Aufgabenteil Gruppe 10

1.

Grün beauftragt RA Eigen mündlich mit der Erhebung der Klage gegen Blau. Der Streitwert beträgt 12.000,00 EUR. Nach Formulierung, aber vor Einreichung der Klage teilt Grün mit, dass sich die Angelegenheit erledigt habe. Außer der Übersendung der Vergütungsrechnung an Grün ist kein Schriftverkehr entstanden.

Fertigen Sie die Vergütungsrechnung des RA Eigen.

2.

Braun bevollmächtigt RA Kohl mit der Eintreibung einer Forderung gegen Kappes in Höhe von 2.711,00 EUR nebst 31,84 EUR Verzugszinsen. Braun erteilt unbedingten Auftrag zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. RA Kohl will vor Einleitung gerichtlicher Schritte versuchen, den Kappes durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Zahlung zu bewegen. RA Kohl sendet das Aufforderungsschreiben an Kappes, der daraufhin zahlt.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Kohl.

3.

RA Blau soll für Korn Berufung einlegen. Der Auftrag wurde mündlich erteilt. Vor Einreichung der von RA Blau bereits fertiggestellten Berufungsklage zieht Korn den Auftrag mündlich zurück. Außer der Übersendung der Gebührennote an Korn ist kein Schriftverkehr entstanden. Der Streitwert beträgt 4.900,00 EUR.

Erstellen Sie die Gebührennote des RA Blau.

4.

RA Patzig erhebt auftragsgemäß Klage über 6.300,00 EUR. Vor dem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung wird diese zurückgenommen. RA Patzig hatte auch die Gerichtskosten verauslagt.

a) Erstellen Sie die Vergütungsrechnung des RA Patzig.
b) Wie hoch ist die Gerichtskostenvorauszahlung
c) und die letztlich für Gerichtskosten anfallende Verfahrensgebühr?
5.

Mit der Klageschrift macht RA Sauer im Auftrag seines Mandanten Selber eine Forderung in Höhe von 4.998,35 EUR gegen den Beklagten Dax geltend. Im ersten mündlichen Verhandlungstermin erscheint der Dax nicht. RA Sauer stellt Antrag auf Vertagung des Termins gemäß § 227 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Begründung, dass die Parteien untereinander auf privater Basis in außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingetreten seien. Der Richter vertagt daraufhin den Termin durch Beschluss.

Einige Tage später kündigt Selber dem RA Sauer das Mandat, mit der Erklärung, dass er sich selber mit dem Dax geeinigt habe und keine anwaltliche Hilfe hierzu benötige.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung des RA Sauer.

6.

RA Luchs soll für Dall gegen den Schuldner Lahm eine Forderung in Höhe von 879,50 EUR einklagen. Die Klageschrift wird bei Gericht eingereicht.

Sofort nach Zustellung der Klageschrift erklärt der Beklagte Lahm gegenüber dem Gericht, dass er die Forderung anerkenne. Daraufhin erlässt das Gericht von Amts wegen ein Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung von RA Luchs.

7.

RA Assel reicht Klage über 3.870,00 EUR nebst 47,11 EUR Verzugszinsen ein. Im Gütetermin und der anschließenden mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagte nicht. Es ergeht antragsgemäß ein Versäumnisurteil.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung von RA Assel.

8.*

RA Wendehals erhebt Berufungsklage über 14.777,00 EUR. Im Termin erscheint für den Berufungsbeklagten niemand. Das Berufungsgericht stellt fest, dass die Ladungsfrist für den Berufungsbeklagten nicht eingehalten worden ist. Daraufhin beschließt das Berufungsgericht die Vertagung des Termins. Anschließend nimmt der Berufungskläger die Berufungsklage zurück.

Berechnen Sie die Vergütung von RA Wendehals.

9.*

Hasenfratz beauftragt RA Simmel mit einer Klage wegen 6.000,00 EUR. Im ersten Termin stellt RA Simmel Antrag auf Vertagung (§ 227 ZPO), nachdem der Prozessbevollmächtigte des Beklagten sich wegen Erkrankung entschuldigt hat und deshalb nicht erschienen ist.

Vor dem danach anberaumten neuen Verhandlungstermin nimmt RA Simmel nach Absprache mit Hasenfratz weisungsgemäß die Klage wegen 1.000,00 EUR zurück. Danach wird streitig verhandelt und ein Gutachten erstellt. Schließlich ergeht Urteil, demgemäß der Beklagte 3.000,00 EUR zu zahlen hat.

Berechnen Sie die Vergütung von RA Simmel.

Lösungsteil Gruppe 10

 
1. §§ 2, 13, VV Nrn. 3101, 7008 RVG. [634,03 EUR]
2. §§ 2, 13, VV Nrn. 3306, 7002, 7008 RVG. [155,89 EUR]
3. §§ 2, 13, VV Nrn. 3201, 7008 RVG. [437,21 EUR]
4. a) §§ 2, 13, VV Nrn. 3100, 7002, 7008 RVG. [713,76 EUR]
  b) §§ 3, 12 Abs. 1, 34, KV Nr. 1210 GKG. [609,00 EUR]
  c) KV Nr. 1211 GKG. [203,00 EUR]
5. §§ 2, 13, VV Nrn. 3100, 3105, 7002, 7008 RVG. [739,23 EUR]
6. §§ 2, 13, VV Nrn. 3100, 3104, 7002, 7008 RVG. [285,61 EUR]
7. §§ 2, 13, VV Nrn. 3100, 3105, 7002, 7008 RVG. [619,28 EUR]
8. §§ 2, 13, VV Nrn. 3105, 3200, 3203, 7002, 7008 RVG. [1.818,08 EUR]
9. §§ 2, 13, 15, VV Nrn. 3100, 3104, 3105, 7002, 7008 RVG. [1.156,44 EUR]

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