Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14 UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 21 Nr. 1 Buchst. c, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (a. a. O.). Rz. 14 Stand: 6/01 – 02/2025 Die MwStSystRL (2006/112/EG) wurde mit RL 2010/45/EU vom 13.07.2010 (ABl. L 189.2010, 1) "Richtlinie 2010...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Bedeutung der Rechnung

Rz. 17 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14 UStG definiert den Begriff der Rechnung aus der Sicht des und für das Umsatzsteuerrecht(s). Dabei kommt der Rechnung für die beiden Seiten des Leistungsaustausches unterschiedliche Bedeutung zu. Für den leistenden Unternehmer entsteht die Steuer grundsätzlich durch Erbringung einer Leistung i. S. d. UStG (vgl. § 13 Abs. 1 UStG). Insofern beda...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.9 Entgelt

Rz. 133 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ausweisen. In die Vorschrift wurde die bisher in § 32 S. 1 UStDV a. F. enthaltene Regelung integriert, wonach bei der Abrechnung über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, die Entgelte getrennt na...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen

Rz. 63 Stand: 6/01 – 02/2025 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen liegen nach der Rechtsprechung z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 27.10.1993, Az: XI R 99/90, BStBl II 1994, 277 – Versicherungsbetrug durch eine Kfz-Werkstatt, die zu diesem Zweck gegenüber der Versicherung, zumindest teilweise, nicht erbrachte Reparaturleistungen abrechnete. BFH vom 21.06.1994, Az: VII R 34...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Ausschluss der Steuerbefreiung

Rz. 31 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt nicht für Umsätze, die unter § 4 Nr. 8 UStG (= Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs), § 4 Nr. 10 UStG (= Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses/Verschaffung von Versicherungsschutz) und § 4 Nr. 11 UStG (= Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder Ver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Rz. 41 Stand: 6/01 – 02/2025 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG befreit die grenzüberschreitende Güterbeförderung und andere sonstige Leistungen von der USt, wenn sich die Leistungen auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten si...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Regelungsinhalt

Rz. 159 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt/ergänzt werden, wenn sie nicht alle nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14a UStG erforderlichen Angaben enthält (§ 31 Abs. 5 S. 1 Buchst. a UStDV). Ebenso ist eine Berichtigung zulässig, wenn eine Rechnung unzutreffende Angaben enthält (§ 31 Abs. 5 S. 1 Buchst. b UStDV). Bei der Berichtigung müssen nu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Kleinbetragsrechnung

Rz. 176 Stand: 6/01 – 02/2025 § 33 UStDV definiert eine Rechnung, deren Gesamtbetrag brutto 250 EUR (bis zum 31.12.2016: 150 EUR, vgl. dazu Rz. 181) nicht übersteigt als sog. Kleinbetragsrechnung und räumt dem Unternehmer für diesen Fall Erleichterungen bei der Erstellung der Rechnung ein. Grundsätzlich unterliegt jede Rechnung den Vorgaben des § 14 UStG einschließlich der Pf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14c UStG n. F. beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 21 Abs. 1 Buchst. d, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL (Art. 203, Art. 217 ff. MwStSystRL) sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (Rechnungsrichtlinie/ABl. EG 2002 Nr. L 15, 24). Zur Auslegung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 der 6. EG-RL vgl. EuGH vom 18.06.2009...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Steuerentstehung und Steuerschuldner

Rz. 41 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. entstand die Steuer in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a oder b UStG entsteht, spätestens im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Wurde demnach die Steuer für einen steuerpflichtigen Umsatz zu hoch ausgewiesen, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.4 Form der Berichtigung

Rz. 30 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Form der Berichtigung nach § 14c Abs. 1 UStG ist im Gesetz nicht geregelt (vgl. Hessisches FG vom 10.02.2005, Az: 6 K 1802/01, EFG 2005, 988, Rev. V R 27/05 – lediglich Schriftform; auch bei Rechnung in Form eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags kein Formzwang für Berichtigung). In seiner Revisionsentscheidung (vgl. BFH vom 11.1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.3 Gesetzesbegründung

Rz. 74g Stand: 6/01 – 02/2025 Auf der Grundlage der aktuellen Fassung der MwStSystRL ist in § 14 UStG bislang der Vorrang der Papierrechnung vor der E-Rechnung geregelt. Ausstellung und Empfang einer E-Rechnung sind nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich. Die obligatorische Verwendung der E-Rechnung ist Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14a UStG ergänzt die Rechnungsstellungsvorschriften des § 14 UStG; die sachlichen Geltungsbereiche sind daher grundsätzlich identisch. Eine Erweiterung erfährt der Anwendungsbereich des § 14 UStG durch die Regelungen in § 14a Abs. 1 UStG (für den umgekehrten Fall vgl. § 14 Abs. 7 UStG). Auch im Anwendungsbereich des § 14a UStG kann mittels Gutsch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 35 Stand: 6/01 – 02/2025 Bereits durch die Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003 (vgl. Rz. 30) wurde in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung eingeführt, sofern der Umsatz an einen Unternehmer mit Leistungsbezug für sein Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit diese nicht Unternehmer ist, erbracht wird. Das bisherige "...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Sanktionen

Rz. 47 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14 Abs. 2 S. 2 UStG (bis 31.12.2024 § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG oder § 14 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG) eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 26a Abs. 2 UStG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR belegt w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 22 Stand: 6/01 – 02/2025 Rechtsfolge des zu hohen Steuerausweises ist, dass der Unternehmer auch den Mehrbetrag schuldet. § 14c Abs. 1 UStG bezieht sich nur auf den Mehrbetrag, der im Gesamtbetrag des Steuerausweises enthaltene zutreffende Steuerbetrag wird nach den allgemeinen Vorschriften des UStG als Folge der Leistungserbringung geschuldet (Berechnungsbeispiele vgl. A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Definition

Rz. 16 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Definition des Rechnungsbegriffes findet sich in § 14 Abs. 1 S. 1 UStG. Demnach ist Rechnung "... jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird." Eine Rechnung kann jedoch auch aus mehreren Dokumenten bestehen (§ 31 Abs. 1 S. 1 UStDV). ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14b UStG wurde durch Art. 4 Nr. 16 StÄndG 2003 vom 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) m. W. v. 01.01.2004 (Art. 17 Abs. 4 StÄndG 2003) neu in das UStG eingefügt. Die Regelungen des § 14b Abs. 1 S. 5 UStG wurden m. W. z. 01.08.2004 eingefügt. § 14b Abs. 5 UStG i. d. F. des JStG 2009 tritt nach Art. 39 Abs. 1 JStG 2009 am Tag nach der Verkündung in Kra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 15 StÄndG 2003 vom 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) m. W. v. 01.01.2004 (Art. 17 Abs. 4 StÄndG 2003) neu gefasst. Für vorhergehende Besteuerungszeiträume gilt § 14a UStG a. F. Die Neufassung von § 14a Abs. 1 UStG durch das JStG 2009 gilt seit dem 01.01.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Änderungen durch das Am...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Buchnachweis

Rz. 58 Stand: 6/01 – 02/2025 Für den buchmäßigen Nachweis sind nach § 21 S. 1 UStDV § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1–4 UStDV entsprechend anzuwenden (vgl. Abschn. 4.3.6. S. 2 UStAE: entsprechende Anwendung Abschn. 6.10. Abs. 1–5 UStAE). Aufzuzeichnen sind daher v. a. die Art und der Umfang der erbrachten Leistung, der Name und die Anschrift des Auftraggebers, der Tag der Leistung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.5 Gefährdung des Steueraufkommens

Rz. 34 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 22.03.2001, Az: V R 11/98, BStBl II 2004, 313 – unter Verweisung auf EuGH vom 19.09.2000, Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Strobel, DStRE 2000, 1166) stellt der unrichtige Steuerausweis nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG (aktuell § 14c Abs. 1 UStG) eine Gefährdung des Steueraufkommens dar. Die Beri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.14 Angabe zur Besteuerungsart des Leistenden

Rz. 150a Stand: 6/01 – ET: 02/2025 Auf Grundlage der bisherigen deutschen Rechtsauffassung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ist in den nationalen Rechnungspflichtangaben bislang keine Angabe zur Besteuerungsart des Leistenden vorgesehen. Auf Grundlage der entsprechenden unionsrechtlichen Vorgabe in Art. 226 Nr. 7a MwStSystRL wird eine neue Rechnungspflichtangabe für den Fall...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 52 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 4 Nr. 3 S. 3 UStG müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung durch den Unternehmer nachgewiesen werden. Einzelheiten der Nachweisverpflichtung regelt die UStDV (§ 4 Nr. 3 S. 4 UStG/Ermächtigungsvorschrift). Der Nachweis setzt sich demnach aus einem Belegnachweis (§ 20 UStDV) und einem Buchnachweis (§ 21 UStDV) zusammen (wegen der Änderu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5 Ausstellungsdatum

Rz. 110 Stand: 6/01 – 02/2025 Zu den Pflichtangaben zählt nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG auch das Ausstellungsdatum der Rechnung. Die Angabe des Ausstellungsdatums i. V. m. der Regelung bezüglich der Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer (vgl. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG) dient wohl der allgemeinen Überprüfbarkeit der Aufzeichnungen des Unternehmers und somit letztlich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Rechtslagen bis zum 29.06.2013

Rz. 14 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14a UStG wurde in den letzten Jahren mehrfach mit Auswirkungen auch auf den Anwendungsbereich gerade in § 14a Abs. 1 UStG geändert. Die aktuelle Auflage stellt nur die Kommentierung zur Rechtslage ab 30.06.2013 dar. Zur Rechtslage bis zum 31.12.2009 vgl. die 3. Aufl. Zur Rechtslage bis 29.06.2013 vgl. die 4. Auflage.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Aufbewahrungsfrist

Rz. 17 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kj., in dem die Rechnung ausgestellt worden ist (vgl. § 14b Abs. 1 S. 3 1. HS UStG), wobei die Regelungen des § 147 Abs. 3 AO unberührt bleiben sollen (vgl. § 14b Abs. 1 S. 3 2. HS UStG). Da § 14b Abs. 1 S. 1 UStG als lex spezialis gegenüber den Vorschriften der AO die Aufbewahrungsfrist mit acht Jahre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.2 Steuerbürokratieabbaugesetz

Rz. 55 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Art. 8 Nr. 1 Buchst. b des Steuerbürokratieabbaugesetzes (vgl. Rz. 5) wurde § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG ab 01.01.2009 neu gefasst. Die Neufassung ist nach § 27 Abs. 15 UStG i. d. F. des Steuerbürokratieabbaugesetzes auf alle Rechnungen über Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 ausgeführt werden. Inhaltlich besteht die Neufassung eigentlich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Rechtsentwicklung

Rz. 46 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14c Abs. 2 UStG wurde durch das StÄndG 2003 m. W. v. 01.01.2004 (vgl. Rz. 1 ff.) eingefügt und ersetzt die zuvor in § 14 Abs. 3 UStG a. F. enthaltenen Regelungen. Ergänzend sehen § 14c Abs. 2 S. 3–5 UStG in Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung eine Berichtigungsmöglichkeit auch für den unberechtigten Steuerausweis vor.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG betrifft nicht die i. g. Beförderung (vgl. Heidner in Bunjes, § 4 Nr. 3 Rn. 5). Der geografische Anwendungsbereich ändert sich damit in Abhängigkeit von der Ausdehnung der EU (so nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens ab 01.01.2007, zu den Folgen vgl. BMF vom 26.01.2007, Az: IV A 2 – S 7058 – 26/06, BStBl I 2007, 208, z...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Aufbewahrung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Rz. 26 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14b Abs. 5 UStG wurde durch das JStG 2009 eingeführt, ebenso § 146 Abs. 2b AO (seinerzeit als § 146 Abs. 2a UStG); zur damaligen Rechtslage vgl. die 4. Auflage. Die Vorschriften ermöglichen es dem Unternehmer, unter den Bedingungen des § 146 Abs. 2b AO Rechnungen auch außerhalb des Gemeinschaftsgebietes elektronisch aufzubewahren. Rz. 27 Stand: 6...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Berichtigung von E-Rechnungen

Rz. 160a Stand: 6/01 – 02/2025 Der Rechnungsaussteller kann ausgestellte E-Rechnungen berichtigen. Für eine Rechnungsberichtigung gelten nach § 31 Abs. 5 S. 3 UStDV die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie in § 14 UStG. Daher muss die Berichtigung einer E-Rechnung ebenfalls in der für diese vorgeschriebenen Form (unter Verwendung des entsprechenden Rechnungstyps) erf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6 Endrechnung

Rz. 157 Stand: 6/01 – 02/2025 Für den Fall, dass der Unternehmer über die von ihm ausgeführte Leistung eine Endrechnung erteilt (nicht erforderlich z. B. bei Vorabrechnungen, da hier das gesamte Entgelt bereits den Gegenstand der Vorabrechnung bildet; Abschn. 14.8. Abs. 6 UStAE), muss er die mittels Anzahlungsrechnung(-en) erlangten Teilentgelte vom Gesamtentgelt und die in d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsreich

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher zunächst für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Einschränkungen können sich jedoch aus anderen Vorschriften des UStG ergeben (vgl. z. B. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG für Kleinunternehmer).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Sanktionen

Rz. 35 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 26a Abs. 2 UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14b Abs. 1 S. 1 UStG, auch i. V. m. S. 4, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens acht Jahre aufbewahrt (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG); entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.4 Angaben in der Rechnung

Rz. 155 Stand: 6/01 – 02/2025 Bei der sinngemäßen Anwendung des § 14 Abs. 4 S. 1 UStG ist zu beachten, dass in der Rechnung darauf hinzuweisen ist, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird (vgl. Abschn. 14.5. Abs. 16 S. 5 Nr. 5 S. 3 UStAE und Abschn. 14.8. Abs. 1 S. 1 UStAE). Um den Anforderungen des § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG zu entsprechen, muss der Ge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.7 Zustimmung des Rechnungsempfängers

Rz. 73 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14 Abs. 1 S. 7 UStG sind Rechnungen auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln. Wortgleich fand sich diese Formulierung bislang in § 14 Abs. 1 S. 2 UStG a. F. Der Empfänger hat demnach auch im Anwendungsbereich der Neufassung Anspruch auf eine Rechnung in Papierform und kann einer elektronischen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Anspruch auf Berichtigung

Rz. 161 Stand: 6/01 – 02/2025 Der Leistungsempfänger kann den Vorsteuerabzug nur dann beanspruchen, wenn er im Besitz einer Rechnung ist, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entspricht (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG). Gegenüber Unternehmern ist der leistende Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, eine den Voraussetzungen des § 14 UStG entsprechende Rechnung aus...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6/01 – 02/2025 Inhaltlich ersetzt § 14c UStG die früher in § 14 Abs. 2 und 3 UStG a. F. enthaltenen Regelungen bezüglich des unrichtigen und des unberechtigten Steuerausweises. Die zuvor in § 14 Abs. 2 UStG a. F. enthaltenen Regelungen für den Fall des unrichtigen Steuerausweises sind in § 14c Abs. 1 UStG eingegangen, die Regelungen für den Fall des unberechtigte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Rechtsentwicklung

Rz. 158 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch das StÄndG 2003 wurde in § 14 Abs. 6 S. 1 Nr. 5 UStG eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung aufgenommen. Diese Ermächtigung ist in § 31 Abs. 5 UStDV umgesetzt. Bedeutung kommt der Vorschrift insbesondere i. Z. m. der durch § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG geschaffe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.6 Verhältnis zu § 14c UStG

Rz. 175 Stand: 6/01 – 02/2025 § 31 Abs. 5 UStDV regelt die grundsätzliche Möglichkeit, eine zum Teil unzutreffende Rechnung zu berichtigen oder zu ergänzen, sofern die ausgestellte Rechnung entweder nicht alle Angaben oder zum Teil unzutreffende Angaben enthält. Eine weitere umsatzsteuerrechtliche Berichtigungsvorschrift besteht in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG, die den Fall des unr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Rechtsentwicklung

Rz. 30 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch das StÄndG 2003 besteht seit 01.01.2004 für den Unternehmer generell die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung, wenn der Leistungsempfänger seinerseits Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Rz. 31 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde § 14 Abs. 2 UStG m. W. z. 01.08.2004 sowie durch das S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 § 4 Nr. 3 Buchst. b UStG

Rz. 47 Stand: 6/01 – 02/2025 I. g. Beförderungen werden durch die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG grundsätzlich nicht erfasst (vgl. Kap. 2.1.4 mit Ausnahmen). Eine Sonderregelung enthält § 4 Nr. 3 Buchst. b UStG für die Beförderung von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden. Die autonomen Regionen Azoren und Mad...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Harksen Die Steuerbefreiung grenzüberschreitender Beförderungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG, UR 2022, 366. Raudszus, Belegnachweise bei Vor- oder Nachtransporten für grenzüberschreitende Güterbeförderungen, UStB 2008, 227. Weimann, Güterbeförderungen ab 01.01.2010: die neuen "Drittlandsfälle", UStB 2010, 60 ff. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.09.2009, Az: IV ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14b UStG wurde durch Art. 5 Nr. 17 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) in das UStG m. W. v. 01.01.2004 neu eingefügt. Die Vorschrift setzt Art. 244 ff. MwStSystRL/Art. 22 Abs. 3 Buchst. d der 6. EG-RL um und regelt im Wesentlichen Aufbewah...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Abrechnung durch Dritte

Rz. 45 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14 Abs. 2 S. 7 UStG (bis 31.12.2024 § 14 Abs. 2 S. 4 UStG) kann sich der Unternehmer bei der Erstellung einer Rechnung der Mithilfe eines Dritten bedienen. Der Leistungsempfänger als am Leistungsaustausch Beteiligter kommt aber als beauftragter Dritter nicht in Betracht, er kann höchstens als technische Schreibhilfe mitwirken (vgl. bereits ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 2 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach der Einführung der Norm zum 01.01.2004 durch das StÄndG 2003 wurde § 14b Abs. 1 S. 5 UStG durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (SchwarzArbBekG, Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) m. W. z. 01.08.2004 angefügt. Durch Art. 7 Nr. 9 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14b UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher zunächst für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Eine besondere Einschränkung hinsichtlich des betroffenen Unternehmers enthält die Norm nicht. Betroffen sind daher grundsätzlich auch Kleinunternehmer (vgl. Korn in Bunjes, § 14b UStG Rz. 3). Dane...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14a UStG ergänzt die Rechnungsstellungsvorschriften des § 14 UStG; die persönlichen Geltungsbereiche sind daher grundsätzlich identisch. Eine Erweiterung beinhaltet § 14a Abs. 3 S. 3 UStG hinsichtlich der Lieferung neuer Fahrzeuge nach § 2a UStG, bei der die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung auch den ansonsten Nichtunternehmer trifft.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.5 Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen

Rz. 74v Stand: 6/01 – 02/2025 Die Übermittlung von E-Rechnungen muss in elektronischer Form erfolgen. Für die Übermittlung von E-Rechnungen kommen beispielsweise der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Möglichkeit des Downloads über ein (Kunden-)Portal in Betracht. Es steht dem Unternehmer frei, sich zur Erstell...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14b UStG setzt Art. 22 Abs. 3 Buchst. d der 6. EG-RL (Art. 244 ff. MwStSystRL) um. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG auch durch Nichtunternehmer oder Unternehmer mit Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen Bereich beruht auf Art. 248 MwStSystRL. § 14b Abs. 1 S. 2 UStG wurde den Formulierungen der ...mehr