Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / XI. Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf die Gebühren

Rz. 103 Gemäß § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) besteht bei Wertgebühren eine Hinweispflicht auf die Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Nach dieser Vorschrift ist der RA vor der Übernahme eines Mandats verpflichtet, seinen Mandanten darauf hinzuweisen, wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Dies soll dem Auftraggeber Anlas...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Gebühren für die Beantragung eines Versäumnisurteils

Rz. 44 → Dazu Aufgaben Gruppe 12 Im Prinzip sind alle für die Berechnung der Gebühren bei Beantragung eines Versäumnisurteils notwendigen Erläuterungen bereits in den vorausgehenden Kapiteln, insbesondere in Rdn 36 ff. enthalten. Für das Betreiben des Prozesses im ersten Rechtszug erhält der RA zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Wenn dann im mündlichen Verh...mehr

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 60 Gebühren erhält der Pflichtverteidiger grundsätzlich für dieselben Tätigkeiten wie der Wahlverteidiger, jedoch ist seine Vergütung niedriger; sie beträgt circa 80 % der jeweiligen Mittelgebühr für den Wahlanwalt. Die Gebühren sind Festgebühren und werden im Vergütungsverzeichnis zu jeder Gebühr in der rechten Randspalte ausgewiesen. Es gelten also alle vorstehenden Er...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Frage: Was heißt es eigentlich, eine Gebühr ist anzurechnen?

Rz. 29 Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es, zu verhindern, dass in einer Sache eine vergleichbare Tätigkeit mehrfach honoriert wird, wenn der RA z. B. zunächst einen Anspruch außergerichtlich verfolgt hat und später in dieser Sache gerichtlich tätig wird. Wäre es in der Sache gleich zum Prozess gekommen, hätte der RA auch keine anderen Tätigkeiten ausgeübt, sodass die vor...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Beispiele zur Berechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 23 Beispiel: RAin Rita Richtig erhält von Rudi Ratlos den Auftrag, außergerichtlich die Rückzahlung eines Privatdarlehens von 11.000,00 EUR einzufordern. Herr Ratlos gibt an, dass der Schuldner zwar ein guter Freund sei, nun aber erkläre, unter Freunden müsse man doch nicht so kleinlich sein. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ruft der Schuldner Onsorg bei Frau Rich...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / II. Die Gebühren des Terminsvertreters

Rz. 88 In Nrn. 3401 und 3402 VV RVG werden insbesondere die Gebühren für den Fall geregelt, dass ein RA, der Prozessbevollmächtigter ist, einen anderen RA als Vertreter für die mündliche Verhandlung beauftragt, der dann als Terminsvertreter bezeichnet wird. Ein Terminsvertreter wird meist dann beauftragt, wenn der Prozessbeauftragte nicht am Ort des auswärtigen Gerichts, bei...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Grundgebühr

Rz. 19 Die einmalige Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) entsteht in einer Strafsache für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt. Die Grundgebühr kann jedem Verteidiger nur ein einziges Mal erwachsen. Mit der Grundgebühr soll der Arbeitsaufwand entgolten werden, der zu Beginn eines Mandats entsteht, a...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 9. Zur Erstattung der Geschäftsgebühr durch den Gegner

Rz. 34 Nach § 91 ZPO ist eine im Prozess unterlegene Partei zur Kostenerstattung verpflichtet, d. h., sie muss die dem obsiegenden Gegner entstandenen Verfahrenskosten erstatten. Zu den Verfahrenskosten gehören natürlich nur im gerichtlichen Verfahren entstandene Kosten, keine lediglich außergerichtlichen Kosten. Die für eine vorgerichtliche Anwaltstätigkeit entstandene Gesc...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / Zusammenfassung

Überblick Neue Mandate akquiriert man als Steuerberater am einfachsten bei Beginn der beruflichen Selbstständigkeit des (zukünftigen) Mandanten. Bei bestehenden Mandaten ist die Bereitschaft zum Wechsel des Steuerberaters dagegen tendenziell gering. Deshalb kommt es darauf an, Existenzgründer mit Wachstumspotenzial rechtzeitig zu erkennen, deren Entwicklung durch eine entspr...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 8 Gewinnung von Mandanten für die Existenzgründungsberatung

Welche Möglichkeiten sich dem Steuerberater bieten, um auf seine Beratungsleistungen für Existenzgründer hinzuweisen, kann der folgenden Checkliste entnommen werden: (Mandats)Gewinnung von Existenzgründern Nachfolgend finden Sie ein Muster für eine Anzeige, wie sie z. B. in einer Tageszeitung oder in einschlägigen Online-Angeboten geschaltet werden könnte: Muster: Anzeige Exist...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / f) Interessenkollisionen im erbrechtlichen Mandat

Rz. 68 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision im Hinblick auf die Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Ehegattenerbvertrags, der Vertretung von Miterben oder der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter anfällig. Bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemei...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / IV. Abgeltungsbereich nach dem RVG bei mehreren Auftraggebern im erbrechtlichen Mandat

Rz. 131 Insbesondere im erbrechtlichen Mandat stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob bei mehreren Auftraggebern die anwaltliche Tätigkeit dieselbe Angelegenheit umfasst. Der Rechtsanwalt wird in vielen Fällen mit der Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Mandanten (Eheleuten, Miterben einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmern oder mehreren Pflichtteilsberechtigten...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat bei außergerichtlicher Tätigkeit

A. Gebührentatbestände I. Beratungsgebühr Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflic...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichkeiten im erbrechtlichen Mandat

A. Einführung Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat bei gerichtlicher Tätigkeit

A. Kostenrechtsänderungsgesetz I. Einleitung Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist das seit langem von der Anwaltschaft erwartete und geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz,[1] das viele Verbesserungen für die Anwaltschaft mit sich bringt, in Kraft getreten. Insbesondere sind die umfangreichen Anpassungen der Rechtsanwaltsvergütung seit der letzten Reform durch das 2. Kostenrechtsmodernisier...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 63 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Ablehnung, Beendigung und Kündigung des Mandats

Rz. 44 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus der Kehrseite des Tätigkeitsverbots von §§ 43a Abs. 4, 45 und 46 BRAO bzw. § 3 Abs. 4 BORA das Gebot, kein Mandat anzunehmen, dessen Wahrnehmung einen Verstoß gegen diese Normen begründen würde.[105] Entsprechend muss bei einer Interessenkollision die Ablehnung des...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / B. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im erbrechtlichen Mandat

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat den Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes nicht näher bestimmt. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person, für die der Anwalt tätig wird.[1] Dies folgt aus der gesetzlichen Vorgabe in Nr. 1008 Abs. 1 VV RVG, wonach ein Gegenstand trotz Mehrzahl und Verschiedenheit der Mandanten derselbe sein ...mehr

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V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / C. Annahme und Ablehnung des erbrechtlichen Mandats

I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Allgemeines

Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzvers...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / A. Kostenrechtsänderungsgesetz

I. Einleitung Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist das seit langem von der Anwaltschaft erwartete und geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz,[1] das viele Verbesserungen für die Anwaltschaft mit sich bringt, in Kraft getreten. Insbesondere sind die umfangreichen Anpassungen der Rechtsanwaltsvergütung seit der letzten Reform durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013[2] hervorz...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / J. Durchsetzung der Gebührenansprüche

I. Gebührenansprüche gegenüber Mandanten Rz. 174 Entspringt die vom Mandanten geschuldete, aber nicht bezahlte Vergütung einer gerichtlichen Tätigkeit, so geht eine grundsätzlich mögliche Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei der Vergütungsklage stets vor.[187] Damit fehlt der Vergütungsklage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Kostenfestsetzung eine schnellere...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung

1. Allgemeines Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Re...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / D. Erbrechtliche Besonderheiten

I. Ausschlagung Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Aussc...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / V. Durchsetzung der Vergütung

1. Außergerichtliche Durchsetzung Rz. 107 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung seiner Gebühren sollte der Testamentsvollstrecker regelmäßig den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs unternehmen. Dieses ist schon deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / D. Die Erbengemeinschaft

I. Vertretung Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 7 Dieses Kriterium stellt auf die für die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt aufzuwendende Zeit ab. Es ist im Einzelnen zu klären, ob überdurchschnittlich viel Zeit im Vergleich zu anderen, nicht nur erbrechtlichen, Mandaten erforderlich war. Rz. 8 Der überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwalt muss also nicht diese, zweifelsohne im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, a...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Betragsrahmengebühr

Rz. 5 Die Betragsrahmengebühren sind infolge des Kostenrechtsänderungsgesetzes in Straf- und Bußgeldsachen, wie die Wertgebühren, linear um 10 % erhöht worden. Beispielsweise ist der Gebührenrahmen der Grundgebühr für den Wahlanwalt von 40 bis 360 EUR auf 44 bis 396 EUR erhöht worden. Die Betragsrahmengebühren im sozialrechtlichen Mandat haben sich linear um 20 % erhöht. Dur...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Sittenwidrigkeit nach den besonderen Umständen des Zustandekommens der Vergütungsvereinbarung

Rz. 54 Eine Vergütungsvereinbarung ist nach den Umständen des Zustandekommens in den Fällen nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, in denen der Rechtsanwalt eine Zwangslage für den Mandanten geschaffen oder ausgenutzt hat.[91] Als Zwangslage kann die Verhaftung des Mandanten an das Mandat angesehen werden.[92] Eine solche Verhaftung kann vorliegen, wenn die Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / E. Zusammenfassung

Rz. 146 Neben der Prüfung einer Interessenkollision bei der Mandatsannahme muss der Rechtsanwalt für Erbrecht sich über die Vergütung seiner anwaltlichen Tätigkeiten Gedanken machen. Eine sorgfältige und umfassende Prüfung der verschiedenen Vergütungsmöglichkeiten bei der Mandatsannahme können beim Mandatsende einen für den Mandanten und den Rechtsanwalt erfolgreichen Abschl...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrechtlichen Mandats

A. Einführung Rz. 1 Der im Erbrecht tätige Anwalt darf, wie jeder Anwalt, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit seinen Gebührenanspruch gefährden. Gerade in erbrechtlichen Fallgestaltungen, die zum Teil einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen, sich dynamisch entwickeln können, so dass durch die Änderung der Interessen des Mandanten plötzlich Interessen...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 136 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 71 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. (…) (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Arten der Vergütungsvereinbarung

Rz. 79 Unter Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung besteht für den Rechtsanwalt für Erbrecht die Möglichkeit ein Pauschal-, Zeit- oder Gegenstandshonorar sowie eine Kombination von Pauschal- und Zeithonorar mit dem Mandanten abzuschließen. Welche Honorarvereinbarung im Einzelfall der Vorrang bei der Beratung oder der Vertretung im erbrechtlich...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erteilung der Widerrufsbelehrung und Verbrauchererklärung im Sinne von § 357 Abs. 8 S. 1 BGB

Rz. 35 Im erbrechtlichen Mandat kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei ausübt, z.B. bei dem Mandanten zu Hause oder einem vermittelnden Dritten. Wenn der Abschluss der Vergütungsvereinbarung in den Privaträumen des Mandanten oder per Telefon, Fax oder E-Mail mit dem Mandanten erfolgt, muss der Rechtsanwalt das gesetzlic...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Zeithonorar

Rz. 86 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich.[171] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch die Anknüpfung an den Umfang...mehr

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V / Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 4952]

Rdn 4953 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 48...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 80 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 70 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren (zumindest bei der Strafverteidigung) aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[145] In e...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / dd) Interessenkollision bei unklarer Erbfolge

Rz. 86 Schließlich kann es zu einer Interessenkollision im erbrechtlichen Mandat kommen, sofern die Erbfolge bei der Annahme des Mandats bzw. der Mandate unklar ist. Einerseits kommt es hier zu einer Interessenkollision, wenn ein Elternteil aufgrund der Ausschlagung eines Kindes zur Erbfolge gelangen würde und der Rechtsanwalt zunächst das Kind zu einer Ausschlagung bewegt u...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und bei dem Bestehen einer Ausgleichspflicht

Rz. 74 Beispiel Der Erblasser E hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet.[165] Nach seinem Tod sind seine Söhne A, B und C zu ⅓ gesetzliche Erben geworden, § 1924 Abs. 1 BGB. A und B beauftragen den R damit, dass dieser mit dem C eine Teilauseinandersetzung erreicht. Der R erzielt mit dem C Einigkeit darüber, dass das noch zur Erbmasse gehörende Grundstück von einem Gutacht...mehr