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Um sich in jeder Phase der Bearbeitung der Verfügung von Todes wegen einen schnellen Überblick über die an der Gestaltung beteiligten bzw. betroffenen Personen verschaffen zu können, sollte man sich zunächst den Familienstammbaum[3] des Mandanten bzw. des Erblassers aufzeichnen. Anhand eines solchen Stammbaums lassen sich schnell die einzelnen Erbenordnungen und somit auch die Ansprüche der Beteiligten feststellen. Es empfiehlt sich, neben den Familienangehörigen auch die übrigen Bedachten zu erfassen. Personenstandsdaten erhält man beim Standesamt des Geburtsortes des Erblassers. Eine Auskunftsberechtigung ergibt sich aus dem Personenstandsgesetz.

[3] Weirich, Rn 24.

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