Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Legislativpaket zur elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 8.7.2024 zwei Vorschläge veröffentlicht mit dem Ziel, die derzeitige Bescheinigung über die MwSt-Befreiung in Papierform durch eine elektronische Bescheinigung über die MwSt-Befreiung zu ersetzen, und zwar einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat sich nach mehrmaliger Befassung nunmehr im Rahmen seiner Tagungen am 5.11.2024 auf das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 10.12.2024 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16673-2024-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen HUN-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Bericht der Kommission

Am 27.6.2016 hatte der Rat eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie hinsichtlich der Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen ("Gutscheinrichtlinie") angenommen (EU-UStB 2016, 67). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1.1.2019 für nach dem 31.12.2018 ausgestellte Gutscheine. Ziel dieser Änderungen war die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2024 (USTB 2025, Heft 1, S. 26)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2024 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2024 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Alle Beiträge finden Sie in Ihrem Internetangebot Berater-Modul Umsatzsteuer unter www.otto-schmidt.de!mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / III. Die wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.5 Gesamtobjekt

Rz. 124 Der zweite Tatbestand umfasst die Besteuerungsgrundlagen aus einem Gesamtobjekt.[1] Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter zwar einzelnen Stpfl. zuzurechnen sind,[2] diese einzelnen Stpfl. aber bei Planung, Herstellung, Erhaltung oder Erwerb der Wirtschaftsgüter, Anlagen und Einrichtungen gleichartige Rechtsbeziehungen zu Dritten (der auch Eigentü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.7 Verfahrensregelungen für Feststellungen zu Umsatzsteuerzwecken

Rz. 168 Für die USt enthält BMF v. 24.4.1992, IV A 3 – S 7340 – 45/92, BStBl I 1992, 291 besondere Verfahrensregelungen. Danach prüft das Betriebsfinanzamt vorläufig die umsatzsteuerlichen Besteuerungsgrundlagen, wenn ihm entsprechende Unterlagen (insbesondere Verträge) vorliegen. Diese vorläufige Prüfung wird regelmäßig innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage der Unterlagen vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.1 Örtliche Zuständigkeit, § 2

Rz. 147 Die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde richtet sich nach § 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO (beruhend auf § 180 Abs. 2 Nr. 3 AO). Örtlich zuständig für Feststellungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO ist das Betriebsfinanzamt nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO. Für die Zwecke der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gelten Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Sachhaftung

§ 76 AO normiert eine besondere Sachhaftung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Verbrauchsteuern.[1] Die Vorschrift gilt insbesondere – wenngleich eingeschränkt – für Zölle[2] sowie die Verbrauchsteuern nach den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen.[3] Die Haftung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Die Haftung entsteht bereits vor der Abgaben- oder Steuerschuld und ermöglicht d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.2 Dem Unternehmen dienen

Die Gegenstände müssen einem Unternehmen für den Unternehmenszweck längerfristig zur Verfügung gestellt werden.[1] Dies kann etwa durch Pacht, Miete, Leihe oder Leasing geschehen. Nur kurzfristiges oder gelegentliches Überlassen reicht nicht aus, da die Gegenstände dann nicht dem Unternehmen dienen.[2] Nicht erforderlich ist aber, dass es sich bei den Gegenständen, die dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift ist nur auf Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 8 § 183a AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 183 AO zu sehen, in dem bis Vz 2023 die Bekanntgabe bei einheitlicher Feststellung für alle Gesellschaften und Gemeinschaften geregelt war. Durch Gesetz v. 22.12.2023[1] wurde diese Regelung in zwei selbständige Vorschriften aufgespalten. Hintergrund ist die Anpassung der AO an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der 1-%-Regelung

Leitsatz Stellt das Finanzgericht (FG) nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4 Wann und wie die Umsatzsteuer auf die Altteile berechnet wird

4.1 Lieferung von Altteilen Die Lieferungen von Altteilen durch die am Kraftfahrzeug-Austauschverfahren beteiligten Unternehmer werden nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Nach Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE ist der pauschal ermittelte Wert für den Altteil auf allen Wirtschaftsstufen gleich, sodass sich bei den Lieferungen zwischen Unternehmern Umsatzsteuer und Vorsteuer gegenseit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 9 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.[1] Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erforderlich. Der Anspruch besteht unabhängig von ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 3.1 Grundsätzlich ist die Angabe "Gutschrift" erforderlich

Rechnet der Leistungsempfänger über eine bezogene Leistung ab, muss die Angabe "Gutschrift" auf der Abrechnung stehen. Es ist auch die Verwendung adäquater Fachausdrücke möglich. Somit kann auch z. B. der Begriff "Eigenfaktura" verwendet werden, ohne dass das zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme: Wird in einer Abrechnung sowohl über...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.2 Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils

Bei der Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils wird der Wert des zurückgegebenen Altteils in allen Fällen von den Lieferern (Hersteller, Großhändler, Reparaturwerkstatt) als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. In der Rechnung über die Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils braucht der Wert des Altteils nicht in den Rechnungs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 1 So kontieren Sie richtig!

Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto So kontieren Sie richtig! In der Kfz-Wirtschaft spricht man von einem Austauschverfahren, wenn die Kfz-Werkstatt ein aufbereitetes funktionsfähiges Au...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 5 Was der Leistungsempfänger beim Austauschverfahren berücksichtigen muss

Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, sind keine Besonderheiten zu beachten, da Privatpersonen weder eine Buchführung erstellen noch Vorsteuer geltend machen können. Ist der Leistungsempfänger ein umsatzsteuerlicher Unternehmer, der steuerfreie Leistungen ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, braucht er keine Besonderheiten zu beachten. Er bucht den Bruttobe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.1 Lieferung von Altteilen

Die Lieferungen von Altteilen durch die am Kraftfahrzeug-Austauschverfahren beteiligten Unternehmer werden nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Nach Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE ist der pauschal ermittelte Wert für den Altteil auf allen Wirtschaftsstufen gleich, sodass sich bei den Lieferungen zwischen Unternehmern Umsatzsteuer und Vorsteuer gegenseitig aufheben.Ist der Endabne...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Klei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kleinunternehmer wechselt zur Regelbesteuerung

Herr Huber ist Kleinunternehmer und deshalb vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Er erwirbt am 10.5.05 einen Firmen-Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 19 % = 3.800 EUR Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer kann er im Jahr 05 nicht als Vorsteuer abziehen. Buchungsvorschlag: Kauf des Firmen-Pkwmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kfz-Werkstatt baut Austauschmotor ein und rechnet ab

Herr Huber ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt. Er baut in den Pkw seines Kunden Friedhelm Schmitz, der kein Unternehmer ist, einen Austauschmotor ein. Für den Einbau des Austauschmotors berechnet er ihm 5.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Den alten defekten Motor (= Altteil) übernimmt Herr Huber und schreibt ihm dafür einen Betrag von 500 EUR gut, sodass Herr Schmitz nur noc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Klei... / 4 Berichtigung der Vorsteuer bei einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Ein Unternehmer muss umgekehrt den Vorsteuerabzug wieder rückgängig machen, wenn er von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselt. Praxis-Beispiel Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung Herr Huber ist als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er erwirbt am 10.5.06 einen Firmen-Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 19 % = 3.800 EUR Umsatzsteu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 3.2 Berechnung des Bruttoaustauschentgelts

Das Bruttoaustauschentgelt, von dem die 10 % berechnet werden, ist der Betrag, den der Endabnehmer für den Erwerb eines aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils ohne Umsatzsteuer zahlt, das dem zurückgegebenen Altteil entspricht. Rabatte bleiben in diesem Zusammenhang unberücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung des Bruttoaustauschentgelts Herr Huber baut in den Pkw seine...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Klei... / 3 Berichtigung der Vorsteuer bei Kleinunternehmern bei Wechsel zur Regelbesteuerung

Zu einer Berichtigung der Vorsteuer kann es also kommen, wenn Kleinunternehmer zur normalen Umsatzbesteuerung wechseln oder umgekehrt.[1] Der Unternehmer kann freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Wenn sein Vorjahresumsatz 22.000 EUR (ab 2025: 25.000 EUR) übersteigt, hat er keine Wahl. Er muss zur Regelbesteuerung wechseln.[2] Bei der Vorsteuerkorrektur ist die Bagatellgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entlastung in Deutschland ansässiger Einrichtungen und Personen von deutscher USt

Rz. 152 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, sowie Bedienstete, Vertreter der Mitgliedsstaaten und Sachverständige bei Internationalen Organisationen sowie Mitglieder weiterer bevorrechtigter Personengruppen genießen bei ihrem (dienstlichen) Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Vorrechte und Befreiungen. Die Grundlagen für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Art. 49 bis 51 VO 282/2011

Rz. 39 Art. 49 (Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für elektronische Dienstleistungen an diplomatische Mission, internationale Einrichtungen, NATO-Streitkräfte und EU-Streitkräfte im Rahmen des GSVP) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 [1], die ab dem 1.7.2011 gilt, regelt, dass die in Art. 151 MwStSystRL vorgesehene Steuerentlastung auch dann für elektronische Diens...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.6 Beispiel für die Ermittlung der Umsätze, der Umsatzsteuer und des Eigenverbrauchs

Nachfolgendes Beispiel zeigt, wie die Berechnung der Einnahmen, der Umsatzsteuer und des Eigenverbrauchs in Zahlen erfolgt. Praxis-Beispiel Gesamtbeispiel Einnahmen Frau Mustermann erhielt von ihrem Energieversorger eine Abrechnung für das Kalenderjahr 2022. Die Fotovoltaikanlage hat eine Leistung von 35 kW und demzufolge eine Einspeisemöglichkeit von 5.000 kWh. Die Einspeisev...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Forschungs- und andere Leistungen, die von der Europäischen Kommission finanziert werden

Rz. 122 Im Zusammenhang mit Leistungen, die von der EU-Kommission finanziert werden, ohne dass die Kommission selbst Leistungsempfänger ist, kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Schwierigkeiten in der Praxis. Häufig wissen die Leistungserbringer, z. B. Unternehmen oder Hochschulen, die im Rahmen von Forschungsprojekten tätig werden, nicht, wie sie sich bei der Rechnungserteilu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat als Voraussetzung der Steuerbefreiung zwingend mit der ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder

Rz. 86 Das Gesetz und auch Art. 151 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL enthalten keine Definition, was unter den Begriffen diplomatische Vertretung, Berufskonsulat, Honorarkonsulat und sonstigen Einrichtungen dieser Art zu verstehen ist. Auskunft hierüber geben das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – v. 18.4.1961[1] und das Wiener Übereinkommen über konsular...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 30 kW (peak) (zuvor 15 kW (peak)), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats

Rz. 61 Unter Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ist aus deutscher Sicht das gesamte übrige Gemeinschaftsgebiet zu verstehen. Das Gemeinschaftsgebiet umfasst nach § 1 Abs. 2a S. 1 UStG das Inland i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG und das übrige Gemeinschaftsgebiet, d. h. die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der EU, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedsta...mehr