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§ 3 Allgemeine Formulare im versicherungsrechtlichen Mandat / F. Kündigung

Andre Naumann
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Rz. 42

Möchte der VN einen Versicherungsvertrag nicht weiter fortführen, dann muss man genau prüfen, wie dies am besten geschehen soll und welche Nachteile dadurch entstehen. Gelegentlich ist ein Festhalten am Vertrag auch anzuraten, wenn die Aussicht auf einen neuen Vertrag bei einem anderen VR realistischerweise nicht oder nicht mehr zu vergleichbaren Konditionen abgeschlossen werden kann. Das ist insbesondere im Bereich der Personenversicherung ein ernstes Problem, da mit einmal manifestierten, dauerhaften Erkrankungen diese auch bei Abschluss des Vertrags anzugeben sind und bestimmte Krankheiten einen Neuabschluss verhindern können. Deshalb sollte man den VN über mögliche Konsequenzen aufklären.

 

Rz. 43

 

Checkliste: Mandatsübersicht-Kündigung

 
Vertragstyp (z.B. Multirisk) _________________________  
Einzel- oder Gruppenvertrag _________________________  
Sonderkündigungsrecht? □ ja □ nein
Schadenzahlung □ ja □ nein
  – Datum _________________________  
  – Frist für Kündigung nach Schadenfall _________________________  
Frist für Kündigung zum Ablauf _________________________  
Versicherungsumfang (wer/was ist versichert?) _________________________  
Bedingungswerk (Generation) _________________________  
Neuer Vertrag möglich □ ja □ nein
  – Geänderte Gefahrenumstände? Welche? _________________________
 

Rz. 44

Zu den allgemeinen Bedingungen finden sich die Regelungen in § 11 VVG, spartenspezifische Besonderheiten müssen aber beachtet werden. Grundsätzlich kann zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten gekündigt werden, § 11 Abs. 3 VVG.

 

Rz. 45

Besonders wichtig sind Sonderkündigungsrechte in den Bedingungen, z.B. das Recht auf Kündigung binnen eines Monats nach einer Schadenzahlung. Auch nach Erhebung einer Klage durch den VN kann teilweise g...

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