Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Gesetzliches Widerrufsrecht

Rz. 39 Liegt ein Verbrauchervertrag zwischen dem erbrechtlichen Mandanten und dem Rechtsanwalt vor, muss dem erbrechtlichen Mandanten als Verbraucher ein Widerrufsrecht zustehen. Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, § 312g Abs. 1 BGB. aa) Außerhalb von Geschäftsräumen ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Zeithonorar

Rz. 86 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich.[171] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch die Anknüpfung an den Umfang...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / a) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 11 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. § 3 Abs. 1 BORA konkretisiert das Verbot dahingehend, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 46 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Ablehnung, Beendigung und Kündigung des Mandats

Rz. 44 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus der Kehrseite des Tätigkeitsverbots von §§ 43a Abs. 4, 45 und 46 BRAO bzw. § 3 Abs. 4 BORA das Gebot, kein Mandat anzunehmen, dessen Wahrnehmung einen Verstoß gegen diese Normen begründen würde.[105] Entsprechend muss bei einer Interessenkollision die Ablehnung des...mehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn sie ist nicht formgerecht innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden. a) Der am 26.7.2021 per Post eingegangene Schriftsatz ist nicht fristgemäß eingegangen. Nachdem der angegriffene Beschluss dem Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 22.6.2021 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / f) Interessenkollisionen im erbrechtlichen Mandat

Rz. 68 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision im Hinblick auf die Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Ehegattenerbvertrags, der Vertretung von Miterben oder der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter anfällig. Bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemei...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)

Rz. 21 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich danach,mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Rechtsanwalt und Notar

Rz. 45 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[76] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gemäß § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Hinweis Die Regelung ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 188 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Fazit

Die Kommunikation mit Mandanten bei nicht persönlichen Gesprächen hat sich von einer Nutzung des Telefon- und E-Mail-Austausches zunehmend zur Verwendung von Videoverhandlungen und Messengerdiensten verschoben. Ob dieser Trend nach der Pandemie anhält, bleibt abzuwarten. Wie sich die künftige Entwicklung darstellt, ist offen. Dies spiegelt sich vor allem in der Antwort wider,...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / IV. Abgeltungsbereich nach dem RVG bei mehreren Auftraggebern im erbrechtlichen Mandat

Rz. 131 Insbesondere im erbrechtlichen Mandat stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob bei mehreren Auftraggebern die anwaltliche Tätigkeit dieselbe Angelegenheit umfasst. Der Rechtsanwalt wird in vielen Fällen mit der Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Mandanten (Eheleuten, Miterben einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmern oder mehreren Pflichtteilsberechtigten...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 3. Toleranzgrenze

Rz. 18 Die Anwendung einer Toleranzgrenze von 20 %, die der gerichtlichen Überprüfung entzogen sein soll, wurde streitig diskutiert. Zunächst teilweise abgelehnt, wurde sie durch den BGH anerkannt.[32] Damit die angesetzte Gebühr der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist, hat der Rechtsanwalt jedoch sein Ermessen bei der Wahl der Gebühr pflichtgemäß auszuüben.[33] Rz. 19 Die...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / I. Einführung

Rz. 1 Nachstehend sollen Grundregeln und Techniken der Kommunikation für eine erfolgreiche Kommunikation dargestellt werden. Für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Erbrecht ist die Gebührenvereinbarung die Regel und nicht die Ausnahme. Damit die geschlossene Vergütungsvereinbarung auch tatsächlich durch den Mandanten akzeptiert und umgesetzt wird, d.h. rege...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 63 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Erbscheinsverfahren

Rz. 72 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn e...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 80 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / III. Zu vermeiden

Rz. 17 Einige Verhaltensweisen sind als Gesprächsstörer zu entlarven und sollten in der Kommunikation des Anwalts mit seinem Mandanten vermieden werden.[17]mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Dieselbe Rechtssache

Rz. 14 Unter eine Rechtssache fällt jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt oder erledigt werden soll.[24] Ob dieselbe Rechtssache vorliegt, bestimmt sich nach dem sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Angelegenheit.[25] Entscheidend ist, dass das anver...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Vertretung

Rz. 30 Für den Interessenwiderstreit in derselben Rechtssache muss der Rechtsanwalt als Interessenvertreter beider Parteien tätig werden. Der Begriff der Vertretung im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf eine Vertretung nach außen, wodurch jedes Dienen durch Rat oder Beistand des Rechtsanwalts erfasst wird.[67] Unter ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 71 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / a) Betreiben des Geschäfts

Der Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht teilweise der in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zur früheren Geschäftsgebühr. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers im jeweiligen Verfahrensabschnitt.[4] Durch die Verfahrensgebühr wird die gesamte Tätigkeit des Rechts...mehr

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AGS 01/2022, Anfall der vol... / II. Anfall der vollen Verfahrensgebühr

Nach Auffassung des LAG Köln ist den Prozessbevollmächtigten der Beklagten mit der auftragsgemäßen Bestellung im Schriftsatz vom 23.10.2019 die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV entstanden. Eines Sachantrags oder einer Begründung habe es für das Entstehen dieser Gebühr nicht bedurft. Die Verfahrensgebühr falle mit dem Auftrag des Mandanten an. Ihre Entstehung setze vorau...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / A. Einführung

Rz. 1 Der im Erbrecht tätige Anwalt darf, wie jeder Anwalt, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit seinen Gebührenanspruch gefährden. Gerade in erbrechtlichen Fallgestaltungen, die zum Teil einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen, sich dynamisch entwickeln können, so dass durch die Änderung der Interessen des Mandanten plötzlich Interessenkollisionen e...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die Energi... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckung in die Energiepreispauschale? Wir haben einen Zahlungsanspruch unseres Mandanten im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung haben wir nunmehr den Arbeitslohn des Schuldners und auch seine Ansprüche aus seiner Bankverbindung gegen das Kreditinstitut gepfändet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung fragen wir uns, ob ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / IV. Außergerichtliche Parteikosten

Zu den außergerichtlichen Kosten zählen auch die Parteikosten. Darunter fallen zum einen die Reisekosten der Partei (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO) wegen Informationsreisen oder der Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Daneben zählen aber auch Vorbereitungskosten dazu. Eine große Bedeutung kann dem für eventuell angefallene Sachverständigenkosten zukommen. Wird der Sachverständige dur...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Berufs- und strafrechtliche Folgen

Rz. 66 Schließt der Rechtsanwalt in Kenntnis der Vertretung widerstreitender Interessen einen Anwaltsvertrag mit dem Mandanten ab oder führt er in Kenntnis eines Interessenwiderstreits das Mandat fort, handelt er vorsätzlich und verwirklicht den Straftatbestand des Parteiverrats, § 356 Abs. 1 StGB. Eine anwaltsgerichtliche Ahndung scheidet in diesen Fällen nach § 115b S. 1 B...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Ausschlagung

Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist das...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / B. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im erbrechtlichen Mandat

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat den Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes nicht näher bestimmt. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person, für die der Anwalt tätig wird.[1] Dies folgt aus der gesetzlichen Vorgabe in Nr. 1008 Abs. 1 VV RVG, wonach ein Gegenstand trotz Mehrzahl und Verschiedenheit der Mandanten derselbe sein ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 129 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[283] ka...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / a) Grundgebühr

Eine besondere Gebühr ist die in Nr. 4100 VV enthaltene Grundgebühr, durch die "die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall" abgegolten wird.[13] Die insoweit erbrachten Tätigkeiten werden nicht von der jeweils auch anfallenden Verfahrensgebühr honoriert, sondern eben von der Grundgebühr. Die erste Information des Rechtsanwalts wird daher von der Grundgebühr erfasst/abgego...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Partnerorientierung

Rz. 5 Bei den Grundlagen einer partnerorientierten Gesprächsführung sind insbesondere die ethischen Grundhaltungen und die Einstellung in Betracht zu ziehen, mit der Gespräche geführt werden. Aus vielen alltäglichen Gesprächssituationen wissen wir, wie stark uns selbst die Einstellung und innere Haltung unserer Gesprächspartner beeinflussen kann. In manchen Gesprächen haben ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Einzelfall ab. Lehn...mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Es handelt sich – soweit ersichtlich – um die erste (veröffentlichte) Entscheidung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung. Betreffend das Strafbefehlsverfahren war früher umstritten, ob die gem. § 408b StPO erfolgte Bestellung auch für das gerichtliche Verfahren galt (vgl. die Nachw. bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtlichen und bewertungsrechtlichen) Betriebsvermögen gehören.[2] Diese im Vergleich zur Handhabung bei den Gewerbetreibenden restriktivere Sichtweise b...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Erfolgsunabhängige Vergütung

Rz. 115 Sofern der Rechtsanwalt für den Mandanten außergerichtlich tätig wird, muss zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer erfolgsunabhängigen Vergütung im Sinne von § 4 Abs. 1 RVG beachtet werden: Zitat "(1) 1 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leis...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) Umfang des Formzwangs

Rz. 18 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist daher nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[19] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gegenstandswert

Rz. 153 Der Anwalt kann durch Vereinbarung mit dem Mandanten eine andere Höhe der Vergütung als den Gegenstandswert festlegen. Weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber haben eine rechtliche Möglichkeit, die Höhe des Gegenstandswerts für die Anwälte ohne deren Mitwirkung bindend festzulegen.[164] Rz. 154 Insoweit sich weder aus der Schiedsabrede oder einer Schiedsklau...mehr