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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Ausschluss der Auskunftsrechte durch Höchstbetrag

Dr. Dietmar Kurze
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Rz. 89

Für den Alleinerben kann es eine Erleichterung sein, im Zweifel etwas mehr auszahlen, als es seine Pflicht wäre und sich dafür die Mühe und Kosten der Auskunft (und ggf. Wertermittlung) zu ersparen.

Daher können in den Formulierungsvorschlag für ein quotales Geldvermächtnis die Worte "… höchstens jedoch (…) EUR" eingefügt werden

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 10.13: Quotales Geldvermächtnis mit Höchstbetrag

I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zur Zeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse), von meinem _________________________ Geldvermögen nach Abzug der Erblasserschulden und der Erbfallschulden einen Anteil von _________________________ Prozent, höchstens jedoch _________________________ EUR.[60] Der Erbe kann den Höchstbetrag auch ohne Ermittlung des genauen Wertes des Geldvermögens auszahlen.

Der Alleinerbe kann also die Auskunft verweigern und schlicht den angegebenen Höchstbetrag auszahlen.

Der Betrag sollte etwas über dem zu erwartenden Auszahlungsbetrag bei der Quotenberechnung liegen, damit es grundsätzlich bei der gewünschten Quote bleibt. Problematisch sind wesentliche Wertveränderungen nach der Testamentserrichtung. Steigt das Geldvermögen unerwartet stark, profitiert im Zweifel nur der Alleinerbe. Der Zusatz sollte also mit Bedacht und nach Aufklärung des Mandanten verwandt werden.

Zulässig sollte die Nennung der Höchstsumme sein. Zwar hat der Alleinerbe es in der Hand, das Vermächtnis in seiner Höhe später unter Umständen zu beeinflussen. Zu Lasten des Vermächtnisnehmers kann er es aber nicht beschränken: Der Höchstbetrag wurde vom Erblasser festgelegt. Lediglich, wen...

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