Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Terminsgebühr

Rz. 116 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin sowie für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin erhält der Anwalt eine 1,2 Gebühr gem. Nr. 3104 VV RVG. Hierbei ist das Anfallen der Gebühr unabhängig davon, ob streitige oder nicht streitige Anträge gestellt werden. Auch bei einer bl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 55 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Ausschlagung

Rz. 127 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / aa) Auskunftsklage

Rz. 128 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gem. den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stufenklage insgesam... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Erbauseinandersetzungsklage

Rz. 136 Im Rahmen einer Erbauseinandersetzungsklage bestehen häufig große Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Teilungsplan. Es werden daher häufig zahlreiche Hilfsanträge gestellt. Nur bei verschiedenen Streitgegenständen sind die Werte, gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, aus dem Haupt- und dem Hilfsantrag zu addieren, wenn das Gericht auch über den Hilfsantrag entscheidet.[333]... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Geschäftsgebühr

Rz. 85 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gem. der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Interessenkollision im Pflichtteilsrecht

Rz. 22 Eine vergleichbare Interessenkollision kann sich auch bei der gemeinsamen Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ergeben. Auch hier werden die Pflichtteilsberechtigten im Grundsatz zunächst ein einvernehmliches Vorgehen gegen die Erben anstreben. Allerdings kann das Bestehen möglicher Ausgleichspflichten (§ 2316 BGB), die Berücksichtigung von anrechenbaren Vorem... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 143 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[345] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG. Werden... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 147 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[346] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebüh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Dauernachlasspflegschaften

Rz. 151 Für Dauernachlasspflegschaften entsteht eine Gebühr nach Nr. 12311 KV. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die für jedes Kalenderjahr, in dem die angeordnete Dauernachlasspflegschaft besteht, zu erheben ist. Sie deckt sämtliche Handlungen ab, die sich aus der Führung der Pflegschaft ergeben. Hierzu gehören neben Anordnung, Auswahl, Bestellung und Aufhebung auch all... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Einmaligkeit der Gebührenforderung

Rz. 28 § 15 Abs. 2 RVG konkretisiert den zeitlichen Abgeltungsbereich dahingehend, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. Für die Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist für den Rechtsanwalt daher im Einzelfall entscheidend, in welchen Fällen dieselbe Angelegenheit vorliegt. Rz. 29 Was unter dem Begriff derselben A... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / e) Vertretung eines Pflichtteilsberechtigten und eines weiteren Beteiligten

Rz. 82 Vertritt der Rechtsanwalt den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben bei der Veräußerung der in ihrem Miteigentum stehenden Immobilie und klärt dabei die gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand, bestehen keine widerstreitenden Interessen, da die beiderseitigen Interessen darauf gerichtet sind, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und die Nac... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse (§ 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG)

Rz. 157 Gemäß § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG sind Nachlasssachen Verfahren, die Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse betreffen. Nicht in die Zuständigkeit des Nachlassgerichts fällt in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein das Erbscheinsverfahren, bei denen der Nachlass land- o... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Gleicher Rahmen

Rz. 32 Sofern ein einheitlicher Auftrag vorliegt, muss sich die anwaltliche Tätigkeit im gleichen Rahmen halten. Unbestritten besteht bei der anwaltlichen Tätigkeit ein gleicher Rahmen, wenn sich die Tätigkeit auf einen einzigen Gegenstand bzw. Anspruch beschränkt hat.[69] Verfolgt der oder die Auftraggeber mehrere Ansprüche, liegt ein einheitlicher Rahmen vor, wenn sich die... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Vergütung bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 104 Der Rechtsanwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an die Errichtung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 155 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gem. §§ 1964 ff. BGB.[354] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Alleinerbe / 2. Abgrenzung der Vollmacht zur Testamentsvollstreckung

Rz. 47 Will der Erblasser den Widerruf der Vollmacht durch seine Erben verhindern, bieten sich neben dem Ausschluss des Widerrufs erbrechtliche Strafklauseln für den Fall des Widerrufs oder Auflagen an.[92] Damit wird die Vollmacht zu einer echten Alternative der Testamentsvollstreckung, insbesondere in den Fällen, in denen der Erblasser aufgrund einer Bindungswirkung – etwa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Erbengemeinschaft / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 22 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[55] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses,[56] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschwer... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Nachlasspfleger

Rz. 93 Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft wegen eines Sicherungsbedürfnisses nach § 1960 BGB vor oder kommt es aufgrund eines Antrags nach § 1961 BGB zur Anordnung einer sog. Prozesspflegschaft, so bestellt das Nachlassgericht nach § 1962 BGB einen Nachlasspfleger mit dem Aufgabenkreis (vormals Wirkungskreis) der selbstständigen Verwaltung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 8. Ausnahme bei der Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 66 Die Formvorschriften gelten teilweise nicht für den Abschluss einer Gebührenvereinbarung im Sinne von § 34 RVG. Gemäß § 3a Abs. 1 S. 4 RVG gelten die Sätze 1 und 2 des § 3a Abs. 1 RVG nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur bestimmte Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung nicht für die Gebührenvereinbarung nach... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / b) Güterstände und Informationen zur Ehe

Rz. 19 Soweit der Erblasser verheiratet war oder ist, müssen im Hinblick auf die Bedeutung der Güterstände für die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten sowie ggf. hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen auch Angaben zum Güterstand erfasst werden. Wie sich aus § 1931 BGB ergibt, ist für die Höhe der Erbquote des Ehegatten, wie auch die Erbquote der Abkömmlinge ode... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Zeittaktklausel

Rz. 72 Der Rechtsanwalt muss für eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit festgelegen, nach der im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollte festgelegt werden, wie viele Minuten eine Stunde als Abrechnungseinheit besitzt und welche Zeiteinheit berechnet werden soll, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter einer Stu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / bb) Stufenklage

Rz. 129 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweis... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Dokumentation und Transparenz

Rz. 76 Der Rechtsanwalt muss die abgerechneten Stunden genau erfassen, da er hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt.[206] Hierfür bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an, wobei dokumentiert wird, für welche Tätigkeiten vereinbarungsgemäß eine Zeitvergütung berechnet wurde.[207] Der Mandant soll den Zeitaufw... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / 4. Ermittlung testamentarischer Verfügungen

Rz. 33 Bei der Beratung eines Mandanten vor dem Erbfall, und zwar in den Fällen der gestaltenden Beratung, bedarf es zwingend der Ermittlung des Vorliegens bereits vorhandener testamentarischer Verfügungen des Erblassers sowie der Beachtung der sich hieraus möglicherweise ergebenden Verfügungsbeschränkungen des Mandanten. Rz. 34 Während bereits im Rahmen der Erfassung der Ver... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Mehrheit von Erben

Rz. 137 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 S. 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 Ab... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr

Rz. 86 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bestimmt sich nach Nr. 1000 VV RVG. Die Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt bei der Einigung auch mitgewirkt hat. Hierfür ist beispielsweise ausreichend, dass eine Beratung dahingehend erfolgt, einen widerruflich abgeschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen. Die Mitwirkung muss für den späteren Vergleich ur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Anrechnung bei mehreren Gebühren

Rz. 123 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz von 2021 hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: Zitat "(2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Annahme und Führung des... / b) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge

Rz. 28 Zum Bereich der Erfassung des aktuellen Vermögens bzw. Nachlasses gehört in jedem Fall auch die Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an die beteiligten Personen bzw. dritte Personen. Auch hier gilt dies grundsätzlich sowohl für die gestaltende Beratung vor dem Erbfall als auch für die Beratung bzw. Vertretung eines Mandanten nach dem Erbfall. Lebzeitig... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / e) Erbscheinsverfahren

Rz. 138 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 90 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.H.v. 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,75.[24... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 12/2023, Gebührenrechtli... / II. Die Entscheidung des IX. ZS des BGH v. 29.10.2020

Die Gerichte der I. und II. Instanz hatten über die Gebührenklage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, dem der Auftrag in einer familienrechtlichen Angelegenheit übertragen war. Der Mandant hatte ihn mit der Vertretung in der Ehescheidung und Folgesachen (Versorgungsausgleich) beauftragt. Außerdem sollte der Rechtsanwalt ihn in weiteren vermögensrechtlichen Streitigkeiten ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Gläubiger des Vermächtnisanspruchs

Rz. 24 Vermächtnisnehmer selbst kann jede natürliche Person sein, auch der Erbe. Ebenso kann eine juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft – z.B. die BGB-Gesellschaft[55] – Gläubiger des Vermächtnisanspruchs werden. Selbst der noch nicht gezeugte Mensch kann gem. § 2178 BGB ab seiner Geburt die Gläubigerstellung einnehmen.[56] Der Erblasser hat des Weiteren die M... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Verschiedene Anspruchsgrundlagen

Rz. 135 Denkbar sind Ansprüche aus einem schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Erblasser und der Pflegeperson. Bei nahen Verwandten spricht jedoch grundsätzlich ein Indiz für die Unentgeltlichkeit. Demnach muss hier das Bestehen einer vertraglichen Vereinbarung, ein Dienstvertrag, nachgewiesen werden. Nehme man Geschäftsführung ohne Auftrag an, würde gem. §§ 677, 683 BGB nur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorwort zur vierten Auflage

Seit dem Erscheinen der Erstauflage unseres Handbuches "Der Fachanwalt für Erbrecht" haben wir von den zahlreichen Lesern eine äußerst positive Resonanz erhalten, wofür wir uns ausdrücklich bedanken möchten. In der nun vorliegenden Neuauflage haben wir zahlreiche neue Gesetze, die eine Auswirkung auf das erbrechtliche Mandat haben, berücksichtigt und deren Auswirkungen auf di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Vermächtnisrecht / a) Begriff

Rz. 53 Nach § 2151 BGB kann der Beschwerte oder ein Dritter den Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten potentiell bedachten Personen auswählen.[129] Dies können auch mehrere Personen sein, die im Zweifel gem. § 317 Abs. 2 BGB eine übereinstimmende Entscheidung zu treffen haben.[130] Es liegt eine echte freie Ermessensentscheidung vor.[131] Dabei genügt es, wenn der E... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Alleinerbe / 2. Anspruchsgegner

Rz. 15 Passivlegitimiert ist gem. § 2018 BGB der Erbschaftsbesitzer. Erbschaftsbesitzer ist, wer sich subjektiv ein ihm nicht zustehendes Erbrecht anmaßt.[38] Es ist insofern zu beachten, dass es nicht ausreicht, dass der Erbschaftsbesitzer einen Nachlassgegenstand in Besitz genommen hat. Vielmehr ist eine Berufung auf ein vermeintliches Erbrecht notwendig. Es ist nicht erfo... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Auseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 159 Zur Auseinandersetzung des Nachlasses während der Nachlasspflegschaft ist der Nachlasspfleger nicht befugt, da der Nachlasspfleger nur Vertreter der Erben ist und die Auseinandersetzung nicht in seinen Aufgabenbereich fällt. Zahlreiche Nachlasspfleger versuchen gegen Ende der Nachlasspflegschaft, sich ein Mandat aller Erben für die Erbauseinandersetzung zu sichern. D... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 11 Das Zentrale Testament... / F. Registerabfragen/Auskünfte

Rz. 23 Das Register steht Gerichten und Notaren für Auskünfte zur Verfügung, § 78f Abs. 1 S. 1 BNotO. Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister darf nur beantragt werden, soweit sie zur Ermittlung erbfolgerelevanter Urkunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gerichte und Notare erforderlich ist, § 78f Abs. 1 S. 2 BNotO. Auskünfte können zudem zu Lebzeiten des Erblasser... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Interessenkollision

Rz. 326 Wird eine Erbengemeinschaft vertreten, hat der Anwalt größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dass er nicht einmal in den Verdacht des Parteiverrats gerät. Das Risiko der Interessenkollision bei der Vertretung mehrerer Personen einer Erbengemeinschaft ist immens. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung vieler Rechtsanwälte ist der Gleichlauf der Interessen der Ausn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Erbrechtliche Lösung – Güterrechtliche Lösung – Kleiner Pflichtteil

Rz. 29 Sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, kann der Überlebende zwischen der erbrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) und der güterrechtlichen Lösung wählen. Nach §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich in diesen Fällen der ¼-Ehegattenerbteil um ein weiteres Viertel. Daraus folgt, dass der Ehegatte neben Erben der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen, 80. Aufl. 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 4 §§ 1018–1921, 4. Aufl. 2019 und Bd. 5 §§ 1922–2385, 4. Aufl. 2020 Beck'scher Online-Kommentar BGB, 66. Edition 2023 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstr... mehr