Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Die Möglichkeit der Abwendung des Entzuges der Fahrerlaubnis

Rz. 85 Sollte die Chance der Abwendung bestehen, insbesondere die Voraussetzungen relativer Fahruntüchtigkeit anzugreifen oder beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowohl die objektiven als auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale in Zweifel zu ziehen, sind diese Argumente ggf. auch vorausschauend vorzutragen, um einen Beschluss abzuwenden. Allerdings sollte...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / d) "Objektiv-subjektive Theorie"

Rz. 20 Nach der objektiv-subjektiven Theorie können die Mandanten auch bei einem objektiv bestehenden und ihnen bekannten Interessengegensatz ihr Einverständnis mit der gleichzeitigen Wahrnehmung durch den Rechtsanwalt erklären. Wohl unterschiedlich wird dabei beurteilt, ob der Rechtsanwalt über den objektiv bereits bestehenden oder möglicherweise später auftretenden Interes...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Grundsätzliches für den Anwalt

Rz. 1 Betriff ein Schadenfall die Gesundheit eines Menschen, haben Datenschutz und Schweigepflicht des Arztes erheblichen Einfluss auf die Informationsbeschaffung bzw. den Umgang mit den Gesundheitsdaten. Im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten ist die Datenweitergabe unproblematisch. Der Anwalt darf im Rahmen des Mandats Gesundheitsdaten des Mandanten auch an Dritte wei...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Die notwendige Beratung zur Problematik

Rz. 31 In erster Linie sollte daran gedacht werden, den Mandanten über den weiteren Gang des Verfahrens zu informieren. Insbesondere muss aber auch die durch die Alkoholauffälligkeit zum Ausdruck kommende Problematik angesprochen werden.[18] Rz. 32 Der Betroffene, bei dem die festgestellte Blutalkoholkonzentration unter 1,6 ‰ lag und der Ersttäter ist, kann darüber belehrt we...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Ausschluss der Auskunftsrechte durch Höchstbetrag

Rz. 89 Für den Alleinerben kann es eine Erleichterung sein, im Zweifel etwas mehr auszahlen, als es seine Pflicht wäre und sich dafür die Mühe und Kosten der Auskunft (und ggf. Wertermittlung) zu ersparen. Daher können in den Formulierungsvorschlag für ein quotales Geldvermächtnis die Worte "… höchstens jedoch (…) EUR" eingefügt werden Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ü...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Vollmacht

Rz. 136 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme. Die Annahme wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, § 2202 Abs. 2 BGB. Naturgemäß kann dies erst nach dem Erbfall geschehen. Bis allerdings das Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt, kann es je nach Arbeitsweise des Nachlassgerichtes einige Zeit dauern. In der Zeit unmittelbar nach dem Erbfall sind all...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / a) Überblick

Rz. 16 Die eigentliche Auseinandersetzung bei der Prüfung eines Parteiverrats findet – soweit es erbrechtliche Mandate angeht – selten bei der Frage statt, ob es sich um "dieselbe Rechtssache" handelt (vgl. hierzu oben Rdn 5 ff.). Gerungen wird vielmehr um die Bedeutung der "widerstreitenden Interessen" (§ 43a Abs. 4 S. 1 BRAO bzw. § 3 Abs. 1 BORA) bzw. des "pflichtwidrigen ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / V. Obergutachten

Rz. 90 Liegt ein Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis vor, so stellt sich die Frage, ob Ansatzpunkte vorhanden sind, einen Obergutachter einzuschalten. Die Entscheidung, ob die Feststellung von Eignungsmängeln durch ein Obergutachten auszuräumen ist, hängt davon ab, ob das vorangegangene – für den Mandanten negativ ausgefallene – Gutachten Ansatzpunkte hie...mehr

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AGS 12/2024, Fragen und Lös... / 4. Gebührenberechnung

Da es sich bei dem Verfahren vor dem LG Hamburg einerseits und dem ArbG Hamburg andererseits um denselben Gebührenrechtszug handelt, kann jeder Rechtsanwalt gleichartige Gebühren nur einmal von seinem Auftraggeber fordern. Die Postentgeltpauschale kann daher nach der Anm. zu Nr. 7002 VV ebenfalls nur einmal abgerechnet werden. Somit kann jeder Rechtsanwalt seinem Mandanten f...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Haftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden des Versicherungsnehmers, sondern durch ein Verhalten oder Unterlassen des Versicherungsnehmers entstandene Schäden Dritter, infolge derer der Versicherungsnehmer dem Dritten zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Haftpflichtversicherung dient damit dem Schutz des Versicherungsnehmers vor wirtschaftlichen Nachteilen,...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Mandantenübernahmeklausel

Rz. 894 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.61: Mandantenübernahmeklausel Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach seinem Ausscheiden für die unmittelbare oder mittelbare Übernahme der bislang von der Firma betreuten Mandanten eine Entschädigung zu zahlen, die 20 % des Gesamtumsatzes (exklusive Umsatzsteuer) aus den übernommenen Mandanten für die Dauer...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Rechtsanwaltsvergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckung

Rz. 28 Fallgestaltungen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Rechtsschutzdeckung schuldhaft verzögert, etwa wegen Prüfung des Versicherungsfalles oder Rechtsschutzdeckung für mitversicherte Personen, kann ausnahmsweise auch für die Einholung der Rechtsschutzzusage die Vergütung als Verzugsposition verlangt werden.[25] So bestimmt in Fortführung des BGH vom 6.10.2010[26...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 92 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / E. Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Schiedsgutachter

Rz. 36 In den ARB 2012 und 2021 ist unter Ziff. 3.4. die Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit ausgeführt. Hiervon haben die Rechtsschutzversicherungen zuletzt auch häufiger Gebrauch gemacht.[30] In Ziff. 3.4.1.2. ist Mutwilligkeit dergestalt definiert, dass die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Miss...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Allgemeines

Rz. 61 Die Problemstellungen bei Annahme und Führung eines Mandates mit – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielschichtig. Zunächst ist zu differenzieren zwischen dem möglichen Fall nicht abzuwendender Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. bei Alkoholfahrt und gegebener absoluter Fahruntüchtigkeit. Hiervon zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, bei der eine Chance...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Tragung der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 140 Die Miterben haben die Lasten des Gesamthandvermögens, Kosten der Erhaltung und Verwaltung sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermögen beschränkt, wobei auch keine Vorsc...mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen:

[4] … “Die Revision hat Erfolg. Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte könne bereits auf der Grundlage ihres Sachvortrags keine Terminsgebühr beanspruchen. Das erste Telefonat am 6.8.2019 habe keine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung beinhalt...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Bisherige Übertragungen, Vereinbarungen und letztwillige Verfügungen, Vorsorgeregelungen

Rz. 20 Ob das bei der Testamentserrichtung angestrebte Ziel des Mandanten erreicht werden kann, hängt auch von seiner Verfügungsfreiheit ab. Ein erhebliches Problem können bindende, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge sein. Helfen können Pflichtteilsverzichtserklärungen und lebzeitige Zuwendungen, bei denen die Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt wurde. Andere l...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / B. Musterschreiben

Rz. 118 Die Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften beginnt im Regelfall mit dem Ausfüllen von Schadenanzeigen und anderen Vordrucken, in denen der Versicherungsnehmer angehalten wird, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenhergang und zur Schadenhöhe zu machen. Die anwaltliche Korrespondenz beginnt im Regelfall erst dann, wenn der Versicherer seine Eintri...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 2. Praxistipps für den Rechtsanwalt

Rz. 48 Zwar sind die Versicherer außergerichtlich selbst tätig und bedienen sich nur in Ausnahmefällen schon vorprozessual anwaltlicher Hilfe. Gleichwohl können nachfolgende Hinweise für Rechtsanwälte beider Parteien gleichermaßen hilfreich sein – entweder, weil der Anwalt des Versicherungsnehmers ihnen folgen könnte oder aber weil der Anwalt des Versicherers hieraus Einwend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Allgemeine Mandantenschutzklausel

Rz. 891 Besonders in den dem Berufs- und Standesrecht unterliegenden freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.) besteht die Gefahr, dass ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden durch ihre Konkurrenztätigkeit in den Mandantenkreis ihres bisherigen Arbeitgebers eingreifen. Die aktive und gezielte Abwerbung von Mandanten des bisherigen Arb...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Strafanzeige als Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen

Rz. 64 Die Strafanzeige als Mittel der erbrechtlichen Auseinandersetzung erscheint nicht nur wegen des im Strafverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes, sondern auch deshalb reizvoll, weil im Ermittlungsverfahren Beweise und auch Vermögen gesichert werden können. Die Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden in erbrechtlich geprägte Sachverhalte folgt dabei regelmäßig ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Musterschreiben an Gebäudeversicherer

Rz. 131 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Schreiben an Gebäudeversicherer wegen Gefahrerhöhung Versicherungsnehmer Anton Müller, Versicherungsschein-Nr. _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr oben genannter Versicherungsnehmer wird von mir gemäß beigefügter Vollmacht anwaltlich vertreten. Die gewechselte Korrespondenz liegt mir...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Anordnung und Vereinbarung

Rz. 119 Während die Schiedsklausel zunächst als Auflage eingeordnet und formuliert wurde, wird sie heute als eigenes Gestaltungsmittel gesehen[85] und gefasst. Formulierungsbeispiel: Schiedsklausel im Testament Wir ordnen an, dass alle Streitigkeiten, die durch unsere Erbfälle hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 185 Erste Aufgabe des Anwalts bei Mandatsbeginn ist es, sich möglichst umgehend einen Überblick über das ihm angetragene Mandat und die mit diesem von dem Mandanten verfolgten Ziele zu verschaffen. Fällt das angetragene Mandat in das spezifische Arbeitsgebiet des Anwalts oder kann es nach eigener Einschätzung auch ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse übernommen...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Hinweis Die folgenden Kapitel sollen dem Anwalt als Information und Orientierung im Bereich der ärztlichen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchung dienen. Darüber hinaus sollen sie eine Hilfestellung für die Praxis, vor allem in Bezug auf die Information des Mandanten, sein. Daher werden insbesondere wichtige, für den Mandanten interessante Fakten hervorgehoben. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.3 Zeitfaktoren / Kundenbeziehungen

Tz. 915 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Chancen, die ein Gesellschafter einer Kap-Ges bereits vor Gründung der Gesellschaft hatte, sind stets dem Gesellschafter und nicht der Kap-Ges zuzurechnen (zuletzt s Urt des BFH v 20.08.2008, BFH/NV 2009, 49 zu einem günstigen Mietvertrag; im Urt-Fall hatte der Gesellschafter ein Grundstück zum Marktentgelt an die Kap-Ges vermietet, obwohl e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Annahme unter Vorbehalt

Rz. 52 Die Vorbehaltserklärung muss hinreichend bestimmt sein und dem Arbeitgeber zugehen. Sie ist zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden. Aus Beweisgründen sollte sie aber schriftlich erfolgen. Rz. 53 Formulierungsbeispiel Das in der Änderungskündigung vom (…) enthaltene Änderungsangebot nehme ich/nimmt mein Mandant unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung der Arbeitsbe...mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 69 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 1 lit. b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nu...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / F. Kündigung

Rz. 42 Möchte der VN einen Versicherungsvertrag nicht weiter fortführen, dann muss man genau prüfen, wie dies am besten geschehen soll und welche Nachteile dadurch entstehen. Gelegentlich ist ein Festhalten am Vertrag auch anzuraten, wenn die Aussicht auf einen neuen Vertrag bei einem anderen VR realistischerweise nicht oder nicht mehr zu vergleichbaren Konditionen abgeschlo...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps

Rz. 142 Außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren seines Versicherungsnehmers, der zu Deckungsfragen oder im Hinblick auf den von einem Dritten geltend gemachten Haftpflichtanspruch einen Rechtsanwalt bemüht, muss der Kraftfahrthaftpflichtversicherer nicht erstatten, solange er sich mit der Gewährung des Versicherungsschutzes nicht in Verzug befindet. Aufgrund des Direktanspru...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Allgemeines

Rz. 1 Werden erbrechtlich gestaltende Praktiker gefragt, wie am besten mehrere Personen in einer letztwilligen Verfügung bedacht werden sollen, kommen regelmäßig zwei Antworten. Die häufigste: "Vermeiden Sie eine Erbengemeinschaft." Etwas abgeschlagen auf dem zweiten Platz folgt der Vorschlag, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Die rechtlichen und praktischen Probleme ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Mindestalter und "begleitetes Fahren"

Rz. 22 Regelungen für das Mindestalter sind in § 10 Abs. 1 FeV getroffen. Nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 5b aa, 48a FeV besteht die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahrs Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE zu führen. Über das Bestehen der Fahrprüfung wird eine Prüfbescheinigung nach der Anlage 8b zur FeV erstellt. Diese Bescheinigung enthält die Auflage, dass bis zur...mehr

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AGS 12/2024, Versagung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung führt bei mir zu zumindest leichtem Kopfschütteln darüber, wie sich das BVerfG über die m.E. berechtigten Gebührenbelange des (entbundenen) Pflichtverteidigers hinwegsetzt. Denn die Begründung der Ablehnung des Pauschgebührantrags durch das OLG Frankfurt, auf die das BVerfG maßgeblich abstellt, war m.E. falsch. Das OLG hatte u.a. wohl darauf abgestellt, d...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / B. Verkehrspsychologische MPU-Beratungen

Rz. 5 Die vom Strafrichter verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist (§ 69a StGB) für deren Neuerteilung ist rechtssystematisch eine "Maßnahme der Sicherung und Besserung". Bei den Betroffenen wird sie jedoch in aller Regel als zusätzliche Strafe oder "Denkzettel" aufgefasst. Dass hier eine persönliche Krise oder Problematik unterstellt wird,...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Verzicht auf Ausgleichungsansprüche

Rz. 49 Im Rahmen der Nachlassgestaltung kann ein Mandant Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, etwa Anteile an seinem Unternehmen oder eine Immobilie. Mitunter wird dabei auch ein besonderes Engagement belohnt. Überträgt der zukünftige Erblasser Vermögen auf einen Abkömmling, sollen oft später andere Kinder keine Ausgleichungsansprüche geltend machen können. In Betracht kom...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / I. Teilungsklage

Rz. 63 Die Erhebung einer Teilungsklage (Auseinandersetzungsklage) birgt regelmäßig in sich bereits den Fehler: In der Praxis ist eine Teilungsklage regelmäßig nicht erfolgreich (im Einzelnen oben Rdn 28 ff.). Die Feststellungsklage dürfte demgegenüber stets der "sicherere" und somit bessere Weg für den Mandanten sein (im Einzelnen oben Rdn 37 ff.).mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Bearbeitungshinweise

Rz. 3 Bei Zweifeln, ob Versicherungsschutz besteht, empfiehlt es sich, sofort bei Übernahme eines Mandats die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder vom Versicherungsnehmer einholen zu lassen; ansonsten genügt es, den Rechtsschutzversicherer erst dann zu informieren, wenn Kosten auslösende Maßnahmen ergriffen werden. Wird die Zusage nicht erteilt, ist es...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information bei Führerscheinmaßnahmen – speziell: älterer Kraftfahrer

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme des Führerscheins – Rechtsmittel Oftmals beschlagnahmt die Polizei noch vor Ort den Führerschein. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies ist z.B. bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen od...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Fälligkeit

Rz. 90 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt wurde, § 271 BGB. Muss der Alleinerbe die Vermächtnisse sofort erfüllen, kann ihm dies erhebliche Probleme bereiten.[61] Zum einen kann er die Höhe des Vermächtnisses noch nicht genau bestimmen, wenn ihm Informationen über die Aktiva und Passiva fehlen. Zum anderen kann er oft über Ver...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / F. Ausgleichung und deren Ausschluss in der letztwilligen Verfügung

Rz. 96 Die Ausgleichung unter Abkömmlingen kann erhebliche tatsächliche und rechtliche Probleme nach sich ziehen (vgl. § 6).[70] Gemäß § 2052 BGB kommt die Ausgleichungspflicht auch bei der gewillkürten Erbfolge in Betracht.[71] Die Verpflichtung zur Ausgleichung kann vom Erblasser ausgeschlossen werden. Zwar ist dies schon durch eine von § 2052 BGB abweichende Erbeinsetzung ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 5. Tatbestände zur Einschränkung und zum Ausschluss des Rechtsschutzes

Rz. 17 Üblicherweise besteht Rechtsschutzdeckung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für die ansonsten mitversicherten Personen, auf den der sog. Fußgänger-Rechtsschutz ausgedehnt ist. Rz. 18 Hinweis für die Praxis Die vorstehend genannte Einschränkung bedeutet, dass bei lediglich bestehendem Verkehrs-Rechtsschutz nur der Versicherungsnehmer selbst Anspruch auf Rechtssc...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die maßgebenden Regelungen für die Begutachtung ergeben sich aus der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Die Begutachtung der Eignung orientiert sich nach der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Diese lehnt sich in ihrem Aufbau am Anhang III der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie und...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. ARB 75

Rz. 4 Nach den ARB 75, die immer noch bei älteren Mandanten in nicht geringem Umfang zur Anwendung kommen, besteht Versicherungsschutz lediglich in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis (§ 11 Abs. 3 d ARB 75). Nach dieser Regelung kommt Versicherungsschutz erst von Beginn des Widerspruchsverfahrens an in Betracht.[4]mehr