Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Außergerichtliche Vertretung mit Einigung oder Erledigung

Rz. 54 Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung, so entsteht neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV und bei einer Erledigung eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV. Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich jeweils auf 1,5, da in diesem Stadium die Sache noch nicht anhängig ist. Rz. 55 Zu beachten...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / d) Streitwert

Rz. 21 Da in den Gerichtsverfahren – einschließlich der Verfahren vor den Sozialgerichten – Gerichtsgebühren nach dem Wert abgerechnet werden, erfolgt die Wertfestsetzung nach § 63 GKG. Dieser Wert gilt dann auch für die Anwaltsgebühren (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG). Rz. 22 Der Streitwert richtet sich vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Arbeitsgerichtsba...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Grundfälle

Rz. 190 Kommt es im Rechtsstreit zu einer Einigung über die in dem Verfahren anhängigen Gegenstände, so erhält der Anwalt, sofern er an der Einigung mitgewirkt hat, eine 1,0-Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Rz. 191 Zur Einigung auch über nicht in diesem Rechtsstreit anhängige Ansprüche siehe unten Rdn 261 ff. Rz. 192 Beispiel 115: Gesamteinigung über alle an...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Gesamtwiderspruch

Rz. 82 Wird gegen die einstweilige Verfügung oder den Arrestbeschluss insgesamt Widerspruch eingelegt und kommt es dann zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens, ist insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Da es sich nicht um ein Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren handelt, gilt nicht § 16 Nr. 5 RVG. Rz. 83 Allerding...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 7. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 199 Wird der Anwalt in einem selbstständigen Beweisverfahren nach § 76 SGG tätig, gilt das Gleiche wie bei den Wertgebühren. Beweisverfahren und nachfolgendes Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Gebühren nach den Nrn. 3102, 3106 VV entstehen gesondert. Allerdings wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrens...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Auftrag zur Hauptsacheklage bereits erteilt

Rz. 178 War zum Zeitpunkt des Abschlussschreibens bereits Klageauftrag zur Hauptsache erteilt, dann wird die Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nach Teil 2 VV (Geschäftsgebühr) vergütet, sondern bereits nach Teil 3 VV und löst eine Verfahrensgebühr aus, allerdings nur in ermäßigter Höhe von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Beispiel 99: Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren, Klag...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 103 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, so richten sich bis zum Widerspruch die Gebühren nach der Hauptsache, wobei daraus nur die ermäßigte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV anfällt. Die Gebühren nach Widerspruch berechnen sich dagegen nur aus dem Wert der Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (...mehr

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§ 35 Strafsachen / VII. Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

Rz. 245 Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er nicht Verteidiger oder Vertreter oder Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV). Beispiel 164: Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren Der Anwalt ist vom Verletzten ausschließlich damit beauftragt, ein Schmerzensgeld in Höhe von ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO

Rz. 133 Nach § 927 ZPO kann ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung wegen veränderter Umstände aufgehoben werden. Auch in diesem Fall ist das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren eine Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 5 RVG, und zwar unabhängig davon, ob das Arrest- oder Verfügungsgericht oder gem. § 927 Abs. 2, 2. Hs. ZPO ein davon abweichendes Gericht der Hauptsache en...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Verbindung

Rz. 143 Auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren kann es zu Verbindungen und Trennungen kommen. Es gilt vom Prinzip her das gleiche wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (vgl. Rdn 76 ff.). Der Verteidiger erhält bis zur Verbindung alle Gebühren gesondert, also auch jeweils eine gesonderte Grundgebühr. Nach Verbindung können die Gebühren nur einmal entstehen. S...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 68 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. § 15a Abs. 3 RVG. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel 40: Anrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer (I) Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR....mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / III. Steuerliche Anforderungen an die anwaltliche Rechnung

Rz. 52 Auf der Grundlage der seinerzeitigen Richtlinie 2001/115 EG des Rates[34] werden seit dem 1.1.2004 strengere Anforderungen an die anwaltliche Rechnung gestellt.[35] Angegeben werden müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) sowie der Zeitpunkt der Leistung. Entspricht die Kostenrechnung nicht den steuerlichen Anforderungen, so ha...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Rz. 74 Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Eine Anrechnung ist hier im Gegensatz zu § 21 Abs. 1 RVG nicht vorgesehen.[19] Beispiel 43: Verweisung an ein untergeordnetes Gericht Es wird Klage (Wert: 10.000,00 EU...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Die Gebühren

Rz. 339 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird oder Verhandlunge...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Einigung im gerichtlichen Termin

Rz. 262 Wird die Einigung im Termin erzielt, entsteht aus dem Wert der in diesem Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Rz. 263 Es entsteht darüber hinaus eine Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Rz. 264 Schließlich entsteht auch eine Einigungsgebühr aus dem Mehrwert. Deren Höhe hängt davon ab, ob die in die Einigung einbezog...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Grundsatz

Rz. 16 Grundsätzlich kann sich ein Dritter nach § 15a Abs. 3 RVG nicht auf eine Anrechnung berufen. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvor entstandenen Geschäftsgebühr. Rz. 17 Das gilt auch, wenn nicht die Pa...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 43 Kommt es im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde zu einem Termin, kann eine Terminsgebühr nach Nrn. 5102, 5104, 5106 VV anfallen. Zwar entsteht die Terminsgebühr gem. Vorbem. 5 Abs. 2 S. 1 VV grundsätzlich nur für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen; für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist jedoch in Vorbem. 5.1.2 Abs. 2 VV etwas anderes bestimmt. Die Term...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 310 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war bis 2013 § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen a...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 26 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Einfache Anrechnungsfälle

Rz. 45 Beispiel 22: Anrechnung – Schwellengebühr Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist durchschnittlich, aber weder umfangreich noch schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt daraufhin auftragsgemäß Klage, über die verhandelt wird. Die Geschäftsgebühr ist mit 1,3 anzusetzen (Anm. zu ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Berufungskläger

Rz. 23 Der Anwalt des Berufungsklägers erhält die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV bereits mit Einlegung der Berufung. Eines zusätzlichen Antrags bedarf es nicht. Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer (§ 47 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 24 Beispiel 1: Volle Verfahrens...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VIII. Einzeltätigkeiten

Rz. 217 Für Einzeltätigkeiten in Bußgeldsachen ist eine gesonderte Gebühr in Abschnitt 2 Teil 5 VV geregelt. Im Gegensatz zu den Strafsachen (Nrn. 4300 ff. VV) ist hier allerdings nur ein einziger Gebührentatbestand mit einem einzigen Gebührenrahmen vorgesehen. Rz. 218 Anm. Abs. 1 zu Nr. 5200 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur da...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Anrechnung anzurechnender Beträge

Rz. 110 Hat die bedürftige Partei, der ein Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr –, richtet sic...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Anrechnung auf nachfolgendes Hauptsacheverfahren

Rz. 176 Folgt nach dem Abschlussschreiben das Hauptsacheverfahren, dann ist die für das Abschlussschreiben entstandene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen, höchstens allerdings zu 0,75. Beispiel 97: Außergerichtliches Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren mit anschließender Hauptsacheklage Nach E...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / III. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (Nr. 3101 Nr. 1 VV)

Rz. 227 Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt oder oder reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Rz. ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / h) Konkurrenz von Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 59 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt und sowohl eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV als auch eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Betracht kommen. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Rz. 60 Nach fast einhelliger ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 4. Beweisverfahren während anhängigem Hauptsacheverfahren

Rz. 49 Wird ein Beweisverfahren während der Anhängigkeit der Hauptsache eingeleitet, handelt es sich ebenfalls um zwei verschiedene Angelegenheiten. Auch jetzt ist anzurechnen. Dabei ist auch hier unerheblich, ob die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens angerechnet wird oder die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens. Dies hat wegen § 15a Abs. 1 RVG auf die Abrechnung ke...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 111 Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an. Beispiel 61: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch, anschließende Rü...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 87 Wird der Anwalt im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung vor der Behörde (§ 86a Abs. 3 SGG) tätig, so handelt es sich immer um eine weitere selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Vergütung gesondert erhält, und zwar auch dann, wenn er auch in der Hauptsache, also im Widerspruchsverfahren, tätig ist; es handelt sich bei dem Aussetzungsantra...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Erstmalige Tätigkeit im Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 27 Wird der Anwalt erstmals im Rechtsbehelfsverfahren beauftragt, entsteht die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nebst Auslagen nach Teil 7 VV. Beispiel 4: Vertretung in einem Einspruchsverfahren Der Anwalt legt für den Mandanten gegen den Steuerbescheid über 8.000,00 EUR Einspruch ein. Für das Einspruchsverfahren e...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Kostenantrag

Rz. 150 Wird der Mahnantrag zurückgenommen, so kann auf Antrag des Antragsgegners eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO ergehen und auf Antrag des Antragstellers eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 oder 3 ZPO. Rz. 151 Wird eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO beantragt, so ist strittig, welches Gericht für die Kostenentscheidung zuständig...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / d) Anfechtung einer Einigung

Rz. 208 Wird eine Einigung im Nachhinein angefochten, so gilt sie damit nach § 142 BGB als von Anfang an nichtig. Diese Rechtsfolge ist auch für das Gebührenrecht beachtlich, sodass eine Einigungsgebühr nicht anfällt.[94] Die Gegenauffassung[95] vermag nicht zu überzeugen. Ist die Einigung nach materiellem Recht nichtig, so haben es die Anwälte gerade nicht erreicht, eine ei...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Gebühr nach Hauptverhandlung

Rz. 117 Wird nach einer Aussetzung das Verfahren eingestellt oder der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, kann auch eine Zusätzliche Gebühr entstehen. Dass bereits ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass ein erneuter Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird.[63] Beispiel 63: Aussetzung der Hauptverhandlung und anschl...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Unbeschränkte Bewilligung

Rz. 59 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn unbeschränkt bewilligt worden ist. Drei Ansichten werden hierzu vertreten, wobei hierzu häufig Rspr. zitiert wird, die gar nicht die Frage der Abrechnung betrifft, sondern die Frage der Beiordnung. Das muss aber auseinander gehalten werden. Ist einmal fehlerhaft eingeschränkt beigeordnet worden, so lässt sich dies im Festsetzung...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (12) Terminsvertreter im Rechtsmittelverfahren

Rz. 115 Auch im Rechtsmittelverfahren kommt eine Terminsvertretung in Betracht. Der Terminsvertreter erhält auch hier die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr sowie eine volle Terminsgebühr. Beispiel 71: Terminsvertretung im Berufungsverfahren Für den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht wird ein Terminsvertreter bestell...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / bb) Eindeutige Regelung

Rz. 53 Unproblematisch ist die Rechtslage, wenn sich aus dem Vergleich eindeutig ergibt, inwieweit die vorgerichtliche Geschäftsgebühr vom Vergleich erfasst und tituliert sein soll. Beispiel 29: Anrechnung bei Vergleich, eindeutige Regelung (I) Der Kläger hatte 8.000,00 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) in Höhe vonmehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 39 Hebegebühren / II. Auszahlung in einem Betrag

Rz. 14 Wird das in einem Betrag vereinnahmte Geld in einem Betrag ausgezahlt, ergeben sich keine Abrechnungsprobleme. Beispiel 1: Einfache Auszahlung Der Anwalt erhält vom Gegner eine Zahlung in Höhe von 15.000,00 EUR und zahlt diese an den Mandanten aus.mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 93 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (Nr. 3101 VV), wobei wiederum § 15 Abs. 3 RVG zu beachten ist. Beispiel 46: Teilwiderspruch, ursprünglicher Gesamtauftrag des Antragsgegner...mehr

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§ 35 Strafsachen / bb) Beschuldigter befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 143 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren – Nrn. 4141 ff. VV) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also wiederum ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht auf fre...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundfälle

Rz. 59 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 60 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, dass ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr