Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 7 Muster / E. Vorschussanforderung nach § 9 RVG

Rz. 8 Muster 6.8: Vorschussanforderung nach § 9 RVG Muster 6.8: Vorschussanforderung nach § 9 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Besprechung am 1.2.2021 Sehr geehrter Herr Müller, in der vorbezeichneten Angelegenheit danke ich für die Übertragung des obigen Mandates. Ich habe mich mit Schreiben v...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VII. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 40 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 304 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 305 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Begrenzung auf Höchstgebühren (Abs. 3)

Rz. 185 In § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sind die Wörter "als die Höchstgebühren" durch die Wörter "als die im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Höchstgebühren" ersetzt worden. Mit der geänderten Formulierung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG soll klargestellt werden, wie die dortige Begrenzung zu verstehen ist. Bislang war nämlich umstritten, wie die Begrenzung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG auf di...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Zeugnisarten

Rz. 255 § 109 Abs. 1 GewO unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen; der Arbeitnehmer hat insoweit ein Wahlrecht i.S.d. § 262 BGB. Ein qualifiziertes Zeugnis kann als End- oder als Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Mit Erteilung erlischt der Zeugnisanspruch; ggf. besteht aber ein Anspruch auf Zeugniskorrektur. Rz. 256 Ein einfaches Zeugnis...mehr

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zfs 01/2021, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg." 1.(…) b) Zu Unrecht beanstandet der Kl., dass die Bekl. ihn nicht sogleich zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert, sondern von ihm zunächst ein ärztliches Gutachten verlangt hat. Abgesehen davon, dass der Kl. selbst mit Schreiben seines Bevollmächtigten (…) Einwendungen gegen di...mehr

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zfs 01/2021, Vergütungsfest... / Sachverhalt

Dem Kl. wurde sein Kfz während einer Urlaubsreise gestohlen. Der Kl. nahm deshalb die spätere Bekl., seine Kaskoversicherung, in Anspruch. Diese lehnte mit Schreiben v. 13.11.2015 eine außergerichtliche Regulierung ab, da sie den Nachweis eines Diebstahls nicht als geführt angesehen hat. Hieraufhin beauftragte der Kl. die Anwaltskanzlei K. mit der Wahrnehmung seiner Interess...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 217 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Verzicht durch Liquidation nach den Abrechnungsgrundsätzen

Rz. 136 Vorsicht ist bei der Anwendung der Abrechnungsgrundsätze geboten, wenn sich die Angelegenheit außergerichtlich nur teilweise erledigt hat und der Restschaden gerichtlich weiterverfolgt werden soll. Die Regulierungsempfehlungen bestimmten in Ziffer 7 f, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadensregulierung...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 263 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 79 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 52 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abfindungsvereinbarung

Rz. 152 Schließen die Unfallbeteiligten eine Abfindungsvereinbarung, so handelt es sich dabei um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG, weil nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukünftige Ansprüche aus dem betreffenden Unfallgeschehen.[123] Auch wenn der Haftpflichtversicherer einen Teil des S...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Geschäftsgebühr

Rz. 106 Die Geschäftsgebühr muss mangels Festsetzung im Verfahren gesondert durchgesetzt werden.[73] Als Nebenforderung im Hauptsacheverfahren kann sie kostenneutral (§ 43 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO) eingeklagt bzw. im Mahnantrag[74] geltend gemacht werden.[75] Erfolgt dies nicht, sondern eine Geltendmachung durch eigene Klage, so droht der Einwand des Schädigers, gegen die ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 16 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 39 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 40 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 316 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / [Ohne Titel]

In der Praxis stellt sich gelegentlich die Frage, was der Mandant unternehmen kann, wenn sein Rechtsanwalt nach Beendigung des Mandats den geleisteten Vorschuss nicht abgerechnet hat und der Mandant der Auffassung ist, er habe seinem Anwalt mehr gezahlt als diesem an Vergütung angefallen ist.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Allgemeine Mandantenschutzklausel

Rz. 892 Besonders in den dem Berufs- und Standesrecht unterliegenden freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.) besteht die Gefahr, dass ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden durch ihre Konkurrenztätigkeit in den Mandantenkreis ihres bisherigen Arbeitgebers eingreifen. Die aktive und gezielte Abwerbung von Mandanten des bisherigen Arb...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 7. Rechtsschutzversicherung

Rz. 42 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mandate aus dem Verkehrszivilrecht abdeckt, so sind zwei Punkte zu beachten: a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB Rz. 43 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wieder...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / I. Anspruchsgrundlage

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse ist nicht § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Vielmehr ergibt sich der Rückzahlungsanspruch aus jedenfalls entsprechender Anwendung der §§ 675, 667 BGB .[1] Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung nach Beendigung des Mandats seiner Verpflichtung auf Berec...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 73 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Es werden mit dieser Pauschalgebühr sämtliche Tätigkeiten innerhalb des erteilten Auftrags abgegolten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie beispielsweise:mehr

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§ 7 Muster / II. Zeithonorar

Rz. 2 Muster 6.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Muster 6.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/F...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Entstehung der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 78a Abs. 2 BetrVG

Rz. 435 Die eigentliche Bedeutung von § 78a BetrVG liegt darin, dass der Auszubildende durch eine einseitige Erklärung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen vermag, selbst wenn der Arbeitgeber bereits erklärt hat, an einer Weiterbeschäftigung nicht interessiert zu sein. Ändert der Arbeitgeber seine Auffassung noch und beschäftigt den fertig Ausgebildeten weiter, g...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 27 Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO darf der Anwalt Gebühren, welche die gesetzliche Vergütung unterschreiten, weder vereinbaren noch nach Abschluss des Mandates in Rechnung stellen. Da es sich um ein standesrechtliches Verbot handelt, haben Verstöße allerdings keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung. Rz. 28 Das Verbot der Gebührenunterschreitung gilt...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB

Rz. 43 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wiederum kann seine Anwaltskosten, soweit sie nicht der Unfallgegner erstattet, bei seinem Rechtschutzversicherer geltend machen.[13] Dabei ist allerdings eine mögliche Einschränkung des Leistungsu...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 33 Nach § 9 RVG kann der Anwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Für Ansprüche außerhalb des RVG (z.B. angeforderte Gerichtskosten, Zustellungskosten etc.) kann ein Vorschuss nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 675, 669 BGB) verlangt werden. Rz. 34 Der Anspruch a...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 3 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung.[2] Rz. 4 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. D...mehr

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§ 7 Muster / I. Pauschalhonorar

Rz. 1 Muster 6.1: Gebührenvereinbarung für Beratung – Pauschalhonorar Muster 6.1: Gebührenvereinbarung für Beratung – Pauschalhonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfal...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftr...mehr

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§ 7 Muster / I. Zeithonorar

Rz. 4 Muster 6.4: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Zeithonorar Muster 6.4: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Zeithonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1....mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Vergütungsvereinbarung

Rz. 35 Rechnet der Anwalt nicht nach den gesetzlichen Gebühren ab, sondern hat er eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, so muss sich der Vorschussanspruch aus dieser Vereinbarung ergeben. Fehlt eine entsprechende Regelung, so ist zu prüfen, ob dadurch das Recht auf Anforderung eines Vorschusses ausgeschlossen wird. Dies kann man z.B. annehmen, wenn die Vergütungsvereinb...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 29 Eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 RVG bedarf nach § 3a Abs. 1 RVG der Textform. Während nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. das Formerfordernis für die Vereinbarung nur dann bestand, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wurde, ist der Anwendungsbereich nun weiter und erfasst alle Vergütungsvereinbarungen. Das generelle Textformerfordernis soll nach dem ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 34 Die Formvorschrift des § 3a Abs. 1 RVG ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 3a Abs. 1 S. 4 RVG auf eine Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 RVG nicht an­wendbar. Rz. 35 Die Gebührenvereinbarung unterliegt daher nicht der Textform, muss nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden und kann auch zusammen mit anderen Vereinbarungen niedergeschrieben bzw. mit ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Vorwort zur 1. Auflage

Das Berufsbild des Juristen wandelt sich nicht nur im Arbeitsrecht. Stand früher der Forensiker im Fokus, der bei den Gerichten plädierende Kämpfer für die Rechte seiner Mandaten, so ist es heute zunehmend der gestaltend tätige Jurist. Denn die Aufgaben und damit das Anforderungsprofil haben sich gewandelt. Die Tendenz unserer Gesellschaft, immer komplexer werdende Sachverha...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum einfachen Schreiben

Rz. 65 Für einfache Schreiben ist ebenfalls die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings gemäß Nr. 2301 VV RVG aus einem geringeren Gebührenrahmen. Dabei sind Schreiben einfacher Art solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschni...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Kostendeckungszusage

Rz. 82 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit (s...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / j) Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand

Rz. 488 Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn __...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat

Rz. 37 Muster 2.10: Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat Muster 2.10: Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat Im Rahmen der Beuftragung der Kanzlei _________________________ (Name) durch den Betriebsrat wird folgende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen: § 1 Umfang der Beratung Kanzlei _________________________ (Name) b...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Schwellenwert

Rz. 98 Die Mittelgebühr der Geschäftsgebühr liegt bei 1,5. Zusätzlich sieht die Anm. zu Nr. 2300 VV RVG jedoch einen Schwellenwert[60] von 1,3 vor (sog. Regelgebühr), der nur dann überschritten werden darf, wenn die Angelegenheit entweder umfangreich oder schwierig war. Rz. 99 Die Existenz des Schwellenwertes ist Ausdruck eines Kompromisses im Gesetzgebungsverfahren. Die rech...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Rz. 327 Im Hinblick auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers schreibt das Gesetz in § 80 Abs. 3 BetrVG vor, dass zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber eine "nähere Vereinbarung" über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu treffen ist. Diese Vereinbarung kann auch formlos getroffen werden, da sie keine Betriebsvereinbarung ist.[778] Sie muss die Person des Recht...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 246 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Anspruchsumfang

Rz. 124 Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge (§ 21 Abs. 1 ARB 2010, 2.1.1 ARB 2012 bzw. 2.2.1 Muster-ARB 2019). Mitversichert sind auch die berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen dieser auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge. Darüber hinaus is...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 AKB 2008 bzw. 2015[107] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[108] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner vert...mehr