Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besondere Umstände

Rz. 40 Ungeachtet dieser gesetzlich normierten Belehrungs- und Aufklärungspflichten sollte der Anwalt prüfen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine zivilrechtliche Belehrungspflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründen. Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis seines Mandanten erkennen konnte und musste.[60] Besondere Ums...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gewährung rechtlichen Beistandes

Rz. 128 Da der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ist (§ 3 Abs. 1 BRAO), stellt die Gewährung rechtlichen Beistandes ein wichtiges Kriterium für das Vorliegen anwaltlicher Tätigkeit dar. Die Anwendung des RVG ist danach abzugrenzen, ob die Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, bei der Tätigkeit im Vordergrund steht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 28 Die Geschäftsgebühr kann nur für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts entstehen. Erfasst wird dabei sowohl die Tätigkeit in zivilrechtlichen als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, nicht dagegen die Tätigkeit in Strafsachen; für Letztere sind die Gebühren in VV Teil 4 geregelt. Bezieht sich die Tätigkeit auf ein gerichtliches Verfahren, kann die Gesch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antrag des Anwalts

Rz. 159 Reicht der Anwalt den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 ein, so muss er einen bestimmten und bezifferten Antrag stellen. Er muss also angeben, welche Vergütung und in welcher Höhe er festzusetzen beantragt. Darüber hinaus ist die Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu beantragen, sofern sie begehrt wird. Rz. 160 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzungen

Rz. 10 Erste Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist, dass ein gerichtliches Verfahren betrieben wird. Dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch Gegenstand der Tätigkeit eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte (§ 23 Abs. 1 S. 3), reicht nicht aus. Nicht notwendig ist aber, dass der Anwalt vor Gericht auftritt. Im gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Voraussetzungen

Rz. 49 Weshalb sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet, ist für die Anwendung des Abs. 4 unerheblich. Hauptanwendungsfall ist sicherlich die Untersuchungshaft; die Vorschrift des Abs. 4 gilt jedoch auch beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Unterschiedliche Leistungsorte

Rz. 35 Sind bei einem einheitlichen Auftrag unterschiedliche Leistungsorte gegeben, ist verhältnismäßig aufzuteilen. Rz. 36 Grundsätzlich wird man einen den jeweiligen Gegenstandswerten entsprechenden Anteil der Vergütung besteuern bzw. nicht besteuern. Beispiel: Der Anwalt berät den Mandanten gleichzeitig wegen des beabsichtigten Kaufs zweier Grundstücke, von denen eines in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Mandatsbeendigung

Rz. 80 Auslegungsprobleme ergeben sich auch bei vorzeitiger Erledigung der Angelegenheit, wenn in der Vereinbarung nicht geregelt ist, welche Vergütung oder Teilvergütung dem Anwalt für diesen Fall zustehen soll. Ursache für eine vorzeitige Beendigung des Auftrags wird zumeist die Niederlegung des Mandats durch den Anwalt oder die Entziehung des Mandats durch den Mandanten s...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / II. Volle Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 7 Soweit die Gegenseite die Kosten in voller Höhe zu tragen hat, wird sich die Frage des Quotenvorrechts in aller Regel nicht stellen, da dann der Mandant seine nicht gedeckten Kosten ohnehin in voller Höhe von der Gegenseite erstattet erhält und ein Forderungsübergang zu seinem Nachteil nicht stattfinden kann. Beispiel 1: Der Mandant wohnt in München und beauftragt dort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (6) Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 92 Schwierigkeiten wird dem Auftraggeber regelmäßig der Beweis der Ursächlichkeit zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden machen.[55] Im Zweifel hätte der Mandant den Auftrag auch bei gehöriger Erfüllung der Hinweispflicht erteilt; eine gegenstandswertabhängige Vergütung wäre dann in gleicher Höhe entstanden. Hinzu kommt, dass der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 6 betrifft diejenigen Fälle, in denen mehreren Rechtsanwälten jeweils eigene Aufträge erteilt worden sind und die Anwälte diese Aufträge gemeinschaftlich erledigen sollen. Beispiele: Der Angeklagte bestellt im Strafverfahren drei Verteidiger. In einem Zivilrechtsstreit zieht der Mandant zu seinem "Hausanwalt" einen "Spezialisten" hinzu. Rz. 2 In solc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 60 Auch für Auslagen (VV 7000 ff.) gilt nichts anderes. Sämtliche sich voraussichtlich verwirklichenden Auslagentatbestände können für die Bemessung des Vorschusses herangezogen werden. Da Post- und Telekommunikationsentgelte fast immer anfallen, wird ein Vorschuss auf Auslagen nach den VV 7001, 7002 grundsätzlich nie zu beanstanden sein. Gleiches dürfte für die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Arglisteinrede

Rz. 14 Beruft sich der Mandant auf den Formmangel der Vergütungsvereinbarung (§ 4b i.V.m. § 3a Abs. 1 S. 1), kann sich der Anwalt auf die Einrede nach § 242 BGB berufen, um die vereinbarte Vergütung zu "retten".[15] Dies dürfte jedoch nur in Ausnahmefällen zum Erfolg führen, denn arglistiges Verhalten seines Auftraggebers wird der Anwalt regelmäßig nicht darlegen und beweise...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Inhalt

Rz. 58 Der Inhalt der Belehrung ist nach § 49b Abs. 5 BRAO äußerst knapp. Ausreichend ist die schlichte Erklärung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Zu weiter gehenden Hinweisen ist der Anwalt nicht verpflichtet. Er muss insbesondere nicht die Höhe des Gegenstandswertes benennen oder seinem (künftigen) Mandanten die hieraus resultierende Vergütung bere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 6 Für eine Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr reicht es nicht, dass der Anwalt mehrere Personen als Auftraggeber (Vertragspartner) hat (zur Begrifflichkeit siehe § 7 Rdn 7). Aus den Anmerkungen zu VV 1008 folgt, dass eine Erhöhung (bei Wertgebühren) nur in Betracht kommt, wenn mehrere Personen an der anwaltlichen Tätigkeit gemeinschaftlich beteiligt sind. Der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Auftragserteilung an andere Anwälte

Rz. 26 Wenn der Gerichtsort und der Wohn- oder Geschäftssitz des Mandanten weit voneinander entfernt sind, kommt es häufig vor, dass zwecks Mandatsbearbeitung zwei oder mehr Anwälte eingeschaltet werden. Dabei sind verschiedene Konstellationen oder Aufgabenverteilungen möglich (vgl. dazu VV 3400 ff.). Mit wem in Fällen dieser Art der Vertrag zustande kommt und wer wem die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / II. Vergütung für außergerichtliche Tätigkeit

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass das RVG im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts zwischen der Beratung einerseits und der Vertretung des Mandanten andererseits unterscheide. Die Beratung richte sich allein an den Mandanten. Ihre Vergütung sei in § 34 RVG geregelt. Demgegenüber setze die Vertretung des Mandanten schon begrifflich einen Dritten voraus, gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Hinweis auf beschränkte Erstattungspflicht (S. 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 3 muss die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Gegner im Fall des Unterliegens regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Nach den Motiven[74] soll dem Rechtsuchenden damit verdeutlicht werden, dass er die Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss. Auch diese ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 131 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. Abs. 3. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel: Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000 EUR. Hiernach kommt es zum Rechtsstreit über diesen Betrag. Für den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 5 regelt die Vergütung des Anwalts, der im Rahmen der Ausführung seines Auftrags einen Stellvertreter einsetzt. Der Anwalt erhält danach auch dann die volle Vergütung nach dem RVG von seinem Auftraggeber, wenn er die geschuldete Tätigkeit nicht selbst in Person ausführt, sondern einem anderen überlässt. Rz. 4 Im Gegensatz zu einer Unterbevollmächtig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Parteiwechsel/aufeinander folgende Tätigkeit für verschiedene Auftraggeber

Rz. 30 Auch wenn der Anwalt getrennt und erst nach und nach beauftragt wird, mehrere Mandanten in einem Verfahren zu vertreten, bleibt dieses für ihn dieselbe Angelegenheit.[42] Deshalb liegt bei einem Parteiwechsel im Prozess gebührenrechtlich stets nur eine Angelegenheit vor, auch wenn der Anwalt die Vertretung des neuen Mandanten erst übernommen hat, nachdem der alte Mand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Durchsetzung

Rz. 81 Ein Vorschuss ist nicht nach § 11 festsetzbar. Zwar handelt es sich auch insoweit um die gesetzliche Vergütung des Anwalts. Ein Festsetzungsantrag ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 jedoch erst zulässig, wenn die Vergütung fällig und nach § 10 abgerechnet ist. Rz. 82 Ein Vorschuss kann klageweise geltend gemacht werden. Dies ist zwar nach überwiegender Auffassung berufswidrig,[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Abgrenzungsmethode

Rz. 27 Von der Frage nach einer Anspruchsgrundlage zur Antwort darauf führt nur ein Weg, der aus der Schlüssigkeitsprüfung bekannt ist: Von der Folge zur Voraussetzung. Es ist zunächst genau zu bestimmen, was der Mandant erreichen will (Rechtsfolge). Sodann ist zu prüfen, ob es eine Anspruchsnorm mit dieser Rechtsfolge gibt (Voraussetzung = Tatbestand einer Anspruchsnorm). N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Vergütung bei Bedingungseintritt (Nr. 2)

Rz. 36 Nach Abs. 2 Nr. 2 müssen die Parteien beim Abschluss der Erfolgshonorarvereinbarung auch angeben, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll. Die Vertragsurkunde muss demnach eine Definition des vereinbarten Erfolges ausweisen. Die Vergütung steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts bestimmter, von den Parteien definiert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

Rz. 4 Nach dem EuRAG sind die in § 1 EuRAG aufgeführten Rechtsanwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz berechtigt, sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch in behördlichen Verfahren wegen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Dienstvergehen oder Berufspflichtverle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 12 Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 gelten die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften zwar entsprechend auch für die Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Wird der Anwalt aber nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig, dann kann es mangels eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vertretung eines Bieters, der nicht Beteiligter ist (Nr. 3)

Rz. 17 Vertritt der Anwalt einen Bieter (Nr. 3) bzw. Ersteher,[22] der nicht Beteiligter gemäß Nr. 1 und 2 ist, richtet sich der Gegenstandswert nach dem höchsten Gebot, das der Anwalt für seinen Mandanten abgegeben hat und auch abgeben durfte. Hat der Anwalt kein Gebot abgegeben, ist der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10) maßgebend. Rz. 18 Unter dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Teileinigung/Einigung über Teilgegenstand

Rz. 12 Entsteht die Einigungsgebühr VV 100 als Wertgebühr, wird dem Umstand einer Teileinigung nur über den Teil des Gegenstands dadurch Rechnung getragen, dass die Einigungsgebühr nur nach dem Wert dieses Teilgegenstands anfällt (VV 1000 Rdn 197).[24] Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr ist dann niedriger als der Gegenstandswert der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr. In ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rat und Gutachten

Rz. 36 Für Beratung und schriftliche Gutachten sieht § 34 Abs. 1 vor, dass der Anwalt eine Honorarvereinbarung schließen soll. Aus diesem Grunde kommt der Abgrenzung zwischen einer Beratung oder Gutachtenerstellung einerseits und einer außergerichtlichen Vertretung im Sinne von VV 2300 andererseits eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Denn kommt das Gericht beispielsweise i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abtretung

Rz. 25 Die Erstattungsansprüche des Auftraggebers auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen müssen an den Anwalt abgetreten worden sein. Es muss also eine nach dem § 398 BGB formwirksame Abtretung vorliegen. Es reicht keineswegs aus, dass der Verteidiger kraft seiner Vollmacht berechtigt ist, die Kostenerstattungsansprüche in Empfang zu nehmen oder einzuziehen. Dies gilt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Abrechnung der Umsatzsteuer

Rz. 81 Wie jeder andere Unternehmer muss der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer in seiner Rechnung gesondert ausweisen. Dem Mandanten steht unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine nach § 14 UStG ordnungsgemäße Rechnung benötigt, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.[48] Zu den Anforderungen an eine umsatzsteuerrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bedingungen

Rz. 19 Die auf den Abschluss des Mandatsvertrages gerichteten Willenserklärungen können unter einer Bedingung abgegeben werden (§ 158 BGB). Ein praktisch häufiger Fall ist, dass der Mandant die Erteilung des Auftrags davon abhängig macht, dass sein Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. Der Rechtsanwalt sollte daher mit dem Mandanten klären, ob er auch beauftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwaltsverträge gleichen Inhalts

Rz. 7 Voraussetzung ist, dass mehrere selbstständige Anwaltsverträge geschlossen worden sind. Der Mandant muss also jedem Anwalt einen eigenen selbstständigen Auftrag erteilt haben. Die Aufträge müssen dabei nicht zeitgleich erteilt worden sein. Sie können auch sukzessive erteilt werden. Beispiel: Im Verlaufe des Strafprozesses beauftragt der Angeklagte einen weiteren Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung

Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendung des Abs. 3

Rz. 129 Die Vorschrift des Abs. 3 findet dagegen im Verhältnis zwischen Anwalt und Staatskasse keine Anwendung, da es sich bei der Abrechnung mit der Staatskasse nicht um eine Kostenerstattung handelt, sondern um eine Vergütungsabrechnung. Die Rechtsprechung hat anfangs auch hier Abs. 3 angewandt und ist zu unterschiedlichsten Ergebnissen gelangt. Rz. 130 Durch den neuen § 58...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erledigung

Rz. 88 Bei der Frage, wie sich eine Erledigung des Rechtsstreits auf die anwaltliche Verfahrensgebühr auswirkt, ist zu differenzieren: Wird die Erledigung im Termin erklärt, so ist die Verfahrensgebühr für beide Anwälte bereits aus dem vollen Wert der Hauptsache entstanden und kann durch die nachträgliche Verringerung des Gegenstandswertes nicht mehr beeinflusst werden. Rz. ...mehr