Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / d) Die Vergütung in allgemeinen Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Die sonstigen, nicht gesondert geregelten Beschwerdeverfahren werden nach Teil 3 Abschnitt 5 VV (Nrn. 3500 ff. VV) vergütet. Rz. 19 Danach erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 20 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht si...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Vertretung im Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für die Vertretung im Verwaltungsverfahren steht dem Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV zu. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 768,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 414,00 EUR. Beispiel 15: Außergerichtliche Vertretung Der Anwalt ist beauftragt, den Mandanten in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren zu vertreten. Die Tätigkeit ist d...mehr

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§ 38 Auslagen / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 34 Ist der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so ergeben sich keine Besonderheiten, wenn die Mandanten den Anwalt wegen desselben Gegenstands beauftragt haben. Dann ist abzurechnen wie bei einem Auftraggeber. Jeder haftet auf die vollen Dokumentenpauschalen. Diese fallen nämlich nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a), b) und d) VV für alle Auftraggeber an, sodass diese nach ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Mehrere Auftraggeber

Rz. 80 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, so erhöht sich für ihn die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Ob auch der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, ist unerheblich. Beispiel 38: Terminsvertreter, mehrere Auftraggeber In einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR bestellen die beiden Mandanten neben dem Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Auftrag zur Hauptsacheklage bereits erteilt

Rz. 178 War zum Zeitpunkt des Abschlussschreibens bereits Klageauftrag zur Hauptsache erteilt, dann wird die Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nach Teil 2 VV (Geschäftsgebühr) vergütet, sondern bereits nach Teil 3 VV und löst eine Verfahrensgebühr aus, allerdings nur in ermäßigter Höhe von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Beispiel 99: Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren, Klag...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. 2. Alt. zu Nr. 7007 VV)

Rz. 108 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu Nr. 7007 VV, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrags. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgesch...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 7. Abmahnung und Abschlussschreiben

Rz. 20 Abmahnung und Abschlussschreiben sind außergerichtliche Tätigkeiten, die nach Teil 2 VV vergütet werden. Sie betreffen nicht die vorläufige Regelung, sondern den Hauptsacheanspruch und richten sich folglich auch nach dem Wert der Hauptsache (ausführlich siehe hierzu Rdn 171 ff.). Rz. 21 Kontrovers diskutiert wurde die Frage, wann mehrere Abmahnungen für mehrere Auftrag...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / d) Einfaches Schreiben

Rz. 32 Wird der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Mit dem Wortlaut der Nr. 2301 VV ist klargestellt, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebüh...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VII. Beschwerden in Beschlussverfahren

Rz. 44 Hat das ArbG erstinstanzlich im Beschlussverfahren entschieden und wird hiergegen Beschwerde eingelegt, so gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren für das Berufungsverfahren entsprechend. Der Anwalt erhält also die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV. Rz. 45 Kommt es zu einer Einigung, erhält der Anwalt eine 1,3-Einigungsgebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 100...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verlegung der Kanzlei

Rz. 103 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären (Vorbem. 7 Abs. 3 S. 2 VV).[56] Beispiel 61: Verlegung der Kanzlei, nicht ersatzfähige Mehrkosten Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn und nimmt ans...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 16. Erinnerung

Rz. 305 Nach § 178 SGG ist die Erinnerung[64] gegeben (auch Antrag auf gerichtliche Entscheidung genannt). Rz. 306 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer solchen Erinnerung beauftragt oder ist die Erinnerung ausnahmsweise nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte Angelegenheit, entsteht eine Gebühr nach Nr. 3501 VV. Es ist zu rechnen wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 29...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / aa) Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1: Klageauftrag Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (h) Entscheidung durch Strafbefehl

Rz. 98 Die bloße Entscheidung durch Strafbefehl löst keine Zusätzliche Gebühr aus. Das gilt unabhängig davon, ob der Verteidiger sein Einverständnis hierzu erklärt,[51] ob er darauf hingewirkt[52] oder ob er von einem Einspruch abgeraten hat.[53] Beispiel 44: Entscheidung durch Strafbefehl Der Verteidiger wirkt auf den Erlass eines Strafbefehls hin, der dann auch vom Amtsgeri...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verfahren auf Eintragung aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs auf Abgabe der Auflassungserklärung

Rz. 203 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund der die Eintragung eines Rechtes zugunsten des Gläubigers erfolgen soll, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Bei Urteilen auf Abgabe einer Willenserklärung bedarf es keiner Vollstreckung, weil die Rechtskraft d...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Abrechnung

Rz. 174 Hat der Anwalt noch keinen Klageauftrag, so löst das Abschlussschreiben eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus.[61] In aller Regel ist ein Abschlussschreiben mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zu vergüten.[62] Eine 0,3-Gebühr nach Nr. 2302 VV scheidet grundsätzlich aus.[63] Diese Gebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV zur Hälfte, höchstens mit 0,75 ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / VII. Anhang: Europäisches Mahnverfahren

Rz. 159 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, die sich nach Nr. 3306 VV auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 160 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, lö...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 12 In einem Ausnahmefall entsteht die Geschäftsgebühr auch dann, wenn der Anwalt nicht vertretend tätig wird, nämlich dann, wenn er bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt (Vorbem. 2.3 Abs. 3, 2. Var. VV). Soweit er hier vertretend tätig wird, ist die Geschäftsgebühr bereits ohnehin angefallen. Aber auch das bloße Mitwirken im "Hintergrund" reicht aus. Rz. 13 Hier kön...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / aa) Überblick

Rz. 80 Der nicht im Gerichtsbezirk niedergelassene und auch dort nicht wohnende auswärtige Anwalt darf nach dem Gesetzeswortlaut nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (§ 121 Abs. 3 ZPO). Das wiederum ist der Fall, wennmehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 35 Strafsachen / XI. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz

Rz. 285 In Verfahren über und erhält der Anwalt ebenfalls nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern wiederum die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 286 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren di...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Berechnung der Postentgeltpauschale

Rz. 67 Auch der beigeordnete Rechtsanwalt kann anstelle der konkret angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG, nicht nach den höheren Beträgen des § 13 RVG. Dies ist mit dem 2. KostRMoG durch die Einfügung der neuen Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV gere...mehr

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§ 35 Strafsachen / gg) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 61 Wird aus einem Ermittlungsverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal.[23] Das gilt auch für die Grundgebühr (Nr. 4100 VV).[24] Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Die Grundgebühr entsteht all...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Rz. 124 Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 66: Versäumnisurteil nach Klageerweiterung Der Anwalt reicht für seinen Mandanten eine Klage in Höhe von 10.000,00 EU...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XII. Rechtsbeschwerde nach § 78 Abs. 2 ArbGG

Rz. 61 Für eine Rechtsbeschwerde nach § 78 Abs. 2 ArbGG ist ebenso wie für die nach § 574 ZPO der besondere Gebührentatbestand der Nr. 3502 VV anzuwenden. Siehe zu Einzelheiten § 17. Beispiel 23: Rechtsbeschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Gegen die Beschwerdeentscheidung des LAG im Kostenfestsetzungsverfahren legt der Anwalt für den Mandanten Rechtsbeschwerde zu...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 4. Postentgeltpauschale

Rz. 11 Die Selbstständigkeit der aufeinander anzurechnenden Gebühren hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. In Anrechnungsfällen war bislang streitig, ob sich die Postentgeltpauschale aus dem Gebührenaufkommen vor oder nach Anrechnung ermittelt. Beispiel 5: Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen Außergerichtlich str...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (2) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 35 Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr der Nr. 2503 VV nur zu einem Viertel anzurechnen (Anm. Abs. 2 S. 2 zu Nr. 2503 VV). Rz. 36 Beispiel 19: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergl...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Gebühren

Rz. 61 Im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier nicht vorgesehen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr. 1008 VV), höchstens um 2,0.[23] Rz. 63 Findet im Erinn...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Betreiben des Geschäfts

Rz. 10 Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information Voraussetzung ist, dass dem Anwalt ein Auftrag zur Vertretung erteilt worden ist – also ein Auftrag, im Namen des Mandanten nach außen hin vertretend für ihn tätig zu werden. Die Gebühr entsteht in diesem Fall bereits mit der Entgegennahme der Information. Ob es dann tatsächlic...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / k) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein gegebenenfalls anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrens...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / II. Vertretung vor der Behörde

Rz. 5 Für die Vertretung im Bewilligungsverfahren vor der Behörde erhält der Anwalt nach Nr. 6100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55,00 EUR bis 374,00 EUR. Die Mittelgebühr beläuft sich auf 214,50 EUR. Ist der Anwalt gerichtlich beigeordnet, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172,00 EUR. Rz. 6 Die Verfahrensgebühr der Nr. 6100 VV deckt gem. Vorbem. 6 Abs. 2 VV die ges...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 9. Auslagen

Rz. 35 Auch Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden.[16] Rz. 36 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung (Nr. 7001 VV) genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrages (§ 10 Abs. 2 S. 2 RVG); eine detail...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 3. Terminsgebühr

Rz. 18 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er auch eine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 19 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (Vorbem. 6 Abs. 3 S. 1 VV). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, ...mehr

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§ 35 Strafsachen / ff) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 60 Werden mehrere Ermittlungsverfahren verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren (auch die Grundgebühr) getrennt. Das gilt auch dann, wenn die zugrunde liegenden Straftaten gleichartig und am selben Tag begangen worden sind.[20] Eine spätere Verfahrensverbindung kann die bereits entstandenen Gebührenansprüche nicht mehr beseitigen.[21]...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 55. Trennung

Rz. 124 Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Beispiel 64: Verfahrenstrennung ...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 36 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 VV ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 37 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verf...mehr

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§ 38 Auslagen / cc) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 39 Sind mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG gegeben, so ist in jeder Angelegenheit gesondert zu zählen (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 7000 VV).[14] Beispiel 20: Scheck- und Nachverfahren Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten eine Scheckklage in Höhe von 3.000,00 EUR und vertritt ihn auch im anschließenden Nachverfahren. Er fertigt für das Scheckverfahren 30 sonstige Kopien...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Anrechnung auf nachfolgendes Hauptsacheverfahren

Rz. 176 Folgt nach dem Abschlussschreiben das Hauptsacheverfahren, dann ist die für das Abschlussschreiben entstandene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen, höchstens allerdings zu 0,75. Beispiel 97: Außergerichtliches Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren mit anschließender Hauptsacheklage Nach E...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2303 VV

Rz. 22 Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit, so wird nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Da hier gegebenenfalls außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen sein können, ist angeordnet, dass nur die letzte Geschäftsgebühr, also hier die de...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Erledigung vor Widerspruch

Rz. 78 Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren kann sich vorzeitig erledigen, nämlich dann, wenn der Widerspruch nicht oder nur zum Teil eingelegt wird. Rz. 79 Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, dieser jedoch rät, die einstweilige Verfügung zu akzeptieren und keinen Widerspruch einzulegen. Beisp...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / IV. Besonderheiten bei längerer Verhandlungsdauer in Strafsachen (sog. Längenzuschlag)

Rz. 9 Dauert ein Hauptverhandlungstermin in Strafsachen länger, so kann der Wahlanwalt dies nach § 14 Abs. 1 RVG bei der Bemessung seiner Terminsgebühren erhöhend berücksichtigen.[1] Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat diese Möglichkeit nicht, da Festgebühren vorgesehen sind. Im Gegensatz zum Wahlanwalt steht ihm allerdings in diesen Fällen eine zusätzlich...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / c) Uneingeschränkte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung

Rz. 73 Wird die beantragte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Soweit der Anwalt die Vergütung für das Bewilligungsverfahren noch nicht abgerechnet hat, greift mit der Beiordnung die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Er kann ab da...mehr