Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / 2. Pauschale Abgeltung – nicht aufwandsbezogen

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500 ff. VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[4] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[5] und – oh... mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Prüfung der Überschuldung, Zeitpunkt

Rz. 45 Spätester Zeitpunkt, zu welchem der Geschäftsführer eine evtl. Überschuldung prüfen muss, ist, wenn der Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist. Es gehört aber auch zu den Pflichten des ordentlichen Geschäftsführers, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und bei Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise ein... mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) "Bankenklausel"

Rz. 132 Art. 3 Abs. 5 FKVO nimmt unter bestimmten, engen Voraussetzungen befristete Anteilserwerbe durch Banken und Versicherungen, Kontrollerwerbe durch Träger eines öffentlichen Mandats im Insolvenzverfahren, Vergleichsverfahren etc., und Kontrollerwerbe durch Beteiligungsgesellschaften, sofern die Stimmrechte ausschließlich zur Erhaltung des vollen Werts der Investition e... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1354 Wegen der wettbewerbsbeschränkenden Natur von Wettbewerbsverboten dürfen diese nicht extensiv, sondern nur zur Wahrung berechtigter Interessen der Partner verwendet werden. Während der Dauer der Mitgliedschaft eines Partners in der Gesellschaft sind deshalb über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Wettbewerbsverbote kaum sinnvoll. Regelungen komme... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 41 Bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen ist sowohl der Notar als auch der Rechtsanwalt verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben. Für die Notare ergibt si... mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Rechtliche Fragen der Mediation

Rz. 236 Ist der bestellte Mediator zugleich als RA für den Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer tätig, stellt sich die Frage, ob die Übernahme des Mandats nicht ausgeschlossen ist. Die Frage war umstritten und wurde in der Rspr. der Instanzgerichte bejaht.[457] Nunmehr hat das OLG Karlsruhe festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator im Einverständnis beider ... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / B. Ermittlung der Ausgangssituation

Rz. 2 Die Erarbeitung einer letztwilligen Verfügung setzt eine detaillierte Kenntnis des Sachverhalts durch den Berater voraus. Der Berater kann bei Erfassung des Sachverhalts gar nicht penibel und kleinlich genug vorgehen. Nur die exakte Kenntnis des Sachverhalts garantiert letztendlich eine erfolgreiche Mandatsführung. Die Ermittlung der Ausgangslage wird i.d.R. einen Groß... mehr

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ZErb 01/2024, 80/20 - der gute Vorsatz für das neue Jahr

Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin ist es von essenzieller Bedeutung, berufliche Ziele zu setzen und Strategien zu entwickeln, um effizienter und erfolgreicher zu arbeiten. Die Anwendung der Pareto-Methode, auch als das 80/20-Prinzip bekannt, kann dabei helfen, die wichtigsten Aufgaben zu identifizieren und den Fokus auf diejenigen zu legen, die den größten Einfluss auf de... mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.3 Baustein 3: Kanäle (Marketing & Vertrieb)

Für die unternehmerische Effektivität Ihres Kanzlei-Geschäftsmodells ist neben der inhaltlichen Frage, welche Werte Sie für welche Zielgruppen schaffen, auch ausgesprochen erfolgsrelevant, welche Kommunikationskanäle Sie einsetzen wollen, um Ihre Zielgruppen zu erreichen und ihre Wertebotschaft zu vermitteln. Die Entscheidung für die Kanäle ist eine grundlegende, die Sie für... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 1423 Die EWIV eignet sich ohne Weiteres für Kooperationsvorhaben. Auf folgenden Gebieten im Zusammenhang mit Kooperationsvorhaben übt eine EWIV Hilfsfunktionen aus: mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Erfassung der persönlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 3 Zu Beginn der Mandatsaufnahme sollte der Berater zunächst immer einen Familienstammbaum erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren beteiligten Personen zu gewinnen. Zudem können die Erbquoten und Pflichtteilsquoten aus dem Stammbaum heraus schneller ermittelt werden. Dies gilt um... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reine Anträge

Rz. 4 Der (reine) Antrag veranlasst gem. § 18 GBO ein Tätigwerden des GBA, steckt zugleich aber durch Vorgabe des Eintragungsziels dessen Tätigkeitsumfang ab. Rz. 5 Reine Anträge sind somit z.B.: diejenigen Fälle, in welchen eine Eintragungsbewilligung oder eine sonstige Erklärung nicht erforderlich sind, z.B. bei Anträgen auf Anlage eines Grundbuchblatts für ein buchungsfrei... mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Unterstützungsmaßnahmen

Rz. 222 Der Zugang zu den staatlichen Gerichten während des laufenden Schiedsverfahrens wird den Parteien an mehreren Stellen eröffnet. So kann z.B. eine Partei im Konstituierungsverfahren das staatliche Gericht anrufen, wenn die Schiedsvereinbarung der Gegenpartei bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts ein Übergewicht gibt, das sie benachteiligt (§ 1034 Abs. 2 ZPO). Da... mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0... mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 5 Reaktionen der öffentlichen Hand

Mehrere Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg[1], Mecklenburg-Vorpommern[2] und Sachsen haben Leitfäden für Aufsichtsratsmitglieder verfasst, die gerade diese Rechte und Pflichten sowie die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder thematisieren. Ziel dieser Bestrebungen muss es sein, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zum Wohl der Gesell... mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5 Die Amtszeit des Personalrats

Die Amtszeit der Personalräte ist in den Vorschriften der §§ 27–33 BPersVG geregelt. Sie beträgt entsprechend § 27 Abs. 1 BPersVG für das Gremium regelmäßig 4 Jahre ab dem Tag der konstituierenden Sitzung. Der turnusgemäß neugewählte Personalrat übernimmt sein Mandat erst nach Ende der Amtszeit des vorherigen Personalrats. Konstituiert er sich bereits vorher, führt dies nich... mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.6 Pflicht zur Objektivität und Neutralität – Verbot parteipolitischer Betätigung

Dienststelle und Personalrat haben bei ihrer Amtsführung auf Objektivität und Neutralität zu achten (§ 2 Abs. 4 Satz 3 BPersVG). Sie müssen innerhalb der Dienststelle jede parteipolitische Betätigung unterlassen. Parteipolitische Betätigung ist jede Betätigung für eine politische Partei oder Richtung, z. B. durch Mitgliederwerbung, Verteilung von Flugzetteln, Durchführung vo... mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.5 Grundzüge des Wahlverfahrens

Wie bereits zuvor erörtert, obliegt die Entscheidung, ob eine Wahl der Personalvertretung durchgeführt wird, zuvorderst den Beschäftigten. Da bis auf den Fall der Wahlmüdigkeit der Beschäftigten in einer nach § 13 BPersVG personalratsfähigen Dienststelle stets ein Personalrat gewählt werden soll, stellt sich die Frage, wer die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat. In Diensts... mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.2 Die Wahlanfechtung

Wird in Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, und unterbleibt eine Berichtigung durch den die Wahl durchführenden Wahlvorstand, ist die Wahl anfechtbar (§ 26 BPersVG). Praxis-Beispiel Teilnahme von Nichtwahlberechtigten zur Wahl, fehlerhaftes Wahlverzeichnis, Verstöße gegen das Prinzip der ge... mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5 Schutz des Arbeitsplatzes

Um die Unabhängigkeit der Personalvertretung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Personalräte gegen ihren Willen abzuordnen oder zu versetzen oder ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, durch § 55 BPersVG stark eingeschränkt. Zweck der Vorschrift ist außerdem die Sicherstellung der ungestörten Ausübung und Unabhängigkeit des personalvertretungsrechtlichen Man... mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft.... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteilsrecht

A. Allgemeines Rz. 1 Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG erlaubt es dem Erblasser, seine nächsten Verwandten von jeglicher Erbfolge auszuschließen. Das Pflichtteilsrecht in §§ 2303 ff. BGB wiederum begrenzt die Testierfreiheit, indem es den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Dem liegt ... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Inhalt des Auskunftsanspruchs

1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestim... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Nachlassbewertung im Pflichtteilsrecht

I. Systematik der Nachlassbewertung 1. Allgemeines Rz. 113 Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2303 BGB in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die betragsmäßige Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt daher von zwei Faktoren ab: von der Erb- bzw. Pflichtteilsquote und von dem Wert des Nachlasses. Art und Weise der Ermittlung des Nachlasswerts sind in §§ 2311–2313 ... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Sonderfall: Bewertung von Lebensversicherungen

a) Grundsätze des BGH Rz. 275 Der BGH hat mit Urteil vom 28.4.2010[815] unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Frage der Bewertung kapitalbildender Lebensversicherungen bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung entschieden. Entscheidend ist demnach der Wert, "den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / E. Pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer

I. Voraussetzungen des § 2307 BGB 1. Vermächtniseinsetzung Rz. 47 Ist dem Pflichtteilsberechtigten (nur) ein Vermächtnis hinterlassen, stellen sich seine Reaktionsmöglichkeiten wesentlich flexibler dar als im Fall des § 2306 BGB. Unabhängig vom Wert des Vermächtnisses, von darauf liegenden Belastungen oder sonstigen Einschränkungen hat er stets die Wahl, das Vermächtnis anzune... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Umfang der Auskunftspflicht

1. Grundsätzliches Rz. 199 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand, durch deren Geltendmachung er nacheinander in ansteigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[603] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, besteht i.d.R. § 23... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Verhältnis zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer

a) Grundsätzliches Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung der Erben.[830] Nach § 2318 Abs. 1 BGB hat der Erb... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Nicht zum pflichtteilsrelevanten Nachlass zählendes Vermögen

1. Grundsätze Rz. 119 Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[345] sind, haben auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie sind daher nicht anzusetzen. Gleiches gilt auch für diejenigen Vermögenspositionen, die durch Rechtsgeschäft außerhalb der Erbfolge oder kraft Gesetzes auf Dritte übergehen, wie z.B. die aufschiebend auf den Erbfall ... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Schenkungsbegriff

1. Allgemeines Rz. 221 Pflichtteilsergänzungsansprüche können nur durch diejenigen Schenkungen ausgelöst werden, die der Erblasser selbst ausgeführt hat.[667] Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB ist zwar grundsätzlich identisch mit dem der §§ 516, 517 und 1624 BGB.[668] Das bloße Fehlen der objektiven Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung reicht aber für die Annah... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Pflichtteilsberechtigte Personen

1. Allgemeines Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[4] Für die Bestimmung des je... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / bb) Personengesellschaftsanteile

(1) Allgemeines Rz. 158 Anders als bei Kapitalgesellschaften besteht im Recht der Personengesellschaften die grundsätzliche Möglichkeit, die Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen auszuschließen. Aus diesem Grund stellt sich zunächst die Frage, ob im konkreten Fall der Gesellschaftsanteil als solcher oder nur ein (wie auch immer zu berechnender) Abfindungsanspruch in den Na... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Direkte Abkömmlinge

a) Leibliche Kinder Rz. 5 Als Erben erster Ordnung i.S.d. § 1924 Abs. 1 BGB werden die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel etc., selbstverständlich durch das Pflichtteilsrecht geschützt. Dabei ist zu beachten, dass Ansprüche entfernterer Abkömmlinge ausgeschlossen sind, wenn der die Verwandtschaft vermittelnde nähere Abkömmling bei Eintritt des Erbfa... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / O. Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche

I. Klagearten im Allgemeinen Rz. 317 Bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte sofort Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jeweils geson... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / e) Sonderfall: Gesellschaftsanteile

aa) Kapitalgesellschaftsanteile Rz. 156 Wertpapiere (Aktien, Genussscheine etc.) werden im Regelfall mit dem Marktpreis bzw. Kurswert in Ansatz gebracht.[478] Ist ein Markt- bzw. Kurswert nicht feststellbar, da den Gesellschaftsanteilen die hierfür erforderliche Fungibilität fehlt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Entscheidend ist, ob die Anteile tatsächlich am Markt g... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Fristbeginn

a) Leistungserbringung Rz. 245 Ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt, ist aber oft problematisch. Denn der in § 2325 Abs. 3 BGB genannte Zeitpunkt der "Leistungserbringung" lässt die Frage offen, ob schon die bloße Leistungshandlung oder erst der Eintritt des Leistungserfolgs maßgeblich sein soll.[728] Die h.M. stellt grundsätzlich auf den Leistungserfolg,[729] als... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Zehnjahresfrist, § 2325 Abs. 3 BGB

1. Grundsätzliches Rz. 244 Nach § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB sind Schenkungen grundsätzlich nur dann ergänzungspflichtig, wenn zwischen der Leistung des Geschenks und dem Erbfall weniger als zehn Jahre vergangen sind. Es handelt sich hier – auch nach der Erbrechtsreform – um eine echte Ausschlussfrist,[726] die den Anspruch per se zunichtemacht. Daher ist sie im Fall der gerichtlic... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / J. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

I. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch Rz. 183 Wie gesehen, benötigt der Pflichtteilsberechtigte zur Berechnung seines Anspruchs Informationen über den Bestand und Wert des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sowie bzgl. seiner Erb- und Pflichtteilsquote. Oftmals hat er aber keine Möglichkeit, sich selbst das erforderliche Wissen zu beschaffen, sodass er zur Verwirklichung s... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / P. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

I. Grundsätzliche Voraussetzungen der Stundung Rz. 338 Der Erbe (nicht nur der selbst Pflichtteilsberechtigte), der zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs verpflichtet ist, kann die Stundung dieses Anspruchs verlangen, wenn die sofortige Erfüllung für ihn eine unbillige Härte darstellen würde, § 2331a BGB. Bei Abkömmlingen und Eltern ist § 2309 BGB zu beachten.[941] Sind m... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Rechtsfolgen des § 2306 BGB

1. Allgemeines Rz. 43 Soweit Beschwerungen und Belastungen i.S.d. § 2306 BGB bestehen, hat der Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit, den belasteten Erbteil auszuschlagen, ohne hierdurch seinen Pflichtteilsanspruch einzubüßen (taktische Ausschlagung). 2. Rechtsfolgen nach § 2306 Abs. 1 BGB Rz. 44 Der Pflichtteilsberechtigte kann einen belasteten oder beschwerten Erbteil immer... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Auskunftsberechtigte Personen

1. Pflichtteilsberechtigter Nichterbe Rz. 185 Dem Wortlaut nach setzt § 2314 BGB voraus, dass der Anspruchsberechtigte pflichtteilsberechtigter Nichterbe i.S.d. §§ 2303, 2309 BGB ist.[573] Auskunftsberechtigt sind daher auf jeden Fall die enterbten Abkömmlinge des Erblassers, der enterbte Ehegatte und der enterbte Elternteil, soweit er nicht durch Erben erster Ordnung vom Pfl... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / D. Beschränkungen und Beschwerungen

I. Voraussetzungen der Anwendbarkeit von § 2306 BGB Rz. 38 Den Fall, dass der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil mit Beschränkungen oder Beschwerungen belastet ist, also ihm nicht zur freien Verfügung steht und ihm bei wirtschaftlicher Betrachtung evtl. weniger als sein Pflichtteil verbleibt,[103] regelt § 2306 BGB.[104] Rz. 39 Erste Voraussetzung für seine Anw... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Systematik der Nachlassbewertung

1. Allgemeines Rz. 113 Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2303 BGB in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die betragsmäßige Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt daher von zwei Faktoren ab: von der Erb- bzw. Pflichtteilsquote und von dem Wert des Nachlasses. Art und Weise der Ermittlung des Nachlasswerts sind in §§ 2311–2313 BGB geregelt. Dabei ist logischerwe... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Bewertung des Geschenks

1. Bewertungszeitpunkt Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Vorauss... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Umfang des anzusetzenden Nachlasses

1. Grundsätze Rz. 115 Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind, sind in die Nachlassbewertung einzubeziehen.[301] Forderungen und Verbindlichkeiten des Erblassers, die infolge des Erbfalls durch Konfusion bzw. Konsolidation erloschen sind, gelten für Zwecke... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Voraussetzungen des § 2307 BGB

1. Vermächtniseinsetzung Rz. 47 Ist dem Pflichtteilsberechtigten (nur) ein Vermächtnis hinterlassen, stellen sich seine Reaktionsmöglichkeiten wesentlich flexibler dar als im Fall des § 2306 BGB. Unabhängig vom Wert des Vermächtnisses, von darauf liegenden Belastungen oder sonstigen Einschränkungen hat er stets die Wahl, das Vermächtnis anzunehmen oder es auszuschlagen. Den P... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / R. Praxishinweise

I. Taktisches Vorgehen des Ehegatten Rz. 351 Ausschlaggebend für die Entscheidung des überlebenden Zugewinn-Ehegatten ist vor allem die Höhe des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs im Verhältnis zum Gesamtnachlass. Außerdem kommt es entscheidend darauf an, neben Verwandten welcher Erbenordnung der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[986] Rz. 352 Für den Fall, dass nur... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / L. Haftung für den Pflichtteilsanspruch

I. Haftung im Außenverhältnis Rz. 281 Im Außenverhältnis haftet der Erbe (§ 2303 BGB) für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft. Schwieriger gestaltet sich aber mitunter die Frage, wer im Innenverhältnis der Erben untereinander die Pflichtteilslast zu tragen hat und inwieweit die Pflichtteilslast auch die Vermächtnisnehmer... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Folgen der Annahme des Vermächtnisses

1. Allgemeines Rz. 59 Die Annahme des Vermächtnisses bewirkt, dass der Pflichtteilsberechtigte dieses endgültig erwirbt und gleichzeitig seinen Pflichtteilsanspruch verliert, soweit er durch das Vermächtnis gedeckt ist.[175] Erweist sich der Vermächtnisanspruch im Nachhinein als nicht werthaltig, ändert dies an der Annahme und den sich aus ihr ergebenden Konsequenzen nichts, ... mehr