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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Vicki Irene Commer, Andre Naumann
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Rz. 571

Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand wird man dann in die weitere Prüfung einsteigen.

 

Rz. 572

 
Hinweis

Checkliste: Ausgangslage im Mandat

 
Wurde Schaden schon gemeldet? □ ja □ nein
Was genau ist passiert (Hergang)? (…)  
  Zu bewerten als □ Unfall □ Kraftanstrengung
Zusammenhang mit Fahrzeugnutzung? (…)  
Welcher Gesundheitsschaden ist eingetreten? (…)  
Stationäre Behandlung? (…)  
Hat VR Unfall anerkannt? (…)  
Hat VR etwas gezahlt? (…)  
Liegt Schriftwechsel mit VR vor? □ ja □ nein
Was fehlt? (…)  
(…) (Sonstige) (…)  
 

Rz. 573

Die Insassenunfallversicherung kann als Summenversicherung unproblematisch neben weiteren Unfallversicherungsverträgen bestehen. Es ist daher stets auch zu prüfen, ob zusätzlich noch an anderer Stelle Versicherungsschutz besteht. Da dies auch möglich sein kann, ohne dass es dem Mandanten bewusst ist, sollten alle Möglichkeiten abgefragt werden.

 

Rz. 574

Ereignet sich der Unfall bei einer Lebensrettung eines anderen Insassen, kann auch ein Fall für den sog. Retterschutz der allgemeinen Unfallversicherung vorliegen. In diesen besonderen Fällen kann auch Versicherungsschutz über die Unfallversicherung des Geretteten bestehen.[338]

 

Rz. 575

 
Hinweis

Checkliste: weiterer Versicherungsschutz

 
Allgemeine Unfallversicherung privat □ ja □ nein
Vertrag über Arbeitgeber □ ja □ nein
Vertrag über Verein (z.B. Sportverein) □ ja □ nein
Vertrag über Kreditkarte □ ja □ nein
Gratisschutzbriefe mit Unfallanteil □ ja □ nein
(…) (Sonstige) (…)  
Fall für den Retterschutz? □ ja □ nein
 

Rz. 576

Die Beachtung einiger Fristen ist wichtig. Es kann...

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