Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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Verjährung (Miete) / 5.4 Zustellung eines Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB)

Ein von der Partei betriebenes selbstständiges Beweisverfahren hemmt nur die Verjährung der Ansprüche dieser Partei. Die Verjährung der Ansprüche der Gegenpartei wird hierdurch nicht gehemmt. Die Hemmung endet 6 Monate nach der Beendigung des Verfahrens. Hinweis Verfahrensende bei Zeugenbeweis und Sachverständigengutachten Wird ein Zeuge vernommen, so endet das Verfahren mit de...mehr

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Verjährung (Miete) / 6 Neubeginn der Verjährung durch Anerkennung des Anspruchs

Die Verjährung beginnt neu, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (§ 212 BGB). Für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein von dem Bestehen der Forderung unzwei...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.2 Vertragsansprüche, Rückbaupflicht

Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Herstellung eines bestimmten, vertraglich vereinbarten Zustands sowie Ansprüche auf Beseitigung einer baulichen Veränderung.[1] Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Veränderung vom Mieter selbst oder auf dessen Wunsch vom Vermieter vorgenommen worden ist.[2] Es muss sich aber immer um Ansprüche handeln, die aus einer Veränderun...mehr

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Verjährung (Miete) / 8 Verzicht auf Verjährungseinrede/unzulässige Rechtsausübung

Ein vertraglich vereinbarter, genereller Verzicht auf die Verjährungseinrede ist unwirksam.[1] Hinweis Verzicht im Einzelfall möglich Für den konkreten Einzelfall kann auf die Erhebung der Verjährungseinrede aber verzichtet werden. In der Regel erfolgt das für einen bestimmten Zeitraum. Der Verzicht führt nicht zur Verlängerung der Verjährungsfrist, sondern begründet die Einred...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.2 Begriff der Veränderung/Verschlechterung

Eine Veränderung oder Verschlechterung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften liegt vor, wenn die Mietsache nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Es kommt also nicht darauf an, ob sich die Mietsache während der Mietzeit verändert oder verschlechtert hat. Hinweis Keine Substanzverletzung erforderlich Der Begriff der "Verschlechterung" in § 548 BGB se...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.2 Rückgabe vor Vertragsende

Wird die Mietsache bereits vor dem Vertragsende zurückgegeben und will sich der Vermieter gegen die Einrede der Verjährung sichern, stehen ihm 3 Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann mit dem Mieter vereinbaren, dass die Verjährung erst mit der rechtlichen Beendigung des Mietverhältnisses oder zu einem noch späteren Zeitpunkt beginnt. Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mie...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.2 Bereicherungsansprüche bei überhöhter Kaution

Nach § 551 BGB darf die Mietkaution den Betrag von 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Hat der Mieter eine höhere Kaution bezahlt, steht ihm in Höhe des überzahlten Betrags ein Bereicherungsanspruch zu. Hierfür gilt die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.2 Insbesondere: Ersatz für nicht geschuldete Renovierung

Hat der Mieter Schönheitsreparaturen aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel durchgeführt, steht ihm ein Bereicherungsanspruch zu. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt hierfür die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB.[1] Diese Rechtsprechung hat zur weiteren Folge, dass die Verjährungsfrist erst mit dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses beginnt. Achtung Auc...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.4 Beginn der Verjährung

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Mieters beginnt mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Hierunter ist derjenige Zeitpunkt zu verstehen, in dem das Mietverhältnis rechtlich endet. Die Gewährung einer Räumungsfrist (§§ 721, 794a ZPO) oder von Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO) lässt die Beendigung des Mietverhältnisses unberührt. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Sache...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.1 Verhandlungen zwischen den Parteien über den Anspruch (§ 203 BGB)

Praxis-Beispiel Verhandlungen nach Mietende Verhandeln die Parteien nach Beendigung des Mietverhältnisses über einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache oder unterlassener Schönheitsreparaturen, verlängert sich die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB von 6 Monaten um die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Verhandlungen. Unter den Begriff der Verhandlung fäll...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.7 Berechnungsbeispiele

Hinweis So rechnen Sie richtig Den Fristbeginn regelt § 187 Abs. 1 BGB: Der Besitzübergang ist das Ereignis, das den Beginn der Laufzeit gemäß § 187 Abs. 1 BGB in Lauf setzt. § 188 Abs. 2 BGB regelt die anwendware Monatsfrist. Aufpassen müssen bei dem Monatsende: Wenn dieses am Ende 28, 29 oder 30 Tage ausweist, haben Sie tatsächlich keine vollen 6 Monate!mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.1 Klageerhebung

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung u. a. "durch die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs ..." gehemmt. Mit Erhebung ist die Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht gemeint, nicht die Zustellung bei dem Beklagten. Wichtig Leistungs- oder positive Feststellungsklage, auch hilfsweise Erforderlich ist eine Leistungsklage oder e...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.3 Anspruch genau bezeichnen

Die Hemmung wirkt nur, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet ist. Wichtig Forderung genau benennen Der Anspruch ist so anzugeben, dass Art und Umfang der geltend gemachten Forderung zweifelsfrei feststehen. Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, muss jeder einzelne Anspruch in dieser Weise angegeben werden. Werden die Ansprüche im Mahnverfahren gelte...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.3 Geltendmachung eines Anspruchs durch Aufrechnung im Prozess (§ 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB)

Eine außergerichtliche Aufrechnung genügt nicht. Sie muss im Prozess geltend gemacht werden. Dabei kann sich natürlich auf eine außergerichtlich erklärte Aufrechnung berufen werden. Wichtig Rechnen Sie innerhalb der kurzen Verjährungsfrist auf Sie sollten dies innerhalb der Frist tun und ausdrücklich erklären, auf welche Positionen Sie mit welchen Forderungen aufrechnen. Dies ...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.3 Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen

Ebenso ist § 548 BGB auf solche vorvertraglichen Verhältnisse entsprechend anzuwenden, in denen es wegen des Abbruchs der Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss eines Mietvertrags gekommen ist. Deshalb verjähren auch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen in der kurzen Frist des § 548 BGB.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 1.3 Begriff der Mietsache/vermietete Eigentumswohnung

Mietsache Die Vorschrift des § 548 BGB bezieht sich nur auf Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache. Bei der Grundstücksmiete gehören zur vermieteten Sache diejenigen Grundstücks- und Gebäudeteile, die dem Mieter zum vertraglichen Gebrauch überlassen sind, aber auch diejenigen, an denen er nur ein Mitbenutzungsrecht hat. Praxis-Beispiel Mitbenutzungsrecht Hauseingan...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.3 Teilrückgabe

Es gilt der Grundsatz, dass die Verjährung erst mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache beginnt. Eine Ausnahme gilt bei der Teilrückgabe. Sie liegt vor, wenn die Mietsache aus räumlich getrennten und selbstständig nutzbaren Teilen besteht und der Mieter einen Teil des Mietobjekts zurückgibt. In diesem Fall beginnt die Verjährung jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem der betre...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.5 Übergabe an Mietnachfolger/Untermieter

Nachfolgemieter Eine Besitzrückübertragung ist entbehrlich, wenn der bisherige Mieter die Mietsache im Einverständnis mit dem Vermieter dem Nachfolgemieter übergibt. Bei der Übergabe an den Nachfolgemieter kommt es nicht darauf an, ob der Mieterwechsel durch den Eintritt des neuen Mieters in den bestehenden Mietvertrag erfolgt (Vertragswechsel) oder ob zwischen dem Vermieter u...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.1 Begriff der Aufwendungen

Nach der Rechtsprechung des BGH zählen zu den Aufwendungen in diesem Sinne alle Maßnahmen, "die das Grundstück in seinem Bestand verbessern".[1] In Betracht kommen vertragliche Ansprüche, die gegeben sein können, wenn vereinbart ist, dass der Vermieter für die vom Mieter durchgeführten Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Vertragsende eine Ausgleichszahlung leisten s...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.2 Rückforderungsanspruch des Vermieters für Vorschusszahlungen

Nach § 536a Abs. 2 BGB kann der Mieter einen Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn sich der Vermieter im Verzug mit der Mängelbeseitigung befindet. Nach der Rechtsprechung kann der Mieter bereits vor Beginn der Mängelbeseitigung einen Vorschuss zur Deckung der voraussichtlichen Kosten verlangen. Wird die Mängelbeseitigung nicht d...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.6 Was gilt bei Annahmeverzug des Vermieters?

Streitig ist, ob es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist oder die Rücknahme der Schlüssel grundlos verzögert. Dies wird teilweise bejaht[1], teilweise verneint.[2] Der BGH hat die Rechtsfrage noch nicht entschieden.[3]mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.6 Unterlassungsansprüche des Vermieters

Der Vermieter kann auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung fortsetzt.[1] Dieser Anspruch aus § 541 BGB unterliegt nach allgemeiner Ansicht der Verjährung, wobei die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.[2] Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der vertragswidrige Gebrauch stattgefunden hat und...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.4 Zeitpunkt der Klageerhebung/des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids

Die Klageschrift oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Gericht eingereicht werden; die Regelung des § 193 BGB ist auf den Ablauf von Verjährungsfristen entsprechend anzuwenden.[1] Wichtig Sonn- und Feiertag, Samstag Daraus folgt: Endet die Verjährungsfrist an einem Sonntag, Feiertag oder Samstag, tritt an die Stelle dieses Tage...mehr

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Verjährung (Miete) / 7 Verlängerung der Verjährung durch Vereinbarung

Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB kann gem. § 202 Abs. 2 BGB durch Vereinbarung verlängert werden. Nach h. M. setzt eine solche Vereinbarung einen Individualvertrag voraus.[1] Etwas anderes kann gelten, wenn besondere Sachgründe für eine Verlängerung der Verjährungsfrist sprechen.[2] Praxis-Tipp Dann ist eine Vereinbarung sinnvoll Wenn es Streit um die Verursachung eine...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.1 Begriff der Rückerlangung

Für die Frage der Rückerlangung kommt es deshalb grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem der Vermieter freien Zugang zur Mietsache hat. Darüber hinaus muss der Vermieter zur Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in der Lage sein. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Mieter den Besitz vollständig und unzweideutig aufgegeben und der Vermieter den Besitz wiedererlangt h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fahrradabstellraum / 2 Bauliche Veränderung

Die Anlage und der Ausbau von Fahrradabstellräumen und -abstellplätzen gehört zu den baulichen Maßnahmen, durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden. Die Mieter haben solche Maßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB grundsätzlich zu dulden; die Kosten für die Baumaßnahme kann der Vermieter nach Maßgabe des § 559 BGB anteilig auf die Mieter umlegen[1].mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 2.2.2 Hinderung des Wohnungszutritts

Verbotene Eigenmacht liegt auch dann vor, wenn der Vermieter oder ein Dritter dem Mieter ohne rechtfertigenden Grund den Zutritt zur Mietwohnung versperrt, sei es durch körperliche Gewalt oder durch das Austauschen von Schlössern. Wichtig Mieter zahlt nicht Ein rechtfertigender Grund liegt nicht vor, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt und der Vermieter deshalb die Wohnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.3 Schädliche Verwendung einer Investition

Der Investitionsabzugsbetrag (und der damit ermöglichte 50 %ige Sofortabzug) sowie die Sonderabschreibungen setzen voraus, dass das Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (des Eigentümers) verbleibt und fast ausschließlich betrieblic...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 2.1 Vollamortisationsverträge

Von Vollamortisationsverträgen spricht man, wenn während der unkündbaren Grundmietzeit die Raten durch den Leasingnehmer in einer Höhe zu entrichten sind, die mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten und Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.[1] Weiter von Bedeutung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Hie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die sonstigen Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen zur Senkung der Miete oder Belastung iSd § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 2)

Rn. 2023 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Änderung des WoGG ab 01.01.2009 (Art 1, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des SGB vom 24.09.2008, BGBl I 2008,1856) wurde die Bezugnahme geändert auf § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG nF, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre (BT-Drucks 16/6543, 111). Damit nimmt § 3 Nr 58 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bestimmte Mietvorteile

Rn. 2052 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 R 3.59 S 2 LStR 2023 stellt über den Gesetzeswortlaut hinaus auch Mietvorteile, die sich aus dem Einsatz von Wohnungsfürsorgemitteln aus öffentlichen Haushalten ergeben, ebenfalls steuerfrei. R 3.59 S 3 ff LStR 2023 führen dazu ergänzend aus: § 3 Nr 59 EStG stellt die Mietvorteile im Rahmen eines Dienstverhältnisses steuerfrei, wenn die Wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Der Umfang der Umzugskostenvergütung nach § 5 Abs 1 BUKG

Rn. 521 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 5 Abs 1 BUKG umfasst die Umzugskostenvergütung bei Inlandsumzügen: die Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG, dh die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung); die Reisekosten (§ 7 BUKG, dh die Auslagen für die Reise des Umzugskostenberechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die befreiten Auslandsdienstbezüge

Rn. 2227 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu den steuerfreien Auslandsdienstbezügen iSd § 3 Nr 64 S 1 EStG gehören:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcb) Der Umfang der Umzugskostenvergütung nach § 5 Abs 1 BUKG

Rn. 564c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 5 Abs 1 BUKG umfasst die Umzugskostenvergütung bei Inlandsumzügen: die Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG, dh die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung); die Reisekosten (§ 7 BUKG, dh die Auslagen für die Reise des Umzugskostenberechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Vermietung betrieblich genutzter Kraftfahrzeuge an Personengesellschaften

Rn. 1124 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei PersGes wird mitunter ein betrieblich benutztes Kfz an die Gesellschaft vermietet. Dann entstehen im Sonder-BV der vermietenden Gesellschaften Sonder-BE und bei der Gesellschaft BA in gleicher Höhe. So sind die StPfl im Urt des BFH v 18.09.2012, VIII R 28/10, BStBl II 2013, 120 vorgegangen: Die laufenden Kosten für den Unterhalt des Kfz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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FF 04/2026, Anspruch eines ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (Ehemann) verlangt von der Antragsgegnerin (Ehefrau) die Mitwirkung an einer Eigenbedarfskündigung hinsichtlich einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie, die im hälftigen Miteigentum der Eheleute steht. [2] Die Beteiligten erwarben ein in der Nähe der Ehewohnung gelegenes Einfamilienhaus, das sie Anfang 2019 an die (heute) 84-jährige verwitw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im > Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Sätze 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Unterschiede zur früheren Einheitsbewertung

Rz. 102 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundsteuerbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der früheren Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gegenstand des Vorteils

Rn. 1296 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gegenstand des Vorteils ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist. Die "Überlassung" meint wohl nur die Überlassung auf Zeit, entweder unentgeltlich (dann Leihe, § 598 BGB) oder verbilligt (dann Miete, § 535 BGB). Bei endgültiger Überlassung (Übereignung, § 929 BGB) oder im Falle des wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 33 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein bebautes Grundstück im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung auswirken. Rz. 34 Praxis-B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr