U möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn ergeben, wenn er das neu erworbene Fahrzeug alternativ in folgendem Umfang nutzen würde:

  1. Ausschließlich für seinen Bereich "Versicherungsvermittlung", eine private Nutzung soll nicht erfolgen.
  2. Zu 50 % für seinen Bereich "Versicherungsvermittlung" und zu 50 % für seinen Bereich "Handelsvertretung", eine private Nutzung soll nicht erfolgen.
  3. U möchte das Fahrzeug überwiegend (ca. 96 %) für seine Tätigkeit im Bereich Versicherungsvermittlung verwenden, ansonsten – geringfügig – für Fahrten im Bereich der Handelsvertretung.
  4. Nutzung in seinem Bereich "Versicherungsvermittlung". Darüber hinaus will U das Fahrzeug auch zu 20 % privat nutzen.
  5. Die Nutzung soll in gleichem Umfang im Bereich der Versicherungsvermittlung und der Handelsvertretung erfolgen. Darüber hinaus will U das Fahrzeug auch zu 20 % privat nutzen.
  6. U nutzt das Fahrzeug zu 92 % für private Zwecke und zu 8 % für unternehmerische Zwecke (Handelsvertretung und Versicherungsvermittlung).
  7. U nutzt das Fahrzeug im Bereich der Versicherungsvermittlung und überlässt das Fahrzeug aufgrund einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag einem Mitarbeiter.
  8. U möchte sich ein voll elektrisches Fahrzeug anschaffen und bittet um Auskunft, welche Auswirkungen sich daraus für die Umsatzsteuer ergeben würden.

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