Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnungsgrundlage "Vergütungen"

Rz. 44 Ausgangsbetrag für die Abrechnung gegenüber der Staatskasse bei anrechenbaren Leistungen ist die Summe der "Vergütungen" des Anwalts aus dem erteilten Auftrag (Mandat). Diese braucht sich nicht in den gesetzlichen Gebühren zu erschöpfen, sondern kann auch eine weitergehende Vergütungsvereinbarung (§ 4) zum Gegenstand haben. Das Gesetz macht insoweit keine Einschränkun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zulässigkeit

Rz. 8 Die Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Sie folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Rz. 9 Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch die Regelungen in §§ 48, 49 und 49a BRAO . Ist der Anwalt im Wege der Prozess- oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 213 Zulässig ist es, die Abrechnung nach mehreren Angelegenheiten zu vereinbaren, obwohl nach dem RVG nur eine einzige Angelegenheit gegeben wäre, dass also eine nach dem RVG einheitliche Angelegenheit in verschiedene Angelegenheiten aufgeteilt wird und diese verschiedenen vereinbarten Angelegenheiten dann in sich wieder gesetzlich oder anderweitig abgerechnet werden.[17...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Kläger hatten sich von dem beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten lassen. Der Anwalt hatte ein gemeinschaftliches Testament entworfen, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit diesem Entwurf übersandte der Beklagte den Klägern eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Hieraufhin kündigten die Kläger das Mandat. Nun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Tod des Auftraggebers

Rz. 28 Durch den Tod des Auftraggebers erledigt sich der Auftrag im Zweifel nicht (§ 672 S. 1 BGB).[23] Sofern das Mandatsverhältnis jedoch höchstpersönlicher Natur war oder gar materiell-rechtlich sich mit dem Tode des Auftraggebers erledigt, etwa bei einem Scheidungsverfahren oder in einer Strafverteidigung, erledigt sich auch der Auftrag, so dass damit die Fälligkeit eint...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Spätere Mandatsübertragung

Rz. 58 Auch dann, wenn der Anwalt nicht von Anfang an in der Sache tätig war, etwa wenn ihm die Partei das Mandat erst im Laufe des Rechtsstreits übertragen hat oder wenn er von einem Streitverkündeten oder einem sonstigen Beteiligten beauftragt worden ist, der erst im weiteren Verlauf dem Rechtsstreit beigetreten ist, kann es geboten sein, den bisherigen Akteninhalt, soweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Konkrete Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.)

Rz. 17 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel: Der Anwalt erhält ein Mandat über 50 Mio. EUR. Er ist bis 30 Mio. EUR ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit

Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Verfahrens wegen des Hauptgegenstands ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vollstreckungserinnerung des Dritten gemäß § 766 ZPO

Rz. 497 Wird das Mandat sodann auf die Einlegung einer Vollstreckungserinnerung erweitert (§ 766 ZPO), handelt es sich nicht mehr um eine außergerichtliche Tätigkeit, sodass hierfür keine Gebühr nach VV 2300 anfällt, sondern eine solche nach VV 3500. Da der Anwalt des Dritten bislang nicht im Vollstreckungsverfahren tätig war, greift für ihn – anders als für den Anwalt des G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sozietät

Rz. 60 Wird eine Anwaltssozietät beauftragt, steht die Vergütungsforderung aus dem Vertrag mit der Anwaltssozietät den Sozietätsanwälten zur gesamten Hand und nicht als Gesamtgläubigern zu.[110] Dabei erstreckt sich das einer Anwaltssozietät erteilte Mandat sich im Zweifel auch auf später eintretende Sozietätsmitglieder. Nur wenn im Einzelfall aus besonderen Gründen der Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütung

Rz. 147 Der Begriff "Vergütung" umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 S. 1 die Gebühren und Auslagen. Die Gebühren sind das Entgelt für die anwaltliche Tätigkeit. Durch sie werden die Dienstleistung des Anwalts sowie seine allgemeinen Geschäftskosten (Büromiete, Mitarbeitergehälter, Leasingraten für Kopierer etc.) abgegolten, VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1. Letztere können nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pflichtgemäßes Ermessen des Rechtsanwalts

Rz. 167 Letztlich bestimmt der Rechtsanwalt damit, welche Dokumente in einer Datei zusammengefasst werden. Zutreffend ist es deshalb, dem Rechtsanwalt bei der Dateianlage einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen.[264] So wird es nicht zu beanstanden sein, wenn jeder Schriftsatz des Anwalts als eigene Datei abgespeichert wird. Der Umstand, dass dasselbe Mandat betreffend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wahl der Abrechnungsmethode

Rz. 12 Der Anwalt hat die Möglichkeit, die von ihm aufgewandten Entgelte konkret abzurechnen (VV 7001) oder auch pauschal (VV 7002). Eine Kombination ist nicht möglich. Rechnet der Anwalt also auch nur eine Position konkret ab, dann kann er die weiteren Positionen nicht pauschalisieren. Er muss sie auch konkret abrechnen oder unberücksichtigt lassen.[16] Beispiel: [17] Der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Widerstreitende Interessenlage

Rz. 23 Die bedürftige Partei hat bei Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung ein besonderes Interesse daran, möglichst alle Streitigkeiten zu bündeln. Daran kann dem beigeordneten Anwalt nicht gelegen sein, weil er bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR mit einer verminderten Entlohnung und bei Werten über 50.000 EUR sogar damit rechnen muss, hinsichtlich der weiter gehende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Arten der Beendigung

Rz. 8 Die vorzeitige Beendigung des Auftrags kann u.a. durch Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber, durch Niederlegung des Mandats durch den Rechtsanwalt, durch Erledigung der Angelegenheit (z.B. durch Antragsrücknahme), durch den Tod des Prozessbevollmächtigten oder Rückgabe seiner Zulassung erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist objektiv bestimmbar (z.B. durch Zugang der Kü...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Reiner Auslagenersatz

Rz. 39 Dem Anwalt kann in Ausnahmefällen auch lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zustehen, ohne dass er einen Gebührenanspruch hat. Solche Fälle sind allerdings selten. In Betracht kommen dabei lediglich Tätigkeiten außerhalb eines Auftrags, etwa wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, der Anwalt jedoch vorher bereits im Vertrauen auf den Auftrag Aufwendungen getäti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendbarkeit

Rz. 32 Unabhängig von der Zulässigkeit einer Stellvertretung regelt § 5 die Höhe der Vergütung, die ein Anwalt verlangen kann, wenn er die Ausführung des Mandats oder Teile hiervon einem Stellvertreter überträgt. Ist eine Stellvertretung nicht zulässig gewesen und hat der Anwalt dennoch die Ausführung des Mandats einem Stellvertreter übertragen, so hat er gleichwohl Anspruch...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 62 Wird ein Vorschuss geltend gemacht, ist grundsätzlich die Mittelgebühr angemessen.[16] Da es nicht um eine Abrechnung geht, sind die Kriterien des § 14 Abs. 1 nur bedingt einschlägig. Die Angemessenheit eines Vorschusses bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen. Er hat sich daran zu orientieren, welche Gebühren voraussichtlich anfallen werden. Insoweit ist der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / D. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 19 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 51 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich danach, in welcher Höhe dem Anwalt der Auftrag erteilt worden ist. Dieser Wert muss sich nicht notwendigerweise mit dem Gegenstandswert des Verfahrens decken. Beispiel: Eine Klage i.H.v. 10.000 EUR wird i.H.v. 6.000 EUR in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Wegen der weiteren 4.000 EUR wird ein Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gleicher Rahmen

Rz. 32 Die Tätigkeit des Anwalts muss den gleichen Rahmen einhalten. Dies wiederum ist dann der Fall, wenn das Mandat einheitlich bearbeitet werden kann.[7] Der gleiche Rahmen wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Anwalt nur hinsichtlich eines einzigen Gegenstandes tätig wird. Liegen der Tätigkeit des Anwalts mehrere Gegenstände zugrunde, so wird auch dann noch von d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erledigung

Rz. 88 Bei der Frage, wie sich eine Erledigung des Rechtsstreits auf die anwaltliche Verfahrensgebühr auswirkt, ist zu differenzieren: Wird die Erledigung im Termin erklärt, so ist die Verfahrensgebühr für beide Anwälte bereits aus dem vollen Wert der Hauptsache entstanden und kann durch die nachträgliche Verringerung des Gegenstandswertes nicht mehr beeinflusst werden. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 76 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1 (bis 31.7.2013: VV 2400). Anstelle der früheren Gebührenermäßigung (VV 2401 a.F.) ist auch hier nach Abs. 4 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert

Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG Koblenz[30] mit der Begründung, bei dieser Sachlage lägen verschieden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rückzahlung zuviel vereinnahmter Vergütung

Rz. 161 Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Anwalt wegen zuviel gezahlter Vergütung verjährten nach früherem Recht gemäß § 196 Nr. 16 BGB a.F. innerhalb von zwei Jahren zum Jahresende.[109] Ausnahmsweise kam auch eine 30-jährige Frist in Betracht, wenn aufgrund einer sittenwidrigen Honorarvereinbarung gezahlt worden war.[110] Nach der neuen Fassung des BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 23 Die Bestimmung der Gebühr im Einzelfall richtet sich nach den Kriterien des Abs. 1. Die dort aufgeführten sechs Merkmale sind nicht abschließend, erfordert doch die Bestimmung nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Berücksichtigung aller Umstände. Auch in Abs. 1 nicht explizit genannte Umstände können daher bei der Bestimmung der Gebühr berücksichtigt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anmeldung nach Zahlung des Haftungsanteils durch einen Streitgenossen

Rz. 76 Sollte der anmeldende Streitgenosse seinen Haftungsanteil nach Abs. 2 dem Anwalt bereits gezahlt haben, so ist ihm – wie die Anmeldung zeigt – daran gelegen, diesen vom Gegner zu erhalten. Das ist sowohl in seinem als auch i.S.d. anderen Streitgenossen, weil diesen dann interne Ausgleichungsleistungen erspart bleiben. Nach einer Ansicht des BGH [98] soll er sich indes ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Verhältnis des Vergütungsfestsetzungsverfahrens zum Vergütungsprozess

Rz. 364 Soweit eine Vergütungsfestsetzung in Betracht kommt, soll nach überwiegender Auffassung eine Vergütungsklage grundsätzlich gem. § 11 Abs. 5 S. 2 unzulässig sein, da es insoweit an einem Rechtsschutzbedürfnis fehle.[312] Das Vergütungsfestsetzungsverfahren biete eine einfachere und kostengünstigere Möglichkeit, zum begehrten Rechtsschutzziel zu gelangen. Eine Vergütun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (6) Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 92 Schwierigkeiten wird dem Auftraggeber regelmäßig der Beweis der Ursächlichkeit zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden machen.[55] Im Zweifel hätte der Mandant den Auftrag auch bei gehöriger Erfüllung der Hinweispflicht erteilt; eine gegenstandswertabhängige Vergütung wäre dann in gleicher Höhe entstanden. Hinzu kommt, dass der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Rechtsfolgen der Fälligkeit

Rz. 10 Der Eintritt der Fälligkeit hat für den Anwalt und Auftraggeber gleichermaßen Bedeutung: a) Der Anwalt kann seine Vergütung abrechnen und einfordern. Das gilt auch, soweit er im Rahmen der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (arg. e § 47 RVG). Gleiches gilt bei Abrechnung der Beratungshilfe. Gerade hier wird häufig zu Unrecht versucht, den Vergütungsanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsschutzversicherung

Rz. 22 Ist das übernommene Mandat rechtsschutzversichert, entsteht bei Mandatsannahme ein Dreiecksverhältnis zwischen Anwalt, Mandant und Versicherer. Das Rechtsverhältnis zwischen Anwalt und Mandant bestimmt sich dabei nach dem Mandatsvertrag (siehe Rdn 13), die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer richten sich nach dem geschlossenen V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertänderung

Rz. 34 Da viele Gebühren nicht nur durch eine einzige punktuelle Tätigkeit ausgelöst werden, sondern durch andauernde oder sich wiederholende Tätigkeiten, kommt es häufig nicht allein auf einen einzigen Zeitpunkt an, sondern auf einen Zeitraum. Es gilt dann der höchste Wert während des gesamten Zeitraums bzw. der gesamten Zeitpunkte, in dem oder denen die Gebühr ausgelöst wo...mehr

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AnwaltKommentar RVG / A. Anwendungsbereich der VV 3400 ff.

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 3400 ff. regeln – ebenso wie die Vorschriften der VV 3324 ff. – die Vergütung des Anwalts für Einzeltätigkeiten. Im Gegensatz zu den vorgenannten Vorschriften gelten die VV 3400 ff. jedoch nicht für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten. Sie gewähren also keine zusätzliche Vergütung für besondere Tätigkeiten, die nicht mehr nach den §§ 16...mehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Definition des BGH

Rz. 52 Den Begriff der Angelegenheit definiert das RVG nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH[53] ergeben sich folgende Grundsätze zur gebührenrechtlichen Angelegenheit, die für jedes anwaltliche Mandat – und damit auch für das Beratungshilfemandat – zu beachten sind: Unter derselben Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminswahrnehmung

Rz. 54 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit – unabhängig von seinen sonstigen Tätigkeiten – die volle 1,3-Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 entstanden. Endet der ihm erteilte Auftrag nach dem Termin, ist für eine Kürzung der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1 dementsprechend kein Raum mehr. In der Praxis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird

Rz. 127 Anzuwenden ist die Ermäßigungsvorschrift der Nr. 3, 2. Alt., wenn lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird. Systematisch setzt Nr. 3 voraus, dass nicht bereits die Ermäßigungstatbestände der Nr. 1 oder Nr. 2 vorliegen. Ist dies der Fall, kommt es auf Nr. 3 nicht mehr an. Stellt der Anwalt also noch nicht einmal einen Antrag, sondern n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtliche Terminswahrnehmung

Rz. 25 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 entstanden. Zudem entsteht noch eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 bzw. nach VV 3332, aber nur in den Fällen der VV 3324 bis 3330. Rz. 26 Endet der ihm er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 135 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 136 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend prophylaktisch beraten, welche Rechtsmittel in Betracht kommen und welche Konsequenzen die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Vorschriften der VV 3401, 3402 gelten nur für den Anwalt, dem lediglich die Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 übertragen worden ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist insoweit missverständlich, als der Anwalt durchaus mit weiteren Einzeltätigkeiten beauftragt sein darf. Die gesetzliche Formulierung soll nur zum Ausdruck bringen, dass der Anwalt in di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr