Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerschaden

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Entsteht einem ArbN eine höhere Steuerbelastung aus einem fehlerhaften LSt-Abzug, sind mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem ArbG (Verursacher) geltend zu machen. Die Schadensersatzleistung des ArbG ist kein > Arbeitslohn, wenn tatsächlich ein Steuerschaden eingetreten ist (> Schadensersatz; BFH 181, 298 = BStBl 1997 ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Allgemeines

Rz. 47 Der Genuss von Alkohol als solcher wird von der Rechtsordnung nicht missbilligt. Rechtlich relevant wird Alkoholkonsum erst, wenn ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht bzw. die Steuerungsfähigkeit durch den Konsum eingeschränkt oder aufgehoben ist. Dies ist bei Alkoholabhängigkeit und bei Alkoholmissbrauch der Fall. In § 13 FeV ist geregelt, ab wann ein fahr...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 65 Der Rechtsanwalt vertritt einen Arbeitnehmer in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dem Mandanten ist am _________________________ fristlos gekündigt worden. Die Deckungsanfrage des Rechtsanwalts ging am _________________________ beim Rechtsschutzversicherer ein. Da innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist noch keine Deckungszusage vorliegt, erhebt der Rechtsanwalt d...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 74 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[46] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis mit Definition I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft ___________...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 68 Der Versicherungsnehmer hat am _________________________ eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen und Leistungsansprüche aus dieser Zusatzversicherung am _________________________ geltend gemacht. Der Versicherer hat die Leistung mit der Begründung abgelehnt, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages f...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 1. Die richtige Person

Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich jede vollgeschäftsfähige Person das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen kann.[13] Gleiches gilt für die Person des Vorsorgebevollmächtigten.[14] Das an den Testamentsvollstrecker zu stellende Anforderungsprofil wird regelmäßig wie folgt beschrieben[15]:mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 129 Der Testator kann die Person des Testamentsvollstreckers selbst bestimmen. Er kann die Auswahl einem Dritten oder einer Institution überlassen. Zumindest als Vorsorgemaßnahme für die Möglichkeit des Wegfalls des ersten Testamentsvollstreckers ist dies sinnvoll. Die Benennung durch eine Institution hat den Vorteil, dass diese regelmäßig in ihrem Bestand von den natürl...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beratungsbedarf bei Bestehen von Rentenversicherungen

Rz. 317 Soweit erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger bestehen wird, sollte umgehend abgeklärt werden, ob neben der Krankentagegeldversicherung auch eine Rentenabsicherung (gesetzlich oder privat) besteht. Rz. 318 Sehen die Versicherungsbedingungen, wie inzwischen meistens, die Beendigung des Krankentagegeldvertrages bei Bezug von Berufsunfähigkeits...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Verbindlichkeiten

Rz. 79 Der Vermächtnisnehmer ist nach dem Wortlaut einer Anordnung – "erhält einen Anteil von 50 Prozent" – nicht an den Lasten des Nachlasses beteiligt. Dies kann zur ungewollten Benachteiligung des Erben führen. Schwenck vertritt zwar die Auffassung, dass eine Nachrangigkeit von Vermächtnissen aus dem Gesetzeskontext zu entnehmen sei.[50] Zum einen meint er damit aber wohl...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / E. Abschichtung

Rz. 90 Seit 1998 ist auch durch den BGH[108] neben dem Auseinandersetzungsvertrag (siehe oben Rdn 84) und der Erbteilsübertragung (siehe oben Rdn 89) ein "dritter Weg" der Auseinandersetzung anerkannt, der zu einer Teilauseinandersetzung führt:[109] Miterben scheiden einverständlich gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Dies wird allgemein als "Abschichtung" bezeich...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Der Begriff "Eignung"

Rz. 4 Der Begriff "Eignung" ist in § 2 Abs. 4 S. 1 StVG geregelt. Diese Vorschrift lautet: Zitat "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." Rz. 5 In der Literatur wird kritisiert, dass es ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / II. Lebensversicherung

Rz. 60 Bei einer Lebensversicherung (vgl. § 21 Rdn 24–37) ist genau zu differenzieren, da es eine Vielzahl unterschiedlicher Ausformungen gibt.[25] Von den Mandanten sollten im Zweifel die Versicherungsunterlagen zur Einsicht erbeten werden, da die Mandanten den Inhalt oft nicht oder zumindest nicht umfassend und juristisch zutreffend wiedergeben können. Hat der zukünftige Er...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 122 Streitigkeiten unter Miterben können erhebliche Kosten verursachen. Sie können zu persönlichen, innerfamiliären Zerwürfnissen zwischen den Miterben führen, die mitunter auf lange Zeit nicht mehr zu befrieden sind. Die Gründe für die Konflikte mögen dabei vielfältig sein, von persönlichen Animositäten über unterschiedliche wirtschaftliche Interessen bis hin zu fehlend...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Gegenstand des Vermächtnisses

Rz. 70 Die besten Regelungen sind die einfachen. Sie sind aber auch oft am schwierigsten zu entwerfen. Dies liegt nicht nur an der juristischen Umsetzung, sondern auch an der Vermittlung gegenüber dem Mandanten. a) Quotenvermächtnis hinsichtlich des gesamten Nachlasswertes Rz. 71 Selbstverständlich kann ein Vermächtnis in etwa wie folgt lauten: "Herr X erhält vermächtnisweise ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Vergütung

Rz. 138 Geregelt werden sollte die Frage der Vergütung.[103] Ohne eine Anordnung in der letztwilligen Verfügung gilt § 2221 BGB: Der Testamentsvollstrecker hat einen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung". Da durch diesen unbestimmten Rechtsbegriff später Auseinandersetzungen fast zu erwarten sind, sollte in der letztwilligen Verfügung die Vergütung bestimmt werden. Eine f...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 4. Gestaltungshinweise zur Abstimmung von Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckeranordnung

Das Zusammenwirken von Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung veranschaulicht die nachfolgende Grafik:[28] Die Tätigkeit beginnt zu Lebzeiten des Erblassers und geht über den Tod hinaus bis zur Herausgabe des Nachlasses an die Erben. Für den Testamentsvollstrecker bietet seine vorangegangene Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter handfeste Vorteile: Er kennt den Nachla...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / H. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 92 Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden ist, muss der Rechtsanwalt die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Auge haben, also die frühzeitige Darstellung der Problematik der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Vorbereitung auf die Begutachtung der Fahreignung (vgl. im Einzelnen § 8 Rdn 28 ff.). Praxistipp Es kann unter Umständen sinnvoll sein, auf die F...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 127 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. EuErbVO auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann es durchaus sein, dass der...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / IV. Gefahränderung

Rz. 27 In §§ 23–25 VVG finden sich die grundlegenden Regelungen zur Gefahrerhöhung und den daraus resultierenden Folgen. Spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. § 181 VVG für die Unfallversicherung) und Bestimmungen in den jeweilige Bedingungswerken können die allgemeinen Vorschriften ergänzen oder abändern. Die genauen Pflichten sind vertragsspezifisch zu prüfen. Gleich ist b...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Im Nebenklageverfahren

Rz. 124 Bei Vertretung des Nebenklägers hat die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer vom Mandanten bzw. VN selbst erhobenen "aktiven" Nebenklage nicht zu übernehmen im Gegensatz zu den Kosten einer "passiven" Nebenklage. Im Falle der passiven Nebenklage ist der VN entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung von den Nebenklagekosten freizustellen. Hinweis In den neu...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Möglichkeit der "Verständigung über den Fortgang und das Ergebnis im Verfahren"

Rz. 31 Zu den Verteidigungsgrundlagen gehört neben der Aktenkenntnis insbesondere die Sachverhaltsermittlung mithilfe des Mandanten. Die Rechtsprechung wandelt sich beständig. Die einschlägigen Tarife der jeweiligen möglichen Sanktionen zu kennen, ist für die sachgerechte Beratung unabwendbar. Insbesondere sollte das Gespräch mit anderen Verfahrensbeteiligten gesucht werden,...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Die gebotene Verteidigungsstrategie

Rz. 74 In der Praxis liegt es für die Verteidigung nahe, in zwei Schritten die Ungeeignetheit auszuräumen, nämlich Rz. 75 Ein solcher Antra...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / b) Interessenkollision bei Beginn des Mandats

Rz. 31 Verstößt der Anwalt bereits bei Annahme des Mandats gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, ist der Anwaltsvertrag von Anbeginn an nichtig und es entsteht kein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[52] Selbst wenn die Beratung nützlich gewesen sein sollte, der oder die Mandanten außerdem keinen neuen Anwalt beauftragen und daher keine neuerliche ...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / I. Allgemeines

Rz. 64 Besteht keine Rechtsschutzversicherung für den konkreten Streitfall und sind die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten dergestalt, dass es einerseits keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gibt, andererseits die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln geschultert werden können, sollte eine Prozessfinanzierung in Betracht gezogen werden. Rz. 65 Bei einer...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / XI. Auskunftspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 52 Gemäß § 17 Abs. 8 ARB 2000 gehen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers "mit ihrer Entstehung" auf den Rechtsschutzversicherer über. Diese Regelung entspricht der gesetzlichen Regelung in § 86 VVG. Übergangsfähig sind auch vertragliche Ansprüche aus dem Schadenereignis.[15] Aufgrund des Anwaltsvertrages ist der beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet, seine...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / E. Austausch von Führerscheinmaßnahmen

Rz. 92 Für die Verteidigung ist es häufig eine Chance, zugunsten des Mandanten den Austausch von Führerscheinmaßnahmen zu erreichen, also Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug. Dies ist auch in der Rechtsmittelinstanz möglich. Rz. 93 Bei einem zugunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittel ist es nicht möglich, anstelle eines Fahrverbotes eine Maßregel nach § 69a StGB tret...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / III. Vorhergehende Tätigkeit

Rz. 53 Das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 16 Abs. 1 BNotO wird durch jede notarielle Amtstätigkeit i.S.v. §§ 20–24 BNotO ausgelöst,[111] also auch beispielsweise durch die bloße Beglaubigung einer Unterschrift.[112] Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob eine Interessenkollision besteht.[113] Daher ist der Anwaltsnotar – "selbstverständlich" möchte man hinz...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Checkliste

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Versicherungsschutz in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten beinhaltet die Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung und Abwehr von Rechten in allen verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten.[1] Das Wort "verkehrsrechtlich" ist kein eindeutiger Begriff der Rechtssprache. Für die Versicherungsdeckung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit kommt es so...mehr

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zfs 12/2024, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Für die Vertretung des Mandanten im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen fällt dem Prozessbevollmächtigten gesondert eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG an. 2. Die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in einem solchen Beschwerdeverfahren ist hinreichend dadurch glaubhaft gemacht, dass er ausführlich zu seiner Mandatierung in dem B...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Notar, Notarvertretung, Notariatsverwalter, Notarassessor oder als im Vorbereitungsdienst bei einem Notar tätiger Referendar tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht über die " Gewährleistung des ungeteilten Eins...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Wirksamkeit und Rechtsfolgen der vorläufigen Entziehung

Rz. 28 Der Beschluss wird wirksam, wenn er dem Beschuldigten bekannt gegeben wird. Weder die Zustellung an den Verteidiger noch eine Ersatzzustellung reichen hierzu aus.[43] Rz. 29 Hinweis Für den insoweit tätigen Anwalt ist es einmal empfehlenswert, den Mandanten bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis darüber zu belehren, dass Strafbarkeit gemäß § 21 StVG in Betracht k...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VIII. Relevanz von Persönlichkeits- und Verhaltensmustern der Miterben

Rz. 28 Ein Ausgangspunkt für weitergehende Überlegungen können Erkenntnisse zur "Typologie der Erbenden" sein.[55] Danach gibt es den "pflichtbewussten Bewahrer", der großen Wert auf den Erhalt von Familientraditionen und Familienwerten legt. Der "Selbstverwirklicher" hat oft schwache Bindungen zum Erblasser und verwendet die Erbschaft "ohne Umschweife" für eigene Zwecke. Fü...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand Bekanntlich ist für Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein hoher Punktestand registriert. Dies gefährdet Ihre Fahrerlaubnis, und es ist zu befürchten, dass die zuständige Landesbehörde Maßnahmen ergreift. Zur Verminderung dieses Risikos werden folgende Ma...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Information über mögliche Begutachtung für Fahreignung

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung ist im vorliegenden Fall der Entzug der Fahrerlaubnis voraussichtlich nicht abzuwenden. Bei Teilnahme am Straßenverkehr wird d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Klage nach Ablehnung des Teilzeitverlangens

Rz. 195 Lehnt der Arbeitgeber das Teilzeitverlangen ab, so kann der Arbeitnehmer im gestreckten Verfahren den Teilzeitwunsch mit der Begründung einklagen, betriebliche Gründe für die Ablehnung lägen nicht vor. Das (gestreckte) Klageverfahren hat gegenüber dem einstweiligen Rechtsschutz (siehe Rdn 191 ff.) den Nachteil der hierfür benötigten Zeit. Erfahrungsgemäß dauert ein K...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 571 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand wird man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 572 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandatmehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 92 Da das Quotenvermächtnis den Wert eines Erbanteils sichern soll, ist nach wohl herrschender Ansicht in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung und nicht beim Erbfall maßgebend.[64] Die Festsetzung auf den Tag der Fälligkeit hat den Vorteil, dass der Erbe sich drauf vorbereiten kann und nicht ohne Verschulden die Folgen einer Wertveränderung tragen muss. Wird – ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / D. Checkliste: Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Hinweis Checkliste: Rechtsschutzversicherung I. Versicherungsvertrag II. Versicherte Risiken III....mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / C. Gegenstandswert

Rz. 61 Auch im Bereich des verwaltungsrechtlichen (Fahrerlaubnis-)Verfahrens richtet sich die Berechnung der Kosten und Gebühren nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Speziell im Bereich des Rechts der Fahrerlaubnis ergeben sich sehr differenzierte Streitwertberechnungen, die ggf. auf Schätzung des Interesses des Betroffenen/Mandanten beruhen. Eine wichtige und maßgebende ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Musterschriftsatz an Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Anordnung der Begutachtung der Fahreignung (1) Betr.: Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung gemäß Schreiben der Behörde vom _________________________. Az. der Behörde: _________________________. Bezug: Schreiben des _________________________ vom _________________...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Lösungsansatz

Rz. 62 Ziel einer Beratung sollte eine klar strukturierte, praktikable Gestaltung sein. Sie wird erreicht, indem eine Person hervorgehoben wird, die im Zweifel alleine entscheiden kann, "den Hut auf hat". Umgesetzt wird dies durch eine Differenzierung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern: Es gibt einen Erben. Die anderen Bedachten erhalten Vermächtnisse. Eine solche Regelung...mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, ein Rechtsschutzversicherer, verlangte vor dem AG Köln von der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft die Rückzahlung einer im Wege des Vorschusses für ein Berufungsverfahren ihres Versicherungsnehmers nach einem Gegenstandswert von 58.883,78 EUR an die Anwaltsgesellschaft geleisteten 1,2 Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer in Höhe von 1.782,14 EUR. In jenem für den ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / A. Einleitung

Rz. 1 Jährlich werden rund 50 Millionen Versicherungsfälle reguliert, in der Regel ohne anwaltliche Beteiligung. Die Zahl der gerichtlichen Verfahren, an denen Versicherer beteiligt sind, wird statistisch nicht erfasst. Versicherer sprechen von einer Prozessquote von 1 % bis 3 %. Daraus ergibt sich, dass die gerichtlichen Verfahren, an denen Versicherer beteiligt sind, pro J...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / g) Schweigepflichtentbindungserklärung des Geschädigten (Heilberufe)

Rz. 84 Ärztliche Auskünfte erhalten sowohl der eigene Anwalt als auch der ggf. für einen Schaden eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nur bei Vorlage einer Schweigepflichtentbindungserklärung. Man kann natürlich darauf warten, dass der Versicherer ein vorbereites Formular übersendet. Zur Beschleunigung trägt indes die unmittelbare Übersendung eines eigenen Exemplars be...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / d) Zahlungsaufforderung bei Schaden im EU-Ausland an den Verkehrsopferhilfe e.V.

Rz. 161 Bei einem Auslandsunfall findet das materielle Recht des jeweiligen Staates Anwendung. Bisweilen gelten auch kurze Fristen, z.B. für eine Klage. Auch sind nicht alle in Deutschland üblichen oder gar auch andere Schadensersatzforderungen geschuldet. Darauf und auf die Tatsache, ob und inwieweit der Rechtsanwalt die maßgeblichen Bestimmungen kennt, sollte er seinen Man...mehr

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AGS 12/2024, Vergleichsmaßs... / IV. Fehlende Antragsbegründung

Die Bewilligung eines höheren Pauschbetrages, namentlich zur Abgeltung eines intensiven Studiums der Verfahrensakten, kam hingegen nach Auffassung des OLG nicht in Betracht. Denn dies hätte nähere Darlegungen des Antragstellers dazu erfordert, welche Teile der Nebenakten nach Sichtprüfung zur Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Verteidigung genauer studiert werden mussten (OL...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Fortgeltung der "Fahrerlaubnisse alten Rechts" (Besitzstände)

Rz. 16 Gemäß § 6 Abs. 6 FeV bleiben alle "Fahrerlaubnisse alten Rechts" – das sind nach der Legaldefinition des S. 1 dieser Norm alle, die bis zum Ablauf des 15.7.2019 erteilt worden sind – im Umfang ihrer bisherigen, aus der Anlage 3 zur FeV zu entnehmenden, Berechtigung in Kraft und erstrecken sich insoweit auf die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV (siehe R...mehr