Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.3 Erhebliche Nachteile

Rz. 79 Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer/Vermieter durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen. Die erforderliche Abwägung zwisc...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen grundsätzlich auch der DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zwischenlageberichterstat...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 2 Zentrale Problemstellung der Zwischenberichterstattung

Rz. 10 Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. Den einzelnen dogmatischen Konzeptionen lieg...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.3 Erfassung und Bewertung von Aufwendungen

Rz. 65 Der zentrale Grundsatz der Zwischenberichterstattung – dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden – wird explizit für die Aufwendungen in IAS 34.30 veranschaulicht. Dieser zeigt die Erfassung und Bewertung von Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Vorräten, von Restrukturierungsmaßnahmen oder von Wertminderungen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8 Vorratskündigung

Rz. 51 Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 reicht ein noch unbestimmtes Interesse einer möglichen späteren Nutzung (sog. Vorratskündigung) grundsätzlich nicht aus; vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gest...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.2 Bruchteilsgemeinschaft: Wer erbringt die Vermietungsleistung?

Wenn Ehepartner gemeinsam eine Immobilie halten, erfolgt dies regelmäßig in Form einer Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB. Zivilrechtlich ist das unproblematisch: Beide Ehegatten sind anteilige Eigentümer, die Gemeinschaft selbst ist kein eigenständiges Rechtssubjekt. Umsatzsteuerlich hat sich die Lage jedoch deutlich verschärft, insbesondere durch das BMF-Schreiben ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.1 Gebäude auf eigenem Boden

Fallgruppe I: Das Grundstück gehört nur einem Ehegatten, dieser hat den Bauauftrag erteilt Praxis-Beispiel Einzelner Ehegatte ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Ehegatte A ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Er erteilt einen Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes. Von den beauftragten Bau- und Handwerksbetrieben erhält A Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Es ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.5 Gestaltungsmissbrauch

Gestaltungsmissbrauch Zu prüfen ist im Einzelfall, ob ein Gestaltungsmissbrauch [1] vorliegt. Das wird dann der Fall sein, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. Die Einschaltung von Ehegatte...mehr

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Vermietung von Gemeinschaft... / 3 Vermietung durch einzelnen Wohnungseigentümer

Ein einzelner Wohnungseigentümer ist selbstverständlich nicht befugt, Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums zu vermieten. Dies gilt auch für seinen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Ist es dennoch zu einer entsprechenden Vermietung eines einzelnen Mitglieds der Eigentümergemeinschaft gekommen, kann die Eigentümergemeinschaft den Mietvertrag im Nachhinein genehmigen....mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.2 Weiterlieferung des Bauwerks an den Grundstückseigentümer

Eine Weiterlieferung des Gebäudes an den Grundstückseigentümer ist für den Vorsteuerabzug des Bestellers schädlich, wenn die Weiterlieferung gemäß § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei ist.[1] Hierfür ist gemäß BMF-Schreiben v. 23.7.1986 [2] wie folgt zu unterscheiden: Bei sofortiger Weiterlieferung des Gebäudes durch den Besteller an den Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Erstellung ...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 7.1 Bestimmung der Mietsache

Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums Soweit der Mietvertrag keine Regelungen hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder aber der Gemeinschaftsanlagen enthält, gelten diese als mitvermietet.[1] Das ist zunächst einleuchtend, da der Mieter, um in die Wohnung gelangen zu können, zumindest den Hausflur und ggf. auch den Fahrstuhl benutzen muss. Der vermiet...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 7.4 Mieterschutzrechte

Häufig wird ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass der Mietvertrag fortbesteht, auch wenn die Eigentumswohnung nach der Umwandlung an einen dritten Erwerber veräußert wird. Auch hier ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" aus § 566 BGB zu beachten. Weiter ist das gesetzliche Vorkaufsrecht[1] der Mieter nach § 577 Abs. 1 BGB...mehr

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Einheitliche Rechtsverfolgu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es wohnungseigentumsrechtlich um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (und damit die Verwaltung) als Standschafter für die Wohnungseigentümer als Vermieter vorgehen kann. Mieter der Wohnungseigentümer und § 9a Abs. 2 WEG Grundsätzlich muss jeder Wohnungseigentümer als Vermieter seinen Anteil an der Miete einklagen. Dazu wäre er abe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 3 Das Problem

Eine X-GmbH vermietet einer B zum Betreiben einer Anlage des betreuten Wohnens und/oder als Wohnraum für Senioren-/Demenzwohngemeinschaften 2 Gebäude, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind (es sind 2 Mietverträge für die gesamte Anlage). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht für die Wohnungseigentümer, deren Wohnungen vermietet sind, gegen B vor, da diese Miete sc...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.6 Vorsteuerabzug aus der Errichtung des Bauwerks durch den Besteller

Sofortiger Vorsteuerabzug Der Besteller kann die ihm für die Baumaßnahme in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge sofort als Vorsteuer abziehen, soweit er das Bauwerk im Rahmen seines Unternehmens zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze nutzen will; eine beabsichtigte Verwendung für steuerfreie Zwecke (z. B. steuerfreie Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG oder Ausübung einer ä...mehr

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Vermietung von Gemeinschaft... / 1 Grundsätze

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich.[1] Voraussetzung ist, dass keinem der Wohnungseigentümer durch die Vermietung ein Nachteil erwächst. Nachteilig ist die Vermietung, wenn ein Eigenbedarf besteht oder nachträglich entsteht, wenn die Vermietung zu einer unzumutbaren bzw....mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 2.1 Allgemeine Grundsätze

Recht zur Vermietung einer Eigentumswohnung Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das ...mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / Zusammenfassung

Begriff § 15 EStG bestimmt als Hauptnorm, welche Einkünfte zu den gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören. Gleichzeitig grenzt die Vorschrift die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegenüber Einkünften aus anderen Einkunftsarten, z. B. den nicht gewerbesteuerpflichtigen freiberuflichen Einkünften, und nicht einkommensteuer...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1.1 Erben werden zu Mitunternehmern

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / b) Bewertung bebauter Grundstücke (§§ 180 ff. BewG)

Rz. 280 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur bisherigen Bedarfsbewertung unterscheidet das Gesetz für die Bewertung bebauter Grundstücke zum Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer in § 181 Abs. 1 BewG zwischen sechs verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergesetz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: Rz. 185 [Autor/Stand] (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / dd) Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 133 [Autor/Stand] Für die Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens galten bis zum 31.12.2006 (zur Rechtslage ab 1.1.2007 s. Rz. 172, 174 und 185 ff.) im Wesentlichen die folgenden Grundsätze [2]: Rz. 134 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmte sich nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten i.S.v. § 196 BauGB, welche von den Gutacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 3. Erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften bei der Hauptfeststellung 1964

Rz. 23 [Autor/Stand] Die neuen Vorschriften zur Bewertung des Grundbesitzes waren erstmals bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 anzuwenden. Auf diesen Stichtag wurde durch Art. 2 Abs. 1 BewÄndG 1965[2] eine neue Hauptfeststellung angeordnet. Hiernach war der gesamte Grundbesitz nach seinem tatsächlichen Zustand und den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewÄndG 1965[3] folge, dass für die Einheitsb...mehr

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FF 05/2026, Keine verfestig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den am 7.11.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt aus dem Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2024 – hinsichtlich des Rückstands beim Trennungsunterhalt nur bis zum 19.4.2023 – … zu zahlen. [2] Die Antragstellerin und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / i) Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 10.12.2001

Rz. 158 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.12.2001[2] wurde die in § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des JStG 1997[3] statuierte Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 für die Feststellung der Grundbesitzwerte über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert. Rz. 159 [Autor/Stand] Vorherige Bemühungen um eine grundlegend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 4.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Praxis-Beispiel Mieteinnahmen: Vorschüssig vom Mieter gezahlte Miete Unternehmerin Claudia Ungemütlich erhält am 1.12.01 vorschüssig die Miete für 3 Monate, insgesamt 1.500 EUR. Konsequenz Nur die Dezembermiete,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.2 Sonstige Verbindlichkeiten: Ausgaben, die das Jahr zuvor betreffen

Sonstige Verbindlichkeiten stellen das Pendant zu den sonstigen Vermögensgegenständen dar. Sie umfassen insbesondere auch Ausgaben nach dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine Zeit vor dem Abschlussstichtag darstellen (antizipative Abgrenzung). Die Position "Sonstige Verbindlichkeiten" ist in § 266 Abs. 3 HGB unter Position C Nr. 8 ausgewiesen. Es handelt sich um einen Sa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 2 So kontieren Sie richtig!

Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine Zeit davor sind, müssen im Rahmen der Abschlussbuchungen z. B. auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände, Restlaufzeit bis 1 Jahr" 1501 (SKR 03) bzw. 1301 (SKR 04) gebucht werden. Buchungssatz Werden aber erst nach dem Abschlussstichtag Rechnungen bezahlt, die Aufwand f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.4 Rechtsfolgen

Rz. 32 Nach der Rückwirkungsfiktion von § 5 Abs. 1 UmwStG ist das Übernahmeergebnis beim übernehmenden Rechtsträger so zu ermitteln, als habe er die betreffenden Anteile an der übertragenden Körperschaft von einem durch Anteilsveräußerung oder durch Abfindung ausscheidenden Anteilseigner am steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: H...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Wie funktioniert das Meldeverfahren bei Kurzfrist-Leihgeräten?

Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kauf, Leasing, Miete o. ä. Der Entleiher hat seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.4 Steuerentstehung

Die Umsatzsteuer für steuerpflichtige Vermietungsumsätze entsteht nach den allgemeinen Grundsätzen des § 13 UStG. Wenn der Vermieter seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten [1] besteuert, entsteht die Umsatzsteuer grds. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (VAZ), in dem die Leistung ausgeführt wurde.[2] Da es sich aber bei Vermietungsleistungen im Regelfall um Dauerschuldl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.5 Ordnungsgemäße Rechnung oder Mietvertrag

Erbringt der Unternehmer seine Leistung an einen Nichtunternehmer, ist er nicht verpflichtet, dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung oder einen Mietvertrag auszustellen, der den Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG entspricht. Praxis-Tipp Rechnung an Nichtunternehmer nicht zwingend Bei Vermietungsleistungen liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch keine "Leis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.2 Anschaffungskosten bei Leasingverhältnissen

Rz. 171 Der Leasingvertrag wird von der h. M. aufgrund der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung als atypischer Mietvertrag beurteilt. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit zum Gebrauch gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt. Gefahr und Haftung für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang und Beschädigung treffen den Leasingnehmer. Der Leasin...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.1 Monatliche Berechnung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Kalendertag der Hilfebedürftigkeit erbracht. Kalendertage sind die Tage von Montags bis Sonntags, also nicht nur die Werktage (Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 41 Rz. 18). Die Regelung entspricht der Regelung zum Arbeitslosengeld (§ 154 Satz 2 SGB III). Eine Anküpfung an eine kleinere Einheit (z. B. Stun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 76a Zugelas... / 2.4 Übernahme gesondert berechenbarer Investitionskosten

Rz. 10 Abs. 3 enthält eine Sonder- und Ausnahmeregelung, wonach der Sozialhilfeträger nur dann zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI verpflichtet ist, soweit die zuständige Landesbehörde ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI erteilt oder der Träger der Sozialhilfe mit dem Träger der Einrichtung hierüber eine entsprechende Ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Erstattungsfähig sind im Grundsatz alle Kosten, die innerhalb oder außerhalb des Frauenhauses anfallen, wenn der kommunale Träger sie dem Gesetz nach entsprechend,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete)

Zusammenfassung Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 auch den Mietern in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB weitere Rechte eingeräumt. Bereits nach § 554a BGB a. F. konnte der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen....mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2 Wesentliche Grundsätze

2.1 Bauliche Veränderung Grundsätzlich gilt, dass bauliche Änderungen bzw. Veränderungen durch den Mieter nur bei entsprechender Einwilligung des Vermieters zulässig sind. Zu Eingriffen in die Bausubstanz ist der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters nur befugt, wenn es sich um geringfügige Einwirkungen handelt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Weiteres wieder ...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 3 Allgemein zu beachtende Aspekte

3.1 Technische Details und Voraussetzungen Tragfähigkeit Ein Balkonkraftwerk kann von vornherein nur montiert werden, wenn die Balkonbrüstung ausreichend tragfähig ist. Ein Solarmodul mit einer Leistung von 400 Watt hat einschließlich Wechselrichter und Montagematerial ein Gewicht von ca. 20 bis 25 Kilo. Um die derzeit höchstmögliche Solarenergie von 800 Watt[1] zu gewinnen, b...mehr