Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.3 Risikominimierung durch vertragliche Steuerklauseln

Die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen können, wie zuvor gezeigt, leicht entfallen (insbesondere durch eine fehlende Absicht des Erwerbers zur Unternehmensfortführung) und die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein. Diesem Risiko einer steuerlichen Nachbelastung kann durch angepasste Steuerklauseln im Rahmen des Abschlusses der zivilrechtlichen Verpfli...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.3 Folgen der Unterscheidung und Risikooptimierung

Vor dem Hintergrund, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen regelmäßig nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit ist, dürfte das Risiko einer Nachbelastung mit Umsatzsteuern bei einem Share Deal wohl als verhältnismäßig gering einzustufen sein. Bedeutung erlangt die Frage hingegen im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Kosten, insbesondere solchen aus der Abwickl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorli...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1 Der "Asset-Deal"

Ein "Asset Deal" liegt vor, wenn die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens selbst (z. B. Betriebsgrundstücke, Fahrzeuge, Maschinen, aber auch Forderungen oder Lizenzen, die sog. "Assets") vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen. Sofern dies nicht zu einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen führt, liegen zahlreiche Einzeltransaktionen vor, die jeweils ...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.1 Grundsatz: Geschäftsveräußerung im Ganzen

Wird ein ganzes Unternehmen mit all seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen (im Rahmen eines Asset Deals) auf einen Erwerber übertragen, liegt im Regelfall eine nicht steuerbare „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ vor.[1] Dem Institut der Konstruktion der Geschäftsveräußerung im Ganzen wohnt der Grundgedanke inne, dass ein funktionsfähiges Steuerobjekt, ein lebendes Unternehmen,...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.29 Umsatzsteuer

Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist bei der EÜR immer als Betriebseinnahme zu erfassen. Das trifft sowohl auf Zahlungen von Kunden zu (kein durchlaufender Posten) als auch für Umsatzsteuer-Rückzahlungen des Finanzamts.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.35 Umsatzsteuer

Die Zahlung von Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe. Das trifft sowohl auf Zahlungen zu, die an das Finanzamt aufgrund von Voranmeldungen oder Umsatzsteuer-Bescheiden geleistet werden, als auch auf solche, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurden und bei dem Unternehmer als Vorsteuern abzugsfähig sind (Ausnahme: soweit diese Anschaffungskosten eines Anlageg...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.3 Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip gelten für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind.[1] Diese gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeflossen, wobei als "kurze Zeit" ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen gilt. Inner...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.9 Entnahmen

Entnahmen von Anlage- oder Umlaufvermögen sind mit dem Teilwert zzgl. Umsatzsteuer als Betriebseinnahme zu erfassen, Nutzungen und Leistungen mit den Selbstkosten (jeweils zzgl. Umsatzsteuer).[1]mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.1 Sachverhalt

Rechtsanwalt R aus Baden-Baden hat seinem Unternehmensvermögen einen Mercedes-Benz E-Klasse zugeordnet. Da R zukünftig auch gehobene Kunden in Straßenverkehrsangelegenheiten beraten möchte, kauft er sich auf dem Zweitmarkt von einem Unternehmer einen "LaFerrari Aperta" für 1 Mio. EUR zzgl. gesondert ausgewiesener USt von 190.000 EUR. Da der Verkäufer sehr zurückgezogen lebt,...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.33 Steuern

Betriebliche Steuern sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Unter die betrieblichen Steuern fallen z. B. die USt, Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeuge, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke. ESt und SolZ sind private Steuern, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen.[1] Für die Gewerbesteuer gilt ein Abzugsverbot ab 2008. Gewerbesteuernachzahlungen für Jahre vor 2008 sind a...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 1 Problematik

Erwirbt ein Unternehmer einen Gegenstand, muss geprüft werden, ob der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet werden kann oder zugeordnet werden muss. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] muss der Gegenstand für eine Zuordnung zum Unternehmen mindestens zu 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Wichtig Nichtwirtschaftliche Verwendung für Zuordnungsmöglichkeit entscheiden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.1 Sachverhalt

Unternehmer U hat am 20.1.2023 ein neues Fahrzeug erworben, für das ihm in einer ordnungsgemäßen Rechnung 30.000 EUR zzgl. 5.700 EUR Umsatzsteuer berechnet worden sind. U unterhält im Rahmen seines Unternehmens einen Bereich "Versicherungsvermittlung" und einen Bereich "Handelsvertretung".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.26 Steuerrückzahlungen

Steuerrückzahlungen für betriebliche Steuern (insb. Umsatzsteuer) und darauf entfallende Nebenleistungen, z. B. Zinsen, sind Betriebseinnahmen. Das gilt nicht für Gewerbesteuerrückzahlungen für Jahre ab 2008.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.2 Fragestellungen

U möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn ergeben, wenn er das neu erworbene Fahrzeug alternativ in folgendem Umfang nutzen würde: Ausschließlich für seinen Bereich "Versicherungsvermittlung", eine private Nutzung soll nicht erfolgen. Zu 50 % für seinen Bereich "Versicherungsvermittlung" und zu 50 % für seinen Bereich "Handelsvertretung", eine private...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Allgemeines

Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen.[1] Betriebseinnahmen sind somit insbesondere alle Erlöse aus Verkäufen oder Leistungen, wie z. B. Warenverkäufe, Verkäufe von Anlagevermögen, Provisions- und Zinseinnahmen. Als Betriebseinnahmen kommen aber auch Zuflü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.1 Verwaltervertrag für Wohnungseigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Wohnungseigentum zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft _________-Straße ____, _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße)...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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Jahressteuergesetz 2022 / 3.6 Vorsteuer-Vergütungsverfahren, § 18 Abs 9 Satz 3 UStG

Die Neuregelung soll eine unionsrechtliche Vorgabe umsetzen. Dadurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass in Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen gesondert in Rechnung gestellte Steuerbeträge nicht im Vorsteuer-Vergütungsverfahren vergütet werden, wenn der Abnehmer die ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnum...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.2 Verwaltervertrag für Sondereigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Sondereigentum mit Verwaltervollmacht zwischen Frau/Herrn/Firma _____________________ – im Folgenden als Eigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Ver...mehr

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Das neue WEG: Gesetzestext ... / 3.11 GvKostG

Der Anlage (Kostenverzeichnis) zum Gerichtsvollzieherkostengesetz v. 19.4.2001 (BGBl. I S. 623), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird folgende Nummer 717 angefügt[2]:mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.8 Verfahrenskosten

In den äußerst praxisrelevanten wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsverfahren wird der klagende Wohnungseigentümer künftig stets auch dann anteilig mit den Verfahrenskosten belastet werden, wenn er das Verfahren gewinnt. Folge der gesetzlich angeordneten Passivlegitimation der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden. Grundsätzlich billigt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) demjenigen Rechtsanwalt, der mehrere Personen im Rechtsstreit vertritt, eine sog. Mehrvertretungsgebühr zu, die sich auf eine 2,0-Gebühr summieren kann. Seit dem Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 fällt aber keine Mehrve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Fälligkeits- und Zah... / 1.7 Ratenzahlungs-/Stundungsregelungen

Auch bei noch so geordneten Finanzverhältnissen kann es vorkommen, dass zuverlässige Wohnungseigentümer einmal in finanzielle Engpässe geraten. Soweit diese kurzfristig sind und abzusehen ist, dass sich die finanzielle Lage des Wohnungseigentümers verbessern wird, dürfte es nicht im Interesse der Gemeinschaft liegen, im Fall des Verzugs mit Hausgeldern oder Beiträgen zu eine...mehr

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Das neue WEG: Gesetzestext ... / 3.8 GKG alte Fassung / GKG neue Fassung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das neue WEG: Gesetzestext ... / 3.10 GNotKG

Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23.7.2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert[2]:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das neue WEG: Gesetzestext ... / 3.9 FamGKG

Der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes v. 19.6.2019 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist, wird folgende Nummer 2016 angefügt[2]:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.4.2 Anwendungsbereich

Zunächst fallen unter § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG n. F. auch Ansprüche gegen einen ausgeschiedenen Verwalter[1] und gegen einen früheren faktischen Verwalter.[2] Spiegelbildlich fallen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzansprüche des ausgeschiedenen Verwalters gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ebenfalls unter § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG n. F. [3] Individualanspruch eines Wohnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 1.3 Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (ab 1.1.2022!), § 3 Nr. 72 EStG

Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt. Durch die Streichung der Angabe "überwiegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 8 Weitere Gesetzesänderungen

Kleinere Änderungen bzw. Änderungen mit weniger Breitenwirkung werden sollen in folgenden Gesetzen vorgenommen werden: Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Außensteuergesetz, Investmentsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Grundsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Steueroasen-Abwehrgesetz, Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Gesetz über die Finanzverwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

Alexander v. Wedelstädt[*] § 175b AO begleitet den zunehmenden Datenaustausch von Behörden und Dritten. Da Mitteilungen Dritter keine Verwaltungsakte und daher keine Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 AO mit der Änderungsfolge des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind, bedurfte es dieser besonderen gesetzlichen Änderungsregelung. Soweit ersichtlich hat sich der BFH bisher nur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 3.4 Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, § 12 Abs. 3 UStG

Die Neuregelung sieht vor, dass auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher ein Nullsteuersatz anzuwenden ist. Der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung soll damit entfallen, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen ohnehin nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Eigentümerversammlun... / 2 Minderheitenquorum

Immer dann, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung unter Angabe von Gründen begehrt, hat der Verwalter diesem Begehren nachzukommen. Dieses Prinzip bleibt auch nach der WEG-Reform bestehen. Bei der Ermittlung des erforderlichen Quorums kommt es insoweit allein auf die Kopfzahl der Wohnungseigentümer an.[1] Konseque...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 4.1 Bestellung des Verwalters

Bezüglich der Bestellung des Verwalters werden sich keine Änderungen gegenüber der bislang geltenden Rechtslage ergeben: Nach wie vor gilt nach § 26 Abs. 2 WEG die Bestellungshöchstdauer von 5 Jahren sowie eine auf 3 Jahre verkürzte Höchstdauer im Fall der Verwalterbestellung nach Begründung von Wohnungseigentum. Wird der Höchstbestellungszeitraum von 5 bzw. 3 Jahren überschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Beschluss der Kommission über die Befreiung von Gegenständen von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer

Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission wurde eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden, zunächst bis zum 31.12.2021 gewährt (EU-UStB 2021, 64). Mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 wurde dann einigen Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Änderung der MwSt-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Verpflichtende Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen: Mit der Richtlinie (EU) 2020/284 wurden für Zahlungsdienstleister mit Wirkung vom 1.1.2024 Meldepflichten eingeführt (EU-UStB 2020, 12). Ab dem genannten Datum müssen Zahlungsdienstleister, die in der EU niedergelassen sind oder dort Zahlungsdienste anbieten, bestimmte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zweiter Bericht über die Anwendung der RL (EU) 2017/1371

Die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (Betrugsbekämpfungsrichtlinie) wurde am 5.7.2017 angenommen. Für die durch diese gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt die Betrugsbekämpfungsrichtlinie das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG von 1995 und die dazugehörige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2022 (USTB 2022, Heft 12, S. 402)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2020 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2020 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Alle Beiträge finden Sie in Ihrem Internetangebot Berater-Modul Umsatzsteuer unter www.otto-schmidt.de!mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / III. Die wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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