine schadensmindernde Zu... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) (Mit-)Haftung für Dritte

Rz. 88 Außerdem kommt ein Einstehenmüssen des Geschädigten nach § 254 Abs. 2 S. 2 BGB nicht für jedes schadensmitursächliche Verhalten irgendeines Dritten in Betracht, sondern nur für das seines gesetzlichen Vertreters bzw. eines Erfüllungsgehilfen, d.h. einer Person, die der Geschädigte mit der Wahrnehmung seiner im Rahmen der Sonderverbindung bestehenden Pflichten und Gebo... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / C. Gesetzliche Sonderregelungen

Rz. 97 § 254 BGB trifft – wie gesehen – Treu und Glauben und damit eine für die gesamte Rechtsordnung Geltung erheischende Grundsatzregelung. Dies schließt eine spezielle, abrundende bzw. auch in Nuancen abweichende Kodifikation in Spezialgesetzen nicht aus, wie sie etwa das StVG [284] enthält. Aufgrund des allgemeiner juristischer Methodik entsprechenden Vorrangs des speziel... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Schadensabwendung bzw. -minderung

Rz. 95 Anderes gilt für die Schadensabwendungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit. Da durch das Schadensereignis wie auch durch die hieraus für den Geschädigten zumindest aus § 254 Abs. 2 BGB erwachsenden Obliegenheiten ein hinreichendes gesetzliches Schuldverhältnis entsteht, muss sich ein Minderjähriger ein nachfolgend festzustellendes Mitverschulden seiner gesetzlichen ... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 1. Allgemeines

Rz. 71 § 254 BGB sieht nicht nur in seinem Abs. 1 eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten vor, wenn dieser zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, sondern in Abs. 2 S. 1 auch eine solche, wenn er es unterlassen hat, den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder wenn der Ge... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Mietwagenkosten

Rz. 75 Dies wird deutlich am Beispiel des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Macht ein Geschädigter diesen geltend, so fordert er keine Entschädigung nach § 251 BGB, sondern Naturalrestitution in Form des Herstellungsaufwands gem. § 249 BGB.[213] Er kann demnach nur den zur Herstellung objektiv erforderlichen Betrag ersetzt verlangen, das hei... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / cc) Sachverständigen-Auswahl

Rz. 77 Entsprechende, im Einzelnen höchstrichterlich noch nicht abschließend beantwortete Fragen wie vorstehend stellen sich auch hinsichtlich der Frage, ob der Unfallgeschädigte sich vom Schädiger bzw. – in praxi – von dessen Krafthaftpflichtversicherung auf einen von letzterer vorgeschlagenen und ausgewählten (kostengünstigeren Schadens-)Sachverständigen verweisen lassen m... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Zeitpunkt

Rz. 28 Zeitlich ist die Möglichkeit einer relevanten Mitverursachung nicht eingeschränkt. Sie kommt sowohl vor, zeitgleich oder nachfolgend zum Eingreifen des Schädigers in Betracht. Die Mitwirkung des Verletzten kann auch darin bestehen, dass zwar die Herbeiführung des Schadens ausschließlich durch die Handlungsweise des Schädigers erfolgt, dass aber die Handlungsweise des ... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Rechtsgrundverweisung

Rz. 86 Ohne dass der Wortlaut der Regelung dies zwingend vorgäbe, jedoch im Hinblick darauf, dass sich der Geschädigte andernfalls ohne jede Entlastungsmöglichkeit – entgegen der gesetzgeberischen Wertung in § 831 BGB – sehr weitgehend schadensmitursächliches Verhalten Dritter anrechnen lassen müsste, ist zu Recht nach ständiger Rechtsprechung zugrunde zu legen, dass die in ... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 5. Sorgfaltsmaßstab

Rz. 25 In grenzübergreifenden Fällen ist – auch – für die Bestimmung des nach § 254 BGB geltenden Sorgfaltsmaßstabs auf die am (Unfall-)Ort geltenden, irreversiblen (Verkehrs-)Normen abzustellen, selbst wenn alle Unfallbeteiligten deutsche Staatsangehörige sind und sich die Haftungsfolgen nach deutschem Recht richten.[79] a) Mitverursachung Rz. 26 Eine Mitverursachung im Sinne... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Gewichtung der Verursachungsbeiträge

Rz. 31 Im Vordergrund steht bei der Abwägung nach der Fassung der Vorschrift die Verursachung durch die Beteiligten. Dabei ist darauf abzustellen, ob bzw. inwiefern das Verhalten des einen oder des anderen Beteiligten den Eintritt in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat.[93] Für die Gewichtung der Verursachungsbeiträge der Parteien ist weder ihre zeitliche Reih... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Ergänzende Abwägungskriterien

Rz. 33 Abzulehnen ist demgegenüber die vereinzelt geforderte zusätzliche Berücksichtigung von Aspekten wie der wirtschaftlichen Folgen, des Bestehens von Versicherungsschutz oder verwandtschaftlicher Beziehungen für die Abwägung. Denn das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes vermag das fehlende Verschulden des Beklagten nicht zu ersetzen. Der Versicherungsschutz w... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / III. Beweismaß

Rz. 104 Trifft den Geschädigten bei der Entstehung des Schadens ein mitwirkendes Verschulden, so ist die haftungsbegründende Kausalität nach dem Strengbeweis des § 286 ZPO,[298] die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt die Beantwortung der Frage, welchen Einfluss die Obliegenheitsverletzung auf den Umfang des zu ersetzenden Schadens hatte, hingegen nach § 287 ZPO (Bewei... mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 1. Grundgedanke

Rz. 2 Da nach allgemeinem zivilrechtlichem Schadensrecht grundsätzlich jede Mitursache für eine Haftung des dafür Verantwortlichen auf eine vollständige Wiederherstellung genügt (Prinzip des Totalersatzes; "Alles-oder-Nichts-Prinzip"), könnte ein Geschädigter seinen Schaden an sich von jenem selbst dann in vollem Umfang ersetzt verlangen, wenn dieser selbst – unter Umständen... mehr