Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 5 Financial Planning und ... / 5. Steuerberater als Finanzplaner

Rz. 15 Das Berufsrecht ermöglicht dem Steuerberater alle üblichen Beratungstätigkeiten bis hin zur wirtschaftlichen Empfehlung. Die Grenzen sind eindeutig markiert: Die Berufsträger sind zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet und die Mandanten treffen die Entscheidungen selbst. Im Gegensatz zu den Finanzdienstleistern fehlt hier die Nähe zum Produktverkauf. Der Man...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / II. Testamentsvollstreckung und Estate Planning

Rz. 8 Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung kann nur im ganzheitlichen Zusammenhang der postmortalen Vermögenssorge, dem sog. Estate Planning, gesehen werden. Dieser Begriff stammt aus den USA. Die ganzheitliche Vermögensnachfolgeplanung spielt dort aufgrund der über bereits mehrere Generationen hinweg aufgebauten Vermögenswerte naturgemäß eine größere Rolle als in Europ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / E. Möglichkeiten des Erblassers zur Eindämmung von Spannungsverhältnissen

Rz. 10 Den Schlüssel zum Erfolg einer gelungenen Testamentsvollstreckung hat der Erblasser selbst in den Händen. Er ist nicht nur derjenige, der die Testamentsvollstreckung anordnet, sondern auch derjenige, der sie ausgestaltet. Dies setzt voraus, dass er sich mit dem erbrechtlichen Gestaltungsinstrument auseinandersetzt. Rz. 11 Voraussetzung ist aber auch weiterhin, dass der...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / I. Wurzeln der Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Institut der Testamentsvollstreckung wurzelt im germanischen Rechtskreis[1] und wirkt daher im vom römischen Recht geprägten Erbrechtssystem ein wenig als "struktureller Fremdkörper".[2] Der Vorläufer der Testamentsvollstreckung beruhte auf Eigentumserwerb des Testamentsvollstreckers am Nachlass und damit auch auf dessen Haftungszuständigkeit, wie es die Parallelko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / III. Verbindlichkeit und Bestimmtheit

Rz. 10 Wer die tägliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus nicht scheut, dem traut der künftige Erblasser auch die notwendige Standfestigkeit mit den Erben zu. Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Das ihm zukommende Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass übt er kraft eigenen Rechts aus, entsprechend dem Willen des Erblassers und una...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / cc) Kosten und Qualitätsstandards

Rz. 108 Die Gründung und der Unterhalt eines eigenen, unabhängigen und nur der Familie zur Verfügung stehenden Family Office ist mit hohen Kosten verbunden,[68] die zum individuellen und wirtschaftlichen Nutzen in einem adäquaten Verhältnis stehen müssen. Eine Honorarvereinbarung orientiert sich am Bruttovermögenswert, den abgerufenen Dienstleistungsmodulen und den gebundene...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Einsatz von Software

Rz. 53 Oftmals kommt es vor, dass Testamentsvollstrecker mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses große Schwierigkeiten haben. Das kann an der Fülle von Belegen liegen, die sortiert werden müssen, aber auch am technischen Know-how, wie an die Sache heranzugehen ist. Dieser Hürde begegnen moderne Softwareprogramme, die die Mandantenverwaltung, die Erstellung von Vermög...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / aa) Definition

Rz. 102 In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung findet man einen Zugang über die Beschreibung von Charakteristika im Private Wealth Management. In Anlehnung an Schaubach[63] geht es beim Privatkunden um seine sämtlichen materiellen und immateriellen Vermögenswerte, aus denen der Vermögensinhaber materiellen und immateriellen Nutzen ziehen kann. Als Overheadaufgabe kommt...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / IV. Fazit

Der obige Beispielsfall zeigt, dass im Steuerrecht steuerstrafrechtliche Vorfragen streitentscheidend sein können. Hierbei ist zu sehen, dass die entsprechenden Tatumstände sowohl für den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand kumulativ in einer Person zweifelsfrei festgestellt werden müssen. Zweifel wirken sich hier zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Auch ist dies...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 3. Keine Hinterziehung durch den Berater

Hinterziehung auch durch Dritte: Das FA wies zwar zutreffend darauf hin, dass auch die Hinterziehung eines Dritten für das Eingreifen der verlängerten Festsetzungsfrist i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO genügen kann (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 169 AO Rz. 18 [10/2017] m.w.N.). Es ist also nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige selbst die Hinterziehungsvoraussetzung...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / I. Einleitung

In Einzelfällen berufen sich Finanzämter auf eine verlängerte steuerliche Verjährungsfrist von fünf bzw. zehn Jahren bei Leichtfertigkeit bzw. Vorsatz (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO). Dann kommt es darauf an, für welche Umstände das FA die Darlegungs- und Feststellungslast trägt. Hierbei ist zu sehen, dass es sich bei Verschulden i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO um eine bußgeld- bzw. stra...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 2. Keine Hinterziehung durch den Sohn

Der objektive Tatbestand der Hinterziehung ist hier unproblematisch durch die Abgabe der unvollständigen Erklärung für die ESt 2013 durch den Sohn erfüllt. Der Rechtsstreit drehte sich im Kern um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestandes. Keine Schuld des Sohnes: Ein schuldhaftes Handeln des Sohnes (subjektiver Tatbestand) der Hinterziehung in Form von Leichtfertigkeit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster

Rz. 18 Schreiben des Vermieteranwalts auf Duldung von Reparaturmaßnahmen Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/denen Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnu...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Drei denkbare Haftungskonstellationen

Sehr schnell wird der Fokus – neben der Geschäftsführung – auf den steuerlichen Berater der GmbH gelenkt und gefragt, ob bei der steuerlichen Beratung – insbesondere im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung oder in einer Krisensituation – Fehler unterlaufen sind. Denkbar sind im Wesentlichen drei Haftungskonstellationen:mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Wegen Bilanzierungsfehlers ist keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich

Eine besondere Frage stellt sich in den Konstellationen, in denen nach der bilanziellen Situation wegen eines Bilanzierungsfehlers gar keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich ist mit der Folge, dass die insolvenzrechtliche Thematik überhaupt nicht gesehen wird. Hier wird sich im späteren Regress immer die Frage stellen, wer für den Bilanzierungsfehler verantwortlich ...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 3. Haftungsmaßstab orientiert sich am Beratungsumfang

Der BGH hat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 26.1.2017[10] klargestellt, dass es nicht "den" Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses gibt, sondern eine Differenzierung danach vorgenommen werden kann, ob eine Erstellung ohne Beurteilung/Prüfung, ob eine Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung oder ob eine umfassende Beurteilung und Prüfung geschuldet ist. Die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. In der Regel wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestel...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet. Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der Mandant bei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Besonderheiten

Die Person des künftigen Praxisnachfolgers muss spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung des Praxistreuhänders feststehen. Eine Bestimmung der Person des Nachfolgers durch den verstorbenen Praxisinhaber ist nicht erforderlich. Ein zeitnaher Antrag seitens der Erben – nach erfolgter Absprache mit dem geeigneten Treuhänder – ist notwendig, damit die Steuerberaterkammer nicht ei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Steuerberater als Vormund

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB erlaubt. In der Praxis wird der Steuerberater wohl nur dann Vormund, wenn er aufgrund eines Testaments von Mandanten für dessen minderjährige Kinder dazu berufen wird. Dies dürfte in der gesamten Berufszeit nur vereinzelt vorkommen. 2.4.1 Wesentliche Inhalte Die Vormundschaft i...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / V. Schlussfolgerung

Es kann festgehalten werden, dass eine klare Abgrenzung vom Produktivvermögen, sonstigem Verwaltungsvermögen und den Finanzmitteln möglich ist, jedoch durch den Wortlaut des Gesetzes an sich nicht abschließend gegeben ist. Zudem ist in Fällen der Umstrukturierung keine exakte Rechtsklarheit zur aktuell geltenden Fassung der relevanten Vorschriften gegeben. Es bleibt abzuwarte...mehr

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Toolgestützte Verfahrensdok... / Weltweit erreichbare Lösungen

Aufwendige Implementierungsarbeiten sind für die Einführung einer Dokumentationssoftware in der Regel nicht nötig. Meist handelt es sich um Cloudlösungen. Einige Hersteller bieten ihre Lösung auch noch als klassische Festinstallation an. Bei solchen Anbietern können die Tools in der Regel auch hybrid genutzt werden, das heißt: ein Teil der Anwendungen liegt in der Cloud und ...mehr

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Toolgestützte Verfahrensdok... / Belegablage, Scannen und Kassenführung übersichtlich dokumentieren

Zu den Dokumentations-Basisfunktionen der Software-Lösungen zählen insbesondere die Belegablage, das Ersetzende Scannen und die Kassenführung: Die Dokumentation der Belegablage beinhaltet sowohl Belege in papier- als auch in elektronischer Form und umfasst alle eingehenden Belege – wie Lieferscheine oder Quittungen – sowie alle ausgehenden Belege wie Rechnungen oder Bankausz...mehr

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Toolgestützte Verfahrensdok... / Digitale Zusammenarbeit erleichtert Dokumentation

Nahezu alle Tools sind für Steuerberater konzipiert und mandantenfähig. Indem Steuerberater ihren Mandanten Zugang zum Dokumentationstool gewähren, lassen sich diese aktiv in den Dokumentationsprozess einbinden. Mit ihren Zugangsdaten können sich die Mandanten über ihren eigenen Rechner in die cloudbasierten Lösungen einloggen und eigene Eingaben vornehmen oder bestimmte Fra...mehr

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Toolgestützte Verfahrensdok... / Softwarelösungen vereinfachen die Dokumentation

Dies alles ist allerdings nur ein kleiner Teil der Anforderungen. Die Liste des Bundesfinanzministeriums ist deutlich länger (siehe hier). Händisch ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD für Unternehmer ebenso eine Herkules-Aufgabe wie für Steuerberater. Mittlerweile hat sich daher in Deutschland ein kleiner, aber feiner Markt von Softwarelösungen etabliert, die an genau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 11 Verweigert der Vermieter generell die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter das Mietverhältnis – auch das auf längere Zeit abgeschlossene, befristete (LG Berlin, v. 22.8.1996, 67 T 71/96, MM 1996, 453) – außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen (LG Berlin, Urteil v. 28.5.2001, 67 S 443/00, GE 2002, 398), wenn nicht in der Person des...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 2. Haftzuschlag

Ist der Mandant zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr nicht auf freiem Fuß, entsteht die Gebühr nach Nr. 4102 VV gem. Nr. 4103 VV mit Haftzuschlag.[82] Bei mehreren Terminen, die unter Anwendung von S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV zu einer Terminsgebühr zusammengefasst werden, entsteht die Terminsgebühr i.Ü. immer auch schon dann mit Zuschlag nach Nr. 4103 VV, wenn nur einer ...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte unter den Aktenzeichen Az. 1 und Az. 2 zwei Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten des Rechtsanwalts. Im Ermittlungsverfahren Az. 1 hatte sich der Rechtsanwalt bereits mit Schriftsatz vom 25.11.2019 bei der Polizei als Verteidiger angezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in diesem Verfahren einen Strafbefehl, den das AG am 23.3.2020 erließ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung unzutreffend. Denn nach allgemeiner Meinung in der Rspr. reicht als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV bzw. der 4141 VV jede zur Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit aus (s. außer dem BGH, a.a.O., noch OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = RVGprofessionell 2010, 119 = AGS 2010, 292 m. abl. Anm. N. Schneider = VRR 2010, 320; LG Hamburg DAR 2008,...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / II. Grundsätze

Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV entstehe, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtete Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (wegen der Einzelheiten Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4142 Rn 6) und sich dadurch für das – oft besonders wertvolle – Eigentum des Mandanten einsetze (KG JurBüro 2022, 20). Sinn und Zweck de...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / III. Gebühren und Online-Verhandlungen gem. § 110a SGG

Wie der Senat im Beschluss ausgeführt hat, ist kostenrechtlich bislang noch nicht obergerichtlich geklärt, wie mit dem Aufwand für Terminsvorbereitung und -durchführung umzugehen ist. 1. Berücksichtigung Verfahrensgebühr Nach wertender Gesamtbetrachtung stellte das LSG neben der besonderen Schwierigkeit aufgrund der persönlichen Lebenssituation der Klägerin und bestehender Spr...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / II. Allgemeiner sachlicher Abgeltungsbereich

Bei der Gebühr Nr. 4102 VV handelt es sich um eine "Terminsgebühr". Es gelten für diese die allgemeinen Regeln.[3] Abgegolten wird also die Teilnahme an dem jeweiligen (Vernehmungs-)Termin und die dazugehörige Terminsvorbereitung.[4] Erfasst werden von der Nr. 4102 VV im Wesentlichen im Ermittlungsverfahren stattfindende Termine, wie z.B. die Vernehmungen des Beschuldigten od...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die steuerlich...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / IV. Tabaksteuer

Sofern der Rechtsanwalt geltend mache, bei der Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf die Einziehung müsse zumindest ergänzend auf die in der Anklageschrift vorgeworfene verkürzte Steuer abgestellt werden, folgt das OLG dem nicht. Zwar habe die Kammer im weiteren Verlauf des Ursprungsverfahrens – nach Abtrennung des Verfahrens hinsichtlich vormals Mit...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / II. Keine ausreichende Mitwirkung

Der Verteidiger hat – so das AG – keinen Anspruch auf die begehrte Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV. Der Verteidiger verdiene diese besondere Erledigungsgebühr nur dann, wenn er sich erkennbar mit dem Fall zumindest inhaltlich auseinandergesetzt habe, auch wenn sein Vorbringen für die endgültige Einstellung nicht kausal zu sein brauche. Unbeachtlich sei auch, wann die Einla...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / I. Grundsätzliches

Wann ist eine Steuerbefreiung des Familienheims beim Erben möglich? Die Steuerbefreiung des Familienheims vor allem der Eltern zu den Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) wird bei den Mandanten und auch in der Beraterschaft gerne im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung angesprochen. Ganz abgesehen davon, dass die wichtigste Voraussetzung das Ableben der Eltern/des Elternteils ...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit das OLG den Wert der illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten sowie des Feinschnitttabaks mit 0,00 EUR ansetzt, befindet es sich im "Schoß der h.M. der Rspr.". Zusätzlich zu den vom OLG angeführten Gerichten haben ebenso entschieden das LG Cottbus (Beschl. v. 25.2.2009 – 22 Qs 38/08) und das LG Würzburg (Beschl. v. 16.5.2007 – 5 Qs 117/07). Lediglich das ...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / V. Verzögerung des Einzugs aufgrund Entrümpelungsarbeiten

In diesem Zusammenhang hat sich der BFH in seiner Entscheidung[11] auch mit der Räumung und Entrümpelung des Elternhauses auseinandergesetzt. So stellt er fest, Zitat "ein weiteres Indiz für die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung ist die zeitnahe Räumung bzw. Entrümpelung der erworbenen Wohnung." Frau Dr. Anette Kugelmüller-Pugh (Richterin am BFH) erwähnt zudem, dass de...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / 12

Auf einen Blick Steuerbefreiungen sind stets im Lichte der verfassungsgemäßen Auslegung zu sehen. Dies gilt auch für die Steuerbefreiung des Familienheims gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Die zahlreichen Rechtsprechungen gewähren die Steuerbefreiung nur unter dem Gesichtspunkt einer engen Auslegung der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung des Mandanten muss auf diese enge Aus...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / II. Voraussetzung der Selbstnutzung

Zur Voraussetzung der "Selbstnutzung"[4] durch den Erwerber hat der BFG in seiner Entscheidung Stellung genommen: Zitat "Eine Wohnung ist zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen, und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt." In diesem Zusammenhang hat der BFH auch zu einer bei Manda...mehr