Rechtsanwalt R aus Baden-Baden hat seinem Unternehmensvermögen einen Mercedes-Benz E-Klasse zugeordnet. Da R zukünftig auch gehobene Kunden in Straßenverkehrsangelegenheiten beraten möchte, kauft er sich auf dem Zweitmarkt von einem Unternehmer einen "LaFerrari Aperta" für 1 Mio. EUR zzgl. gesondert ausgewiesener USt von 190.000 EUR. Da der Verkäufer sehr zurückgezogen lebt, gibt er in seiner ansonsten vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung als Anschrift nur die Adresse seines Buchhaltungsbüros an, über das er ständig postalisch erreichbar ist.

R verwendet den Ferrari ausschließlich für unternehmerische Fahrten. Da er ihn aber nur dann benutzt, wenn er zu Kunden in Straßenverkehrsangelegenheiten fährt, kommt er nur auf eine Fahrleistung von 2.000 km im Jahr.

Im Zusammenhang mit dem Kauf des Ferrari wollte R auch etwas für eine bei ihm angestellte Rechtsanwältin tun, die begeisterte Radfahrerin ist und immer mit dem Fahrrad auch Mandanten und die Gerichte aufsucht. Er kauft ihr deshalb für diese Fahrten für 7.500 EUR zzgl. 1.425 EUR ein Porsche eBike Cross (gemäß der unverbindlichen Feststellung des Herstellers). Nach arbeitsvertraglicher Regelung darf sie das Fahrrad auch für ihre privaten Fahrten nutzen.

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