Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Einzelne Kriterien

Rz. 157 Zunächst dürfte das objektive Gewicht der Sorgfaltsverletzung zweifellos ein geeignetes Verschuldenskriterium darstellen. So lädt nach Felsch schwerere Schuld auf sich, wer durch einen Rotlichtverstoß einen Menschen tötet als derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Fahrrades verursacht (im "Goslarer Orientierungsrahmen", zfs 2010, 12, auch als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 447 In der Rechtsprechung wird uneinheitlich beurteilt, inwieweit der rechtsschutzversicherte Geschädigte vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen kann, welche ihm für die Einholung der Deckungszusage bei seinem Rechtsschutzversicherer entstehen (Schneider, Rechtsschutzversicherung für Anfänger, Rn 508). Während zum Teil eine Erstattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 5. Gesundheitlich Vorgeschädigte

Rz. 244 Wenn der Geschädigte vorerkrankt oder durch eine frühere Verletzung vorgeschädigt ist, haftet der Schädiger für alle Schäden, auch wenn diese durch das neue Schadensereignis gerade erst ausgelöst worden sind. Rz. 245 Auch durch den Unfall ausgelöste Krankheitserscheinungen, die auf vorhandenen Anlagen beruhen, bleiben daher im Rechtssinne Folgen des Unfalls. Der Schäd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beruht auf § 33 Abs. 1 RVG. 1. Nach dieser Vorschrift setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich Gebühren in einem gerichtlichen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / e) Rechnungszinsfuß

Rz. 55 Zur täglichen Praxis der Regulierung von Personenschäden gehört die Kapitalisierung von laufenden Schadensersatzansprüchen, z.B. nach einem Verkehrsunfall. Strittig ist die Höhe des Rechnungszinsfußes. Er ist der entscheidende Faktor bei der Berechnung des Barwertes: Je niedriger der Rechnungszinsfuß, desto höher ist der Barwert. Seit Jahrzehnten bestimmen die Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (3) Praktischer Umgang mit der Tabelle

Rz. 525 Auf der Basis des Werks von Pardey kann wie folgt gerechnet werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Rentenentschädigung

Rz. 332 Daneben kommen aber durchaus auch Rentenzahlungen in Betracht. Um ihren Zweck zu erreichen, dem Geschädigten einen Ausgleich für die immer wieder neu empfundene Beeinträchtigung zu gewähren, muss die Rente einen monatlichen Betrag von 50 EUR deutlich überschreiten. Da die Schmerzensgeldrente nicht durch Koppelung an den Lebenshaltungskostenindex dynamisch ausgestalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (1) Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Rz. 209 Eine der häufigsten psychischen Folgestörungen nach Verkehrsunfällen ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der Begriff umschreibt einen spezifischen Syndromkomplex mit folgenden typischen Symptomen (vgl. im Folgenden ausführlich Clemens/Hack/Schottmann/Schwab, Psychische Störungen nach Verkehrsunfällen, DAR 2008, 9 ff.):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sonstige materielle Sch... / IV. Anwaltskosten

Rz. 422 Angesichts der Komplexität heutiger Schadensregulierung und der mannigfaltigen Regulierungserschwernisse seitens der Assekuranz benötigt der Geschädigte anwaltliche Hilfe bei der Beurteilung der Haftungslage, für das Wissen um die ersatzfähigen Schadensposten und zur sachgerechten Durchsetzung seiner Ansprüche. Rz. 423 Soweit die Auffassung vertreten worden ist, es st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sonstige materielle Sch... / aa) Gegenstandswert

Rz. 467 Gebührenrechtlich entstehen die Gebühren nach dem Gegenstandswert des Auftrages des Mandanten. Das bedeutet, dass grundsätzlich die beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemachten Ansprüche den Gegenstandswert der entstehenden Gebühren bilden. Demgegenüber sind vom gegnerischen Haftpflichtversicherer lediglich die Gebühren nach dem sogenannten Erledigungswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bereits durch das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft (3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) hatte sich eine schwerwiegende Veränderung des Kfz-Haftpflichtversicherungsrechts ergeben. Rz. 2 Den einzelnen Versicherungsunternehmen wurde ab dem 1.7.1994 ein größerer Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberaterkammer: Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Honorarstreitigkeiten

Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant birgt auch Konfliktpotenzial. Dabei geht es oft um die vermeintlich unzureichend erbrachten Leistungen des Steuerberaters, die Herausgabe von Unterlagen oder man streitet sich über die Höhe der Gebührenrechnung. Trotz bester Kenntnis der StBVV, der Abrechnungsmodalitäten und einer akkurat erstellten Rechnung, lässt sich ein Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Seit dem 1.10.2019 kann das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (www.zoll.de) genutzt werden. Der Steuerberater kann im Portal seine Mandanten vertreten. Hierzu muss der Mandant in seinem Geschäftskundenportal eine Berechtigung für seinen steuerlichen Berater einrichten. Ziel dieses Portals ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und effizienten Zugang z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Mandanten kommt, sollten Sie individuell entscheiden, ob Sie die für Sie zuständige Steuerberaterkammer als Vermittlungsführerin in Anspruch nehmen möchten. Was es hierbei zu beachten gilt, schildert Frau Geismann in ihrem Beitrag.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Umsatzsteuerbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

Das Gericht trifft im Urteil bzw. Gerichtsbescheid oder – wenn das Verfahren in anderer Weise beendet wird – durch Beschluss eine Entscheidung über die Kostenlast (sog. Kostengrundentscheidung), mithin darüber, welcher der Beteiligten die Kosten des gerichtlichen Verfahrens (ganz oder teilweise) zu tragen hat. Diese Entscheidung umfasst auch den Anspruch des ganz oder zum Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / C. Interessenkonflikt des Rechtsanwalts bei der Beratung der Mandanten über ein Ehegattentestament

I. Allgemeines Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / III. Nutzungszuweisung und Substanzzuweisung

Rz. 15 Ausgehend von den Wünschen und dem Willen des Mandanten ist eine Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes vorzunehmen – im Folgenden anhand eines klassischen Sachverhaltes. Der Mandant oder die Mandanten als Eheleute verfügen i.d.R. über diverse Immobilien und sonstige Wertgegenstände und haben mehrere Kinder oder neben einem Kind andere Personen, die es zu bedenken gilt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Testierfreiheit

Rz. 102 Um die Testierfreiheit des Mandanten feststellen zu können, bzw. gegebenenfalls wieder herzustellen, sollte der Berater sich alle bisherigen vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen geben lassen. Hat der Mandant bereits ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches wechselbezüglich und bindend ist, so ist vor der Errichtung einer neuen Verfügung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / F. Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 38 Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO steht einem Rechtsanwalt in Bezug auf alle Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Mandatierung anvertraut wurden, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.[30] Erforderlich ist dabei grundsätzlich nicht, dass der Mandant ausdrücklich ein Stillschweigen verlangt. Es genügt vielmehr auch das stillschweigende Verlangen nach Vertraulichkeit.[31] Die anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / I. "Sicher-liquide-versorgt"

Rz. 12 Im Mittelpunkt jeder Beratung sollte der Grundsatz stehen, dass jede Gestaltung für den Mandanten "sicher" ist, dass der Mandant "liquide" bleibt und dass er oder aber auch sein Ehepartner "versorgt" ist. Auf diesen Grundsatz "sicher-liquide-versorgt" ist die jeweilige konkrete Gestaltung zu stützen, sei es zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen. So ist z.B....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / 1. Vermögensaufstellung

Rz. 9 Zu Beginn der Beratung bietet sich an, dass der Berater das Vermögen des Mandanten entsprechend einem Nachlassverzeichnis erfasst. So sollte insbesondere nach Immobilien, Geld und sonstigem Vermögen unterschieden werden. Auch die Schulden des Erblassers sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auch die Verfügbarkeit des Vermögens im Erbfall zu überprüfen (langfristi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / IV. Wünsche und Wille des Erblassers

Rz. 11 Die Wünsche des Erblassers sind im Rahmen der Beratung von Vermögensnachfolgeangelegenheiten von grundsätzlicher Natur. Der Wille des Mandanten ist für den Berater das maßgebliche Kriterium. Grundsätzlich stehen für den Mandanten die eigene Absicherung und die des Ehepartners im Vordergrund ("sicher-liquide-versorgt"). Darüber hinaus sind die Familienbindung[10] des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / II. Vermögenszusammensetzung und zukünftige Entwicklung des Vermögens

Rz. 13 Neben der Personen- und Vermögenserfassung spielen auch die Zusammensetzung und die Entwicklung des Vermögens eine wesentliche Rolle. So ist im Rahmen der Gestaltung einer letztwilligen Verfügung darauf zu achten, dass das Vermögen nicht einseitig strukturiert ist – sprich, dass z.B. nicht nur Immobilienvermögen vorhanden ist. Andererseits ist bei größeren Vermögen da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / I. Beratungssituationen

Rz. 1 Bei letztwilligen Verfügungen, bei denen Bedachte beim Erbfall noch minderjährig sein können, sind besondere Anordnungen zu treffen. Der Einfluss und die Einsicht des Familiengerichts in private Vermögensangelegenheiten können vermieden oder erheblich reduziert und die Bestellung einer fremden, möglicherweise unqualifizierten Person zum Pfleger vermieden werden. Nach Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Allgemeines

Rz. 103 Bei Grundstücksvermächtnissen ist im Hinblick auf § 28 GBO nach Möglichkeit eine genaue Grundbuchbezeichnung empfehlenswert. Der Berater sollte sich einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundbuch vorlegen lassen bzw. anfordern, um die Eigentumsverhältnisse überprüfen zu können und um zu prüfen, ob nicht vielleicht mehrere Objekte auf einer Grundstücksparzelle stehen. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / B. Erstes Mandantengespräch – Erfassung der Ausgangslage

Rz. 3 Der mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen beauftragte Berater steht zu Beginn des Mandats oftmals vor der Frage, welche Informationen und Unterlagen er benötigt und welche konkrete Gestaltung er dem Mandanten schließlich vorschlagen soll. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Anhaltspunkt für die Vorgehensweise des Beraters geben. Ausgehend von der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei Ehegatten, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher oder steuerberatender Beratung

Rz. 21 Gerade im Bereich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen besteht im Hinblick auf die oftmals komplizierten steuerlichen Fragen das Bedürfnis einer Haftungsbeschränkung. So können grundsätzlich neben den Haftungsbeschränkungen auf die Versicherungssumme[32] zwar keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse getroffen werden, der Anwalt hat aber die Möglichkeit, die Haftung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / II. Problemsituationen

Rz. 19 Aus der praktischen Erfahrung kann gesagt werden, dass die Differenzen im Bereich der Anordnung von Wiederverheiratungsklauseln oder in unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Schlussbedachten liegen können. Problematisch sind auch die Fälle, in denen einer der Ehegatten bereits ein zweites Mal verheiratet ist, Kinder aus erster Ehe hat und diese nicht ehegeme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / bb) Schiedsklausel als Verfügung "sonstigen Inhalts"

Rz. 17 Walter [43] geht dagegen davon aus, dass es sich um eine Verfügung "sonstigen Inhalts" handele, die nicht unter eines der in den §§ 1937–1941 BGB ausdrücklich erwähnten Rechtsinstitute zu subsumieren sei. Er begründet dies damit, dass die Anordnung einer letztwilligen Schiedsklausel z.B. der Benennung eines Vormundes nach § 1777 Abs. 3 BGB oder einer Pflichtteilsentzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Testamentarische Gestaltung im Fall eines internationalen Entscheidungsdissenses

Rz. 128 Viele der oben anhand der Handlungsanweisung für den Fall der internationalen Nachlassspaltung aufgezählten Maßnahmen lassen sich ebenso gut auch im Fall des internationalen Entscheidungsdissenses einsetzen. Daher erfolgen im Folgenden einige stichwortartige Hinweise:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Testierfreiheit / b) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 13 Sind sich die Ehegatten einig und wollen sie in Zukunft einzeln testieren, dann können sie auch in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament die Ehegattenverfügung beseitigen (§§ 2253, 2254 BGB).[27] Vorsicht ist hier aber bei der Frage geboten, ob es reicht, wenn die Ehegatten ihr gemeinschaftliches Testament zerreißen, § 2255 BGB.[28] Auch wenn dies gemäß § 2255 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / IV. Stör- und Streitfallanalyse mit Risikovorsorge

Rz. 19 Nach der Berücksichtigung des Versorgungsaspektes ist eine so genannte Stör- und Streitfallanalyse vorzunehmen. Der Berater spielt mit dem oder den Mandanten die nach dem Erbfall oder den Erbfällen eintretenden Situationen durch. Dabei bietet sich auch an, ein Generationengespräch mit den Abkömmlingen zu führen. Zu Lebzeiten des Erblassers kann Streit entstehen, entwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines zum Nachlass

Rz. 2 Die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen bedarf einer genauen Kenntnis des Vermögensbestandes des Erblassers, und zwar auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens bis zum Eintritt des Erbfalls verändert. Auch wenn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich eine Einzelzuweisung von Vermögensgegenständen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / 1. Allgemeines

Rz. 4 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung der Verfügung von Todes wegen einen schnellen Überblick über die an der Gestaltung beteiligten bzw. betroffenen Personen verschaffen zu können, sollte man sich zunächst den Familienstammbaum [3] des Mandanten bzw. des Erblassers aufzeichnen. Anhand eines solchen Stammbaums lassen sich schnell die einzelnen Erbenordnungen und somit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / A. Einleitung

Rz. 1 Der Begriff der Vermögensnachfolge beinhaltet sowohl die lebzeitige Vermögensübergabe (vorweggenommene Erbfolge) als auch den Vermögensübergang durch Erbfall. Die optimale Vermögensnachfolge sollte – auch aus steuerlichen Gründen – bereits zu Lebzeiten stattfinden (Dekadentransfer). Im Rahmen dieser so genannten Vermögensnachfolgeplanung erfüllt die erbrechtliche Verfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines

Rz. 97 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Berater die bisher vom Mandanten lebzeitig getätigten Zuwendungen an seine Abkömmlinge oder seine Ehefrau zu erfragen. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenkungen handelte, andererseits spielen die Vorempfänge bei der Ausgleichung unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 84 Im Rahmen der Beratung und Gestaltung eines Ehegattentestaments ist grundsätzlich auch der Fall einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten zu bedenken. Nicht selten ist dies ein Problem, das gerade jüngere Ehegatten geregelt wissen wollen. Von Seiten des Beraters ist hierauf auch an der entsprechenden Stelle einzugehen, und zwar unabhängig davon, ob die Manda...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden

Leitsatz Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass von einem Zugang des Steuerbescheids auszugehen ist. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2011, da der steuerlich vertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 52 Viele Schwierigkeiten bereitet in der Praxis nach dem Eintritt des ersten Erbfalls die Frage, ob die Ehegatten wechselbezüglich verfügt haben und ob hierdurch eine Bindungswirkung eingetreten ist.[85] Die Bindungswirkung führt zum einen dazu, dass der überlebende Ehegatte keine zu Lasten der als Schlusserben Bedachten gehende Verfügung von Todes wegen treffen darf.[86...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Die Abkommen mit der Türkei, mit dem Iran und mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Rz. 9 Vorrangig vor den autonomen Kollisionsnormen sind gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO erbrechtliche Vorschriften in internationalen Abkommen zu beachten. Solche bestehen für Deutschland mit dem Iran, mit der Türkei und mit den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Das wird gem. EuErbVO Rz. 10 Der zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte[3] Kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht

Rz. 21 Ergibt sich aufgrund der Belegenheit von Vermögen oder eines Wohnsitzes bzw. Aufenthalts im Ausland (hierbei muss es sich nicht unbedingt um den alleinigen Wohnsitz bzw. Aufenthalt handeln) die Möglichkeit, dass die ausländischen Gerichte oder Behörden für die Entscheidung über die Erbfolge zuständig sein werden, wäre der deutsche Erblasser unvollständig beraten, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen für Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[53]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 128 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zur Umsatzabhängigkeit (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer nicht wirtschaftlich von der Einheit "Konzern" abhängig sein darf. Ein Konzern hat nach § 297 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 107 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Das Erbringen eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den zu prüfenden JA nicht nur unwesentlich auswirken, führt nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. d) unwiderlegbar zur Inhabilität des AP, wenn diese Tätigkeiten von ihm selbst, seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner oder von einer Personen, mit der e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemein

Rn. 26 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit wird dabei immer aus der Sicht eines (sach-)verständigen D...mehr