Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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§ 26 Klagearten / II. Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 Eine zulässige Leistungsklage setzt einen hinreichend bestimmten Antrag voraus (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe § 25 Rdn 135 f.). Der Antrag – und damit die geforderte Leistung – muss im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung aus dem begehrten Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (arg. § 308 Abs. 1 ZPO);[8] eine hinreichende Bestimmtheit kann gegebenenf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter zum Kraftfahrzeughalter

Rz. 806 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind die in den Abs. 1–3 enthaltenen Regelungen zur Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier verursacht wird. Das bedeutet: Für die Schadensersatzpflicht ist die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nach § 7 StVG, die den Fahrzeughalter trifft, gegen die Tiergef...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Haftungsausschlüsse

Rz. 249 Nicht selten sind zivilrechtliche Ansprüche eines Unfallopfers gem. den §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen (näher dazu § 38 Rdn 1 ff.). Rz. 250 Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei "Arbeitsunfällen" aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich. Die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers bzw. Kollegen für fahrlässige...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Vorrecht bei gesetzlicher Haftungsbegrenzung (§ 116 Abs. 2 SGB X)

Rz. 263 Ist der Schaden kraft Gesetzes der Höhe nach begrenzt, der Schaden aber höher als die Höchsthaftungssumme und höher als die Sozialleistungen, ordnet Abs. 2 einen Vorrang des Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger an. Der Übergang auf den Sozialversicherungsträger erfolgt mithin nur insoweit, als der Anspruch nicht zum Ausgleich des Schadens des Verletzten erf...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Konkrete Abrechnung (Reparatur oder Wiederbeschaffung)

Rz. 32 Rechnet der Geschädigte seinen Schaden konkret ab, bestehen bei der Regulierung in der Regel keine Schwierigkeiten. Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer können einwenden, die Schäden seien überhaupt nicht oder nicht unfallkausal entstanden, die Abrechnung sei als solche nicht in Ordnung oder die Reparatur sei aus Gründen, die dem Geschädigten als Mitverschul...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 2 Das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB regelt die zivilrechtliche Schadenshaftung außerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Die Haftung betrifft überwiegend Tatbestände schuldhafter Schadensverursachung (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, § 826 BGB), wobei das Verschulden zum Teil vermutet wird (z.B. §§ 834, 836 BGB). § 832 BGB enthält einen besonderen Vermutungstatbestand (Haftung...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Pflicht, die verbliebene Arbeitskraft zu verwerten

Rz. 84 Es obliegt dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten; die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt allerdings voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen.[175] Notfalls muss der Verletz...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Persönlicher Geltungsbereich der Verkehrssicherungspflicht

Rz. 474 Adressaten von Verkehrssicherungspflichten sind zunächst die Wintersportler selbst. Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer enthalten die vom internationalen Skiverband (FIS) aufgestellten FIS-Regeln. Diese Regeln, mit denen die Rechtsprechung die Verkehrssicherungspflichten konkretisiert,[1370] enthalten Verhaltensvorschriften zur Gefahrvermeidung für andere P...mehr

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Vorwort

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wir...mehr

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§ 21 Verjährung / 3. Gegenstand

Rz. 57 Gegenstand der subjektiven Voraussetzungen des Beginns regelmäßiger Verjährung sind gleichermaßen notwendig wie ausreichend allein Tatsachen. (Grundsätzlich) Ohne Belang ist hingegen, ob der Gläubiger dieselben auch rechtlich zutreffend bewertet.[115] Nur ausnahmsweise, bei ungeklärter Rechtslage, namentlich dann, wenn etwa ein Gläubiger wegen zweifelhafter, streitige...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / U. Verhältnis zu § 116 SGB X

Rz. 352 Über die Rechtslage beim Zusammentreffen eines Rückgriffsanspruchs aus § 116 SGB X (außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehender Dritter) mit dem Rückgriffsanspruch gegen den Unternehmer aus § 110 SGB VII enthält das Gesetz keinerlei Bestimmungen. Rz. 353 Der nach dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit § 116 SGB X zur Leistung an den...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Schockschäden

Rz. 37 Die Frage nach dem Vorliegen eines Schockschadens betrifft häufig Fälle, in denen das durch die schwere Verletzung eines Angehörigen ausgelöste Leid durch eine finanzielle Leistung des Schädigers zumindest symbolisch kompensiert werden soll. Es wurde vielfach diskutiert, ob im deutschen Recht ein Angehörigenschmerzensgeld eingeführt werden soll, wie es andere Rechtsor...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ii) Unfälle zwischen Eisenbahn und Pkw/Lkw

Rz. 1340 Stößt auf einem Bahnübergang ein Kraftfahrzeug mit einer Schienenbahn zusammen, so kann die Betriebsgefahr der Bahn bei der Ursachenabwägung völlig zurücktreten, falls dem Kraftfahrer gravierendes Verschulden angelastet werden muss.[3650] Trotz grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers eines Lkw-Gespanns haftet das Bahnunternehmen nach einem Unfall auf einem unbeschr...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Pauschalierung des Ersatzanspruchs (§ 116 Abs. 8 SGB X)

Rz. 328 Die Vorschrift regelt für die nicht stationäre Behandlung ein Wahlrecht des Sozialversicherungsträgers zwischen pauschalierter Regressforderung oder genauer Abrechnung (vgl. den Gesetzeswortlaut: "Weist der Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe nicht höhere Leistungen nach …"). Die Pauschale umfasst die ambulante (nicht stationäre) Behandlung (§§ 27 Abs. 1 ...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Rechtskraft des Feststellungsurteils für spätere Leistungsklagen

Rz. 153 Die Rechtskraft (§ 322 ZPO) eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist, vorgelegen haben, im nachfolgenden Prozess über eine Leist...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 380 Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten wird durch die Eigenart der landwirtschaftlichen Betriebe und den daraus resultierenden typischen Gefahren geprägt. Dementsprechend muss ein Besucher eines landwirtschaftlichen Betriebs mit betriebsbedingten Eigenarten rechnen und sich besonders umsichtig verhalten.[1076] Zu beachten ist auch, dass der Landwirt gemäß § 60 BN...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Anrechnungsfragen bei quotenmäßiger Haftung

Rz. 150 Haftet der Schädiger (wegen eines nach § 846 BGB zu berücksichtigenden Mitverschuldens des Getöteten am Unfall) für den entstandenen Schaden nur anteilig, darf der ersatzberechtigte Partner des bzw. der Getöteten den Vorteil des ersparten eigenen Barunterhalts dazu verwenden, seinen Unterhaltsschaden in Höhe der ungedeckten, weil auf den Mitverursachungsanteil des Ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 913 Die Amtshaftung sieht in mehrerlei Hinsicht Privilegierungen der öffentlichen Hand im Rahmen von Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen vor. Besonders hervorzuheben sind die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB, das Spruchrichterprivileg nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schuldhafte Rechtsmittelversäumung im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB. Neben dies...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Beschwer

Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benannten Mindest...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Anwendungsbereich

Rz. 546 Die Vorschrift drückt den allgemeinen Rechtsgedanken aus, dass die fehlende willentliche Steuerung des eigenen Handelns die Verantwortlichkeit für Schäden ausschließt. Die Fassung des § 827 BGB knüpft an die damalige Vorschrift des § 51 StGB an, wonach eine strafbare Handlung nicht vorhanden sei, wenn der Täter "zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustan...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 3. Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts

Rz. 159 Bei Zurückweisung einer Berufung oder Revision gegen ein Grundurteil sind grundsätzlich dem Rechtsmittelkläger die Kosten des Rechtsmittelrechtszugs aufzuerlegen, da er insoweit endgültig unterlegen ist (§ 97 Abs. 1 ZPO).[272] Das Gleiche gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen und jeweils gänzlich unterliegen; dann ist ebenfalls über die Kosten des Rechtsmit...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Nach Vollendung des zehnten Lebensjahres

Rz. 580 Hier stellt sich bei Unfällen im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr die Frage, ob den minderjährigen Schädiger sofort die volle Verantwortlichkeit trifft. Dies würde bedeuten, dass ein Kind, das am Vorabend seines zehnten Geburtstags einen Verkehrsunfall verursacht, überhaupt nicht haftet, wenn der Unfall indes zwei Tage später geschieht, haftet es möglicherweis...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Haftung von Mittätern und Teilnehmern als Gesamtschuldner

Rz. 1134 Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist nach § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB jeder für den Schaden verantwortlich. Mehrere vorsätzlich als Mittäter oder Teilnehmer (§ 830 BGB Abs. 2 BGB) handelnde Schädiger haften dem Geschädigten daher unabhängig von der Art ihrer Beteiligung[3331] grundsätzlich gemeinsam nac...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB)

Rz. 102 Die Rechtswidrigkeit einer Rechtsverletzung kann durch Notwehr ausgeschlossen sein (§ 227 BGB). Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (sog. Nothilfe) abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Dabei ist unter Angriff die von einem Menschen drohende Verletzung rechtl...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Beweislast und Beweiserleichterungen

Rz. 43 Die Beweislast für einen auf einen Behandlungsfehler gestützten Anspruch folgt zunächst dem allgemeinen Grundsatz, dass der Anspruchsteller (Patient) den Nachweis der Pflichtverletzung (des Behandlungsfehlers), deren Kausalität für die Schädigung und des Verschuldens zu erbringen hat, also den Nachweis sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen.[145] Andernfalls würde dem Ar...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Arbeitnehmer

Rz. 45 Der schadensersatzrechtlich relevante Verdienstausfall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen den bisher erzielten Einkünften bzw. dem fiktiven Einkommen des Verletzten, das dieser voraussichtlich ohne den Unfall erzielt hätte, einerseits und den von ihm nach dem Schadensereignis tatsächlich noch erzielten Erwerbseinkünften andererseits.[88] Ein solcher Verdienstaus...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / H. Obliegenheiten des Verletzten

Rz. 63 Der Haftpflichtversicherer ist durch verschiedene Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten des Dritten vor vermeidbaren Mehrleistungen geschützt (§ 119 VVG). Dem geschädigten Dritten, der einen Direktanspruch erhebt, obliegt die rechtzeitige Anzeige in Textform (Abs. 1 Halbs. 1). Er hat die im Einzelfall erforderlichen Auskünfte zu erteilen, nach Billigkeit ggf. auch di...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang des Primärrechtsschutzes (§ 839 Abs. 3 BGB)

Rz. 926 Die den Geschädigten treffende Obliegenheit zur Schadensabwendung durch Einlegung eines Rechtsmittels stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen, in § 254 BGB verkörperten Rechtsgedankens der Beachtlichkeit des Mitverschuldens eines Geschädigten an der Schadensentstehung dar; es soll nicht erlaubt sein, den Schaden entstehen oder größer werden zu lassen, um ihn...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Anwendungsbereich

Rz. 487 Die im Rahmen des § 119 SGB X erfolgte, tatbestandlich auf den Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung ausgerichtete Normierung des Beitragsregresses erschließt sich in vollem Umfange erst bei Heranziehung der einschlägigen rentenrechtlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung erfasst ausweislich des Gesetzeswortlauts nur den Anspruch des Versicherten auf Ersatz von P...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. System der Bemessungsfaktoren

Rz. 1209 Die Bewertung der im Einzelfall wirksamen Betriebsgefahr knüpft im Ausgangspunkt an die Begriffe der einfachen und der erhöhten Betriebsgefahr an. Die einfache Betriebsgefahr liegt nach allgemeinem Verständnis vor, wenn das Kraftfahrzeug an einem Unfall beteiligt ist und sich keine mitwirkenden, für die Entstehung des Schadens gefahrerhöhenden Umstände feststellen l...mehr

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§ 14 Sachschaden / Literaturtipps

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / IV. Schmerzensgeld

Rz. 29 In der Praxis häufigster Anwendungsfall des Adhäsionsverfahrens ist die Zuerkennung von Schmerzensgeld. Die Verurteilung im Adhäsionsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld erfordert die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem nicht zwingend.[35] Der Schädiger haftet nur für von ihm begangene oder ihm zuzurechnende Kö...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / VIII. Erwerbspflicht des hinterbliebenen Ehegatten

Rz. 96 Der Unterhaltsschaden des bisher nicht berufstätigen Ehegatten wird dadurch beeinflusst, dass er nach dem Tode des Alleinverdieners eine eigene Erwerbstätigkeit tatsächlich aufnimmt oder jedenfalls in zumutbarer Weise aufnehmen könnte. Rz. 97 Beginnt der hinterbliebene Ehegatte, der seinerseits nunmehr dem Getöteten nicht mehr durch Haushaltstätigkeit Unterhaltsleistun...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung verdient im Ergebnis und auch wegen ihrer klaren Ausführungen zum Anscheinsbeweis uneingeschränkte Zustimmung. Allein der Ls. 1 und die recht knapp begründete Zurechtweisung des LG, es habe nur § 10 S. 1 StVO und nicht daneben auch § 9 Abs. 5 StVO anwenden müssen (II.1.), irritiert. Sie dürfte auch nicht richtig sein. Wer rückwärts von einem Bürgersteig auf d...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr