Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Rechtsfolge – angemessene Entschädigung in Geld

Rz. 42 Dem (mittelbar geschädigten) Hinterbliebenen steht nach der Norm ein eigener Anspruch auf "angemessene Entschädigung in Geld" zu. Rz. 43 Für die Bestimmung der angemessenen Entschädigung wird – lediglich – in der Gesetzesbegründung (zwar) eine Größenordnung von durchschnittlich 10.000 EUR angeführt,[160] die Bestimmung im Einzelnen (aber) der Rechtsprechung überlassen,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Mitverschuldenseinwand

Rz. 751 Die Verschuldensvermutung des § 832 BGB ist nur für den Haftungsgrund relevant. Wird der Aufsichtsbedürftige auf Schadensersatz in Anspruch genommen, kommt ein Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen gemäß § 254 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung feststeht und der Aufsichtspflichtige aus tatsächlichem Verschulden haftet.[2236] Denn bei d...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 8. Grundurteil

Rz. 64 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Grundurteils (dazu allgemein § 28) im Rahmen von Schmerzensgeldklagen ist zu beachten, dass ein etwa berücksichtigungsfähiges Mitverschulden der geschädigten Person – nur – einen Bemessungsfaktor im Rahmen der Bestimmung einer "billigen Entschädigung in Geld" darstellt. Das hat – was in der Praxis bisweilen übersehen wird – zur Fo...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sicherheit der Spielgeräte

Rz. 417 Besonders strenge Anforderungen gelten für die Sicherheit der Spielgeräte eines Kinderspielplatzes.[1205] Anhaltspunkte für den einzuhaltenden Sicherheitsstandard liefert die DIN EN 1176. Der Verkehrssicherungspflichtige muss eigenverantwortlich prüfen, ob die Geräte den Sicherheitsstandards genügen. Der Sicherungspflichtige kann aber schuldlos handeln, wenn er die e...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 35 Eltern und Kinder / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Mitverantwortung des Getöteten bzw. des Unterhaltsgeschädigten

Rz. 41 Ist der Unfallhergang streitig, muss – wie im Falle der Verletzung – geklärt werden, ob der Getötete für den Unfall oder – z.B. weil er sich nicht angeschnallt hatte oder weil er sich nicht in ärztliche Behandlung begeben hat – jedenfalls für seinen Tod mitverantwortlich ist.[95] Ein mitwirkendes Verschulden des Getöteten müssen sich die Unterhaltsgeschädigten gemäß §...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Fragen des Anspruchsgrunds

Rz. 77 Zum Grund des Anspruchs zählt zunächst die Zulässigkeit der Klage,[133] siehe zu den sich hieraus ergebenden Voraussetzungen §§ 25 und 26. Rz. 78 Ferner müssen grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen festgestellt sein, mit Ausnahme derer, denen ausschließlich Bedeutung für die Anspruchshöhe zukommt.[134] Rz. 79 Die Frage, welche Umstände zu den anspruchsbegrü...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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Vorwort

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wir...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Vorrecht bei gesetzlicher Haftungsbegrenzung (§ 116 Abs. 2 SGB X)

Rz. 263 Ist der Schaden kraft Gesetzes der Höhe nach begrenzt, der Schaden aber höher als die Höchsthaftungssumme und höher als die Sozialleistungen, ordnet Abs. 2 einen Vorrang des Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger an. Der Übergang auf den Sozialversicherungsträger erfolgt mithin nur insoweit, als der Anspruch nicht zum Ausgleich des Schadens des Verletzten erf...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / U. Verhältnis zu § 116 SGB X

Rz. 352 Über die Rechtslage beim Zusammentreffen eines Rückgriffsanspruchs aus § 116 SGB X (außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehender Dritter) mit dem Rückgriffsanspruch gegen den Unternehmer aus § 110 SGB VII enthält das Gesetz keinerlei Bestimmungen. Rz. 353 Der nach dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit § 116 SGB X zur Leistung an den...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Schockschäden

Rz. 37 Die Frage nach dem Vorliegen eines Schockschadens betrifft häufig Fälle, in denen das durch die schwere Verletzung eines Angehörigen ausgelöste Leid durch eine finanzielle Leistung des Schädigers zumindest symbolisch kompensiert werden soll. Es wurde vielfach diskutiert, ob im deutschen Recht ein Angehörigenschmerzensgeld eingeführt werden soll, wie es andere Rechtsor...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Pauschalierung des Ersatzanspruchs (§ 116 Abs. 8 SGB X)

Rz. 328 Die Vorschrift regelt für die nicht stationäre Behandlung ein Wahlrecht des Sozialversicherungsträgers zwischen pauschalierter Regressforderung oder genauer Abrechnung (vgl. den Gesetzeswortlaut: "Weist der Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe nicht höhere Leistungen nach …"). Die Pauschale umfasst die ambulante (nicht stationäre) Behandlung (§§ 27 Abs. 1 ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 2 Das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB regelt die zivilrechtliche Schadenshaftung außerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Die Haftung betrifft überwiegend Tatbestände schuldhafter Schadensverursachung (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, § 826 BGB), wobei das Verschulden zum Teil vermutet wird (z.B. §§ 834, 836 BGB). § 832 BGB enthält einen besonderen Vermutungstatbestand (Haftung...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 380 Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten wird durch die Eigenart der landwirtschaftlichen Betriebe und den daraus resultierenden typischen Gefahren geprägt. Dementsprechend muss ein Besucher eines landwirtschaftlichen Betriebs mit betriebsbedingten Eigenarten rechnen und sich besonders umsichtig verhalten.[1076] Zu beachten ist auch, dass der Landwirt gemäß § 60 BN...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Vorfahrt

Rz. 1237 Nach § 8 Abs. 1 StVO hat die Vorfahrt, wer an Kreuzungen und Einmündungen von rechts kommt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vorfahrt durch besondere Verkehrszeichen geregelt ist oder für ein Fahrzeug, das von einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt. Nach § 8 Abs. 2 StVO muss derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrv...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Rechtskraft des Feststellungsurteils für spätere Leistungsklagen

Rz. 153 Die Rechtskraft (§ 322 ZPO) eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist, vorgelegen haben, im nachfolgenden Prozess über eine Leist...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / jj) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren

Rz. 1348 Im Grundsatz wird durch Tiere eine verkehrsfremde Gefahr in den Fahrbahnbereich getragen. Deshalb wird wegen einer solchen von außen kommenden Störung des Verkehrsflusses die Tiergefahr bei der Abwägung oft besonders Gewicht haben. Beruht dies auf einem Verschulden des Tierhalters oder Tierführers, kann die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zurücktreten.[3...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / P. Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 244 Der Haftungsausschluss hat Auswirkungen nicht nur für und gegen die in den §§ 104, 105 SGB VII genannten Personen. Er kann auch Auswirkungen haben auf die Haftung Dritter, die am Sozialversicherungsverhältnis nicht beteiligt sind. In Literatur und Praxis werden diese Fallgestaltungen unter dem Begriff des von der Rechtsprechung entwickelten "gestörten Gesamtschuldver...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Kriterien in der Person des Verletzten

Rz. 25 In der Person des Verletzten kommen als Bemessungsfaktoren namentlich Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen,[60] die erforderlichen (medizinischen) Behandlungen, etwa bleibende Schäden, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung,[61] die Vereitelung eigener persönlicher oder beruflicher Lebensvorstellungen und vieles mehr in Betracht; nicht jedoch das Ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 1195 Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges kann niemals abstrakt bestimmt werden. Ihre haftungsbegründende oder -mindernde Relevanz hängt entscheidend von den konkreten Umständen des Unfalls ab. Die einfache Betriebsgefahr kann zur Folge haben, dass vollständiger Schadensersatz geleistet werden muss, wenn der Geschädigte sich keinen Verursacherbeitrag anrechnen lassen...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Konkrete Abrechnung (Reparatur oder Wiederbeschaffung)

Rz. 32 Rechnet der Geschädigte seinen Schaden konkret ab, bestehen bei der Regulierung in der Regel keine Schwierigkeiten. Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer können einwenden, die Schäden seien überhaupt nicht oder nicht unfallkausal entstanden, die Abrechnung sei als solche nicht in Ordnung oder die Reparatur sei aus Gründen, die dem Geschädigten als Mitverschul...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Haftung für vermutetes Verschulden

Rz. 177 Die Haftung des Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 18 StVG ist im Gegensatz zu der des Halters keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.[518] Der Führer muss seinerseits beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dem Geschädigten obliegt – wie immer – der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des vom Kfz-Führer ge...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / D. Eltern und außenstehende Schädiger

Rz. 20 Beruht die Schädigung des Kindes nicht allein auf einem Verhalten der Eltern, sondern ist hierfür auch ein außenstehender Dritter haftungsrechtlich verantwortlich, so wird dessen deliktische Verantwortlichkeit gegenüber dem Kind nicht dadurch berührt, ob und in welchem Umfang letzteres auch von den Eltern Schadensersatz fordern kann. Rz. 21 Ein Mitverschulden der Elter...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XI. Fragen der Vorteilsausgleichung

Rz. 107 Wirtschaftliche Vorteile, die dem Hinterbliebenen infolge des Todes des unfallgeschädigten Partners zufallen, sind nur dann auf den zu leistenden Schadensersatz anzurechnen, wenn dies dem Zweck der Schadensersatzverpflichtung entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.[241] Da nach § 844 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 843 Abs. 4 BGB anz...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / A. Umwelthaftungsgesetz

Rz. 1 Umwelthaftungsgesetz (in der Fassung vom 10.12.1990,[1] in Kraft seit 1.1.1991; zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 17.7.2017)[2] § 1 UmweltHG: Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist...mehr

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§ 26 Klagearten / II. Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 Eine zulässige Leistungsklage setzt einen hinreichend bestimmten Antrag voraus (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe § 25 Rdn 135 f.). Der Antrag – und damit die geforderte Leistung – muss im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung aus dem begehrten Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (arg. § 308 Abs. 1 ZPO);[8] eine hinreichende Bestimmtheit kann gegebenenf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beteiligung im Sinne des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 632 § 830 Abs. 1 S. 2 BGB soll Beweisschwierigkeiten bezüglich der haftungsbegründenden Kausalität für bestimmte Fallgestaltungen der Verursachungsungewissheit begegnen und der Verschuldenshaftung Schwierigkeiten aus dem Wege räumen, die auf besonderen Überlagerungen von Geschehensketten beruhen. Sie soll bei einem bestimmten (negativen) Beweisergebnis dem Verletzten ein...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter zum Kraftfahrzeughalter

Rz. 806 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind die in den Abs. 1–3 enthaltenen Regelungen zur Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier verursacht wird. Das bedeutet: Für die Schadensersatzpflicht ist die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nach § 7 StVG, die den Fahrzeughalter trifft, gegen die Tiergef...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Persönlicher Geltungsbereich der Verkehrssicherungspflicht

Rz. 474 Adressaten von Verkehrssicherungspflichten sind zunächst die Wintersportler selbst. Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer enthalten die vom internationalen Skiverband (FIS) aufgestellten FIS-Regeln. Diese Regeln, mit denen die Rechtsprechung die Verkehrssicherungspflichten konkretisiert,[1370] enthalten Verhaltensvorschriften zur Gefahrvermeidung für andere P...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Haftungsausschlüsse

Rz. 249 Nicht selten sind zivilrechtliche Ansprüche eines Unfallopfers gem. den §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen (näher dazu § 38 Rdn 1 ff.). Rz. 250 Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei "Arbeitsunfällen" aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich. Die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers bzw. Kollegen für fahrlässige...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ii) Unfälle zwischen Eisenbahn und Pkw/Lkw

Rz. 1340 Stößt auf einem Bahnübergang ein Kraftfahrzeug mit einer Schienenbahn zusammen, so kann die Betriebsgefahr der Bahn bei der Ursachenabwägung völlig zurücktreten, falls dem Kraftfahrer gravierendes Verschulden angelastet werden muss.[3650] Trotz grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers eines Lkw-Gespanns haftet das Bahnunternehmen nach einem Unfall auf einem unbeschr...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / F. Verletzung durch einen anderen Beamten

Rz. 84 Bei Verletzung eines Beamten durch einen anderen Beamten ergeben sich hinsichtlich der Schadensersatzpflicht vier Fallgestaltungen:mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Weitere Beispielfälle

Rz. 595 Angesichts der Änderung der Verhältnisse, insbesondere in der Einschätzung der Einsichtsfähigkeit und der gruppenspezifischen Verhaltensmöglichkeiten in verschiedenen Altersphasen, wird- wie schon in der Vorauflage – darauf verzichtet, die Zusammenstellung der zahlreichen älteren Entscheidungen aus der 15. Auflage zu übernehmen. Insoweit wird auf diese Auflage verwie...mehr

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§ 21 Verjährung / 3. Gegenstand

Rz. 57 Gegenstand der subjektiven Voraussetzungen des Beginns regelmäßiger Verjährung sind gleichermaßen notwendig wie ausreichend allein Tatsachen. (Grundsätzlich) Ohne Belang ist hingegen, ob der Gläubiger dieselben auch rechtlich zutreffend bewertet.[115] Nur ausnahmsweise, bei ungeklärter Rechtslage, namentlich dann, wenn etwa ein Gläubiger wegen zweifelhafter, streitige...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Pflicht, die verbliebene Arbeitskraft zu verwerten

Rz. 84 Es obliegt dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten; die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt allerdings voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen.[175] Notfalls muss der Verletz...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Nach Vollendung des zehnten Lebensjahres

Rz. 580 Hier stellt sich bei Unfällen im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr die Frage, ob den minderjährigen Schädiger sofort die volle Verantwortlichkeit trifft. Dies würde bedeuten, dass ein Kind, das am Vorabend seines zehnten Geburtstags einen Verkehrsunfall verursacht, überhaupt nicht haftet, wenn der Unfall indes zwei Tage später geschieht, haftet es möglicherweis...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Haftung von Mittätern und Teilnehmern als Gesamtschuldner

Rz. 1134 Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist nach § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB jeder für den Schaden verantwortlich. Mehrere vorsätzlich als Mittäter oder Teilnehmer (§ 830 BGB Abs. 2 BGB) handelnde Schädiger haften dem Geschädigten daher unabhängig von der Art ihrer Beteiligung[3331] grundsätzlich gemeinsam nac...mehr