Rz. 26
Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG).
Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung
Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, die Kündigung des Mietverhältnisses abzuwehren.
Es entsteht eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV in Höhe von 93,50 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
1. | Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV | 93,50 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 18,70 EUR | |
Zwischensumme | 112,20 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 21,32 EUR | |
Gesamt | 133,52 EUR |
Rz. 27
Auch die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV erhöht sich gem. Nr. 1008 VV, und zwar um 30 % je weiteren Auftraggeber.[16] (Zu den Besonderheiten bei mehreren Auftraggebern in Familiensachen siehe § 28 Rdn 15 ff.)
Beispiel 12: Außergerichtliche Vertretung, mehrere Auftraggeber, derselbe Gegenstand
Es erscheinen Eheleute, die gemeinsam Mieter sind, und bitten den Anwalt, die ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses abzuwehren.
Die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV erhöht sich nach Nr. 1008 VV um 30 %.
1. | Geschäftsgebühr, Nrn. 2503, 1008 VV | 121,55 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 141,55 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 26,89 EUR | |
Gesamt | 168,44 EUR |
Rz. 28
Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung mehrerer Auftraggeber mit unterschiedlichen Gegenständen
Zwei Abkömmlinge eines Erblassers bitten den Anwalt, ihre Pflichtteilsansprüche gegen den Erben geltend zu machen.
Es liegen zwar gesonderte Gegenstände vor, weil jeder Pflichtteilsanspruch ein eigener Gegenstand ist. Da bei Festgebühren aber auf eine gemeinschaftliche Beteiligung und denselben Streitgegenstand nicht abgestellt wird, ist auch hier zu erhöhen.[17]
1. | Geschäftsgebühr, Nrn. 2503, 1008 VV | 121,55 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 141,55 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 26,89 EUR | |
Gesamt | 168,44 EUR |
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