Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Weitergehender Schadensersatzanspruch

Rz. 13 § 546a Abs. 2 stellt klar, dass ein weitergehender Schadensersatzanspruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Dieser setzt naturgemäß eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus, die in §§ 280, 286, aber auch in positiver Forderungsverletzung (§ 280) gesehen werden kann und wofür Verschulden (§§ 276, 278) erforderlich ist. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs r...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Leistungspflicht des Mieters

Rz. 9 Der Mieter muss dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen nur dann Sicherheit leisten, wenn er sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Der Mieter hat auch wegen Mängeln der Mietsache kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 255/04, GE 2007, 710;; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2000, 10 U 160/97, GE 2000, 602 – für Gewerbe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt auch für Wohnraummietverhältnisse, die nach dem WoFG v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) gefördert werden, soweit Wohnraummietverhältnisse nicht gemäß § 549 Abs. 2 und Abs. 3 vom Anwendungsbereich ausgenommen worden sind. Für die noch den Vorschriften des WoBindG unterliegenden früher preisgebundenen Wohnungen gilt weiterhin das Sonderkündigungsrecht gem...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Zu den Kreditinstituten gehören nach der Definition des KWG alle privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen im Bereich der EU. Der Vermieter muss aber...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 5. Rückmietungs-Modell

Beim Rückmietungsmodell geht das Eigentum an der Immobilie durch einen Verkauf auf den Investor über, während sich der Verkäufer durch einen i.d.R. lebenslangen Mietvertrag den Verbleib in der Immobilie sichert. Der Verkäufer erhält den vollen Verkaufspreis ausgezahlt, muss aber an den Investor (den zukünftigen Vermieter) eine monatliche Miete leisten.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vorenthaltung

Rz. 5 Der Begriff der Vorenthaltung ist objektiv zu verstehen und bezieht sich darauf, dass die Besitzeinräumung, zu der der Mieter nach § 546 verpflichtet wäre, fehlt (BGH, Urteil v. 13.10.1982, VIII ZR 197/81, NJW 1983, 112). Die Mietsache wird dem Vermieter dann im Sinne des § 546a Abs. 1 nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, wenn der Mieter die Mietsache nic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Beendigung

Rz. 2 Hinweis Anspruchsvoraussetzung Der Anspruch aus § 546a setzt zunächst die Beendigung des (wirksam gewesenen) Mietvertrages voraus, unabhängig von dem Grund dafür, solange der Vertrag nicht – wie bei der Anfechtung – rückwirkend vernichtet worden ist. Bei von Anfang an unwirksamem oder rückwirkend vernichtetem Vertrag bestehen ggf. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Mietbürgschaft sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag (z. B. Mietansprüche), jedoch die nach dem Tod gegen die Erben des Mieters entstehenden Ansprüche nur dann, wenn der Bürge nach dem Bürgschaftsvertrag solche Verbindlichkeiten übernommen hat (LG Münster, Urteil v. 23.4.2008, 14 S 7/07, WuM 2008, 481). Die Begrenzung der Kaution auf die dreifache...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieter...mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsausschluss / 2.3.3 Kann während der Ausschlusszeit die Miete erhöht werden?

Streitig ist, ob der Vermieter bei Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses während der Ausschlusszeit zu einer Mieterhöhung berechtigt ist, denn nach § 557 Abs. 3 BGB kann eine Mieterhöhung ausgeschlossen sein, wenn sich dies aus den Umständen ergibt. Für Zeitmietverträge wird ein Ausschluss der Mieterhöhungsmöglichkeit angenommen. Ist die Kündigung ausgeschlossen, muss du...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolgen

Rz. 4 Es sind grundsätzlich nur die tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben. Sie müssen auf den Vermächtnisgegenstand entfallen und nach dem Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB) entstanden sein. Ist das Vermächtnis nach den §§ 2177, 2178 BGB hinausgeschoben, verbleiben die während der Schwebezeit gezogenen Nutzungen bei dem Beschwerten.[12] Rz. 5 Bei einer Geldforder...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 40 Soweit der Abkömmling für seine Leistungen eine Gegenleistung erhalten hat oder eine solche vereinbart wurde, korrespondiert seinem Vermögensopfer ein solches des Erblassers, so dass die Ausgleichungspflicht zu doppelter Honorierung führen würde. Die Vorschrift stellt klar, dass die Leistung des Abkömmlings – und sei es auch nur teilweise – unentgeltlich gewesen sein ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vermögensvorteil

Rz. 5 Zur Annahme von Zuwendung reicht jeder Vermögensvorteil: (1) Einmalige oder laufende Geldzahlung (hierbei wird man wegen der Übermaßfrage jeweils genau zu prüfen haben, ob Ausstattung nach Abs. 1 oder Zuschuss nach Abs. 2 vorliegt, denn wenn eine laufende Rente den Charakter von Zuschüssen zum Einkommen hat, gilt Abs. 2, auch wenn der Anlass der Zuwendung die Annahme v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.1.2 Entsendezulage

Entsendezulagen sind Zulagen, die wegen der vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Land gezahlt werden. Regelmäßig sollen hiermit die höheren Lebenshaltungskosten in dem anderen Land ausgeglichen werden (z. B. Miete, Verpflegung etc.). Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es ist jedoch im Einzelfa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Bestandsschutz

Rz. 1 Die Vorschrift schützt in entsprechender Anwendung des mietrechtlichen Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" den Mieter oder Pächter eines vom Vorerben überlassenen Grundstücks oder eingetragenen Schiffs vor Veränderungen des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Eigentümerwechsel kraft Eintritts des Nacherbfalls. Aus der Verweisung auf § 1056 BGB, der seinerseits au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 136 Da Renditeimmobilien grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte dienen, ist für ihre Bewertung konsequenterweise das Ertragswertverfahren anzuwenden.[504] Denn für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[505] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Berücksichtigung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Rz. 167 Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauchs- oder einem Wohnungsrecht belastet, wirkt sich dies mindernd auf ihren Verkehrswert aus.[560] Die Grundlage für die Bewertung bildet zunächst der Wert des unbelasteten Grundstücks. Von diesem wird (jedenfalls) der abgezinste Wert des aus dem Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrecht für den Berechtigten resultierenden wirtschaftlichen Vo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2132 Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung

Gesetzestext Veränderungen oder Verschlechterungen von Erbschaftssachen, die durch ordnungsmäßige Benutzung herbeigeführt werden, hat der Vorerbe nicht zu vertreten. Rz. 1 Die den Regelungen bei Miete (§ 538 BGB), Leihe (§ 602 BGB) und Nießbrauch (§ 1050 BGB) entsprechende Vorschrift hat nur klarstellende Funktion, denn bereits aus § 2130 BGB folgt, dass der Vorerbe für durc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 33 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zu Abs. 1

Rz. 35 Der Bruchteil an den Früchten berechnet sich nicht nach Köpfen, sondern nach der Erbquote eines jeden Miterben. Der Begriff der "Früchte" ist in § 99 BGB legal definiert. Unter Abs. 1 sind aber auch Nutzungen i.S.v. § 100 BGB zu verstehen.[98] Früchte von Nachlassgegenständen sind zunächst Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, §§ 953, 2041 BGB. Die Regelung, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die in _________________________ für Wohnungen in der vergleichbaren Art und Größe verlangt werden. Zur Ortsüblichkeit der begehrten Miete bezieh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.13: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Ich halte eine Erhöhung des Mietzinses von _________________________ EUR auf _________________________ EUR für angemessen. Zur Begründung verweise ich auf die folgenden Vergleichswohnungen: 1) ________________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht

A. Einführung I. Allgemeines Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grund...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / A. Einführung

I. Allgemeines Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder T...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 102 § 557 BGB räumt die Möglichkeit durch schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag ein, die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu bestimmen. Im Gegensatz zu der Regelung im früheren § 10a MHRG ist die Wirksamkeit nicht mehr an eine bestimmte Mindestlaufzeit des Mietvertrages geko...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Schreiben des Vermieters

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung) Wie Sie wissen, ist der Mietzins für die von Ihnen angemietete Wohnung von derzeit _________________________ EUR seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Wie Sie sicher der Tagespresse entnommen haben, sind seitdem die allgemeinen Lebenshaltungsk...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Mängelanzeige des Mieters

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.10: Mängelanzeige des Mieters In der von mir gemieteten Wohnung haben sich folgende Mängel gezeigt: _________________________ (konkrete Angaben der Mängel). Diese Mängel bestehen seit dem _________________________. Die hierdurch eingetretene Minderung des Mietzinses bewerte ich mit _________________________. U...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 101 Zwischen den Parteien besteht ein Wohnraummietvertrag, in dem eine Indexklausel enthalten ist, wonach die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte in Deutschland bestimmt wird.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Der von der Stadt _________________________ herausgegebene qualifizierte Mietspiegel weist für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, Größe, Ausstattung, und Bes...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 94 Der Vermieter hat in der Wohnung des Mieters mit dessen Zustimmung die alten Holzfenster ausbauen und durch neue isolierverglaste Kunststofffenster ersetzen lassen. Die daraus entstandenen Kosten möchte er auf die Miete umlegen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Pacht

Rz. 33 Die Pacht ist – ebenso wie die Miete – ein gegenseitiges Dauerschuldverhältnis, nach dem der Verpächter verpflichtet ist, dem Pächter die Nutzungen des Pachtgegenstandes in bestimmtem Umfange zu gewähren. Darüber hinaus berechtigt die Pacht den Pächter zur Fruchtziehung. Gegenstand eines Pachtvertrages können – im Gegensatz zur Miete – auch Rechte sein. Die Pacht ist ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _________________________, – Vermieter – und _________________________, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _________________________ in _________________________-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen_________________________ – Beklag...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _________________________, – Vermieterin – und der Firma _________________________, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause ____________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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